... 4 Wochen her und war zum Glück ADAC Rechtschutz versichert. Zu den Leistungen und Preisen komme ich noch.
Zu dem Unfall ein paar Sätze: Mir ist auf der Hauptstraße ein aus der Parklücke kommendes Fahrzeug in die Seite gefahren. Die Polizei kam hat den gegnerischen Fahrer mit einem ... Bericht lesen
Erfahrungsbericht von mipam über ADAC Verkehrs-Rechtschutzvericherung 26.06.2001
Produktbewertung des Autors:
Erreichbarkeit im Ernstfall:
fast kein Problem
Zahlungsbereitschaft im Ernstfall:
ohne Zögern
Beitragshöhe / Leistungsverhältnis:
mittelmäßig
Allgemeine Kundenfreundlichkeit:
freundlich
Pro:
beruhigt nach einem Unfall
Kontra:
könnte billiger sein
Empfehlenswert?
ja
Kompletter Erfahrungsbericht
Ich hatte einen Unfall ca. 4 Wochen her und war zum Glück ADAC Rechtschutz versichert. Zu den Leistungen und Preisen komme ich noch.
Zu dem Unfall ein paar Sätze: Mir ist auf der Hauptstraße ein aus der Parklücke kommendes Fahrzeug in die Seite gefahren. Die Polizei kam hat den gegnerischen Fahrer mit einem Ordnungsgeld verwarnt, der hat es nicht anerkannt und gemeint ich bin viel zu schnell gefahren. Jetzt fängt das Theater an, ich hatte einen Schaden von ca. 7000 DM
Was machen ?
Ich rufe zuerst die Polizei an, dann den ADAC und dann die Versicherung. Die Polizei bittet einen dann zu dem Unfall etwas zu sagen (muß man nicht), ei protokoll mit Tagebuchnummer wird erstellt und die Nr. wird von der Polizei ausgehändigt.
Ich habe beim ADAC angerufen Notrufsäule 0180 22 22 22 , dann wirst du verbunden bzw, mußt eine andere Nummer wählen - du willst gleich zum ADAC Rechtsschutz durch,
dann Tel: 089 76 76 47 75 oder Fax: 089 7676 28 28
Zuerst Deine eigenen Daten nennen und dann die des Unfallgegners: Vorname, Name, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer und wichtig - Tagebucheintrag der POLIZEI ( Protokollnummer der Polizei ) Man kann auch Onlien den Schaden melden unter www.adac.de und dann Rechtsschutz/Schadensmeldung. Ich kann sagen hat gut geklappt , zwei Tage später hatte ich einen Brief vom ADAC.
Anwalt anrufen:
Danach kannst Du einen Anwalt benennen ( weil Du kennst einen ) oder der ADAC gibt Dir einen Vertragsanwalt. Bei Deinem Anwalt meldest Du Dich, der schreibt der Versicherung eine Brief mit Deinen Forderungen. Vorteil, der kennt die ganze Prozedere und es hört sich einfach gut an.
Gutachter:
Um die Forderungen zu beweisen brauchst Du ein Gutachten. ( Schaden am KFZ wird festgestellt und die daraus resultierenden Reparaturkosten) Kostenpunkt um die 500 DM . Die Kosten mußt Du nicht bezahlen, sondern die unterschreibst eine Erklärung, das die Versicherung die Gutachterkosten bezahlt ( Voraussetzung Du bist nicht Schuld am Unfall)
Das war es?
Nicht ganz , du solltest Dich binnen drei Tage bei der eigenen Versicherung melden. Die schicken Dir einen Fragebogen zum Hergang des Unfalls, ausfüllen und abschicken. Ich würde immer angeben das mich ein Anwalt Vertritt und wie er zu erreichen ist.
Was muß ich noch beachten ?
Du bist im Recht und willst den Unfallschaden reparieren lassen von einer Werkstatt, ich würde dort keine Abtretungserkärung ( heißt die Werkstatt holt sich das Geld von der Versicherung wieder )unterschreiben, es verdient nur die Werkstatt. Es gibt die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten, das heißt das Gutachten wird als Grundlage genommen und du bekommst das Geld von der Versicherung ausgezahlt. Der Gutachter berechnet den Schaden + Reparaturkosten auf dem ortsüblichen Durchschnitt.
Welcher Vorteil ergibt sich für mich?
Du kannst eine Werkstatt aufsuchen die preisgünstig ist, ich meine damit nicht die Hinterhofwerkstatt die keine Ahnung hat, sondern einen Auto - Discounter zum Beispiel. Die Differenz kannst Du natürlich behalten.
Fazit
Eine Rechtschutzversicherung kostet nicht die Welt (80 - 150 DM im Jahr), erspart ne Menge Arbeit und ich glaube die Versicherer gehen mit Dir anders um. Schreib einen Brief an die Versicherung ohne die entsprechenden § - ich glaube man hat keine Chance.
Welche Vorteile sehe ich beim ADAC Rechtschutz ?
Der Beitrag liegt mit 82 DM , nicht gerade im preiswerten Bereich, aber ich brauch keine Zuzahlung machen und bei Unrecht bezahle ich auch nix.
Bevor man einen Anwalt beauftragt sich das O.k. vom ADAC holen.
Ich bin weltweit versichert für:
1 Auto ( eigenes) Mietwagen ( egal wie oft man fährt) und sogar in Verkehsmitteln und dem Velo (Fahrrad)
Versicherungsschutz in Zahlen:
300 000 DM Deckungssumme Anwalts/ und Notarkosten Im Ausland Dolmetscher und eine Kaution bis 50 000 DM ( falls die Polizei einen einsperren möchte
Ich find das eine ganze Menge und ich muß sagen ich war und bin sehr zufrieden, Übrigens war ich nach dem Unfall ( nach dem ersten Schreck) relativ ruhig.
----Eine kleine Einschränkung------ Ich weiß nicht wie es sit, falls ich Schuld habe bei einem Unfall. Ist der ADAC auch so freundlich, denn ich wurde im Kommentar darauf hingewiesen- wenn ich keine Schuld habe,bezahlt die Anwaltskosten die gegnerische Versicherung. Also ein kleines - Zeichen, da ich von einigen höre der ADAC stellt sich quer.
Der ADAC hilft nicht nur bei Pannen,auch bei Rechtsstreitigkeiten nach einem Verkehrsunfall steht der Automobilclub mit einem Anwalt zur Seite.Voraussetzung dafür ist natürlich man hat eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung bei ADAC abgeschlossen.Diese Ver ...
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Ciao Mitglieder bewerteten diesen Erfahrungsbericht insgesamt als sehr hilfreich
Erreichbarkeit im Ernst...
Zahlungsbereitschaft im...
Beitragshöhe / Leistung...
Allgemeine Kundenfreund...
sehr hilfreich
12.02.2001
(26.02.2001)
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