Die AXA PrivateKranken
Vorab vielleicht schon mal eine Info. Über dieses Thema zu schreiben ist unheimlich schwer. Nicht umsonnt haben sich hierbei schon etliche Unternehmen die Zähne ausgebissen und um wirklich ins Detail zu gehen würde hier den Rahmen sprengen. Es kommt immer Individuell ... Bericht lesen
Erfahrungsbericht von Armino_1976 über AXA Colonia, KV 03.06.2005
Produktbewertung des Autors:
Erreichbarkeit im Ernstfall:
fast kein Problem
Zahlungsbereitschaft im Ernstfall:
ohne Zögern
Beitragshöhe / Leistungsverhältnis:
mittelmäßig
Allgemeine Kundenfreundlichkeit:
freundlich
Pro:
Günstig und übersichtlich
Kontra:
Sachkostenliste und eingeschränkte Leistungen
Empfehlenswert?
ja
Kompletter Erfahrungsbericht
Die AXA PrivateKranken
Vorab vielleicht schon mal eine Info. Über dieses Thema zu schreiben ist unheimlich schwer. Nicht umsonnt haben sich hierbei schon etliche Unternehmen die Zähne ausgebissen und um wirklich ins Detail zu gehen würde hier den Rahmen sprengen. Es kommt immer Individuell auf die jeweilige Person, Lebensverhältnisse, Gesundheitszustand und Finanzkraft an. Ob Angestellter, Beamte oder Selbstständiger. Aufgrund der Komplexität der Geschichte werde ich versuchen, es auf das Minimum meiner Person zu beschränken. Ich bitte darum, dies in dem Bericht zu beachten und es nicht zu verallgemeinern!
Wie kam ich dazu, mich Privat Krankenversichern zu lassen Ich bin seit dem 01.04.2002 Privat Krankenversichert. Keine Frau, keine Kinder … nur ich als Einzelperson. Als mir eines Tages ein Schreiben von meinem Arbeitgeber auf meinen Schreibtisch flatterte, in dem mir mitgeteilt wurde, das für mich die Möglichkeit bestand, in eine PKV (PrivateKrankenVersicherung) zu wechseln kam ich ans grübeln. Ich habe mich vorher nie mit dem Thema beschäftige. Nur immer mal von gehört. Mal was schlechtes, mal was gutes. Tja, nun ging also die "große Suche" los, unter den ca. 40 PKVs, die es auf dem Markt gibt. Ich tat mich da anfangs ziemlich schwer und hab auch einige Unternehmen, die es so Online gab beauftragt, individuell für meine Person was zu finde. Nachdem ich allerdings 5 Unternehmen beauftragt hatte und jeweils 5 Unterschiedliche Versicherungen dabei raus kamen, fad ich das ganze ziemlich albern. Anscheinend hängen alle Unternehmen irgendwie mit irgendeiner Versicherung zusammen. Und da es bei dieser Entscheidung um eine lebenslange Bindung geht, hab ich diese Entscheidung lieber mir selber überlassen und nicht irgendwelchen komischen Firmen. Ich kann das auch nur jedem empfehlen, weil nur so ist man gezwungen, sich mit den ganzen Eigenschaften des jeweiligen Versicherungsunternehmen zu beschäftigen. Schließlich sollte man wissen, was man da unterschreibt und welche Leistungen GENAU man einkauft. Sonst gibt es anschließend das berühmte "böse Erwachen" und da hatte ich keine Lust drauf. Das ist zwar eine tierische Arbeit, aber letzen Endes lohnt sich die Arbeit. Ich hab ca. ein ¾ Jahr für gebraucht um das alles zu vergleichen. Das war ne' Arbeit … puh. Außerdem muss man sich seine Lebensumstände ansehen und abwägen, was man in Zukunft vor hat in seinem Leben. In meinem Fall hab ich weder vor Kinder in die Welt zu setzen, noch zu heiraten. Hatte ich noch nie Lust drauf gehabt, also bin ich quasi der absolut passende PKV Kandidat. Single, Geld & Gesund. Passt. ;-)
Wer kann sich Privat Krankenversichern Wie oben schon erwähnt besteht leider nur für einen kleinen Kreis die Möglichkeit, sich bei einer PKV zu versichern. Dazu gehören Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer. Bei Arbeitnehmern gibt es aber eine berühmte Besonderheit. Nur Personen, die ein Jährliches Bruttoeinkommen von min. 45.900€ verdienen können dies tun. Diese Grenze in der Höhe gibt es seit 2003. Zu meiner Zeit lag sie bei 41.400€. Willkommen in der zwei Klassengesellschaft! Sollte man im Leben mal unter diese Grenze rutschen, wird man automatisch wieder Gesetzlich versichert. Natürlich kann man dagegen Einspruch einlegen, aber dann ist die Möglichkeit jemals wieder in seinem Leben zurück in die GKV (GesetzlicheKrankenVersicherung) zukommen ausgeschlossen. Auch geht das ganze nur bis zu einem Alter von 55 Jahren. Anschließend gibt es diese Möglichkeit ohne hin gar nicht mehr. Also Leute … gut überlegen! Eigentlich kann man sagen, die PKV ist eine Entscheidung fürs Leben und diese Entscheidung kann sehr, sehr teuer werden, wenn man nicht aufpasst. Ein Beispiel: Es ist so, das die PKV-Person immer nur eine Person versichern kann. Also Individuell wie es so schön heißt. Wenn ich also im Nachhinein Kinder in die Welt setzen würde, muss ich eigens für die Zwerge einen neuen Vertrag abschießen. Hier liegt einer der gravierenden Unterschiede zur GKV. Dort sind Kinder nämlich beitragsfrei mitversichert. Das kann nämlich in der PKV ganz schön teuer werden! Oder ich heirate und meine Frau geht dann über drei Jahre nicht arbeiten und fällt so in meine Versicherung. Das kosten ein Vermögen! Man kann sagen, ein Mann PKV und zwei Kinder PKV kosten soviel wie die GKV. Aber ein Mann PKV und eine Frau PKV sind so gut wie unbezahlbar. Da kommt man je nach Vorerkrankung bei der Frau schnell auf ca. 800€ Gesamtkosten im Monat.
#Wie kam ich zur AXA Nun, nach sehr viel Recherche und Fachzeitschriften wie z.B. Stiftung Warentest, Capital etc. hab ich die "neuen" Tarife und Eigenschaften der AXA kennen gelernt. Das riskante daran war, das es diesen Tarif den ich letzten Endes gewählt habe erst seit ca. 4 Jahren auf dem Markt gab. Und das ist nicht so toll. Da erwartete ich auf jeden Fall eine erhebliche Preissteigerung. Heute kann ich sagen, dass alle PKV's die Preise extrem angehoben haben. In meinem Fall sind das inzwischen ca. 25% mehr in ca. 3 Jahren. Das ist sehr, sehr viel. Aber immer noch ist die AXA die Preiswerteste. Und man bedenke folgendes. Wenn man z.B. die AXA mit einem Unternehmen wie die debeka vergleicht, hat die AXA verhältnismäßig wenige Mitglieder. Das kann aber ein gewisser Vorteil sein. Denn bei der debeka müssen etliche alte Leute, die halt Geld kosten, Überwasser gehalten werden. Das sehe ich persönlich als Problem, denn da wird es früher oder später krachen. Entweder werden die sehr, sehr teuer, was sie übrigens bereits sind, oder sie bekommen viele Gesunde neue Mitglieder, was nach der heftigen Anhebung der gesetzlichen Bruttoeinkommensgrenze unwahrscheinlich ist. Was ich halt gut fand bei der AXA war die Selbstbeteiligung im Ambulanten Bereich von 750€ im Jahr. (Der Tarif nennt sich VITAL750) Es ist nämlich so, das in meinem Fall der Arbeitgeber, für Leute die in einer PKV sind, im Jahr eine Selbstbeteiligung von 511€ übernimmt. Man muss lediglich nachweisen, welche Kosten man in einem Jahr gehabt hat. Diesen Nachweiß bekommt man von der jeweiligen PKV und der Arbeitgeber bekommt nur einen Geldbetrag Zugessicht. Also vollkommen Anonym. Man muss keine Sorgen haben, das der Arbeitgeber spitz bekommt, ob man Krank ist, oder nicht. Das hatte die debeka z.B. nicht. Dort heißt es, das man egal welchen Tarif man hat, immer 10% selber tragen muss, bis zu einem Limit von 400€. Nun … wer sich aber ein bisschen auskennt, der weiß, wenn ich eine Rechung der PKV gebe und diese bezahlen muss, bekommt man keine Monatsbeiträge zurück. Ein Beispiel: Ich war beim Arzt und bekomme eine Rechung von 100€. Ich reiche diese bei der debeka ein und bekomme 90€ wieder. 10€ sind ja sie Selbstbeteiligung (10%) die ich vom Arbeitgeber wieder bekomme. Nun hab ich aber die PKV in Anspruch genommen und bekomme keine Monatsbeiträge zurück. Also entweder bleibe ich auf 100% der Kosten (Den 100€) sitzen, oder ich bekomme nie Monatsbeiträge zurück. Bei AXA ist das so, das nur im Ambulanten Bereich eine Selbstbeteiligung besteht. Das heißt, wenn ich diese 100€ Rechnung einreiche bekomme ich ein Schreiben, das diese 100€ im Selbstbeteiligungsbereich liegen und die PKV nicht bezahlt. Dieses Schreiben kann ich nun an meinen Arbeitgeber senden und bekomme diesen Betrag Netto auf mein Gehalt aufgeschlagen und bekomme trotzdem meine Monatsbeiträge von der PKV zurück. Eigentlich ganz einfach, oder? :-) Aber auch hier gibt es bei der AXA ein kleines Manko. Die Monatsbeiträge gibt es nur beim Ambulanten Bereich zurück. Und das ist nicht gerad viel. Bei der debeka ist es der Gesamttarif. Das ist sehr, sehr viel mehr. Was bei AXA in meinem Fall nach einem Jahr raus kommt sind vielleicht ca. 150€ bis 400€. Bei der debeka könnte es 300€ bis 1200€ sein. Das ist natürlich ein großer Unterschied!Ich will hier gleich noch was zur debeka sagen. Ich will das Unternehmen nicht schlecht machen! Ich kenne auch Leute die dort versichert sind und diese sind hoch zufrieden! Ich hatte halt nur das Beispiel gerade noch im Kopf. :-)
Noch einmal zur Beitragsrückerstattung. Bei AXA wird diese auf ein so genanntes Gesundheitskonto gut geschrieben das mit 3,5% verzinst wird. Jedes Jahr bekommt man einen Kontoauszug. Erst wenn man 3 Jahre versichert ist, kommt man an das Geld heran. Ich find das sehr gut, denn ich werde das Geld nie "anfassen" und es dort liegen lassen, wenn die Verzinsung so bleibt. So hab ich nach Jahren noch ein kleines Polster, denn man weiß ja nie. Der Tarif Vital750 den ich habe beinhaltet noch weitere Zahlungen, die auf das Gesundheitskonto gehen. Den Gesundheitsbonus z.B. Der wird alle 3 Jahre vergeben und beinhaltet den Nichtraucherbonus in Höhe von 50€ und den BMI Bonus, auch in Höhe von 50€. Heiß also, wer nicht raucht (Und das tue ich nicht) und den BMI (BodyMassIndex) nicht über/unterschreitet bekommt Geld aufs Konto. Ich find auch das eine prima Idee. Natürlich nur deswegen, weil ich weiß, das ich diese beiden Bonis (100€) immer bekommen werden. ;-)
Sollte es einmal dazu kommen, dass die AXA PKV im Ambulanten Bereich nun doch ans Zahlen kommt, so gibt es trotzdem die Möglichkeit noch Geld von der PKV zu bekommen. Leider ist es ja so, das wenn man die PKV in Anspruch nimmt, die Monatlichen Beitragsrückerstattungen wieder von vorne beginnen, was ärgerlich ist. Die AXA gibt hier die Möglichkeit den so genannten Primärarztbonus, in Höhe von 125€ zu bekommen. Den bekommt der Kunde dann, wenn er bevor er einen Facharzt aufsucht, erst zum Hausarzt geht. Also sich somit zum jeweiligen Facharzt überweisen lässt. Die AXA hat so gelbe Aufkleber, die auf die jeweilige Facharztrechnung geklebt werden können. Dort steht dann die Info drauf, überwiesen durch Hausarzt XY.
Nun noch kurz was zur Stafflung der Beitragsrückerstattungen. Im ersten "freien" Jahr sind das zwei Monatsbeiträge. Im zweiten Jahr drei und im dritten Jahr vier Monatsbeiträge. Das ist auch glaub ich bei den meisten so üblich. Die Monatsbeiträge beziehen sich aber lediglich auf den Tarif VITAL750. Bei den anderen bekommt man gar nichts wieder.
#Beitrag/Leistungen/Tarif Ich zahle im Monat im Moment ca. 230€. Das ist vergleichsweise wenig. Mein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte bis zu dem max. Betrag der GKV. Das ist im Jahr 2005 im Moment im Monat 252,04€. (Ab 01.07.2005 sind das nur noch 236,18€) Somit zahlt in meinem Fall jeder ca. 115€. Angefangen hab ich mit ca. 170€ Gesamtbetrag, also 85€ für jede Seite. Das zum Thema Preissteigerung. ;-)
Hier hab ich die Tarife mal aufgeführt die ich besitze. Allerdings sind diese lediglich eine Kopie von AXA. Diese genaustes aufzuschlüsseln ist enorm aufwändig und bevor ich was Falsches schreibe, denke ich, kopiere ich diese lieber.
Leistungen des Versicherers (1) Ambulante Behandlung
100% für ambulante Heilbehandlung einschließlich Arznei- und Verbandmittel. 100% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen ohne Einhaltung von Altersgrenzen. 100% für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker - außer Psychotherapie - einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu einer Gesamtleistung von 1.000,- Euro pro Versicherungsjahr. 100% für Psychotherapie durch Ärzte. 90% für Psychotherapie durch Diplom-Psychologen bis zu maximal 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr, soweit die Psychotherapie fachärztlich begleitet wird. 90% für Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen. Hilfsmittel, die die AXA Krankenversicherung zur Verfügung stellen kann und über sie bezogen werden, werden zu 100 % erstattet. 100% für Sehhilfen (Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Die Gesamtleistung für zwei aufeinander folgende Versicherungsjahre sind auf insgesamt 250,- Euro begrenzt. Ein Anspruch bis zu 250,- Euro besteht auch im ersten Versicherungsjahr. 90% für Heilmittel. 100% der Fahrtkosten zu oder von der nächsterreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung bei ärztlich bestätigter Gehunfähigkeit. 100% für Schutzimpfungen, die von der "Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes" empfohlen werden und nicht ausschließlich aus Anlass einer Auslandsreise angeraten sind.
(2) Stationäre Behandlung
100% für Kosten einer stationären Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung. Erstattungsfähig sind alle Kosten für: Krankenhauspflege, Verpflegung und Unterkunft, privatärztliche Heilbehandlung, Hebammen und medizinisch notwendige Transporte zum oder vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus bei Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers eines Einbettzimmers, sofern die stationäre Heilbehandlung aufgrund eines Unfalles erforderlich wird. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
(3) Ersatzleistungen/Eigenanteile
Pauschale bei Entbindung einer versicherten Person in der Wohnung 500 Euro - bei Mehrlingsgeburten das entsprechend Vielfache - Bei Verzicht oder Teilverzicht auf versicherte stationäre Leistungen bzw. Inanspruchnahme nicht-versicherter Leistungen gilt folgendes: Ersatzleistung pro Tag bei Verzicht auf - privatärztliche Behandlung 35 Euro - Zweibettzimmer 25 Euro Eigenanteil pro Tag bei Unterbringung im Einbettzimmer 40 Euro kein Eigenanteil bei Unfallbedingten Behandlungen
(4) Zusatzleistungen für eine Begleitperson bei stationärer Behandlung Begleitperson von Kindern
Aus der Versicherung eines Kindes werden Kosten erstattet, die durch die Unterkunft für eine Begleitperson entstehen. Voraussetzungen: 1. Das Kind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet. 2. Die Begleitperson ist nach einem AXA Krankenhauskostentarif versichert. 3. Die Kosten der Unterkunft der Begleitperson sind nicht mit den allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 BPflV abgegolten. Die Kosten werden für längstens 5 Tage gezahlt und werden je Tag bis zum zweifachen Satz der Wahlleistung für ein Zweibettzimmer des aufgesuchten Krankenhauses erstattet.
(5) Beitragsfreiheit im Erziehungsurlaub
Während der ersten 6 Monate des Erziehungsurlaubs besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die versicherte Person, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt. Der Erziehungsurlaub ist innerhalb von 3 Monaten nach dessen Beginn nachzuweisen.
B. Selbstbehalt pro Versicherungsjahr
Stufe VITAL 250 : 250 Euro Stufe VITAL 750 : 750 Euro Für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem diese das 19. Lebensjahr vollenden, die Hälfte der oben genannten Selbstbehalte. Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und Schutzimpfungen sowie die Pauschale/Ersatzleistungen unter A. (3) unterliegen nicht dem Selbstbehalt. Der Versicherer behält sich vor, diesen Tarif mit Wirkung auch für bestehende Verträge mit Zustimmung des Treuhänders um zusätzliche Selbstbehaltstufen zu erweitern, die von den Versicherten gewählt werden können.
C. Leistungsbegrenzungen
Die im Tarif genannten Prozentsätze beziehen sich stets auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag. Für stationäre Kuren werden keine Leistungen erbracht. Insoweit gilt Tarifbedingung Nr. 18 "Stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlung" nicht. Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung sowie Zahnersatz sind nicht versichert.
D. Gesundheitsdepot
Für leistungsfreie Versicherungsjahre kann der Versicherte nach Maßgabe der Tarifbedingung Nr. 14 Abs. 3 jährlich eine Gutschrift (Gesundheitsbonus) erhalten. Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Gesundheitsbonus ist, daß der Tarif VITAL während des letzten Geschäftsjahres ununterbrochen bestanden hat, und Versicherungsleistungen - mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen - für das abgelaufene Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen wurden, und die Versicherung nach diesem Tarif noch mindestens bis zum 31. Juli des laufenden Geschäftsjahres fortbestand (ausgenommen, wenn die Versicherung durch Tod oder durch Eintritt der Versicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit während der ersten 7 Monate des laufenden Geschäftsjahres beendet wurde). Für bestimmte vom Versicherer vorgegebene Verhaltensweisen des Versicherten, die die Qualität oder Wirtschaftlichkeit einer Heilbehandlung steigern, kann der Versicherer weitere Bonuszahlungen ausloben (Verhaltensbonus). Art, Umfang und Voraussetzungen der Gesundheits- und Verhaltensboni werden den Versicherten zu Beginn jeden Versicherungsjahres mitgeteilt. Die Zuteilungen werden im Gesundheitsdepot angesammelt und können vom Versicherungsnehmer wie folgt verwendet werden: Sofortige Auszahlung nach der Gutschrift auf dem Depot verzinsliche Ansammlung und Auszahlung zu einem späteren frei wählbaren Zeitpunkt als Einmalbeitrag zur Beitragsentlastung im Alter Begleichung von Eigenanteilen für z.B. für Zahnersatz, Hilfsmittel oder Rechnungen innerhalb des Tarifselbstbehaltes bis zur Höhe des angesammelten Gesundheitsdepots Beitragsfreiheit im Erziehungsurlaub über die im Tarif zugesicherten 6 Monate hinaus bis zur Höhe des angesammelten Gesundheitsdepots.
E. Aufnahmefähigkeit
Das Höchstaufnahmealter beträgt 55 Jahre.
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen Zur Zeit sind nach gesetzlichen Programmen folgende Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen: Kindervorsorgeuntersuchungen U1 - U10 Diabetesvorsorge Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen Krebsvorsorge Früherkennung von Nierenerkrankungen Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Programme werden von uns erstattet - ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt. Schutzimpfungen Die Ständige Impfkommission gibt jährlich eine offizielle Empfehlung für Schutzimpfungen heraus. Zur Zeit werden folgende Schutzimpfungen empfohlen: Diphterie FSME (sogenannte Zeckenschutzimpfung) Grippeschutzimpfungen Hepatitis-A Hepatitis-B Keuchhusten Kinderlähmung Masern Mumps Röteln TBC Wundstarrkrampf Welche Schutzimpfung für Sie im Einzelfall sinnvoll ist, stimmen Sie am besten mit Ihrem Arzt ab. Impfungen im Rahmen dieser Empfehlungen werden von uns erstattet - ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt. Nicht versichert sind Auslandsreiseschutzimpfungen, die ausschließlich bei geplanten Aufenthalten im Ausland notwendig sind. Was passiert mit dem Gesundheitsdepot? Das Gesundheitsdepot setzt sich aus dem Gesundheitsbonus und dem Verhaltensbonus zusammen. Der Gesundheitsbonus wird Ihnen - Leistungsfreiheit vorausgesetzt - jährlich gutgeschrieben. Die Höhe der Gutschrift ist abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre. Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen mindern nicht den Anspruch auf den Gesundheitsbonus. Wir teilen Ihnen die Höhe zu Beginn jedes Versicherungsjahres mit.
*MZPRO*
A. Leistungen des Versicherers 1. Erstattung für
● zahnärztliche Behandlung (Honorar) 100% der Kosten für ambulante zahnärztliche Behandlungen einschließlich verordneter Medikamente und Fahrtkosten zur oder von der nächsterreichbaren geeigneten zahnärztlichen Behandlung bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit. ● Zahnersatz und Kieferregulierungen (Honorar) 60% der Kosten im ersten Versicherungsjahr für medizinisch notwendige ambulante Zahnersatzmaßnahmen sowie für kieferorthopädische Behandlungen. Der Erstattungssatz steigt für das jeweils nächste Versicherungsjahr um 5 Prozentpunkte auf 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95 bis maximal 100%, wenn für die entsprechenden Jahre je eine abgeschlossene Prophylaxe-Durchführung (s. A. 3.) nachgewiesen wird. Wird für ein oder mehrere Jahr(e) keine Prophylaxe nachgewiesen, vermindert sich der Erstattungssatz pro Jahr ab dem jeweils nächsten Jahr um je 5 Prozentpunkte bis auf den Basis-Erstattungssatz von 60%. 2. Erstattung von Material- und Laborkosten Für die Erstattung der Material- und Laborkosten bei zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung sowie bei Zahnersatz-Maßnahmen gelten die jeweiligen Erstattungssätze für die zahnärztlichen Honorare (s. A. 1.) und die Inhalte und Höchstsätze des diesem Tarif zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses (gemäß Anlage zum Versicherungsschein). 3. Zahnärztliche Individualprophylaxe Folgende Kosten für zahnärztliche Individualprophylaxe, deren Inhalte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die AXA Krankenversicherung empfehlen, werden zu 100% erstattet: Erwachsene (ab 20 Jahre): im ersten Jahr der Durchführung: 1 x Grunduntersuchung und Instruktion (GOZ 100) 1 x Test auf Streptococcus mutans, Lactobazillus und Speichelpufferkapazität mit den geeigneten Diagnostica (GOÄ 3712, 3714, 3715, 4531, 4538) 1 x Speicheltest, z.B. "Dentocult" (GOÄ 4531, 4538) 2 x Fluoridierung (GOZ 102) 1 x Mundschleimhautbehandlung (GOZ 402) 2 x Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung (GOZ 101) 1 x Zahnsteinentfernung mit Kontrolle und Nachreinigen einschließlich Polieren (GOZ 405/406) je Folgejahr: 1 x Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung (GOZ 101) 1 x Zahnsteinentfernung mit Kontrolle und Nachreinigen einschließlich Polieren (GOZ 405/406) Kinder und Jugendliche (bis 19 Jahre): Alter bis 6 Jahre, je Versicherungsjahr: 1 x Grunduntersuchung und Instruktion (GOZ 100) Alter 7 - 19 Jahre, je Versicherungsjahr: 1 x Grunduntersuchung und Instruktion (GOZ 100) 2 x Fluoridierung (GOZ 102) 1 x Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung (GOZ 101) Fissurenversiegelung einmalig pro Zahn nach Durchbruch der ersten bleibenden Seitenzähne (Molaren und Prämolaren) (GOZ 200) zusätzlich einmalig im 14. Lebensjahr: 1 x Speicheltest, z.B. "Dentobuff" (GOÄ 3712, 3714, 3715)
B. Leistungsbegrenzungen und Definitionen
In den ersten Versicherungsjahren werden - auch dann, wenn bereits Zahnversicherungsschutz bestand - für Behandlungen nach A. 1. bis A. 3. Rechnungsbeträge bis zu folgenden Obergrenzen anerkannt: ● im ersten Versicherungsjahr bis zu 1.278,23 Euro ● in den ersten zwei Versicherungsjahren bis zu 2.556,46 Euro ● in den ersten drei Versicherungsjahren bis zu 3.834,69 Euro ● in den ersten vier Versicherungsjahren bis zu 5.112,92 Euro ● in den ersten fünf Versicherungsjahren bis zu 6.391,15 Euro Die Behandlungsdaten entscheiden über die Zuordnung zu dem betreffenden Versicherungsjahr. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Begrenzung. Als Zahnersatz im Sinne des Versicherungsschutzes gelten: ● prothetische Leistungen, z. B. Brücken, Prothesen ● Kronen und Teilkronen, auch wenn es sich um die Versorgung eines Einzelzahnes handelt ● implantologische Leistungen ● funktionsanalytische Leistungen im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme ● funktionstherapeutische Leistungen. Im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen ist die Erstattung während der Vertragslaufzeit auf insgesamt 4 Implantate oder Teleskop-Kronen begrenzt. Kosten für kieferorthopädische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Versicherten geplant und begonnen wurde.
C. Kostenvoranschlag für Zahnersatz, Inlays oder kieferorthopädische Heilbehandlungen
Rechtzeitig vor Beginn von Maßnahmen für Zahnersatz, Inlays oder Kieferregulierung ist dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit der Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahmen einschließlich detaillierter Kostenaufstellung des zahntechnischen Labors vorzulegen. Der Versicherer verpflichtet sich, den vertraglichen Leistungsumfang kurzfristig verbindlich bekanntzugeben. Wird ein Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn nicht vorgelegt, so ermäßigt sich die Leistungsquote um 50% gegenüber der normalen tariflichen Leistung (s. A. 1. und A. 2.).
D. Prophylaxe-Nachweise
Damit Erhöhungen des Erstattungssatzes ab dem 01. 01. des Folgejahres wirksam werden können, sind dem Versicherer Nachweise oder Rechnungen über Individual- Prophylaxe bis zum 31. 12. des Jahres der Durchführung einzureichen.
E. Versicherungsfähigkeit
Der Tarif Z PRO kann nur als Ergänzung zu einer Krankheitskosten-Vollversicherung abgeschlossen werden. Mit dem Ende der Hauptversicherung endet auch die Versicherung nach Tarif Z PRO.
So, das sind erst mal die beiden wichtigsten. Die weiteren hab ich mit eigenen Worten beschrieben.
*MTV42* Hier wird die Fortzahlung bei längerer Krankheit geregelt. Quasi nach der 6. Woche, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, muss ja die PKV einspringen. Hier kann eine Höhe von max. 80% des Monatlichen Bruttoeinkommens versichert werden.
*MHT2A* Das hier ist ein Krankenhaustagegeld. Ein eigentlich vollkommen unnötiger Tarif, aber ich habe ihn trotzdem genommen. Man bekommt einen Betrag von XX€ für jeden Tag im Krankenhaus. Von dem Geld kann man es sich eben ein bisschen gut gehen lasse. Die Gesetzlich Versicherten müssen Geld im Krankenhaus bezahlen. Das ist der kleine Unterscheid zwischen GKV & PKV. ;-)
*PVN2* Die Private Pflegeversicherung. Ich denke, mehr muss ich dazu nicht schreiben
*EHP 100* Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung für häusliche Pflege. Also zusätzlich zur "Private Pflegeversicherung" noch mal das ganze. Somit verdoppelt sich das Geld der Pflegestufen.
*ESP 100* Hierbei um die stationäre Pflege. Quasi das gleich wie oben. Verdoppelung der Pflegezahlung. Die beiden punkt können sinnvoll sein, wenn der Tag des Altersheimes kommt. Die Pflegegelder sind bekanntlich nicht sonderlich hoch. Ein Problem dabei, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den beiden Punkten. Somit müssen bei denen 100% selber getragen werden. Das macht ca. 10€ im Monat aus. Nicht ganz billig find ich.
*BEAE* Das ist ein Sparkonto. Hier wird Geld eingezahlt und angelegt. Man bekommt hier eine garantierte Beitragsminderung im Alter. Wenn man beispielsweise BEAE100 wählt, bezahlt man Monatlich ca. 10€, die andern 10€ ja der Arbeitgeber, also somit 20€. Das Geld wird ein einen "Topf" gegeben und später wird dieser Überschuss genommen und von dem zu zahlenden Betrag im Alter 100€ abgezogen. Also zahlt man diesen Betrag weniger im Alter. Gute Idee find ich.
Auch ist bei dem gesamt Betrag ein 10%iger gesetzlicher Aufschlag dabei. Das hat der Gesetzgeber eingerichtet, damit die Beiträge im Alter stabil bleiben. Also zahlt man quasi ab einem Alter von 65 Jahren keine Erhöhungen mehr. Das ist Gesetzlich so festgelegt und wird durch BEAE auch noch zusätzlich unterstützt. Das find ich eigentlich ganz gut. Vor allem kann man diesen Beitrag immer wieder hoch, oder runter schrauben, ohne Gesundheitsprüfung.
Der 10%ige gesetzlicher Aufschlag gilt übrigens für alle PKVs.
#Eigene Worte zu den Tarifen Ambulanter Teil: Also, ich habe den Ambulanten Bereich noch nie in Anspruch genommen. Daher müsste ich jetzt lügen, wenn ich sagen würde, es gibt keine Probleme. Ich hatte mal eine Tetanus-Impfung. Diese haben sie mir sofort und ohne Probleme überwiesen, und zwar ohne Einfluss auf den Selbstbehalt. Also ganz korrekt.
Zahnärztliche Teil: Hier hab ich jedes Jahr diese Zahnreinigung in Höhe von ca. 60€, die die PKV natürlich auch voll übernimmt. Hiermit steigere ich meinen Selbstbehalt bei Zahnersatz, der anfangs bei 60% liegt, bei jeder Reinigung um 5% auf bis max. 100%. Viele meiner Freunde die auch in anderen PKVs sind machen das nicht und brauchen es auch nicht. Die haben feste Tarife, die eine beispielsweise max. Beteiligung der PKV von 80% absichert. Das ist so ein üblicher Betrag. Ich werde also quasi jedes Jahr dazu gezwungen diese Reinigung zu machen, damit meine zukünftige Selbstbeteiligung im Bereich Zahnersatz so hoch wie möglich ist. Ich finde das aber keineswegs lästig, sondern im Gegenteil sehr angenehm. So ist immer mal wieder aufgefallen, dass ich ein Loch im Zahn hatte, was ich so nicht gemerkt habe. Also, hat sich dieser Besuch ja schon mal gelohnt. Auch als ich erst ca. 2 Monate in der AXA PKV war, hatte ich einige Zähne die nicht i.O. waren. Die Rechung war ca. 450€ die ich eingereichte hatte. Nach dem dritten Tag des Einreichens war der Betrag schon auf meinem Konto. Also, ich weiß natürlich nicht ob das eine Ausnahme war, aber schnell fand ich das schon. Und es gab kein murren, etc. wie es viele meine Mitschreiber hier berichten.
Es sei noch erwähnt, das es kein PKV-Unternehmen mehr gibt, das 100% Zahnersatz versichern. Und wenn sie das tun, sind diese unbezahlbar. Wohlgemerkt, ich rede von der jetzigen Zeit. Vor 10 Jahren war das alles noch anders.
Bei beiden Tarifen, bzw. generell bei AXA, gibt es diese legendären "Sachkosten Listen". Ich habe sie selber bekommen und mir sind da fast die Augen aus dem Kopf gefallen. Also, in denen wird beschrieben, was das Unternehmen in welcher Höhe zahlt. Ein Beispiel einer Massage. Die AXA übernimmt hier nur 19,50€ pro Sitzung und keinen Cent mehr. Hier muss ich dem Unternehmen leider die Note ungenügend geben. Das kann so nicht sein. Das ist gerade mal der GKV-Anteil + der Hebesatz von 2,3. Das ist zu wenig. Außerdem weiß das nicht jeder Kunde und ich denke, damit will sich auch keiner auseinandersetzen. Wenn ich zu einem Arzt gehe und er mir das so verschreibt, will ich nicht noch mit der Versicherung diskutieren. Bei AXA muss das aber leider wohl so sein, so verstehe ich das zumindest. Ich kann euch aber beruhigen. In Karlsruhe gab es diesbezüglich ein Urteil, in dem die Versicherung zur Zahlung gezwungen wurde. Von daher sind diese ganzen Listen hinfällig. Ich kann euch aber leider das nicht mehr genau sagen, um welches Urteil es sich handelte. Ich hatte das mal in den NEWs gelesen. Müsst mal nen bisschen googeln. :-)
#Überblick AXA PKV Also, alles im allen bin ich eigentlich bis jetzt recht zufrieden mit der Versicherung. Einiges könnten die wesentlich besser und einfacher machen. Zu viel Verwaltung und Rechnerei bleibt am Kunden hängen und diese unnötigen Sachkostenlisten können die sich auch sparen. Vielleicht als Hinweis, ok, aber ansonsten überflüssig. Telefonisch habe ich immer die/den jenige/n bekommen, den ich wollte. Also gab es da kein Problem. Die Preiserhöhungen machen im Moment alle PKV & GKV. Also ist da AXA auch nicht schlechter als die anderen. Die Leistungen sind, find ich, dem Preis angemessen. Halt kein Luxus, aber auch nicht so schlecht wie die GKV. Wäre ja auch noch schöner. ;-) Das Gesundheitskonto find ich persönlich auch gut. Aber viele Leute die ich kenne finden das nicht. Die wollen immer gleich das Geld haben. Ich denke da ein bisschen anders. Lieber bei 3,5% liegen lassen und für später ein bisschen vorsorgen. Wenn man schon in eine PKV gehen kann, sollte man auch genug verdienen und braucht die paar Euros der Beitragsrückerstattung nicht. Aber das liegt wohl immer im Auge des Betrachters.
#Allgemeine Meinung zur PKV Meine Persönliche Meinung zu dem generellen Thema PKV ist, das unsere Deutschen Gesundheitsprobleme der Öffentlichen Kassen nur durch die Einführen einer Flächendeckenden PKV sind. Jeder sollte den Zugang dafür bekommen. Auch denke ich, wenn das System die sagen wir nächsten 60 Jahre umgestellt werden sollte, und zwar so, das schon ein Säugling PKV versichert ist, sind die Probleme die wir heute haben in Zukunft gelöst. Denn dieser Säugling kann dann schon Geld ansparen für seinen späteren Krankheitsverlauf. Weiter ist das System der Geldverwaltung bei der PKV besser, als das der GKV.
Ach ja und von wegen als erster dran komme und so nen quatsch. Das sind nur Werbesprüche. Ich hab diese Erfahrung zumindest so noch nie gemacht. Bei dem letzten Facharztbesuch in Köln, bei dem ich war habe ich ca. 6 Stunden gewartet. Von daher …
So, ich hoffen, dass ihr jetzt nach dem durchlesen nicht eingeschlafen seid. ;-) Nein, Spaß beiseite. Ihr seht, das Thema kann man endlos weiterführen, Vor- und Nachteile abwägen, etc. Ich hoffe, ich konnte euch hier kleine Einblicke meiner bisherigen Erfahrung mit der AXA PKV geben. Vielleicht ja auch die ein, oder andere weitere allgemeine Informatione zu dem PKV Konstrukt, den es hier bei uns in Deutschland gibt.
Dann hoffe ich auch mal, ihr hattet ein bisschen Spaß beim lesen.
Pro: interessante Tarife Kontra: nicht all zu günstig, ungereimtheiten bei der Abrechnung
Nach meinem Studium hatte ich gleich zu Beginn meiner Tätigkeit die Chance in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Nach kurzem Überlegen habe ich mir dann auch mehrere Angebote von Anbietern zukommen lassen. Meine Entscheidung viel damals a ...
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Ciao Mitglieder bewerteten diesen Erfahrungsbericht insgesamt als sehr hilfreich
Pro: Super Behandlung als Privatpatient Kontra: Verloren als chronisch Kranke...
Nachdem mein Versicherungsverhältnis mit der AXA jetzt auch gerichtlich beendet wurde, ist es an der Zeit, mal von meinen Erfahrungen mit diesem Verein zu berichten. Natürlich nur meine subjektiven Erfahrungen, aber ein paar andere Berichte hören sich für ...
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Ciao Mitglieder bewerteten diesen Erfahrungsbericht insgesamt als sehr hilfreich
Pro: nichts Kontra: Zahlen nichts, wenn doch, dann fechtet AXA gem. § 128 Vertrag an
Also,
ich suchte eine private Krankenversicherung im stationären Fall mit 2-Bett-Zi. und Chefarzt. Eigenlich aussichtlos nach einer vor 3 Jahren ausgeheilten vorderen Kreuzbandruputr mit Ersatzplastik.
Ich geriet an die Axa.
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Ciao Mitglieder bewerteten diesen Erfahrungsbericht insgesamt als sehr hilfreich
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sehr hilfreich
17.03.2009
Axa Colonia, KV Bewertung für AXA Colonia, KVvon
commoduscgn
...Ich bin seit Anfang 2006 über Axa im sogenannten "Elementartarif" versichert. Viel Versicherung für wenig Geld, dachte ich. Und privat obendrein!
Erwähnenswert ist auch, dass ich schon zuvor privat krankenversichert war: Bei der Vereinten, die dann in ...
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Pro: Schnell und fortschrittliches Ambiente Kontra: Hauptsache Neukunden egal wie
Ich hatte mich dafür entschieden von der GKV in die PKV zu wechseln, da ich befürchtet habe als freiwillig Versicherter einen Höchstsatz in die GKV einzuzahlen und bei einer Krankheit nicht einmal vom Arzt behandelt zu werden. So ist es mir immer häufiger ...
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