Über sich:Hallo, war lange nicht mehr da.
Das lag daran, das ich seit der Fusion mit amiro 2 Konten besass ab...
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Viele Versicherer verkaufen gerne eine Insassenunfallversicherung zur KFZ-Versicherung, weil damit gutes geld zu verdienen ist. Aber es ist eine Tatsache das ALLE Mitfahrer sowieso über die Haftpflichtversicherung des Halters vollen Schadensersatz bekommen wenn er einen Unfall verursacht hat. Die einzige Ausnahme wo diese Versicherung einen Sinn macht, ist wenn es keinen Schuldigen gibt. Z.B bei Fahrerflucht, wenn der Flüchtige nicht ermittelt werden konnte, oder der Gegner überhaupt keine Versicherung hat. Sowas bezeichnen die Versicherer als unabwendbares Ereignis. Dann hätte man Pech gehabt. Oftmals tritt aber in diesen Fällen ( sind selten ) die Verkehrshilfe ein. Also überlegt Euch gut ob Ihr wirklich so eine Versicherung braucht, hier kann man Geld sparen. Ich jedenfalls halte diese Versicherung für absolut sinnlos.
Der Hinweis ist sicher angebracht,aber dein Bericht hat neben der falchen Kategorie noch weitere Mängel. Zur Klarstellung:
1.)Für alle Mitfahrer gilt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,sofern den Fahrer ein VERSCHULDEN trifft.Nach § 278 BGB ist das Vorsatz und Fahrlässigkeit.Hat der Fahrer nicht fahrlässig gehandelt(Ölspur,Zusammenstoß mit Gegenständen+Tiere,Eisglätte,Steinewerfer von der Brücke) usw) und es liegt ein unabwendbares Ereignis leistet die Haftpflicht GAR NICHT!
2.)Die Kraftfahrt-Unfallversicherung leistet immer und dazu auch noch immer zusätzlich zu anderen Versicherungen und anderen Leistungen.Es wäre sicher gelogen,daß es Geld immer sofort gibt!Oft kommt es bei Verkehrsunfällen zu Gerichtsverfahren.Die KU leistet bei einem Krankenhausaufenthalt dann sofort,ohne Verschulden und unabhängig vom Verschulden. Diesen Puntk hast Du verschwiegen!
3.)Die Verkehrsopfer-Unfallhilfe in Hamburg leistet nur dann geringe Zahlungen mit geringen Höstbeträgen,wenn das KFZ nicht versichert war!Aber bei einem Schuldlosen Unfall leistet dieser Verein NICHT!
=>Informiere Dich besser und verschiebe den Beitrag in die richtige Kategorie.Dann werde ich auch meine Bewertung sofort ändern!
16.08.2003 23:31
du solltest deine berichte ausführlicher schreiben!
03.05.2002 16:38
Leider fehl am Platz!
18.09.2001 13:35
Der Hinweis ist sicher angebracht,aber dein Bericht hat neben der falchen Kategorie noch weitere Mängel. Zur Klarstellung: 1.)Für alle Mitfahrer gilt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,sofern den Fahrer ein VERSCHULDEN trifft.Nach § 278 BGB ist das Vorsatz und Fahrlässigkeit.Hat der Fahrer nicht fahrlässig gehandelt(Ölspur,Zusammenstoß mit Gegenständen+Tiere,Eisglätte,Steinewerfer von der Brücke) usw) und es liegt ein unabwendbares Ereignis leistet die Haftpflicht GAR NICHT! 2.)Die Kraftfahrt-Unfallversicherung leistet immer und dazu auch noch immer zusätzlich zu anderen Versicherungen und anderen Leistungen.Es wäre sicher gelogen,daß es Geld immer sofort gibt!Oft kommt es bei Verkehrsunfällen zu Gerichtsverfahren.Die KU leistet bei einem Krankenhausaufenthalt dann sofort,ohne Verschulden und unabhängig vom Verschulden. Diesen Puntk hast Du verschwiegen! 3.)Die Verkehrsopfer-Unfallhilfe in Hamburg leistet nur dann geringe Zahlungen mit geringen Höstbeträgen,wenn das KFZ nicht versichert war!Aber bei einem Schuldlosen Unfall leistet dieser Verein NICHT! =>Informiere Dich besser und verschiebe den Beitrag in die richtige Kategorie.Dann werde ich auch meine Bewertung sofort ändern!