Abschuss-Befehl von Jung - Verbrechen oder Notwendiger Schutz?

Abschuss-Befehl von Jung - Verbrechen oder Notwendiger Schutz?

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Wenn ich mich recht entsinne, dann sind die Mitglieder unserer Bundesregierung doch unserem Rechtsstaat und unserer Verfassung verpflichtet. Die entsprechende Eidesformel, die jeder Bundesminister vor den Mitgliedern des Bundestages zu leisten hat, lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft ... Bericht lesen





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Erfahrungsbericht von squarerigger über Abschuss-Befehl von Jung - Verbrechen oder Notwendiger Schutz?
09.10.2007


Produktbewertung des Autors:   


Pro: Nichts
Kontra: Ein Minister als Verfassungsignorant

Empfehlenswert? nein 

Kompletter Erfahrungsbericht

Wenn ich mich recht entsinne, dann sind die Mitglieder unserer Bundesregierung doch unserem Rechtsstaat und unserer Verfassung verpflichtet. Die entsprechende Eidesformel, die jeder Bundesminister vor den Mitgliedern des Bundestages zu leisten hat, lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." (Wahlweise auch ohne religiöse Beteuerung möglich.)

Bei unserem Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung drängt sich wohl nicht nur mir der massive Verdacht auf, dass er es mit dieser Verpflichtung nicht so ernst nimmt. Wie sonst könnte man seine vor einigen Wochen getätigten Äußerungen bewerten?

Zur Erinnerung: Jung hatte gesagt, dass er im Notfall auch ohne gesetzliche Grundlage einen Abschussbefehl für ein zum Zwecke eines Anschlags (Anmerkung von squarerigger: z.B. im Stile der Attentate vom 11. September 2001) entführtes Flugzeug zu geben bereit wäre.

Wir erinnern uns: Am 11. Januar 2005 verabschiedete der Bundestag das LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz), welches daraufhin zum 15. Januar 2005 in Kraft trat. wikipedia.de schreibt hierzu:

"Das Gesetz erlaubte als äußerste Maßnahme eine unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt gegen ein Flugzeug, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie [die Maßnahme] das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist (§ 14 Absatz 3). Diese Abschussbefugnis bestand auch dann, wenn sich an Bord des Flugzeugs unbeteiligte Personen, beispielsweise entführte Passagiere, befinden. Das Leben der Unbeteiligten an Bord sollte auf Grundlage des § 14 Absatz 3 zu Gunsten des Lebens anderer Menschen am Boden geopfert werden."

Dieses Gesetz war von Anbeginn rechtlich umstritten Verschiedene Personen klagten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Abschusserlaubnis. Der Erste Senat des BVerfG erklärte die in § 14 Absatz 3 LuftSiG festgeschriebene Ermächtigung zur unmittelbaren Einwirkung mit Waffengewalt für in vollem Umfang unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher für nichtig. Die Verfassungswidrigkeit ergab sich für die Richter aus drei Gründen (die ich nachfolgend aus wikipedia.de zitiere):

"Zum einen fehle dem Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit zum Erlass eines Gesetzes, das den Einsatz der Streitkräfte im Inland zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen erlaube. Darüber hinaus verstoße die Abschussermächtigung gegen das Grundrecht auf Leben (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und die Garantie der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes)."

Ich denke, dass diese Begründung der Verfassungsrichter an Deutlichkeit kaum zu übertreffen ist. Diese Rechtslage ist mich Sicherheit auch unserem Bundesverteidigungsminister bekannt.

Vor diesem Hintergrund kann ich nicht verstehen, wie Franz-Josef Jung sagt, dass er im Falle eines Falles dennoch den Abschussbefehl geben würde. Damit stellt er sich ganz eindeutig gegen geltenden Recht bzw. sogar gegen unsere Verfassung, da ja das BVerfG erklärt hat, dass ein entsprechender Abschussbefehl gegen die Menschenwürde verstoßen und das Grundrecht auf Leben nicht berücksichtigen würde. Man kann Herrn Jung daher ganz eindeutig vorwerfen, dass er gegen seinen Amtseid verstößt. Wer eine solche Einstellung zeigt, ist als Bundesminister wohl nicht mehr geeignet, insofern kann man den Herrn Bundesverteidigungsminister nur nachdrücklich zum Rücktritt auffordern.

Aus den Geschehnissen des 2. Weltkriegs hat unsere heutige Gesellschaft eine wichtige Lektion gelernt: Niemand kann sich auf einen ihm erteilten Befehl berufen, wenn dieser klar gesetzeswidrig war. Insofern ist es erfreulich, dass ein großer Teil der Piloten der Abfangjäger der Bundeswehr bereits erklärt hat, einem solchen Befehl ihres (in Friedenszeiten) Oberbefehlshabers nicht Folge zu leisten. Den Piloten aber, die dazu bereit wären, sei hiermit eindringlich ins Gewissen geredet, ihre Einstellung zu ändern - nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich bei der Ausführung eines solches Befehls wohl selbst strafbar machen würden.   

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