Adoption

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... Das Thema "Adoption" beschäftigt mich seit meiner Pubertät als ich erfuhr, daß meine Eltern nicht meine leiblichen Eltern waren. Ich schreibe hier bewußt "waren", denn sie sind im Jahre 2000 und 2004 verstorben. 1. Adoption - Was ist das eigentlich? 2. Formen der Adoption 3. Voraussetzungen ... Bericht lesen





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Erfahrungsbericht von Sternchen1310 über Adoption
20.03.2006


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Kompletter Erfahrungsbericht

Dieser Bericht ist vielleicht das persönlichste, den ich hier bislang geschrieben habe.

Das Thema "Adoption" beschäftigt mich seit meiner Pubertät als ich erfuhr, daß meine Eltern nicht meine leiblichen Eltern waren. Ich schreibe hier bewußt "waren", denn sie sind im Jahre 2000 und 2004 verstorben.

1. Adoption - Was ist das eigentlich?
2. Formen der Adoption
3. Voraussetzungen für Adoptiveltern
4. Adoptionsverfahren in Deutschland
5. Statistik
6. Persönliche Erfahrungen

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1. Adoption - Was ist das eigentlich?
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"Adoption: Annahme an Kindes statt, Adoption, Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne Rücksicht auf natürliche Abstammung."
(Quelle: Brockhaus - Die Enzyklopädie: in 24 Bänden)

Eine Adoption gründet ein "rechtliches, nicht auf Abstammung beruhendes Eltern- Kind-Verhältnis".
Die vormals verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern wird vollkommen aufgelöst und ein neues Verwandtschaftsverhältnis mit den "sozialen Eltern" rechtlich besiegelt.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
2. Formen der Adoption
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Es gibt unterschiedliche Formen der Adoption:
---> Inkognito-Adoption
---> Halboffene Adoption
---> Offene Adoption
---> Auslandsadoption
---> Stiefkind-Adoption

Bei der "Inkognito-Adoption" gibt es von Anfang an keine Verbindung zwischen der alten und neuen Familie.Mit 16 Jahren kann das Kind mit Zustimmung,mit 18 Jahren ohne Zustimmung der Adoptiveltern Nachforschungen anstellen,wer seine biologischen Eltern sind.

Die "Halboffene Adoption" ermöglicht einen anonymen Kontakt zwischen den leiblichen Eltern zu ihrem Kind,allerdings in Brief- und Fotoform über das Jugendamt oder Adoptionsagenturen.

Bei der " Offene Adoption" haben die leiblchen und Adoptiveltern normalen Kontakt untereinander und zum Kind. Der Vorteil dieser Form ist, daß das Kind seine Wurzeln kennt und die leiblichen und Adoptionseltern untereinander einen guten Kontakt haben und die Entwicklung des Kindes gleichermaßen mitverfolgen können. Solche Adoptionsformen finden oftmals innerhalb von Familien oder unter Freunden statt.

Die "Auslands- Adoption",die viele Promis und Politiker (z.B. Gerhard Schröder) vorwiegend wahrnehmen,ist das Annehmen von Kindern aus dem Ausland.

Bei einer "Stiefkind- Adoption" wird das Kind des Partners als das Eigene anerkannt. Sehr häufig findet man diese Adoptionsform gerade bei alleinerziehenden Elternteilen, wenn diese eine neue Beziehung eingehen und nachher sogar heiraten.Das Kind erhält nach der Hochzeit den Nachnamen seiner Eltern,auch wenn Vater oder Mutter nicht der leibliche Elternteil sind.

Hierzu ein Beispiel aus unserer Familie:

Mein Bruder hat eine gemeinsame Tochter mit seiner damaligen Lebensgefährtin. Nach der Trennung wohnt das Mädchen vorwiegend bei seiner Mutter. Mein Bruder darf seine Tochter alle 14 Tage am Wochenende,aber auch während seines Urlaubs bei sich haben.
Würde seine damalige Lebensgefährtin nun ihren neuen Partner heiraten, so kann es entweder zu einer Stiefkind-Adoption" kommen, oder zu einer "Offenen Adoption". Mein Bruder hätte aber nach wie vor das recht, seine Tochter in regelmäßigen Abständen bei sich zu haben. Das ist einvernehmlich mit der Mutter des Kindes zusammen mit dem Jugendamt geklärt. Wenn es allerdings dazu kommen wird, entfällt bei meinem Bruder die Pflicht der Unterhaltszahlung für seine Tochter, der neue Lebensgefährte wäre dann finanziell für das Kind verantwortlich.

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3. Voraussetzungen für Adoptiveltern
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mögliche Adoptionseltern müssen folgende Kriterien erfüllen, damit sie ein Kind adoptieren können. Die Entscheidung liegt allerdings beim zuständigen Jugendamt und auch die Wartezeiten sind sehr hoch,weil es sehr viele Interessenten gibt.


--->3 Jahre zusammenlebend/ verheiratet

Mögliche Adoptionseltern müssen mindestens 3 Jahre lang zusammenleben und nach Möglichkeit verheiratet sein.Alleinstehende Personen werden zwar auch berücksichtigt,allerdings weisen verheiratete Paare finanziell stabilere Voraussetzungen auf als unverheiratete. Zudem sind verheiratete Paare rechtlich besser abgesichert.
Weiterhin wird verlangt, daß mindestens ein Partner einer regelmäßigen Arbeit nachgeht,besser wäre es,wenn beide arbeiten und für eine optimale Betreuung durch eine Kinderfrau gesorgt ist.

Eine gemeinschaftliche Adoption gleichgeschlechtlicher Paare ist in Deutschlandnoch nicht zulässig,hier bietet sich die Möglichkeit der "Stiefkind-Adoption".......als Beispiel hierzu dient der Schlagersänger Patrick Lindner, dessen damaliger Lebensgefährte seinen Sohn adoptiert hat. Leider ging diese Beziehung in die Brüche,so daß der Sohn heute bei Patrick Lindner lebt......Die Medien haben ja damals ausführlich darüber berichtet.


---> Höchstaltersgrenze

Eine Höchstaltersgrenze gibt es für eine Adoption nicht.Oftmals aber wählt das Jugendamt potenzielle Eltern aus, die altersmäßig nicht allzuweit vom Kind auseinanderliegen. Säuglinge und Kleinkinder werden an Paare vermittelt, die meist nicht älter als 35 - 40 Jahre alt sind. Wer älter ist, hat geringere Chancen..........Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel,vor allem,wenn es sich um "Auslands-Adoptionen" handelt (Beispiel: Gerhard Schröder). Die Adoptionsvermittlungsstellen für ausländische Kinder haben keine festgelegte Altersgrenze. Die unterste Altersgrenze beträgt 21 Jahre. Alleinstehende sollten aber mindestens 25 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung samt Job haben.


---> Wohnverhältnisse

Ein wichtiger Punkt spielen auch die Wohnverhältnisse der möglichen Adoptiveltern. Hier wird weniger auf die Quadratmeterzahl geschaut, sondern eher darauf,ob das Kind ein eigenes Zimmer hat,wo es sich auch mal zurückziehen kann und der mögliche Kontakt zu anderen Kindern in der Nachbarschaft.


---> Keine Chancen.....

......haben mögliche Adoptiveltern, wenn ein Elternteil chronisch krank ist oder sogar Vorstrafen vorliegen. Das versteht sich meines Erachtens eigentlich von selbst.

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4. Adoptionsverfahren für Deutschland
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Mögliche Adoptiveltern müssen sich mit einer Menge Papierkram auseinandersetzen und dem Jugendamt vorlegen. Es werden benötigt:

- ein ausgefüllter Antrag oder eine selbstgeschriebene Bewerbung
- Geburtsurkunden
- Lebensläufe
- polizeiliche Führungszeugnisse
- ärztliche Atteste
- Heiratsurkunde
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Verdienstnachweis
- Vermögensnachweis
- Schuldnernachweis

Liegen diese Unterlagen beim Jugendamt vor, kommt es zu zwei Gesprächen zwischen einem Sozialarbeiter des Jugendamtes und den möglichen Eltern. Der Sozialarbeiter weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, daß die möglichen Adoptiveltern KEINEN Rechtsanspruch auf ein Adoptivkind haben und wird das Aufnahmeverfahren genauer erläutern.
Dann wird den möglichen Adoptionseltern ein Fragebogen mit nach Hause gegeben, den die möglichen Eltern ausfüllen müssen.

Darin finden sich Fragen wie z.B.

-> Warum möchten wir ein Kind adoptieren?
-> Welche Veränderungen erwarten wir für uns selbst und für unsere Beziehung?
-> Welche Vorstellung haben wir von der Erziehung eines Kindes?

Danach beginnt der eigentliche Eignungstest. Es folgen 2 - 3 Gespräche,teilweise verknüpft mit einem Gruppengespräch, in denen weitere Aspekte besprochen werden:

- Wie war die eigene Kindheit?
- Wie ist das Verhältnis zu den eigenen Eltern und Geschwistern?
- Wie ist die Beziehung untereinander?
- Welche Erziehungsvorstellungen haben die zukünftigen Eltern?
- Warum kam es zur Kinderlosigkeit? Medizinische Gründe?

Die wichtigste Frage ist aber zu beantworten, warum man ein Kind wünscht.

Auf diese Gespräche sollten sich die potenziellen Eltern sehr gründlich vorbereiten und vor allem ehrlich sein. Es gibt verschiedene Bücher über das Thema Adoption,sinnvoll ist es aber auch, sich mit Adoptiveltern zu unterhalten und sich deren Erfahrungen anzuhören. Wie hat sich das Kind eingelebt? Welche Schwierigkeiten sind aufgetreten? Wie hat sich das Familienleben an sich verändert?....usw.

Der Sozialarbeiter schreibt über das mögliche Adoptivelternpaar nun einen Sozialbericht und dann beginnt die größte Prüfung: das Warten.
Dieser Sozialbericht wird auf kleine Microfilme abgespeichert und nach Beendigung des Verfahrens platzsparend archiviert.
Im Schnitt dauert es zwischen 1 und 7 Jahre,bis es zu einer endgütigen Adoption eines Kindes kommt. Während dieser Zeit sollten die möglichen Eltern den Kontakt zum Jugendamt nicht abreißen lassen, sondern immer wieder Interesse zeigen,wie weit die Auswahl für eine mögliche Entscheidung fortgeschritten sind. Die Wartezeiten ergeben sich aus der immensen Anzahl an Bewerbern und nach der augescheinlichen Prüfung der Lebensverhältnisse. NIcht selten kommt ein Sozialarbeiter des Jugendamtes zu den möglichen Adoptivelternnach Hause, um sich selbst ein genaues Bild der Lebens- und Wohnsituation zu machen.

Ist die Entscheidung für eine Adoption positiv ausgefallen, wird über das Vormundschaftsgericht ein Adoptionsvertrag aufgesetzt, der mit Kosten von 75 - 100 € verbunden ist. Das Adoptionspaar erhält einen Adoptionsvertrag, eine Kopie bleibt beim Vormundshaftsgericht.
Auslandsadoptionen kosten deutlich mehr.Die Kosten für die Adoptionsvermittlungsstelle, der Flug und Aufenthalt im Adoptionsland sowie die Anwalts- und dortligen Gerichtskosten belaufen sich insgesamt auf gute 5.000 €.

Nach der Adoption wird das Familienbuch und die Geburtsurkunde beim Standesamt geändert. Hier bei ist anzumerken, daß zwar in der "neuen" Geburtsurkunde das Kind nun als eigenes Kind eingetragen wird,bei der Abstammungsurkunde allerdings die leiblichen Eltern namentlich verzeichnet bleiben.
Die neuen Eltern können ihr Kind nun auch anders nennen, es muß nicht den Vornamen behalten, des es bei der Geburt von seinen leiblichen Eltern erhalten hat.
Bei einer "Inkognito-Adoption" wird vom zuständigen Standesamt ein Sperrvermerk ins Familienbuch eingetragen, der verhindert, daß das Adoptivkind vorseinem 16. bzw. 18. Lebensjahr Informationen über seine Herkunft erhält.

Welche Erfahrungen ich mit diesem Sperrvermerk hatte, folgt im Abschnitt über meine persönlichen Erfahrungen.

~~~~~~~~~
5. Statistik
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Die Zahl der Adoptionen ist in Deutschland rückläufig. 1995 wurden noch etwa 8.000 Kinder adoptiert,im Jahr 2004 waren dagegen nur noch knapp 5.000 Kinder.
Diese Zahlen beruhen auf der Tatsache, daß es weniger ungewollte Schwangerschaften gibt und sich die Lebvensverhältnisse verbessert haben, ein Kind zu behalten.

Die Nachfrage auf ein Adoptivkind ist aber nahezu gleich geblieben. Auf ein Adoptivkind kommen in Deutschland 11 Bewerber (meist Paare).
2004 gab es 62% "Stiefkind-Adoptionen" und 32% an "Auslands -Adoptionen".
Zum Zeitpunkt der Adoption waren 39% der Kinder unter 6 Jahren, 30% zwischen 6 und 11 Jahren und 31% 12 Jahre und älter.
Der Traum, ein Kind direkt nach seiner Geburt zu adoptieren,ist nahezu unmöglich aber machbar, wie meine Eltern erfahren durften.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
6. Persönliche Erfahrungen
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Zu Beginn möchte ich festhalten, daß ich die allgemeinen Informationen zur Adoption aus vielen Gesprächen von der zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes (meines Arbeitgebers) erhalten habe. Ich habe mir zuvor eine lange Liste angefertigt, was ich alles zum Thema Adoption wissen möchte,zumal ich selbst davon betroffen bin.

Es war ein Tag kurz vor meinem 12 Geburtstag,als mich meine Eltern um ein ausführliches Gespräch baten. In diesem Gespräch haben sie ich aufgeklärt, daß ich nicht das leibliche Kind meiner Eltern sei.
Meine Adoptivmutter erzählte mir auch auf meine Fragen hin,warum es so kam.
Sie hatte 5 Fehlgeburten gehabt und die Ärzte hatten ihr wenig Hoffnungen auf ein eigenes Kind gemacht. Daraufhin erkundigten sie sich, wie sie ein Kind adoptieren konnten. Meine Adoptiv-Eltern waren damals noch im Studium. Meine Mutter studierte Sonderpädagogik auf Lehramt, war zum Zeitlpunkt meiner Adoption 25 Jahre alt und schon im Referendariat. Mein Vater war 32 Jahre alt und gerade fertig mit seinem Studium als Sozialarbeiter und hatte gerade eine Beamtenstelle beim Amtgericht bekommen.
Die Voraussetzungen für eine Adoption haben sie beide vorweisen können,ich hatte ein eigenes Zimmer und auch die finanzielle Seite war abgedeckt.

Auf eine Frage hin, warum mich meine leibliche Mutter weggegeben hatte, beantworteten sie so:
Meine leibliche Mutter war zum Zeitpunkt meiner Geburt gerade mal 16 Jahre und die damaligen Verhältnisse Anfang der 70er- Jahre waren nicht gegeben, mich selbst großzuziehen. Also gab sie mich in ein Kinderheim, in dem ich 16 Monate lang blieb.
Meine leibliche Mutter wohnt derzeit in Spanien und hat selbst doch noch Kinder bekommen.
Am Tag meiner Adoption ging meine Adoptivmutter zusammen mit ihrer Mutter in dieses Kinderheim und hat mich quasi "ausgesucht. Ich war ein unscheinbares und sehr pflegeleichtes Kind.
Von der Zeit meiner Adoption weiß ich selbst nicht mehr,was aber auch nicht verwunderlich ist. Jedes normal entwickelte Kind entwickelt sein Langzeitgedächtnis erst im Alter von 3 Jahren.

Was ich aber weiß, daß mein Bruder direkt nach seiner Geburt adoptiert wurde. Ich weiß noch genau, wie ich an diesem Tage bei unserer damaligen Nachbarin war und meine Eltern mit meinem Bruder nach Hause kamen. Mein Bruder wurde direkt nach seiner Geburt adoptiert und direkt aus dem Krankenhaus abgeholt.
Mein Bruder erfuhr ebenfalls mit knapp 12 Jahren, daß er adoptiert wurde.

Wie habe ich reagiert, als ich erfuhr, wo ich herkam?

Ich war natürlich wie vor den Kopf geschlagen, jahrelang habe ich meine Eltern als meine richtigen Eltern angesehen,das Wort Adoption kannte ich damals noch nicht. Die Folge war natürlich,. daß ich mir von meinen Eltern( ich bezeichne sie jetzt hier als "meine Eltern",weil sie für meine schöne Kindheit verantwortlich waren) daraufhin nichts mehr hab sagen lassen. Meine Antwort war vielfach: "Ihr könnt mir gar nichts sagen, ihr seid ja nicht meine richtigen Eltern!"
Ich denke, damals habe ich sie sehr verletzt durch meine reaktion,andererseits mußte ich mir über meine Identität erst einmal klar werden.Durch viele weitere Gespräche verschwand dann auch meine negative Haltung und ich war froh, daß ich so tolle Eltern bekommen hatte, die mir viele glückliche Stunden beschehrt haben, die für mich da waren und mich lieb hatten wie ein leibliches Kind.

2 Jahre später bereiteten mich meine Eltern beim Frühstück darauf vor, daß ich bzw. wir (mein Bruder und ich) noch ein Geschwisterchen bekommen würden. Endlich hatte es bei meiner Mutter geklappt, sie war schwanger und erwartete ihr erstes leibliches Kind und so kam es, daß wir noch eine kleine Schwester bekamen.
Dieser Zustand hat aber der Beziehung zu meinen Eltern keinen Abbruch getan. Mein Bruder und ich wurden nach wie vor wie die eigenen Kinder behandelt und erzogen.

Jahre später,es war kurz vor meinem 23 Geburtstag,wollten mein Mann und ich heiraten.Damals war es noch üblich, das Aufgebot zu bestellen, welches mind. 9 Tage aushängen mußte, ehe wir heiraten konnten.Dazu brauchte ich eine Abschrift aus dem Familienbuch. Ich ging also ins zuständige Standesamt.Die zuständige Sachbearbeiterin tat schon irgendwie sehr geheimnisvoll. Auf meine Frage nach der Abschrift, mußte ich zunächst im Flur warten. Dann bat sie mich in ihr Büro und fragte mich nach der dienstl. Telefonnummer meines Vaters. Ich schaute etwas ungläubig, denn was hatte mein Vater damit zu tun?????
ich fragte sie daraufhin, ob sie bei meinem Vater nachfragen wollte,ob ich weiß, daß ich adoptiert wurde.............Dieser Frau ist dann wirklich alles aus dem Gesicht gefallen.......*g*.....Sie stammelte nur : "Wie ,sie wissen das?" Ich entgegnete: "Ja, ich weiß seit über 10 Jahren, daß ich adoptiert bin."
Sie entschuldigte sich vielmals bnei mir und erklärte mir, was es mit ihrer Frage auf sich hatte und welche Erfahrungen sie machen mußte.
Sie berichtete mir von dem Sperrvermerk im Familienbuch und daß sie vor nicht allzu langer Zeit einen jungen Mann zwecks Aufgebotsbestellung da hatte, der bis zu diesem Zeitpunkt nicht wußte, daß er adoptiert wurde. Da war natürlich ein Familiendrama vorprogrammiert..............verständlicherweise.

Meiner Hochzeit stand nun nichts mehr im Wege und so heiratete ich auf meinem 23. Geburtstag meine Mann, mit dem ich noch heute sehr glücklich bin und 3 Kinder habe.

Natürlich habe ich mir in all den Jahren auch Gedanken gemacht, ob ich nicht Nachforschungen anstellen sollte, meine leiblichen Eltern kennenzulernen.
In vielen Fernsehsendungen wurde über erfolgreiche Wiedersehensfreuden adoptierter Kinder mit ihren leiblichen Eltern berichtet.......auch die "Hausfrauensendungen" wie z.B. "Oliver Geissen" überschlagen sich ja quasi mit solchen Themen.
Auf der einen Seite wollte ich schon wissen,wer meine leibliche Mutter ist,auf der anderen Seite jedoch wollte ich meine Eltern nciht vor den Kopf stoßen und vielleicht undankbar wirken.
Erst nach deren Tod ( meine Mutter starb Anfang 2000, mein Vater Ende 2004) kamen mir diese Gedanken wieder in den Sinn. Ich wandte mich ans zuständige Jugendamt, welches zufälligerweise auch mein Arbeitgeber ist,ob es überhaupt noch Informationen zu meiner Herkunft gibt.
Die Kollegin verstand sofort ,warum ich nach meinen Wurzeln forschen wollte und gab mir zu verstehen, daß sie gerne alles dafür tun würde,um mir zu helfen.
Beim Jugendamt selbst ist nur auf einem Microfilm festgehalten, wie der Sozialbericht meiner Eltern ausgesehen hat, die eigentlichen Informationen über den Namen meiner Mutter liegen beim Vormundschaftsgericht.

Nach dem Tod meiner Eltern fand ich auch meine Adoptionsurkunde samt Aktenzeichen..........bislang aber habe ich mich noch nicht zu diesem Schritt durchgerungen ,dort weiter nachzufragen.

Ich denke, meine leibliche Mutter wird ihre Gründe gehabt haben mich zur Adoption freigegeben zu haben......ich möchte aber auch meine Adoptiveltern nicht undankbar erscheinen.
Für den Fall der Fälle weiß ich jedenfalls, wie ich weiter vorgehen kann, wenn ich das Verlangen habe,meine leibliche Mutter kenenlernen zu wollen.

Ich werde mich aber nicht an RTL wenden, obwohl die mit Sicherheit viele Möglichkeiten haben, meine Mutter ausfindig zu machen. Ich brauche kein Millionenpublikum für ein mögliches Wiedersehen meiner leiblichen Mutter.


Ich bin sehr zufrieden, wie es bislang gelaufen ist.
Ich bin meinen Eltern sehr dankbar für das, was ich geworden bin.

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Glück ist, sein Kind zu lieben.
Das größte Glück jedoch ist,
von seinem Kind geliebt zu werden.

(Helga Kolb)
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