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Die AdvoCard sagt es von sich, nur was nutzt es dem Mandanten, wenn der Anwalt die Versicherung liebt? IHN soll er schließlich "lieben", mit all seinen Sorgen und Ängsten, der kranken Großmutter, dem gestohlenen Auto und der davongelaufenen Ehefrau.
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führte seinerzeit Friedrich der Große die Robenpflicht für Anwälte ein.
Ganz so einfach ist es also nicht, unter den "Schwarzkitteln" den "Richtigen" für sein Anliegen zu finden. Zu groß ist inzwischen die Auswahl, zu unübersichtlich das Angebot. Wer wäre nicht schon gerne mit seinem Fall "Anwalts Liebling" wenn der Schuh einmal wirklich drückt.
Die AdvoCard sagt es von sich, nur was nutzt es dem Mandanten, wenn der Anwalt die Versicherung liebt? IHN soll er schließlich "lieben", mit all seinen Sorgen und Ängsten, der kranken Großmutter, dem gestohlenen Auto und der davongelaufenen Ehefrau.
Ob die AdvoCard tatsächlich in der Lage ist, den Funken doch überspringen zu lassen?
Grundsätzlich liebt ein Rechtsanwalt natürlich erst einmal nur "zahlende" Mandanten. Die Liebe entsteht spontan, ja fast blitzartig, wenn der Mandant den ersten Tausender auf den wuchtigen Eichenschreibtisch geblättert hat und ehrfürchtig bittet, sein Gegenüber möge die milde Gabe doch ohne Hemmungen annehmen. Und: Plötzlich gibts auch die von der Sekretärin persönlich gereichte Tasse (zu starken, billigen) Kaffe.
Eine Versicherungskarte aus Plastik übt da zunächst natürlich geringere Verführungskünste aus, egal welche Aufschrift sie trägt. An Gratiswackelpudding oder sonstige Gaumenfreuden erst gar nicht zu denken!
Und doch, das sagen meine eigenen, zahlreichen Erfahrungen aus einem "früheren Leben", kann das "grün weiße Plastik" in manchen Fällen das übermüdete, überlastete Organ der Rechtspflege zu wahren Höchstleistungen anspornen:
Wenn der Fall offensichtlich einfach gelagert ist, nach wenig Arbeit aussieht und vielleicht ein Anschreiben ausreicht, um die Sache vom Schreibtisch in den herumliegenden, verstaubten Aktenberg verschwinden zu lassen.
Ansonsten bedarf es einiger gründlicherer Überlegungen, bevor man direkt von der Versicherungsagentur aus allzu siegesgewiss die größte Kanzlei am Ort in der schlossähnlichen Villa aufsucht:
1. Die Versicherungsarten
Im Wesentlichen gibt es den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige und den Familienrechtsschutz (§ 26 der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen - ARB). Zusätzlich erhaltet Ihr bei der AdvoCard noch den Wohnungs-Rechtsschutz als Eigentümer oder Mieter der selbstbewohnten Wohneinheit (§ 29 ARB ).
2. Versicherungsumfang
Die oben genannte erste Alternative umfasst den Rechtschutz für Einzelpersonen in Zivilsachen (Beispiel: Meier haut Müller eine runter, Müller will Schmerzensgeld).
In der zweiten Alternative sind die Familienmitglieder (auch Verlobte usw.) mitversichert. Höchstversicherungsleistung: Jeweils 300.000 DM.
Viele verwechseln den Familienrechtsschutz mit Rechtsschutz in Familiensachen (also Scheidung, Unterhalt usw.).
Irrtum: Leider kann man sich nicht auf Kosten der AdvoCard scheiden lassen, sonst würde die Versicherung bei der heutigen Scheidungsrate schon fast zur "Standardaussteuer" gehören müssen. Die Versicherung zahlt hier allenfalls eine Beratung (bis maximal in Höhe von 350 DM zuzüglich Mehrwertsteuer). Den Rest muss man leider selbst bezahlen. Also gilt nach wie vor: Lieber noch einmal ernsthaft über eine Versöhnung nachdenken (*g*).
Wenn in meinem Beispiel nun Meier sich wegen der Ohrfeige einen Strafverteidiger sucht, muss er auch den selbst bezahlen, denn in Strafsachen gilt der Rechtsschutz nicht für Taten, die absichtlich (vorsätzlich) begangen werden. Erst Recht muss natürlich die Strafe selbst aus eigener Tasche berappt werden (nur Strafkautionen bis 100.000 DM werden von der AdvoCard gestellt - § 2 i - ARB). Klauen gehen auf Kosten der Rechtschutzversicherung geht also nicht!
Entsprechend gilt der Verkehrsrechtschutz eines Autos für alle "OOOps, I did it again" (fahrlässigen) Straftaten im (Straßen-) Verkehr und Bußgeldverfahren (Beispiel: Der aus Versehen überfahrene Drahteselfahrer, die "dunkelgrüne" Ampel).
Wenigstens "umsonst" falsch parken? Fehlanzeige! Bei geringfügigen Bußgeldern (Knöllchen) ist der Versicherungsschutz ebenfalls ausgeschlossen!
Besonderheit: Seit neustem übernimmt die AdvoCard auch Rechtschutz bei (sonstigen) Streitereien mit allzu engstirnigen Behörden (Verwaltung).
3. Der Versicherungsfall
Die AdvoCard zahlt erst, wenn ein sogenannter Versicherungsfall eingetreten ist. Das ist der Zeitpunkt, in dem Ihr oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begeht oder begangen haben soll ( § 4 ARB ) Gültig nach den Bestimmungen der AdvoCard sowohl für außergerichtliche als auch gerichtliche Geltendmachung Eurer Ansprüche (Achtung: 3 - monatige Wartezeit! Ist also nix mit "Eben noch in der Agentur..und schon in der Villa!!).
Aber: Wenn Ihr Euch mit einem Anwalt beraten wollt, um einen noch abzuschließenden Mietvertrag prüfen zu lassen oder wenn Ihr die Hilfe eines Notars benötigt, damit ihr Omas „Klein Häuschen“ versaufen könnt bzw. wegen anhaltender Ciao-Sucht ein Testament aufsetzen müsst, gelten diese Beratungen als vorsorglich. Es besteht hier kein Versicherungsschutz.
Grundsätzlich könnt ihr Euch den Anwalt frei aussuchen.
Die Höhe der einem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren ist gesetzlich geregelt (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO, jetzt abgelöst durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)).
Viele, vor allem "etablierte" Rechtsanwälte und Spezialisten bevorzugen es aber, mit Euch "Honorarvereinbarungen" abzuschließen, die weit über den gesetzlichen "Tarifen" liegen. Das ist in Teilbereichen, vor allem in Strafsachen, durchaus zulässig.
Hier hat man also mit einer Rechtschutzversicherung schon von Anfang an "schlechte Karten", denn die Rechtschutzversicherer, auch die AdvoCard, übernehmen immer nur die Gebühren in Höhe der gesetzlichen Höchstgrenzen.
Nur: Während einige Versicherungen nur die "Mittelgebühr", also nicht einmal den (gesetzlichen) Höchstsatz zu zahlen bereit sind, ist die AdvoCard äußert kulant und ihr könnt in den meisten Fällen (wenn es der Anwalt begründet) den gesetzlichen Höchstsatz ausschöpfen.
Aber Vorsicht: Die Rechtsschutzversicherungen (und zwar alle!!!) prüfen, bevor sie Rechtsschutz bewilligen (d.h. für einen Rechtsstreit eine sogenannte "Deckungsschutzzusage" abgeben) , ob der Rechtsstreit überhaupt "Aussicht auf Erfolg" hat.
Hier ist die AdvoCard großzügig. Während andere oft Schwierigkeiten machen, verlässt sie sich ganz auf die Beurteilung des Anwalts und zahlt. In 90 % der Fälle, in denen ich mit der AdvoCard zu tun hatte, lief die Schadensregulierung völlig problemlos. Der Anwalt erhielt den Scheck innerhalb weniger Tage.
So habt ihr also, wenn der Fall „mittelschwer“ oder „durchschnittlich“ ist, gegenüber anderen (Versicherungen) die bessere(n) Karte (n), der „Staranwalt“ wird sich aber kaum ohne den zusätzlichen Tausender (oder mehr) in Euch verlieben. Und bedenkt auch: Wenn ihr den Rechtsstreit gewinnt, muss ohnehin der Gegner die Kosten tragen. Die Versicherung erspart Euch hier „nur“ den „lästigen“ Vorschuss.
Gut aber: Die AdvoCard verfügt über ein bundesweites Netz an Vertragsanwälten und Vertretungen, die Euch auf Nachfrage einen Anwalt nennen, der keine zusätzlichen Zahlungen verlangt.
Der übernimmt dann auch den an sich kostenpflichtigen (und nicht versicherten) Schreibkram mit der Versicherung umsonst (aber besser vorher fragen!!).
4. Kosten:
Familienrechtschutz jährlich: 514,30 DM (262,96 Euro); halbjährlich: 264,90 DM (135,44 Euro); vierteljährlich: 135,00 DM (69,02 Euro).Vertragsdauer: 5 Jahre (5% Dauernachlass sind in den genannten Beiträgen berücksichtigt) Ihr könnt im Antrag eine kürzere Dauer wählen.
Verkehrsrechtschutz (für ein versichertes Fahrzeug) jährlich: 150,00 DM (76,69 Euro;)
Geltungsbereich jeweils: Europa und Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Madeira Darüber hinaus: Weltweiter Rechtsschutz für einen Aufenthalt bis zu 8 Wochen. Selbstbeteiligung: keine (kann aber vereinbart werden, dann ist die Gebühr entsprechend geringer).
Damit bewegt sich die AdvoCard kostenmäßig im Vergleich zu anderen Versicherern im mittleren Bereich. Natürlich gibt es noch zahllose andere Versicherungs- und Tarifmöglichkeiten, die ich hier aber leider nicht abhandeln kann. Der Beitrag erhebt damit auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fazit: Des Anwalts ”Liebling” kann man auch mit der AdvoCard nicht werden. Wenn es aber schon eine Rechtschutzversicherung sein soll/muss, dann gehört die AdvoCard wegen ihrer unkomplizierten Regulierungspraxis und des doch recht guten Leistungsspektrums in die engere Wahl.
Wer bisher wenig ”mit des Teufels Advokat“ zu tun hatte (oder höchsten einmal im Jahr), für den lohnt sich der Abschluss einer Familien/Einzelrechtschutzversicherung wegen der zahlreichen Leistungsausschlüsse nicht.
Wenn ihr gewinnt, zahlt eh der Gegner (allerdings nimmt Euch die Versicherung insoweit auch das Risiko ab, dass der „die Finger gehoben hat“ oder sonst nicht zahlen kann).
Besser ist es dann, wenn überhaupt, lediglich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen. Denn im Straßenverkehr kann schneller einmal etwas passieren - besonders, wenn der Führerschein auf dem Spiel steht. Und: An sich wollen wir uns doch alle gesittet aufführen -oder?
Mir ging es nicht darum „Werbung“ für eine Versicherung zu machen (wurde mal einem Mitglied vorgeworfen - daher vorsorglich *gg*). Ich besitze auch keine Versicherungsagentur. Aber nach jahrelanger beruflicher Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen kann ich (neben wenigen anderen auch) die AdvoCard empfehlen. Sie ist mit die Beste.
Kontakt: Über örtliche Vertretungen oder im Internet unter www.advocard.de
Update vom 14.08.2010 Die hier genannten Gebüren für die Versicherung haben sich erhöht und sind nicht mehr aktuell. Sie können aber jetzt auf der genannten Hompage der Versicherung genau berechnet werden.
Pro: Sehr hohe Deckungssumme, sehr schnelle und unbürokratische Leistung Kontra: -
Hallo Leute!
Mit diesem Bericht möchte ich einmal eine kleine Serie einläuten, in der ich euch einige große Deutschen Versicherungen, bzw. Bausparkassen vorstelle. Beginnen möchte ich mit der Advocard, der größten Deutschen Rechtschutzversicherung. ...
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Pro: Kulante und unbürokratische Kostenübernahme Kontra: Nicht gerade günstiges Beitragsniveau
Rechtsschutzversicherungen haben einen sehr zweifelhaften Ruf. Zum einen sollen sie einen im Ernstfall die berechtigten Interessen durchsetzen lassen und diese auch bezahlbar machen können. Zum anderen hört man oftmals, dass genau dieser Fall nicht unter ...
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Pro: sehr unkomplizierte Schadensregulierung Kontra: es gibt preiswertere
Liebe ciao-Leser,
in diesem Bericht möchte ich Ihnen meine Erfahrungen zur AdvoCard-Rechtschutzversicherung mitteilen, und bemühe mich die Einzelheiten des Produktes selbst darzustellen. Vorn weg schon mal ein Fünf-Sterne-Lob für „des Anwalts Liebling“! ...
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Pro: sehr kulant bei der Übernahme von Fällen Kontra: nicht ganz billig
Ich bezeichne mich als friedfertigen Menschen und wollte eigentlich auch nie eine Rechtsschutzversicherung haben, doch der "nette" DVAG Mensch hat mich schon "überzeugt", daß ich ohne Advo-Card nur ein halber Mensch bin.
Ich habe also den Vertrag abges ...
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Pro: Schneller Service Kontra: Nur begrenztes Kontingent an Rechtsschutzübernahmen
<<< Der Anfang >>>
Eine Rechtsschutzversicherung musste her - dachte ich mir im Jahre 2002 als meine Internetaktivitäten im Bereich Kaufen/Verkaufen immer mehr anstiegen. Also erkundigte ich mich auf dem Versicherungsmarkt nach guten Namen und hervorra ...
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Erreichbarkeit im Ernst...
Zahlungsbereitschaft im...
Beitragshöhe / Leistung...
Allgemeine Kundenfreund...
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09.02.2004
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