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Alkohol in islamischen Ländern

3 31. Jan 2005 (31. Okt 2006)

Pro:
Wer sucht, der findet .

Kontra:
Fehlendes Marketing .

Empfehlenswert: Ja 

negendank

Über sich: Erneut werde ich zum Wochenendpendler. Diesmal Berlin Montag bis Freitag. VLG - Olaf

Mitglied seit:21.11.2003

Erfahrungsberichte:475

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Dieser Erfahrungsbericht wurde von 60 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als sehr hilfreich bewertet

Dies ist ein vielschichtiges Thema. Zuerst hört man, der Genuß alkoholischer Getränke sei im Islam verboten. Dann erfährt man, daß es Moslems gibt, welche das Verbot nicht so eng sehen. Wenn man dagegen als Tourist hinkommt, dann erlebt man doch wieder Schwierigkeiten, die ich hier näher erläutern möchte.

Marketing
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Der heimliche Verkauf läßt sich nicht immer kontrollieren. Dagegen findet das Marketing grundsätzlich öffentlich statt und läßt sich sehr erfolgreich unterbinden. Das gilt nicht nur für gesetzliche Verbote. Es genügt schon, wenn sich ein harter Kern strenggläubiger Moslems durch das Marketing alkoholischer Getränke provoziert fühlt. Die Unterschiede zeigen sich bereits in der Türkei, welche ein laizistischer Staat ist und den Alkohol nicht direkt verbietet. Ja, in Istanbul und in bekannten Touristengebieten kann etwas Marketing hinzukommen. Bereits in Anatolien ist vom Marketing nichts mehr zu spüren und das gilt erst recht für noch etwas islamischere Länder.

Meine Erfahrungen habe ich selbstverständlich auf Reisen gewonnen, doch ist das ein gemischtes Thema und deshalb schreibe ich in einer freien Kategorie. Es geht mir weniger um die paar Touristen, welche erst in ein islamisches Land fahren und dann doch wieder Alkohol zu sich nehmen wollen. Ich will auch einmal das Fach Marketing im Umkehrschluß beleuchten. Welche Nachteile hat es, wenn kein Marketing möglich ist? Und im Umkehrschluß: warum brauchen wir Marketing?

Nun zu den einzelnen Punkten.

Der Weinberg
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Diesen verwende ich bewußt als Beispiel, weil nämlich der botanische Weinstock aus orientalischen Ländern stammt und dort auch besonders gut gedeiht. Der Besitzer des Weinbergs braucht ein Minimum an Absatzplanung, um wissen zu können, weiviel Trauben in welchem Zeitraum gebraucht werden. Weil der Genuß von Tafeltrauben legal ist, kann das ein Verbraucher ruhig zugeben und läßt sich im Sinne der Marktforschung auch befragen. Dagegen läßt sich ein heimlicher Trinker natürlich nicht befragen und so gesehen ist es nicht möglich, den "Bedarf" an Wein zu ermitteln. Das hat eine wichtige Konsequenz.

Ohne Marktforschung ist jede Produktion ein Glücksspiel. Vom Glück allein kann ein Unternehmer nicht leben. Also ist der legale Verkauf von Tafeltrauben die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz eines Weinbergs. Anders würde sich der Weinberg nämlich nicht lohnen. Wein im engeren Sinne wird nur noch im Nebenerwerb gekeltert. Seine Nebeneinkünfte kann ein Winzer eher mal aufs Spiel setzen.

Analog gilt das für die Produktion weiterer Getränke alkoholischer Natur. Wenn überhaupt, dann sind das gemischte Betriebe, welche außer Alkohol noch etwas anderes produzieren.

Werbung
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Es gibt zwei Arten von Werbung. Die informative Werbung bezieht sich auf Verbraucher, welche alles ganz genau wissen wollen. Ich bleibe beim Wein als Beispiel. Die informative Werbung teilt mit, wieviel Prozent Alkohol darin enthalten sind. Dagegen ist das Image eine gemeinschaftliche Vorstellung von Verbrauchern. So hat z.B. der Bocksbeutel in Franken ein besonderes Image und wird aus dem Grund getrunken.

Wie sieht es nun aus, wenn Werbung generell unterbunden wird? Tja, dann weiß man eben nicht mehr, wie stark der Wein in Wirklichkeit ist.

Im Islam
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Das Verbot wird folgendermaßen begründet. Der Prophet Mohammed beobachtete einmal, wie Menschen in Trunkenheit in Streit gerieten. Also sprach er das Verbot zu dem Zweck aus, um Streit zu verhindern. Konkret hatte er Weintrinker beobachtet. Doch weitete der Prophet das Verbot auf alle "berauschenden Getränke" aus. Auch daraus hat sich im Islam ein Image entwickelt, das einerseits recht klar ist. Ich muß wissen, wieviel ich vetragen kann und darf natürlich keinen Streit anfangen. Sonst mache ich mich gleich mehrfach strafbar. Nicht nur wegen verbotenen Konsums, sondern auch noch wegen Mißachtung der Religion, wegen Beleidigung und im schlimmsten Fall wegen Körperverletzung.

Andererseits ist das Image ziemlich diffus. In einigen Regionen wird auch Tee aus Haschisch serviert. Dieser enthält zwar keinen Alkohol, doch zählt er sicherlich zu den berauschenden Getränken.

Zwar verwenden Moslems den Wein gerne als Aufhänger, doch da sage ich nur ha-ha-ha! Bevor ich in Versuchung gerate, muß ich den Wein erstmal finden können. Dieser wird nur in geringen Mengen produziert und geht an Kenner, welche die verschlungenen Handelswege kennen.

Meistens geht es um irgendwelche obskuren Getränke und da kann ich nur warnen. Wer die Wirkung nicht im Voraus abschätzen kann, der tappt leicht in eine Falle.

Der Obulus
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Auch in anderen Ländern braucht der Wirt eine Lizenz, um Alkohol ausschnken zu dürfen. Nur weil in islamischen Ländern über das Thema nicht gesprochen wird, entsteht eine Grauzone. Man darf wohl annehmen, daß die zuständige Behörde ihren Obulus abkassiert. Manchmal sind die Getränke überraschend teuer.

Eine Variante kenne ich aus einer anatolischen Kleinstadt. In einem Lokal war Alkohol nur in einer einzigen Form zu bekommen. Nämlich in der Kombination von Orangensaft und Wodka. Ein Außenstehender kann weder sehen noch riechen, daß Alkohol dabei ist. Dazu die Begründung des Wirtes: Wenn der Ausschank von Alkohol bekannt wäre, dann würden die Behörden ihren Obulus abkassieren. Dann wären die Getränke doppelt so teuer und das kann sich der Wirt nicht leisten, weil sich die Kneipe in einem der ärmeren Wohnviertel befindet. Dazu sage ich nur: solche Fälle gibt es und ein Reisender kann leicht in die Lage kommen, wenn er Orte aufsucht, welche nicht gerade mit Reichtümern gesegnet sind. Das geht dann weniger nach der Religion und mehr nach der Ökonomie.

Der Ausweg
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Ein Unternehmer kann fehlende Marktforschung teilweise durch Menschenkenntnis ausgleichen. Das gilt in der Regel nur für Verbraucher am gleichen Wohnort. Also sind Produktion und Verkauf alkoholischer Getränke von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Die Hersteller sind meistens Kleinbetriebe, welche nur in der näheren Umgebung vermarkten.

Ein Verbraucher kann fehlende Werbung nur durch Wahrscheinlichkeiten ersetzen. Wenn ich in der näheren Umgebung viele Weinberge sehe, dann halte ich das Angebot von Wein für wahrscheinlich. Wenn ich dagegen gar keine sehe, dann halte ich so ein Angebot für sehr unwahrscheinlich.

Für Touristen sehe ich da nur einen Weg. Wer zum ersten Mal in ein islamisches Land reist, der läßt es einfach mal darauf ankommen. So erging es mir während meiner ersten Reise in die Türkei. Ich stellte mich auf einen alkoholfreien Urlaub ein. Dann erlebte ich eine weitere Möglichkeit, die in islamischen Ländern gar nicht so selten ist.

Am Urlaubsort gab es einen Verein für Völkerverständigung. Um Mitglied werden zu können, mußte ich eine Satzung unterschreiben, die nur aus zwei Paragraphen besteht. Paragraph eins: Ich halte Völkerverständigung für eine gute Sache. Paragraph zwei: meine Getränke bezahle ich selber. (Gemeint waren alkoholische Getränke). Solche Vereine können fehlendes Marketing ausgleichen. Alle beteiligten Personen machen das nur im Nebenerwerb und verdienen im Hauptberuf ihr Geld anders. Die Völkerverständigung ist in der islamischen Welt bewußt zweideutig. Nach islamischer Meinung, darf man keinen Streit anfangen und das ist ja auch der Sinn der Völkerverständigung. Gemäß der Satzung ist so ein Verein international und es können auch Nicht-Moslems dabei sein, die doch wieder trinken dürfen.

FAZIT

Na ja, es ist sehr die Frage, ob man gleich einem Verein beitreten muß, nur um gelegentlich ein Bier trinken zu dürfen. An den Beispielen wollte ich auch zeigen, was fehlendes Marketing ausmacht und warum es doch wieder gebraucht wird. Wer im Hauptberuf Geld verdienen will, der beginnt mit dem Marketing der eigenen Arbeitskraft und ein Unternehmen braucht ein gutes Marketing, um langfristig am Markt bestehen zu können.

Für den Verbraucher hat das Marketing gleich zwei Vorteile. Erstens kann man sich schneller und leichter orientieren. Zweitens bietet die staatliche Kontrolle Schutz vor Betrügern. Nur bei Getränken gibt es eine Zwischenlösung. Ein kleines Schnapsglas genügt, um die Qualität testen zu können.

Wie soll ich nun bewerten? Das Marketing ist um einiges komplexer und das habe ich nicht vollständig vermittelt. Ich wollte ja nur die Gegenseite aufzeigen. Dazu einmal eine mittlere Bewertung von drei Sternen. Meine Empfehlung sagt dann allerdings aus, daß ich Marketing für wichtig halte. Dagegen ist Alkohol in islamischen Ländern mehr ein Aufhänger. Ich wollte nur zeigen, daß es auch ein Gegenbeispiel gibt.

Nachtrag
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Wer den Islam kennt, der weiß, daß Schweinefleisch ebenso verboten ist. Das Verbot wird weitgehend eingehalten und das hat einen einfachen Grund. Ohne amtliche Kontrolle ist das Risiko zu groß, bei einem betrügerischen Metzger aufzulaufen! Das Verbot wird auch immer wieder mit fehlender Fleischbeschau begründet. Denken wir mal an den Fleisch-Skandal in Bayern...?!

Alkoholische Getränke bilden deshalb eine Ausnahme, weil man in geringen Mengen vorkosten kann. Wie heißt es so schön in der Wissenschaft? Ausnahmen bestätigen die Regel. Oder in der Praxis? Probieren geht über studieren.

P.S.: Die urspüngliche Version habe ich noch lokal auf meinem Rechner. 

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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
pepilino

pepilino

02.11.2006 14:22

Wieder ein sehr interessantes Thema und toll beschrieben! LG Gabi

thearcadefire

thearcadefire

12.10.2006 14:12

Hallo Olaf, da ich gerade ein wenig Zeit totschlagen muß, schon einmal die Umbewertung, Bakhschisch ist in Obulus umgenannt, was dann auch mehr Sinn macht ... Die Fakten mit dem Verbot des Schweinefleisches und die Geschichte mit dem Alkohol (theoretisch) für Kranke (wenn vom Arzt verschrieben) gelten weiterhin ... So aber ist der Bericht "runder" bzw. stimmiger ... Gruß, Sven

thearcadefire

thearcadefire

07.10.2006 19:01

Es gibt aber durchaus auch einen anderen Grund, weshalb das Verbot des Schweinefleisches eingehalten wird, in fast allen muslimischen Staaten ist sowohl die Schweinehaltung als auch die Schweinezucht genauso verboten, wie eben die Einfuhr des Fleisches oder der lebendigen Tiere. Was also nicht vorhanden sein darf und in der Regel deshalb auch nicht ist, kann natürlich dann auch nicht genutzt werden, zudem aber hat das ganze auch hygienische Gründe, die nicht auf fehlende (hygienische) Kontrollen zurückzuführen sind. Ganz am Rande, auch das Schlachten oder bloße Besudeln / der Kontakt mit dem Fleisch / Blut, ohne dieses zu verzerren ist eine Totsünde ! Wieder einmal viele gefährliche Halbwahrheiten, leider ... Gruß, Sven P.S.: Vielleicht magst Du Teile des Kommentares oder der "Kritiken" noch in den Bericht aufnehmen bzw. ergänzen, dann bewerte ich sehr gerne auch besser ...

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