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Sie in Deutschland bei geringem Einkommen immer eine kostenlose anwaltliche Beratung bei dem Fachanwalt ihrer Wahl bekommen. Dazu beantragen Sie einen Beratungsschein beim Amtgericht ihrer Stadt, dazu weisen Sie ihr Einkommen nach. Sollte es auf einen Prozess hinauslaufen, kostet sie das 10 Euro, darüber hinaus beantragen sie Prozesskostenhilfe, sie sollten dies aber vor dem Beginn eines möglichen Prozesses, jedoch erst nach einer Erstberatung tun. Dies tun sie ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht(ihrer Stadt) .Bitte unbedingt Fristen beachten..I.d.R. kennt sich der Anwalt aus, ansonsten fragen sie beim Amtsgericht nach oder suchen sich dazu die Homepage des Amtsgerichtes. Prozesskostenhilfeanträge sind dort zum runterladen. Warum zahlen für einen Fall, der möglicherweise nie eintritt. Der Mieterbund wird bei einem bereits laufenden Fall nicht tätig,erst nach Ablauf einer Frist greift die Rechtsschutz.
Oh, ich habe mich umgesehen: eine Community gefrusteter Hausfrauen mit Mobbingtrend. Ich dachte, es ginge darum, etwas zu lernen und freien Zugang zu Informationen.
01.05.2011 22:09
???????????
01.05.2011 15:27
???
01.05.2011 13:40
ja, und? das weiss doch jeder ;-)