Produktbewertung des Autors:
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absolut nichts |
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absolut alles |
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Einleitung
Seit etlichen Tagen überlege ich hin und her, wäge ab, entschließe mich ,verwerfe und komme jetzt doch zu dem Schluss: Schreibe einen Bericht drüber.
Das Thema? Einen Bericht über eine Zeitschrift? Sie heißt "der kriminalist". Einen Bericht über eines der Themen: "Tötungsdelikte an Kindern - Forderung nach einer Datenbank der Ärzte für Verdachtsfälle". oder soll das Thema lauten: "Sexuelle Gewalt gegen Kinder - über den Kinder- und den Täterschutz"?
Darfst du die Bilder einstellen und zeigen. Wahrscheinlich nicht. Das Titelbild liegt neben mir.
Es treibt selbst einem alten Kriminalbeamten die Feuchtigkeit in die Augen"
"Was machst du", fragte ich mich. Gut, die Zeitschrift - ich berichte gleich drüber - ist öffentlich, der Bezug erfolgt lediglich an Polizeibeamte und Angehörige der öffentlichen Verwaltungen. Die Zeitschrift darf nicht in Lesezirkeln geführt werden.
Insbesondere das Titelbild ist, obwohl Realität (!), so grausig, dass ich nahezu täglich den sog. "Schambalken" (ich entschuldige mich spontan für diesen völlig unpassenden Ausdruck dafür) immer größer gemacht habe.
Gleich zu Anfang möchte einen Hinweis der Redaktion wörtlich wiedergeben:
"Der BDK, die Chefredaktion und die Autoren der Beiträge zu den Kindesmisshandlungen haben lange geprüft, ob diese Bilder tragischer und tödlicher Kinderschicksale veröffentlicht werden sollten. Da aber selbst nach dem tragischen Fall Jessica notwendige und mögliche Konsequenzen nicht gezogen wurden, erscheint es wegen der Bedeutung der Forderungen vertretbar, auf drastische Weise die Schicksale von Kindern darzustellen, die keine Lobby haben. Beschönigen hilft allein den Tätern und nicht den (potentiellen) Opfern."
Die Zeitschrift "der kriminalist".
Es handelt sich um die in einer Auflage von ca. 20000 Exemplaren einmal monatlich erscheinende Fachzeitschrift des >Bund Deutscher Kriminalbeamter<.
Neben verbandsinternen Informationen und sonstigen Fachberichten steht die Auflage auch monatlich unter einen bestimmten Thema. Dieses Thema war im November 2006 das von mir jetzt beschriebene.
Nun ist es auch wie überall, Nachdruck, Übersetzung und Veröffentlichung - auch nur auszugsweise- sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages und unter vollständiger Quellenangabe gestattet.
Die Quellenangabe ist geschehen und wird hinsichtlich der Autoren auch noch geschehen. Die Artikel werde ich versuchen zu beschreiben.
Der Verlag legt Wert auf die Feststellung, dass die Meinung der Autoren nicht zwingend auch die Meinung des Verlages ist. Die übliche rechtliche Absicherung.
Tötungsdelikte an Kindern - Forderung nach einer Datenbank der Ärzte für Verdachtsfälle
Dieser Artikel wurde verfasst vom Leiter des KK 11 im PP Duisburg, Herrn EKHK Sprenger:
Er gibt zu, dass Kriminalbeamte vieles aus einer professionellen Distanz heraus betrachten.
Aber kann man immer vermeiden, dass das Leid anderer doch an einen herankommt? Es stellt sich auch die Frage, ob in Einzelfällen rechtzeitiges Agieren manches Leid verhindern könnte.
Es darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Polizei schon in Zusammenarbeit mit verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen gute Präventationsarbeit leistet. Gleichwohl gab es den einen oder anderen Fall, bei dem man Leid der Kinder verkürzen und deren Tod vermeiden könnte.
Fallschilderung, die Frage nach dem Warum?
Warum wird den Kindern in der heutigen Zeit in unserer Gesellschaft Gewalt angetan?
Allein im Zuständigkeitsbereich der Duisburger Mordkommission kam es innerhalb von neun Monaten zu fünf Kindestötungen.
Diese fünf Fälle beschreibt der Autor:
Bereits zu Beginn des Jahres 2005 hatten zwei Mütter ihre neugeborenen Kinder im Müll entsorgt. Beide Kinder wurden in Plastiktüten gesteckt und in einem Falle in einen Mülleimer und im anderen Fall in einen Park geworfen.
Durch ganz intensiv geführte Ermittlungen konnten die Mütter, 17 und 21 Jahre alt, ermittelt werden.
Die Beweisführung zur Todesursache ist wegen des Zeitraums zwischen Geburt und Auffindung sehr schwierig. Obwohl die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergeben hatten, dass beide Kinder ausgetragen und lebensfähig gewesen wären, konnte die Einlassung der Mütter nicht widerlegt werden, dass die Säuglinge einfach aufgehört haben zu atmen (verkürzt wiedergegeben). Beide Mütter konnten strafrechtlich nicht belangt werden.
Unabhängig von dieser juristischen Bewertung wurde mit hohem Personalaufwand nach den Kindesmüttern ermittelt. Auch diese namenlosen Neugeborenen haben einen moralischen Anspruch, wie jedes andere Mitglied unserer Gesellschaft, auf Strafverfolgung. Mit dem öffentlichen Bewusstsein, dass die Polizei in jedem Falle die Kindesmutter ermittelt, lassen sich vielleicht andere Mütter von einem solchen Vorhaben abhalten. Dass der Staat in solchen Konfliktsituationen Unterstützung und Auswege anbietet, dürfte nicht erst seit Einrichtung von Babyklappen bekannt sein.
Im Mai 2005 konnte ein Notarzt in einer Wohnung nur noch den Tod eines sieben Monate alten Jungen feststellen, dessen Körper Spuren von Misshandlungen unterschiedlichen Alters aufwies. Todesursächlich war allerdings, der Kleine war verdurstet!! (Die Bilder zeige ich nicht!)
Die Obduktion brachte dann zwei wesentliche Befunde:
a) Der Säugling wog nur noch 4800 Gramm
b) Es wurden mindestens 38 (!) Blutergüsse und Prellungen am Leichnam nachgewiesen werden.
Die letzte Frage des vorsitzenden Richters an den Rechtmediziner in der Hauptverhandlung:
"......ob völlig auszuschließen sei, dass die Verletzungen etwa durch Stürze verursacht wurden" beantwortete dieser mit: "Völlig auszuschließen".
(Wieder verkürzt dargestellt) Wie oft in deutschen Gerichten kam es dann zu einer Übereinkunft zwischen Richter, Staatanwalt und Verteidigung. Als Tatvorwurf blieb "fahrlässige Tötung" nach. Begründung: Es gab keinen unmittelbaren Tatzeugen für gewaltsame Handlungen gegen den Jungen. Beide Elternteile schwiegen und belasteten sich nicht gegenseitig. (Es folgt noch eine psychiatrische Beurteilung der Eltern.) Der Vater wurde zu 4 Jahren und die Mutter zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Im August 2005 beschäftigte sich das K 11 mit dem Tod ein 4-jährigen Mädchens. Das Mädchen war zu Lebzeiten zu Tode geschlagen bzw. misshandelt worden. Es erlag bereits im April ihren schweren Verletzungen. Beide Elternteile entschlossen sich, den Leichnam zu beseitigen.
(Wieder verkürzt beschrieben) Nachdem die Eltern ihr Lügengerüst nicht mehr aufrecht erhalten konnten, offenbarte sich der 33-jährige Vater der Polizei. Beide Eltern hatten vergeblich versucht, die Kindesleiche in Säure aufzulösen. Die 28-jährige Kindesmutter hatte bereits zuvor zwei Kinder zur Welt gebracht. Das erst geborene kam gleich zu Pflegeeltern und das zweite Kind war bereit nach fünf Wochen verstorben - ein plötzlicher Kindstod (!). Es war damals eine Obduktion durchgeführt worden, die keinen anderen Hinweis ergab.
Nathalie war 2000 aus einer flüchtigen Bekanntschaft hervorgegangen. Von dieser trennte sich die Mutter gleich nach der Geburt.
2002 lernte die Mutter den späteren Vater von Nathalie kennen. Beide zogen zusammen und 2003 wurde ein weiteres Kind, Sarah, geboren. Während der Schwangerschaft kam es immer wieder zu handfesten Auseinandersetzungen zwischen den Eltern. Nathalie wurde aus den geringsten Anlässen von der labilen Mutter und dem gewalttätigen Vater misshandelt, mal mit der Hand, mal mit dem Gitterstab des Kinderbettes. Das zog sich über Monate hin und man hielt das Kind versteckt. Arztbesuche unterblieben, um die Spuren der Gewalt zu vertuschen.
Im April 2004 wurde Nathalie vom Lebensgefährten der Mutter derartig ins Gesicht geschlagen, dass sie anschließend ihren Kopf nicht mehr gerade halten konnte, bettlägerig wurde und keine Nahrung mehr aufnahm. Ohne, dass ein Arzt zugezogen wurde, verstarb sie. Damit war ihre Leidenszeit zu Ende.
Mehrfach war dem Jugendamt Kindergeschrei aus der Wohnung gemeldet worden. Erst, nachdem man die kleine Nathalie schon seit Monaten nicht mehr gesehen hatte und man von Amts wegen mehrfach vergeblich versucht hat mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, schaltete man die Kriminalpolizei ein. Als der Vater die Benachrichtigung der Kripo fand, stellte er sich und räumte die gemeinsame Tötung des Kindes ein.
Der Duisburger Journalist Stefan Endell schrieb in seiner Reportage:
"Arme kleine Nathalie, dein Leben war nach vier Jahren schon zu Ende, bevor es richtig losgehen konnte. Du wurdest immer geschlagen, du bis still und jämmerlich gestorben, du wurdest heimlich verbuddelt, wie illegaler Hausmüll. Und niemand hat dich vermisst. Ein Jahr lang nicht."
Man holte Nathalie an einem Autobahnkreuz aus ihrem Erdgrab. Man konnte noch nicht einmal die Todesursache feststellen.
Im Jahre 2006 wurden der Mann zu 9 Jahren und die Mutter zu 7 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Tragödien setzten sich fort in der Tötung der 9-jährigen Selina
(Sehr verkürzt dargestellt) Das Kind wurde aus einem Sorgerechtsstreit heraus von der Mutter ertränkt. Sie wurde später in den Niederlanden ans Ufer gespült. Ausgerechnet kleine Kinder, die hier Anfang Dezember auf das Erscheinen des Nicolaus warteten, machten diese grausame Entdeckung..
Zu welcher Bewertung kommt der Autor?
1. Durch fehlenden Intellekt, Bildung, finanzielle Sicherung und fehlende soziale Bindung kommt es zur persönlichkeitsbestimmten Unfähigkeit im Umgang mit dem "Stressfaktor" Kind - selbst erlebte Gewalt wird als erfolgsversprechende Strategie angewandt.
2. Durch eine eingeschränkte Sozialkontrolle entsteht eine zunehmende Anonymität in der Gesellschaft, die eine Vereinsamung der Menschen nach sich zieht. Normabweichendes Verhalten kann dadurch nicht zeitnah beanstandet werden.
3. (wörtlich) Durch die mulimediale und allgegenwärtige Präsenz von Gewalt und Leid verringert sich die Distanz zu einer moralischen Verwerflichkeit. Integrität und Würde verlieren an Bedeutung. Der Wert "Leben" degradiert zu einem beeinflussbaren Störfaktor.
Der Verfasser legt Wert auf die Feststellung, dass diese Motivbündel lediglich die Konflikttäter berücksichtigt. Der ganze Komplex der triebhaft veranlagten Täter ist hier ausgeklammert.
Präventionsmaßnahmen:
Es stellt sich nach diesen Fallschilderungen die Frage nach geeigneten Präventionsmaßnahmen. Hier stellt der Autor fest, dass auf diesem Sektor bereits erhebliches geleistet wurde und sich viele gesellschaftlichen Institutionen verdient gemacht haben - vom Kinderschutzbund über Ärzte und Krankenkassen bis hin zum Landespräventionsrat z.B. in NRW.
Ich muss jetzt wieder erheblich kürzen, um den Bericht nicht allzu lang werden zu lassen:
- Die bereits praktizierte Betreuung sozial auffälliger Eltern sofort nach der Geburt eines Kindes durch das Jugendamt, muss zeitlich andauernd sein und darf nicht in einem Pflichtbesuch enden.
- Die Einrichtung von Babyklappen hat sich bewährt.
Der Autor weist auf eine weitere Möglichkeit zur Aufdeckung von Dunkelziffern bei Kindesmisshandlung hin:
Unter Hinweis auf eine Diskussion Ende 2005 von Duisburger Kinderärzte zum Thema "Kindesmisshandlung" gab es sinnvolle Ansätze zur Erkennung für die Aufdeckung und Verfolgung von Kindesmisshandlungen.
Die Ärzte verfügen sehr oft über Anhaltspunkte. Dazu gehören:
- die Feststellung von Hämatomen, Verletzungen, Knochenbrüchen unterschiedlichen Entstehungsalters ohne plausibel geschilderte Ursachen (z.B. Unfälle;
-das Versäumnis der Eltern, nach derartigen Feststellungen mit dem Kind bei Arzt erneut vorstellig zu werden und/oder der häufige Wechsel von Ärzten bzw. Kliniken;
- nicht eingehaltene Termine für festgelegte Untersuchungen im Kindesalter.
In der Diskussion wurde Wunsch geäußert nach einer Datenbank, in der sie ihre Verdachtsfälle einspeichern können. Dieser Verdacht kann unterhalb der Schwelle zur Anzeigepflicht liegen. Können Kinderärzte auf eine solche Informationsquelle zurückgreifen, ist auch das Aufsuchen wechselnd anderer Ärzte überprüfbar und nachvollziehbar, wenn die Eltern das Kind woanders mit fragwürdigen Verletzungen vorstellen. In einer solchen Datenbank könnte auch festgehalten erden, wenn Eltern ihre Kinder nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen vorstellen, die schließlich von den Krankenkassen angeboten und bezahlt werden.
In den geschilderten Fällen aus Duisburg hätten Informationen aus einer entsprechenden Datenbank vielleicht andere Ärzte hellhörig werden lassen, so dass ein Verdachtsfall an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden könnte.
So, zum Schluss noch ein wörtliches Zitat vom Verfasser des Artikels, das er in Fettschrift hervorhebt:
"Gemessen an dem hier zu schützenden Rechtsgut erscheinen mir datenschutzrechtliche Aspekte gegen eine Datenbank mit Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung von untergeordneter Bedeutung. Wem hier Visionen vom gläsernen Menschen oder vom allwissenden Kontrollstaat erscheinen, dem sei ins Gewissen gerufen, dass es um die Überwachung von Gesundheit und Leben geht. Wenn die betroffenen Kinder eine Wahl hätten - sie würden sich dafür entscheiden......"
Sexuelle Gewalt gegen Kinder - über den Kinder- und Täterschutz
Dieser Artikel wurde verfasst vom EKHK a.D. Paulus aus Blaustein.
In diesem Artikel setzt sich Herr Paulus zunächst mit der Ignoranz und der Tabuisierung dieses Themas auseinander. Der Umgang mit sexueller Gewalt, vor allem gegen Kinder begangen, berührt uns alle. Schwierig ist es, sich mit solchen Sachverhalten sachgerecht und das bedeutet vor allem opfer- bzw. kindgerecht auseinander zu setzen. Deutlich einfacher ist es, solche Sachverhalte zu ignorieren, zu tabuisieren, zu verdrängen, zu verschweigen, nicht zu handeln und nichts zu tun. Der 203 StGB bietet vielen Zeugen eines solchen Tatgeschehens die rechtliche und auch moralische Grundlage dazu.
"§ 203 StGB: "Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt, Berufspsychologen, Rechtsanwalt, Jugendberater, staatlich anerkannter Sozialarbeiter.......anvertraut worden ist, der wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft......"
Herr Paulus führt weiter aus, dass die Strafverfolgungsbehörden sich scheinbar nicht mehr gegen die geradezu selbstverständliche Inanspruchnahme dieser Vorschrift zur Wehr setzen. Die falsche Güterabwägung - Verbrechen an einem Kind mit großer Wiederholungsgefahr wird einer Datenschutzbestimmung untergeordnet - verwundert und ist inakzeptabel. Der Tatbestand scheint selbst denen allmählich unerträglich zu sein, die von ihm "profitieren". Nicht nur Kinderärzte werden Zeugen dieses Deliktes. Auch Haus- , Fach- und Notärzte werden aufgrund der Verletzungsbilder mit dem Verdacht auf Missbrauch von Kindern konfrontiert.
Sie erstatten häufig keine Anzeigen. Die Taten bleiben ungesühnt. Und immer wieder: Das Tatgeschehen setzt sich fort.
Unlängst hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands zum Schutz der Kinder eine Lockerung dieser Vorschrift gefordert. Sie wollen erreichen, dass sie ihren Verdacht auch ohne Einwilligung der Eltern den Lehrern oder Sozialarbeitern mitteilen dürfen.
Mit diesem Aspekt setzt sich der Autor noch weiter auseinander.
Im folgenden macht er noch einmal deutlich:
"Der Kinderschutzbund will nicht, dass der oder die Täter, die Kinder in sexueller Absicht angreifen und ausbeuten, bestraft werden. Folgerichtig lehnt diese Organisation im Verdachtsfall eine Information der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich ab."
Es gilt der Leitsatz: "Helfen statt bestrafen". (Ich muss jetzt wieder kürzen) Vereinzelte Ortsgruppen sind dazu übergegangen, Täter, die Kinder sexuell angegriffen und entsprechende Straftaten begangen haben, zu therapieren. Kritisch wird vom Autor angemerkt, dass zu hoffen bleibt, das die Therapeuten die Kompetenz und die Fähigkeit haben, dieses äußerst schwierige Aufgabenfeld so zu beackern, dass Folgetaten verhindert werden können und keine weiteren Schäden entstehen.
Zweifel sieht der Autor schon deshalb, weil nicht wenige Experten davon ausgehen, dass erfolgreich oft nur dann therapiert werden kann, wenn Haft und Therapie (Maßregelvollzug)
in Einklang gebracht werden. Es scheint auch Täter zu geben, die eben nicht therapierbar und auch nicht therapierwillig sind. Hier besteht wegen der zahlreichen ehrenamtlich im Kinderschutzbund in bester Absicht handelnden Helfer Klärungsbedarf..
Aber, so beanstandet der Autor, selbst in den Behörden untereinander kommt es nur zu begrenztem Informationsaustausch. Die Jugendbehörden handeln, wenn sie vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Kenntnis gesetzt werden, im Sinne der Sozialgesetzgebung, der Kinder- und Jugendhilfe. Erklärtes Ziel ist die Wiederherstellung geordneter Familienverhältnisse. Dabei übersehen sie oft, dass es immer wieder Familienverhältnisse gibt, die so zerrüttet sind, dass der natürliche "Schutzraum Familie" nicht mehr funktioniert und der familiäre Schutzraum der für den Täter wird. Das betroffene Kind ist dem Täter wehr- und schutzlos ausgeliefert.
Es folgen weitere Abhandlungen, die ich nur sehr stichwortartig wiedergebe. Opferschutz auch polizeiliches Thema. Täterermittlung führt zu erheblichen Entlastungen und einer Befreiung des Opfers. Ermittlungen sind oft ein Produkt des Zufalls; das ist eigentlich unglaublich und dennoch Realität. Bis zum heutigen Tag ist es in diesem Land oft allein der Zufall, über den der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes bekannt wird. Er entscheidet darüber, wie mit diesem Verdacht umgegangen bzw. verfahren wird. Wird ein entsprechender Verdacht beim Deutschen Kinderschutzbund oder bei einer Jugendbehörde bekannt, so werden gegen den Täter in aller Regel keine Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Wird der selbe Verdacht bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekannt, ist das geradezu selbstverständlich.
Im Folgenden beschreibt der Autor Möglichkeiten, hier zu einer Änderung zu kommen.
Abschließend gibt er zu bedenken, das der § 203 StGB verantwortlich dafür scheint, dass wir beim Delikt des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Deutschland immer noch eine extrem hohen Dunkelfeld zu beklagen haben, das von Experten auf 1:10 bis 1:30 beziffert wird. Zu viele hüllen sich in Schweigen; zu viele "verstecken" sich hinter der "Schweigepflicht" - zum Vorteil der Täter und zum Nachteil betroffener Kinder.
Es besteht dringend gesetzlicher Handlungsbedarf.
Zu den Bildern:
Das Titelbild und das dazugehörige Innenbild zeigen einen kleinen Jungen von 1 Jahr und 9 Monaten. Er ist nicht sexuell missbraucht worden. Seine Eltern haben ihn mehrfach brutal zusammengeschlagen. Einmal ist der Stiefvater vollkommen ausgerastet, schlug das Kind (Schädelhirntrauma) und biss es vor Wut in den Oberschenkel. Erst als man sein Ableben vermutete, rief man einen Notarzt. Die Verletzungen wurden dem Kind mit Billigung der Mutter beigebracht. Das Kind überlebte mit bleibende Schäden.
Das zweite Bild zeigt die Misshandlungsspuren an einem 6-jährigen Mädchen. Ihre Eltern quälten es in unvorstellbarer Grausamkeit mit einem Fön (Spuren am Bauch und Gesäß), mit Zigarettenglut und Schlägen. Die Fesselungsspuren an den Beinen kamen dadurch zustande, dass das Kind während der Abwesenheit der Eltern gefesselt in der Wohnung verbleiben musste.
Mir ist klar, dass der Bericht zu unterschiedlichsten Reaktionen führen und dass insbesondere die Meinung des Autors des zweiten Teils nicht auf jedermanns Zustimmung treffen wird.
In beiden Abhandlungen wird aber eines wohl deutlich: Es geht ausschließlich um das Wohl der Kinder, die in so unvorstellbar grausamer Art gefoltert, geschändet und sogar getötet werden (wurden)!
In diesem Sinne
Dieter, 06.12.2006
Die Bewertung bezieht sich auf das Thema, nicht auf die beschriebenen Berichte der Autoren!!!
Nachsatz: Ich habe die Bilder, nachdem ich sie hier selbst gesehen habe, sofort weiter verkleinert, dass sie nicht mehr vergrößert werden können.
Im vergangenen Monat wurde das Thema im "der krimninalist" noch einmal behandelt. Geändert hat sich nichts. Die neuen Bilder lade ich nicht hoch :-(
Dieter, 23. 10. 2008
Aufgrund der Bitte einer Userin habe ich die Bilder 2 und 3 gelöscht. Es ist zwar die Realität des Lebens aber ich sehe ein, öffnet man Berichte unter "alles unter K" ist es netter die niedlichen Katzenbilder zu betrachten, als geschundene kleine Kinder :-(
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Teilsmit
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DarkShadowTB
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15.12.2006
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