==Einführung/Woher==
Das Schiedsamt entstand aus dem preußischen Landrecht,
wo der Rechtsweg verschlungen und unübersichtlich, in den deutschsprachigen Raum vieler Einzelstaaten, geregelt werden musste.Das Rechtsbewustsein war von unterschiedlicher Qualität, und es stammte im wesentlichen der privaten Rechtordnung der **römischrechtlichen** und **deutschrechtlichen Wurzel**. Überlagerungen verschiedenster Rechtsordnungen in den gleichen Gebieten waren nicht selten, und im ^^Jahre1797^^ tauchte zum ersten Mal der Name "Bürgerliches Gesetzbuch" auf.
~*~Die Kaiserin von Österreich Maria- Theresia, wollte im westgalizischen Raum eine einheitliche Gesetzesregelung.~*~Ein erster **deutscher Entwurf** aus dem Jahre 1888 darf man noch nicht im Sinne einer ständigen Ordnung verstehen, aber die Konturen eines Gesamtgesetzwerkes waren für alle deutschen Bürger geschaffen und gültig.
Da die Gerichtsbarkeit meistens in größeren Landesstädten ansässig und Allmächtig war, und auf dem Lande weit ab von den Städten, und sich damals keine Gerichte mit zivilen Grundsatzrechten befassten, wurden **Schiedsmänner/Friedenrichter** eingesetzt.
Die ersten Dokumente von amtierenden ~~Friedenrichtern~~ sind schon aus den letzten Jahren des **18 Jahrhundert** gefunden worden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der zweite Entwurf einer einheitlichen Gesetzesregelung des Jahres 1895, wurde als
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Reichstagsvorlage am 18. August 1896 das einheitliche Gesetz, das am **01. Januar 1900**
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seine Gültigkeit erlangte.
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**Eine schwarze und nicht gute Figur machte das Schiedsamt während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, und wie immer bei Diktatoren wurden diese Ämter für eigene Zwecke missbraucht.**
Nach dem das das nationalsozialistische System zusammen gebrochen war, musste die Gerichtsbarkeit, die wieder in alten zersplitterten Rechtstrukturen da lag, ohne die typischen nationalistischen Beipackgesetze entrümpelt werden.Nach Entrümpelung und Erneuerung der Rechtsordnung sind die bewehrten guten Rechte geblieben, und um Missbräuche und Auswüchse vorzubeugen, werden durch vielfache Novellen und Reformen diese bürgerlichen Gesetze geschützt.
Um die Gerichte mit Nachbarschaftsstreitigkeiten im Zivilrecht, oder mit kleinen Straftaten wie Beleidigungen oder der üblen Nachrede, sowie Sachbeschädigung oder Körperverletzungen im kleinen Masse, zu entlasten, wurden die Schiedsämter den Gerichten vorgeschaltet.Über einzelne privatrechtliche Beziehungen etwa unter Nachbarn kann es jedoch nach dem Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch ==landesrechtliche Sonderregelungen== geben.
So sind bis heute in den einzelnen Ländern, einige unterschiedliche Vorschriften für die Schiedsämter überliefert, und noch gültig.
Eine große Zahl der Länder in Deutschland hat inzwischen diese Möglichkeit der Landesgesetzgebung Gebrauch gemacht, und zwar **12 von 16 Ländern haben Schiedsämter** eingesetzt.~*~*~*~*~*~*~*~*
° Es sind folgende: °
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1. Berlin
2. Brandenburg
3. Hessen
4. Mecklenburg-Vorpommern
5. Nordrhein-Westfalen
6. Niedersachsen
7. Rheinland-Pfalz
8. Saarland
9. Sachsen
10.Sachsen-Anhalt
11.Schlewig-Holstein
12.Thüringen~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
°° Vier Länder haben bis heute keine Schiedsämter eingesetzt, und das sind folgende: °°
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13.Bremen
14.Hamburg
15.Bayern
16.Baden-WürtenbergWas ist ein Schiedsamt
Nach
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der Wiedervereinigung haben die 12 Länder gesetzlich unterschiedliche Grundlagen für ihre Schiedspersonen beziehungsweise Friedenrichter/innen parat.
Jedes Bundesland hat eine eigene Bezeichnung wie (Schiedsordnung, Schiedsamtgesetz, oder Schiedsstellengesetz) nominiert, nur Sachsen hat eine eigene Verwaltungsvorschrift nicht erlassen.Einheitliche Kommentare für die verschiedenen Vorschriften der 12 Bundesländer liegen nicht zu Grunde, und somit ist eine einheitliche Bundesschiedsordnung nicht existent.Da ich in Nordrhein Westfalen wohne, und als Schiedsmann tätig bin, kann ich auch nur über das Schiedsamtgesetz von Nordrhein Westfalen schreiben, was ich euch Lesern nun näher bringen will.
Zuerst einmal werde ich erklären, wie und wer bestimmt einen Schiedsmann/Friedensrichter oder auch Schiedsfrauen, und was sind die =Vorraussetzungen für dieses Amt=.Zuständig für eine Einrichtung eines Schiedsamtes, und der dazugehörigen Schiedsamtbezirke ist der Gemeinderat oder Stadtrat.
Die Gemeinde oder Stadt kann nach § 42 Absatz 2 GO aber auch die Zuständigkeit auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen.
Schiedsamtsbezirk ist die Gemeinde, und bei größeren Gemeinden können mehrere Schiedsamtsbezirke eingerichtet werden, und für jeden Schiedsamtbezirk ist eine Schiedsperson zu bestellen.Bestellt wird eine Person also von der Gemeinde oder Stadt, die ihrerseits eine öffentliche Ausschreibung oder Bewerbung für dieses Amt vorher gewährleistet, um jeden rechtschaffenen Bürger damit einer Bewerbung zu ermöglichen.
Sollte sich aber der alte Schiedsmann/Frau für weitere 5 Jahre zur Verfügung stellen, so ist eine Vorgabe der Veröffentlichung nicht zwingend.Bei der Ausschreibung für eine Neubesetzung des Schiedsamtes, ist ein Anforderungsprofil entsprechend Eignungsvoraussetzungen deutlich zu machen.
Noch vor der Wahl sollte die Gemeinde den betreffenden Bewerber namentlich der Bezirksvereinigung, dem Bund Deutscher Schiedsmänner BDS, zur Verfügung stellen, damit auch diese bei der Auswahlmöglichkeit mit entscheiden kann.
Die Bewerber für ein Schiedsamt, sollten grundsätzlich in dem Schiedsbezirk auch wohnen, in der eine Schiedsperson gebraucht wird, und der Bewerber wird vom Gemeinderat als Schiedsperson für 5 Jahre gewählt.In anbetracht das dieses Schiedsamt ein Ehrenamt ist, sollte auch das polizeiliche Führungszeugnis des Bewerbers dem entsprechend gut ausfallen, und er sollte nicht Überschuldet sein.
Nach erfolgreicher Wahl, wird dem zuständigen Direktor des Amtsgerichtes das Wahlergebnis dieses Kandidaten mitgeteilt, und erst nach eingehender Prüfung aller Vorbehalte, wird der Bewerber vom Amtsgerichtsdirektor auf das Schiedsamt vereidigt.Diese Vereidigung ist Grundlage für eine Übernahme des Schiedsamtsgeschäftes, und dem neuen Schiedsmann oder Schiedsfrau werden die Geschäftsunterlagen, Bücher mit Dienstsiegel und das NRW Schiedsamtschild, von der Gemeinde überreicht.
Zwar ist dem Gesetz jetzt Genüge getan, aber dem Neukandidaten fehlen die Grundlagen für seine wichtige Tätigkeit, „ Dem Schlichten“, und daher sind Lehrgänge, die vom BDS angeboten werden, erst einmal seine nächste Aufgabe.Während dieser Zeit der Lehrgänge und Ausbildungsstunden, wird der neue vereidigte Schiedsmann/frau von einem anderen Schiedsamt so lange vertreten, bis er selber die Schiedsamtgeschäfte übernehmen kann.
Die Lehrgänge werden durchgehend vom BDS angeboten, und die Gemeinde ist verpflichtet seinen neuen Schiedsmann/frau daran teilnehmen zu lassen, und für die Kosten aufzukommen, die dabei entstehen.Der Wahlspruch ~*~Schlichten statt Richten~*~ ist zwar ein Leitgedanke und Hauptaufgabe des Schiedsamtes, aber nicht immer sind Schlichtungen zweier Kontrahenten möglich.
Zuständig ist das Schiedsamt für Zivilrecht in Nachbarschaftstreitigkeiten (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) nach den Schiedsamtgesetz § 13 bis § 33 Schlichtungsverfahren. Dem Strafrecht (Beleidigung/üble Nachreden), Sachbeschädigung und Körperverletzung kleineren Ausmaßes von § 34 bis 40 Schlichtungsverfahren.
Wir reden auch nicht von Mandanten wie Rechtanwälte, sondern von Antragsteller, und Antragsgegner, und unser Ziel ist es, eine friedliche Einigung zwischen den Partnern zu vermitteln.
Das Schiedsamt ist eine vor geschaltete gerichtliche Institution, und daher dem Amtsgericht und dem Amtsgerichtsdirektor unterstellt, der uns mit Rat und Tat zur Seite steht, aber uns auch überwacht.
Geladene Antragsgegner sind verpflichtet die Ladung zum Schiedstermin wahrzunehmen und nachzukommen, und sie können bei Widerhandlungen des Nichterscheinens, mit einem Ordnungsgeld behaftet werden.Für alle Verfahren muss der Schiedsmann/frau ein Protokoll führen, und den Parteien auch aushändigen, außer bei Erfolglosigkeit der Schlichtung.
Die anfallenden Gebühren für einen Schlichtungsantrag werden im Schiedsamtsgesetz NRW unter Kosten nach den § 41 bis § 48 geregelt, und so auch von mir hier eingesetzt.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Antragsteller hat sofort bei seinem Antrag auf ein Schlichtungsverfahren die Kosten in Höhe von 50,00 Euro Bar als Vorschuss zu entrichten.
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Von diesen Gebühren werden alle Unkosten, wie Ladungen, Protokolle, Briefe, Begehungen bestritten, und sollte am Schluss der Verhandlungen Geld übrig bleiben, erhält der Antragsteller den Überschuss zurück.In diesen 50 Euro sind die Gebühren je nach Ergebnis der Verhandlungen einbezogen, denn bei einer Schlichtung beträgt die Verhandlungsgebühr 25,00 Euro.
Bei einer erfolglosen Schlichtung beträgt die Schlichtungsgebühr 10,00 Euro.
Haben sich die Parteien geeinigt, und einer Schlichtung steht nichts mehr im Wege, werden die Gebühren auf beide Parteien verteilt, und der Antragsgegner zahlt dem Antragsteller die hälfte der angefallen Gebühren zurück.
Da ein Schlichtungsantrag wesentlich günstiger ist, als eine Rechtsanwaltsgebühr mit Gerichtskosten, werden immer mehr Schlichtungsverfahren bei Schiedsleuten anstellig.Dieses ist schon bis auf 62 Prozent angewachsen, und die sogenannten Tür und Angelschlichtungen der Schiedsleute, die schon mit Telefongespräche, oder von Mann zu Mann oder Frau zu Frau Gespräche ohne Anträge Erfolge zeigen, sind auch nicht mehr wegzudenken.
Vorteile dieser Schlichtungsverhandlungen sind, dass die Ergebnisse aus den Verhandlungen 30 Jahre bindend und unverrückbar sind, bei gleichzeitiger Nichtverurteilung durch ein Gericht.
Beide Verhandlungspartner können ohne das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verlieren, gehobenen Hauptes nach der Schlichtung das Schiedsamt verlassen, denn alles was hier Verhandelt wird, ist der Schweigepflicht unterworfen.In der Gerichtsverhandlung wird immer einer ohne Ansehen der Person der Unterliegende sein, die Gebühren und Gerichtskosten sind wesentlich höher als 50,00 Euro, und wegen Bagatellen werden einige Versicherungen da nicht unterstützend mitspielen.
Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen, und daher ist ein Schlichten immer Geldlich günstiger als das Richten.
Hat ein Antragsteller der sich im Unrecht fühlt, oder dem man körperlich etwas angetan hat, eine Anzeige bei der Polizei gemacht, und der Aufforderung sich an einem Schiedsamt zu melden, nicht eingehalten, und der Staatsanwalt hat das Verfahren begonnen, kann der Schiedsmann/frau nicht mehr für den Antragsteller tätig werden.Kommt es zu einer Schlichtungsverhandlung, und das Schlichtungsergebnis ist negativ, dann kann der Schiedsmann dem Antragsteller eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausstellen, und hiermit ist der Weg frei für eine Anklage bei Gericht.
Da ich noch einigermaßen neu in diesem Schiedsamt bin, habe ich noch keine spektakulären Verhandlungen führen müssen, aber schon einigen Mitbürgern am Telefon helfend zur Seite stehen dürfen.Reich kann man in diesem Amt nicht werden, denn für eine Schlichtungsverhandlung, die mit 25,00 Euro Gebühr abgerechnet wird, werden 12,50 Euro der Gemeinde zugeführt, und 12,50 Euro ist dann mein Lohn.
Eine Verhandlung kann es aber bis zu 4 Stunden dauern, und bei einer Nachbarschaftsstreitigkeit, muss man auch noch den Grenzbaum, oder Strauch in Augenschein genommen haben, das alles für diese kleine Gebühr, das nennt man Ehrenamt.Es kann auch passieren, das nur 8 Verhandlungen im Jahr stattfinden, prima für die Bevölkerung, sie streiten nicht, aber fürs Schiedsamt 8 x 12,50 Euro im Jahr, und die Verhandlungen noch im eigener Wohnung, da muss viel Idealismus in einem sein, oder?
Trotzdem ist das Schiedsamt ein wunderbares Amt, und meine Mitstreiter 5 an der Zahl in meiner Stadt, sind alle schon viele Jahre hier als Schiedsmann/frau tätig, und es sind meine Vorbilder.Schiedsämter in NRW werden durch weiße Schilder mit dem NRW Logo, und dem Schiedsamtbezirk ausgestattet.
Zu erkennen an Hauswänden sichtbar montiert oder in Vorgärten an Schilderstangen angebracht.
Der Schiedsmann entscheidet ob das Schild angebracht wird, oder ob es nicht angebracht werden soll. Es gibt keine Schild- Pflicht, aber für die Allgemeinheit sind diese Schilder hilfreich.
Um alle Paragraphen des Schiedsamtes hier anzuführen ginge ein wenig zu weit, und da wir 12 Bundesländer mit unterschiedlichen Schiedsamtsgesetzen haben, wäre ich sogar damit überfordert, alles zu verstehen.
Fragen die mir im nachinein oft gestellt werden
Hallo Leute, habt Ihr einige Fragen in Bezug Schiedsmann/frau, die ich hier gerne beantworten werde!
Ja es ist richtig, dass sich jeder unbescholltene Bürger für dieses Ehrenamt bewerben kann.
Die zweite oft gestellte Frage, Grundkenntnisse in Nachbarschaftsrecht der einzelnen Länder, (Zivilrecht), dem Strafrecht werden in Lehrgängen und Weiterbildungen von BDS (Bund deutscher Schiedsmänner) vermittelt, und sind Pflichtveranstaltungen. Da das Schiedsamt nicht Urteile sondern Schlichtungsverhandlungen durchführt, die nur nach den Gesetzen wie oben beschrieben durchgeführt werden, ist eine juristische Ausbildung nicht nötig.
Die juristische Ausbildungen sind vom Grundsatz her, Urteilsrelevant,
das Schiedsamt ist ein Schlichtungsamt, wo Bürger nach gesunden Menschenverstand unter Aufsicht eines Schlichters (Schiedsperson) sich einigen können.
Das Gesetz sieht diese vorgerichtliche Einigung ohne Juristerei extra vor.
Das Schiedsgericht ist neutral, und hier gibt es entweder eine Einigung, die dokumentiert wird, oder eine Erfolglosigkeit der Schlichtung. Ein Urteil gibt es nicht. Wird eine Einigung erzielt, wird diese dokumentiert, und von den Parteien und Schiedsmann unterschrieben, mit einem Dienstsiegel versehen, und das Ergebnis hat 30 Jahre lang Rechtskraft.
Also kein Urteil vom Schiedsmann was immer fälschlich dargestellt wird
. Natürlich hat der Schiedsmann die Vorgaben in einer Schlichtung zu führen, die vom Gesetzgeber auch so gewollt ist.
Unter Auflagen der eben genannten Paragraphen im Nachbarschaftsrecht und Strafrecht darf sich die Verhandlung bewegen, und hierfür ist eine Grundausbildung des Schiedsmannes eben nötig. Ein Schiedsamt kann niemals einen Fehler machen, denn der Wille beider Parteien ist hier höher angesiedelt, und daher auch so zu übernehmen.
Sollten Parteien sich nicht einigen, kann der Schiedsmann/frau eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausstellen, und der Antragsteller kann dann das gerichtliche Verfahren durch einen Rechtsbeistand, anstreben. Ist einmal eine Rechtsstreitigkeit beim Schiedsamt beigelegt worden, ist diese wie ein Richterspruch 30 Jahre unangreifbar.
Das Protokoll mit den Unterschriften und Siegel geht dem Amtsgericht zu, und wird da auch verwahrt.
Kenntnisse in Sachen Nachbarschaftsgesetz, Zivilrecht, und Strafrecht sind vom Vorteil, aber nur auf die Schiedsamtgesetzgebung, und der Vorgesetzte eines Schiedsmannes/frau ist der Amtsleiter des zuständigen Amtsgerichts. Neutralität ist hier ein hohes Gut, und Freunde meines Umfeldes, werde ich immer einem anderen Schiedsamt zuführen, wegen eventueller Befangenheit. So ich hoffe Euch das Schiedsamt einigermaßen näher gebracht zu haben.
Ich hoffe ich habe euch Lesern ein wenig über das Schiedsamt berichten können, und seit nun besser gerüstet, wenn Ihr mal ein Schiedsamt aufsuchen möchtet.
Ihr werdet grundsätzlich behilfliche Kollegen finden, die immer versuchen werden, Streitigkeiten zu schlichten, und mit Rat und Tat einem dabei zu helfen.Ein hundertprozentiges dazutun der Streitparteien ist Voraussetzung für ein fruchtbares Schlichten, dafür soll dieser Bericht eine Aufforderung für mehr Miteinander als Gegeneinander sein.
Januar 2010 Für Lesen und Bewerten sagen wir Gisela und ich vielen Dank.
Der Rheinkieker
30.03.2011 23:20
sympathisches Foto
14.12.2010 20:20
Ehrenämter sind immer TOP!
14.01.2010 11:54
alle Achtung was du so alles leistest, Gruß!