Das Zuwanderungsgesetz und einige seiner Folgen
15.06.2005
Pro:
Alle sollen Deutsch lernen - gute Idee !
Kontra:
Manche sollen dabei verhungern - schlechte Idee !
Empfehlenswert:
Ja
 HilkMAN
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Nach jahrelangen Querelen ist am ersten Januar dieses Jahres das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses war zunächst ein Streitfall auf ziemlich abstrakter Ebene. Anstatt um Details ging es um die Frage: Schaffen wir ein Zuwanderungsgesetz oder ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz? Wer welche Forderungen aufstellte, möchte ich hier nicht wiederholen. Nach hunderten von Änderungsanträgen ist nun eine Fassung in Kraft, die zwei Hauptaspekte haben soll. Der erste ist eine klare Regelung der Frage, wer rein darf und wer nicht. Der zweite befasst sich damit, was mit Leuten passiert, die schon drin sind oder rein dürfen. Während es früher eine nur für Fachleute überschaubare Vielfalt von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgenehmigungen, Aufenthaltsbewilligungen, Duldungen und so weiter gab, ist jetzt das entscheidende Ding eine Niederlassungserlaubnis. Die Vereinfachung tut sicherlich gut, aber für mich ist etwas anderes wichtiger und soll deshalb auch Thema dieses Artikels sein: Die Sprachkurse, modernerweise Integrationskurse genannt. Grundsätzlich wird dabei zwischen drei Gruppen von Menschen unterschieden. Die erste Gruppe kann vom Staat zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden. Die zweite Gruppe kann auf Antrag zur Teilnahme berechtigt werden. Die dritte Gruppe kann machen, was sie will - teilnehmen oder nicht. Teilnahmeberechtigt ist sie also im Prinzip ebenfalls, allerdings geht es letztlich weniger darum, wer an den Kursen teilnimmt, sondern es geht um die Finanzierung. Für jede Unterrichtsstunde (45 Minuten) müssen die TeilnehmerInnen in der Regel einen Euro bezahlen. Können sie das nicht (etwa, weil sie Sozialhilfe erhalten), zahlt der Staat diesen Euro. Zusätzlich fließt vom Staat noch 1,05 Euro an die KursträgerInnen, also Volkshochschulen, private Sprachschulen, Gewerkschaften oder sonstige Institutionen, die Integrationskurse anbieten. Wer weder teilnahmeberechtigt noch teilnahmeverpflichtet ist, kann eben auch teilnehmen - muss aber die ganzen 2,05 pro Unterrichtsstunde selbst bezahlen (oder einen anderen von den KursträgerInnen festgelegten Satz). Egal, wer letztlich im Kurs sitzt, fließen also normalerweise 2,05 pro TeilnehmerIn pro Unterrichtsstunde an die VHS oder wen auch immer. Soweit alles klar? Prima. Bisher gibt es vermutlich kaum Kontroversen. Natürlich ist es überaus sinnvoll, wenn Menschen, die dauerhaft (also mehr als nur ein paar Monate) in Deutschland leben, zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Da wird sicherlich niemand wiedersprechen. Wer nicht dauerhaft hier lebt, kann ja trotzdem Deutsch lernen - denken wir beispielsweise an Studierende, die ein Jahr an einer deutschen Uni sind. Diese von Staats wegen zu einem Sprachkurs zu verdonnern, ist in der Regel überflüssig, weil die sowieso Deutsch lernen (wollen). Allenfalls bei den sich in letzter Zeit ausweitenden internationalen Studiengängen (wo die Veranstaltungen in Englisch stattfinden) gibt es vielleicht ein paar Studierende, die auf das Deutschlernen pfeifen - die fallen bislang aber statistisch nicht ins Gewicht, und normalerweise flüchten sie nach Ablauf ihres Jahres ohnehin wieder in andere Länder. Wer aber nun aus irgendeinem anderen Grund längere Zeit in Deutschland lebt, darf oder muss einen Integrationskurs besuchen.Auf erste Verwirrungen stoßen wir dann bei der Organisation der Sprachkurse selbst. Idealerweise umfasst das gesamte Programm 630 Unterrichtsstunden. Diese enthalten drei mal 200 Stunden Sprachkurs, die zum "Zertifikat Deutsch" führen sollen (also Niveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, das entspricht der alten Grundstufe III) sowie 30 Stunden "Orientierungskurs", in dem Themen wie politisches System der Bundesrepublik, öffentliche Einrichtungen und so weiter kennen gelernt werden können. Wer nach Deutschland zieht und aus irgendwelchen Gründen schon Deutsch kann, kann (in manchen Fällen: muss) dann nur noch den Orientierungskurs machen - vier Wochenendtage und die Sache ist überstanden. Das klingt allemal zumutbar. Wer allerdings schon mal mit der Praxis Kontakt hatte, weiß, dass nicht alle Menschen gleich schnell Sprachen lernen. Was passiert also mit Leuten, die zwar brav 600 Stunden Unterricht fleißig und aufrichtig absolviert haben, aber hinterher dennoch noch nicht in der Lage sind, einen Nebensatz im Perfekt verständlich zu bilden? Was passiert mit Alten, die vielleicht langsamer lernen als die Linguistik-Doktorandin aus den Niederlanden, die ohnehin schon elf Sprachen spricht? Was soll mit Leuten geschehen, die nie lateinische oder gar überhaupt noch nie Buchstaben gelernt haben? Keine Sorge, unsere Regierung hat an alles gedacht. Verpflichtet werden die Leute im Zweifelsfall nur zu den 600 Stunden - wer dabei weniger lernt als andere, hat hoffentlich trotzdem etwas gelernt. Wer schon Vorkenntnisse hat, kann sich zum Beispiel die ersten 200 Stunden schenken und dafür dann etwa das zweite Modul wiederholen. Um nun aber die erwähnte Doktorandin nicht durch die Anwesenheit eines Analphabeten zu hemmen, sollen die Leute natürlich in verschiedene Gruppen eingeteilt werden, in die nach jeweils 100 Stunden auch ein- beziehungsweise aus denen auch ausgestiegen oder in eine andere Gruppe gewechselt werden kann. Auch andere zielgruppengerechte Kurse können eingerichtet werden, etwa für Leute mit kleinen Kindern - dann zahlt der Staat tatsächlich (allerdings wenig) für eine Kinderbetreuung vor Ort. Schließlich ist es auch noch möglich, verschiedenes Tempo zu gehen: 25 Stunden in der Woche oder auch nur zehn oder gar fünf (zum Beispiel für Berufstätige). Um Stimmen zu ersticken, die nun den Zeigefinger erheben und sagen: "Den Analphabeten oder die Mutter von siebzehn Kindern lassen wir überhaupt nicht ins Land, die liegen uns doch eh nur auf der Tasche", möchte ich anmerken, dass es derzeit vor allem um sogenannte "Bestandsausländer"(innen) geht, also Leute, die eh schon hier sind. Die neu Zugewanderten machen derzeit nur einen kleinen Teil der TeilnehmerInnen aus. Das wird sich natürlich in der Zukunft ändern, wodurch ein paar kleinere Probleme wegfallen dürften. Aber zu denen bin ich ja noch gar nicht gekommen. Das tue ich jetzt. Bei der Durchführung der Kurse verlässt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz BAMF) auf die "bewährten Kursträger vor Ort", wie es so schön in den einschlägigen Veröffentlichungen heißt. Anders ausgedrückt: Probleme werden auf Volkshochschulen und so weiter abgewälzt. Wie das in der Praxis aussieht, will ich hier zu schildern versuchen. Die potentiellen TeilnehmerInnen bekommen nämlich, wenn sie von ihrer Berechtigung oder Verpflichtung erfahren, vom Ausländeramt lediglich eine Liste der anerkannten KursträgerInnen. Wo sie ihren Kurs machen, suchen sie sich dann selbst aus - wenn sie können. Das erste Problem liegt nämlich bereits auf der Hand, und ich will es am Beispiel Göttingens mal illustrieren. Selbst die größte Kursträgerin vor Ort, nämlich die Volkshochschule, kann natürlich nie im Leben Alphabetisierungskurse, Integrationskurse für Leute mit Kleinkindern auf drei verschiedenen Niveaus und in zwei verschiedenen Geschwindigkeiten, schnelle und langsame Kurse sowie Orientierungskurse anbieten, die genau auf alle TeilnehmerInnen abzielen. In Berlin oder Hamburg mag das theoretisch noch denkbar sein, weil es eben auch mehr potentielle TeilnehmerInnen gibt, aber in einer Stadt mit knapp 130.000 Menschen ist das utopisch - wenn ich an einige hundert Berechtigte und Verpflichtete (von denen ja auch nur einige zur VHS gehen) in 20 verschiedene Kurse einteile, dann werden die meisten davon ziemlich einsam werden. Also wird munter zusammengelegt und die so schick klingende Zielgruppenorientierung bleibt eine nette Idee. Unter dem Strich werden also die bisherigen ganz normalen Deutschkurse weitergeführt, nur dass hier und da ein paar Leute drinsitzen, die wegen des Zuwanderungsgesetzes drinsitzen. Ein einsamer Alphabetisierungskurs oder der eine oder andere Orientierungskurs kommt hier und da möglicherweise hinzu, aber derlei Kurse gab es ohnehin auch schon immer. Über kleinere Städte als Göttingen nachzudenken, möchte ich hier gar nicht erst anfangen. Kein Wunder, dass wir schon Anfragen aus anderen Bundesländern gekriegt haben.Also ändert sich gar nichts, nur die Zahl der TeilnehmerInnen geht hoch? Alles super? Weit gefehlt. Die AnbieterInnen der Kurse werden nämlich von nun an zertifiziert. Um also Leute in die Kurse aufnehmen zu dürfen, die vom BAMF geschickt werden, müssen bestimmte Qualitätsmerkmale vorliegen. Diese betreffen vor allem die neben den TeilnehmerInnen selbst schwächsten Glieder der Kette, nämlich die LehrerInnen. Von diesen wird verlangt, Zusatzqualifikationen zu erwerben, und zwar auf eigene Kosten. Wer wie ich einen philologischen Uni-Abschluss hat, zu dem er anschließend ein Fernstudium Deutsch als Fremdsprache (immerhin des Goehe-Institutes) hinzugefügt hat, wird zur "Basisqualifikation" gebeten. Nicht nur der Name ist ein Hohn, sondern auch die Kosten. Der Eigenanteil für die 140stündige Zusatzausbildung beträgt 690 der gesamten 1300 Euro. Bei Leuten wie mir, die zusätzlich 5 Jahre Unterrichtserfahrung aufweisen können, halbiert sich das gnädigerweise in etwa. Aber es kommt noch besser: Die Qualifikation gilt für fünf Jahre und muss anschließend jährlich erweitert werden. Von den Kosten hat bisher noch niemand gesprochen - liegt ja mehr als eine Legislaturperiode weit in der Zukunft. Dass die Qualifikationen natürlich nicht in Göttingen stattfinden, sondern sonstwo in Niedersachsen, und Fahrtkosten selbst getragen werden müssen, sei nur am Rande erwähnt. Nun bin ich als Lehrer natürlich nicht nur am Lehren, sondern auch am Lernen interessiert. Die Teilnahme an so einer Zusatzqualifikation entehrt mich sicherlich nicht, unter Umständen lerne ich ja auch tatsächlich noch etwas Sinnvolles dabei. Nur kann ich mir diese Qualifikation keinesfalls leisten - und das liegt an etwas, das ich oben schon erwähnt habe, nämlich an den zwei Euro fünf, die pro Person pro Unterrichtsstunde an die KursträgerInnen gezahlt wird. Das empfohlene Honorar für DeutschlehrerInnen beträgt 23 Euro pro Unterrichtsstunde. Mir ist bundesweit ein Anbieter bekannt, der das tatsächlich bezahlt (und ich habe mich durchaus umgehorcht). Die Göttinger VHS ist mit 20,50 schon als großzügig anzusehen. Für diejenigen unter Euch, die gar keine Arbeit oder eine Festanstellung haben, mag sich das viel anhören. Aber da habe ich schlechte Neuigkeiten für Euch. Nehmen wir mal den Fall eines Lehrers, der das seltene Glück hat, alle fünf Intensivkurse, die im Jahr angeboten werden, durchzuunterrichten. Das sind dann 1000 Unterrichtsstunden, also 20500 Euro Bruttogehalt im Jahr (mitsamt der benötigten Vorbereitungszeit ein solider 40-Stunden-Job). Davon verlangt die BfA 19,6 Prozent (ich rechne der Einfachheit halber mit 20) - einen Arbeitgeberanteil gibt es für FreiberuflerInnen ja nicht. Es bleiben 16400 Euro übrig. Die Krankenkassen beglücken mit einem Mindestsatz für freiberuflich tätige Menschen von rund 270 Euro im Monat - einen Arbeitgeberanteil gibt es natürlich auch hier nicht. Wir zahlen also nicht nur den ganzen Beitrag selbst, sondern auch noch einen höheren Prozentsatz als üblich, knapp 16 Prozent. Nun haben wir noch 13160 Euro übrig. Dann kommen die Steuern, die natürlich unterschiedlich sind. Als verheirateter Alleinverdiener kann ich mich für meine Familie über ein Nettogehalt von vielleicht etwa 1000 Euro im Monat freuen - aber natürlich nur dann, wenn ich mir nicht mal ein Bein breche. Selbstredend ist so etwas wie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unbekannt, wer eine Woche krank ist, kann sehen, wo er/sie sich das Geld für die Miete leiht (im Vertrauen: Leiht es ihm/ihr nicht! Er/sie kann es nämlich so bald nicht zurückzahlen!). Der Rentenbeitrag geht dabei zwar proportional ein wenig runter, aber die Krankenkassen kennen da keine Ermäßigungen). Wer arbeitslos wird, hat sich natürlich ebenfalls keine Ansprüche erarbeitet. Wohl gemerkt, das sind die Idealbedingungen, die nur sehr, sehr selten erreicht werden. Die allermeisten Lehrkräfte erhalten weniger Stunden und weniger Stundenlohn, selbst in teuren Städten wie etwa Frankfurt am Main. Damit es nicht so aussieht, als wolle ich hier nur über mein eigenes Schicksal jammern (warum sollte ich - ich könnte mein Einkommen locker dadurch steigern, dass ich meinen erlernten Job aufgebe und Hartz IV beantrage), möchte ich mich über diese Bedingungen erst einmal nur am Rand beschweren. Aber nun kommt das BAMF zu seinen "bewährten Kursträgern" und verlangt von den Lehrkräften, dass sie sich auf eigene Kosten fortbilden, um ihre Arbeit weitermachen zu dürfen. Fünf Jahre Uni, zwei Jahre Fernstudium und immerhin drei Jahre Unterrichtserfahrung bei "bewährten Kursträgern" reichen nicht - für das Privileg, weiterhin für knapp 1000 Euro netto pro Monat die Politik des Bundesamtes durchzusetzen, soll ich jetzt auch noch mehrere hundert Euro für eine Fortbildung ausgeben. Klar ist dabei: Die Qualifikation der Lehrkräfte auf dem Papier mag im Durchschnitt steigen. Der sinkende Wille, sich überhaupt noch ein Bein für die Vorbereitung auszureißen, dürfte die Qualitätssteigerung der Lehre allemal wieder ausgleichen. Die Preispolitik des Bundesamtes läuft also dem Rest des Konzeptes direkt entgegen. Nebenbei: 1300 Euro für 140 Stunden Fortbildung sind knapp 9,30 Euro pro Stunde, die an das Bundesamt fließen. Zurück fließen dann 2,05 Euro pro Stunde. Ab jetzt fange ich dann doch an, mich zu beschweren. Aber es kommt noch schlimmer.Gehen wir wieder einmal von meiner Situation aus. 20,50 Stundenlohn, 2,05 vom Bundesamt, folglich brauchen wir 10 SchülerInnen pro Kurs, um das Gehalt der Lehrkraft zu bezahlen. Gestehen wir der Volkshochschule zu, dass der Unterricht nicht im Freien stattfinden soll, dass es eine Tafel mit Kreide, vielleicht gar technische Geräte geben soll, dass ferner die Anmeldungen, die Buchhaltung und die Organisation der Kurse nicht von den LehrerInnen allein gemacht werden soll, dann sehen wir sicherlich ein, dass unter zwanzig SchülerInnen pro Kurs ein solider Verlust eingefahren wird. Die VHS hat nun zwei Möglichkeiten: Sie lässt die Kurse mit weniger als 20 SchülerInnen nicht stattfinden. Dann hat die Lehrkraft für die folgenden zwei Monate keine Arbeit (langfristige Verträge sind ja unbekannt) und muss von "Erspartem" (prust) leben. Oder aber, und das ist der gängigere Weg, sie senkt das Honorar der Lehrkräfte, wie in vielen Städten in diesem Jahr geschehen. Dann rückt das Traumeinkommen von 1000 Euro in noch weitere Ferne als bisher. Aber es kommt noch schlimmer. Mit den Integrationskursen geht eine Bürokratie-Orgie einher, die ihresgleichen sucht. Allein beim Bundesamt gibt es dafür 28 verschiedene Formulare, dazu kommen die VHS-internen. Wird einE TeilnehmerIn krank und kommt nicht, dann muss ich das an das Bundesamt melden. Für jede Stunde muss ich eine Anwesenheitsliste führen, die für das Bundesamt einsehbar ist. Gelegentliche unangemeldete Inspektionen finden statt - mache ich etwa eine Exkursion (keine Frage: eine maximale Häufigkeit pro Kurs ist vorgegeben - richtiger Unterricht hat im Klassenraum stattzufinden), muss ich diese natürlich vorher schriftlich in Braunschweig anmelden. Diese groteske Bürokratie ist nicht nur an sich schon teuer (wegen des ewigen Schriftverkehrs mit Braunschweig), sondern auch sehr aufwendig (das Sekretariat können wir also nicht mehr einsparen - vielleicht könnten wir die Gehälter weiter kürzen? Ich hab's: Die Honorare der Lehrkräfte!). Aber, Ihr ahnt es schon, es kommt noch schlimmer.Wenn TeilnehmerInnen längere Zeit (drei Tage) krank werden, müssen sie natürlich ein Attest vorlegen. Dann zahlt das Bundesamt munter weiter. Fehlt allerdings jemand unentschuldigt, was eben gelegentlich vorkommt, fließt kein Geld mehr. Hat also jemand zum Beispiel zweimal unentschuldig gefehlt, darf die VHS ihm oder ihr hinterher eine Rechnung in Höhe von vier Euro zehn zuschicken. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo solch eine Summe erfolgreich eingetrieben wurde. Das Bundesamt schert sich darum freilich einen Dreck. Dazu kommt, dass normale SchülerInnen ihre Kurse im Voraus bezahlen. Das Bundesamt nicht. Planungssicherheit ist also auch nicht mehr gewährleistet. Was mich an der ganzen Sache am meisten ärgert, ist natürlich, dass die Menschen, die sich diesen absurden Mist ausgedacht haben, auf fetten Beamtengehältern herumhocken. Wer also auf Dienstreise von KursträgerIn zu KursträgerIn fahren Kurse mitsamt Lehrpersonal kontrollieren darf, kriegt sicherlich nicht nur das doppelte Gehalt wie die Lehrkraft, sondern hat auch noch einen sicheren Arbeitsplatz, bleibt bei einem leichten Schnupfen auf Staatskosten zu Hause und hat sich dafür bestenfalls zwei Jahre lang ausbilden lassen. Den Job hätte ich auch gern - aber dafür bin ich wahrscheinlich nicht qualifiziert genug.Schließlich noch: Immer mehr Länder haben in Absprache mit der Bundesregierung Regeln erlassen, nach denen nur noch Studienaufenthalte in Deutschland möglich sind, wenn die erforderlichen Deutschkenntnisse im Heimatland erworben werden. Dadurch fällt eine riesige Kundschaft weg, die sich die Sprachkenntnisse normalerweise hier in Deutschland angeeignet hätte. Auch ohne das Zuwanderungsgesetz war es also schwer, Kurse immer voll zu kriegen. Aber jetzt müssen wir die Zahl der TeilnehmerInnen auch noch höher ansetzen als vorher, um ein Bein an den Boden zu bekommen. AusländerInnen nehmen mir nicht meinen Arbeitsplatz weg, sie ermöglichen ihn mir erst. Gefährdet wird er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Bedingungen so verschärft, dass es finanziell überaus riskant wird, für die Integration zu arbeiten.
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22.05.2009 21:47
Maaan, ist das laaaangweilig. Bei Dir findet man ja noch nicht mal rächtshreipfehla ! Der Text ist dagegen -ich will nicht den Eindruck kritikloser Lobhudelei machen- einfach hervorragend, wobei Du extrem viele Details sehr dicht beieinander packst, was den Leser voll fordert - und viele überfordert. Das die VHS überfordert ist wundert mich keinen Millimeter, das kenne ich auch von Koblenz und Polch in Rheinland-Schmalz. Theorie und Realisierung in der Praxis gehen weit auseinander. Ob die vielen Ausländer das Durchhaltevermögen haben, die vielen Widrgkeiten zu kompensieren durch Engagement und Fleiß ? Ich glaube nicht. Immerhin sind laut neuester Untersuchungen z.B. die Türken recht schlecht integriert, obwohl sie mitunter am längsten in Deutschland leben. Viele Grüße sendet Dir Thomas
29.03.2006 14:39
Ich geb modschegibbchen irgendwie recht. In anderen Ländern (z. B. Australien) muss ich ein hohes Guthaben aufweisen, eine fertige Ausbildung mit Berufserfahrung haben (und auch da zählt nicht jede), um überhaupt ins Land zu dürfen! Hier bekomme ich teilweise den Deutschkurs bezahlt! Ich habe nichts gegen Ausländer. Dennoch glaube ich, dass der Staat mehr einschreiten müsste. Andererseits gibt es immer wieder Fälle, in denen ich so großes Mitleid mit den Betroffenen habe, dass ich sie am liebsten hier lassen würde. Ein wirklich nicht einfaches Thema. Eine richtige Lösung scheint, vielleicht sogar ist unmöglich.
20.08.2005 00:05
Danke für die Lehrstunde in blühendem Blödsinn. Also wenigstens etwas, was im Jahr 15 nach der Wiedervereinigung blüht.