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Egal, ob Elektro-, Gasversorgung oder Telekommunikation usw. ... Wo bleibt das Kartellamt mit der Festschreibung der Grundanschlußgebühren, damit der Verbraucher bzw. Abnehmer die Verbrauchseinheiten besser vergleichen kann? Grundgebühren für Anschlußkosten können meines Erachtens nicht von Anbieter zu Anbieter verschieden sein! Im Gegenteil, Grundkosten, so sagt das Wort schon, können vom Grund her nur geich sein. Opa und Oma werden es dem Kartellamt danken, wenn die Grundkosten bei allen Versorgungsanbietern gleich sind. So ließen sich die Verbrauchskosten pro Einheit im Preivergleich besser, einfacher und verständlicher vergleichen. Denn es gibt nicht nur Rechengenies, wie es die Energiewirtschaft warscheinlich von den Verbrauchern annimmt.