Wie treibt man Auszubildende zur Verzweiflung?
29.06.2012
Pro:
gehört zur Grundausstattung : im Finanzwesen unentbehrlich
Kontra:
in dieser Version eine Zumutung
 Doris_
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Ich hätte da einen erfolgversprechenden Tipp: Man präsentiere ihnen als Arbeitsgrundlage einfach ein Buch wie das vorliegende. Zumindest eine komplette Verwirrung ist damit für's Erste mal garantiert. Der Rest ergibt sich dann sicherlich von alleine. Zugegeben: Bei der vorliegenden Ausgabe handelt es sich nicht um einen Fehldruck im eigentlichen Sinne. Fehler sind eigentlich nicht drin. Kurz vor Drucklegung hat man nämlich offensichtlich noch gemerkt, dass man die in Gesetzestexten unerlässliche Satznummerierung vergessen hat. Gerade noch rechtzeitig also. Oder vielleicht auch nicht. Es blieb nämlich nicht mehr genügend Zeit, die Satznummerierung so wie üblich zu ergänzen.Aber man wusste sich zu helfen: Man hängte einfach eine veraltete, aber dafür nummerierte Version des Gesetzes hinten dran. Will man jetzt die aktuelle Fassung der Paragraphen korrekt zitieren, muss man lediglich
- den entsprechenden Paragraphen in der aktuellen Fassung finden: so weit, so gut.
- den entsprechenden Paragraphen weiter hinten im selben Buch in der alten Fassung suchen, um die richtige Satznummerierung zu finden: ächz!
- beide Versionen vergleichen, inständig hoffen, dass sich die Satzstellung nicht allzu sehr geändert hat und man die Nummerierung deshalb problemlos übernehmen kann: uff!
- diese 3 Schritte innerhalb des Zeitraumes bewältigen, der einem normalerweise für den 1. Schritt zusteht: Haare rauf!
- dabei selbstverständlich sowohl die Nerven, als auch den Durchblick bewahren: Alles klar, oder?
Geht es nach unseren Dozenten, dann stellt das kein ernstzunehmendes Problem dar. Das sehe ich allerdings anders. Sollte man sich in der previlegierten Position befinden, dieses Gesetz bereits wie seine eigene Westentasche zu kennen, kommt man auf diese Weise vielleicht trotzdem zurecht.Wer allerdings wie ich im ersten Semester Finanzwesen studiert und sich dabei erstmals mit derartigen Texten konfrontiert sieht, wird einige Anzeichen der Überforderung an sich bemerken. Etwas weniger diplomatisch ausgedrückt: Ich habe das Ding in der vorliegenden Form als Zumutung empfunden. Ich begreife auch nicht, warum man das nicht besser machen konnte. Schließlich mussten wir diese Handausgabe auch noch selbst bezahlen. Da hätte ich mir dann doch einen etwas besser aufbereiteten Inhalt gewünscht - zumal wir ja gezwungen waren, offiziell mit dieser Fassung zu arbeiten; schließlich ist es ja die "amtliche".Welch ein Glück, dass diese Handausgabe regelmäßig neu erscheint. Bald werden wir also von dieser merkwürdigen Version erlöst sein. Ansonsten unterscheidet sich das Buch nicht von allen anderen Gesetzes-Handausgaben des Bundefinanzministeriums. Es ist gebunden und im für die Umsatzsteuer typischen quietsch-orange gehalten. Die 1460 Seiten enthalten neben dem Gesetzestext auch die dazugehörigen Durchführungsverordnungen und Anwendungserlasse. Die Buchbindung ist sauber und stabil. Das Papier ist etwas dünner als üblich, vermutlich, um das Gewicht zu reduzieren, denn das Buch ist auch so schon dick genug. Für meine körperbehinderten Finger ist das Blättern bei dem dünnen Papier eine Herausforderung, aber körperlich Gesunde dürften damit keine Probleme haben.Auch Markierungen mit dem Textmarker lassen sich ohne Schwierigkeiten auf dem Papier anbringen.
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17.09.2012 10:26
BH und lg Sylvia
07.08.2012 21:36
Da kann man ja nur verzweifeln. Bei mir wäre das sicherlich schon in der Tonne gelandet.L.G. Angelika
18.07.2012 13:02
Klingt ja grauenhaft, aber selbst schuld, was studierst du so was. ;-)