Arbeiten bei der Polizei

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... Danach geht es für 6 Wochen zum Schnuppern in Zivil und ohne Dienstwaffe auf eine Inspektion, denn der Ausbildungsstand lässt zu diesem Zeitpunkt noch kein eigenständiges Entscheiden und Arbeiten zu. Sodann geht es weiter zum Grundstudium 2, das 22 Wochen in Anspruch nimmt und mit einer ... Bericht lesen





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ABI geschafft, auf zur Polizei ? - Denk nach !!!
Erfahrungsbericht von CiaoNOS über Arbeiten bei der Polizei
20.02.2005


Produktbewertung des Autors:   


Pro: Spaßfaktor, wirtschaftliche Sicherheit
Kontra: typische Begleitumstände im öffentlichen Dienst, physische und psychische Belastung, Null Lobby bei den politisch Verantwortlichen

Empfehlenswert? ja 

Kompletter Erfahrungsbericht

1. Einleitung

Der Polizeiberuf oder „denn sie wissen nicht, was sie tun ?“

Liebe Leser, nun gehöre ich der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz seit nunmehr fast 22 Jahren an.
Seit bald 16 Jahren bin ich Angehöriger einer Polizeiinspektion. Ich verrichte dort meinen Dienst im Wechselschichtdienst, d.h., wir ich gehöre zu den Mädels und Jungs in den mittlerweile grün-silbernen Autos, die zumeist erst mal für alles zuständig sind, was dem polizeilichen Aufgabenbereich unterliegt, bis sich originär zuständige Stellen mit dem jeweiligen Sachverhalt befassen können.
In der ganzen Zeit habe ich viele Kollegen und auch solche, die diese Bezeichnung nicht wirklich verdienen, kommen und gehen sehen. Daher sind mir auch keinerlei Motive persönlicher Unzufriedenheit im Polizeiberuf fremd.
Ich bin der Meinung, dass diese Unzufriedenheit oftmals daher rührt, dass der eine oder andere sich nicht ausreichend darüber informiert hat, was ihn tatsächlich erwartet.
Insbesondere Berufsinteressenten, aber auch den Lesern, die sich vielleicht einmal ein Bild davon machen wollen, wie man Polizist wird und was der Polizist an sich tatsächlich auf sich nimmt, möchte ich hier einen Überblick geben. Dabei leite ich damit ein, unter welchen Voraussetzungen man zur Polizei des Landes Rheinland-Pfalz kommen kann.
Ich verliere einige Sätze zur Ausbildung und zur weiteren Verwendung nach der Ausbildung und lasse dabei auch nicht unberücksichtigt, über was man sich Gedanken machen sollte, wenn man zur Polizei will.
Ich leugne nicht, dass ich mich die harten Fakten betreffend bei der offiziellen Website der Polizei Rheinland-Pfalz, www.polizei.rlp.de bedient habe. Allerdings halte ich diese Informationsquelle nur für die Gewinnung der Rahmendaten für tauglich.
Zur Entscheidungsfindung ist es m.E. unerlässlich, eine größere Dienststelle aufzusuchen, da man sich als jüngerer Kollege zunächst eher in der Stadt, als auf einer der beliebten Landdienststellen wiederfinden wird, und sich auch einmal mit Kollegen zu unterhalten, am besten natürlich solchen im eigenen Bekanntenkreis, weil dann eher mal die Zurückhaltungsschwelle fällt.

Ich werde in der Folge von dem Bewerber sprechen, aber auch die Bewerberin meinen, gell ?

2. Bewerbungsvoraussetzungen :

Bewerben können sich Deutsche i.S.d. Art. 116 GG oder auch Ausländer mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die ihre Muttersprache und auch die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Hierzu ist bereits die erste Anmerkung fällig. Das Gros der Anwärter rekrutiert sich aus Deutschen. Der Ausländeranteil ist vergleichsweise gering. Es ist keine feste Anteilsgröße angesetzt, da man von vorn herein nicht wissen kann, ob sich überhaupt genügend geeignete Bewerber einfinden.

Das Höchstalter für Bewerber liegt grundsätzlich bei 31 Jahren, Zeitsoldaten mit Z4 und mehr können aber auch noch mit einem Höchstalter von 34 Jahren zur Polizei.

Da für die Polizei des Landes RLP die sog. „zweigeteilte Laufbahn“ eingeführt wurde, d.h., es gibt keinen mittleren Dienst mehr, ist die Regelausbildung nunmehr ein dreijähriges Fachhochschulstudium. Daraus ergibt sich natürlich, dass Schulabgänger mit Hauptschulabschluß oder mittlerer Reife grundsätzlich keinen Zugang zum Polizeiberuf mehr haben.
Voraussetzung ist zum ersten eine irgend geartete Hochschulreife mit Studienberechtigung.. Zugang haben aber auch Inhaber eines Meisterbriefes oder einer für den öffentlichen Dienst förderlichen Berufsausbildung mit einem qualifierenden Abschluß von wenigstens 2,5 Notendurchschnitt zuzüglich einer wenigstens zweijährigen Berufspraxis.

Man darf in Deutsch keine Abschlussnote schlechter als 5 Punkte haben und benötigte einen allgemeinen Abschlussdurchschnitt von wenigstens „Zufriedenstellend“, also 3.

Der Bewerber muß gesund sein und eine Mindesthöhe von 162 cm erreichen.

Es dürfen keine Vorstrafen einschlägig sein. Zudem muß der Interessent absolut freiheitlich-demokratischer Gesinnung sein und letztlich auch seinen Eid auf Grundgesetz und Landesverfassung ablegen.

Hinzu kommt, dass auch ein fettes Punktekonto in Flensburg oder/und ein sehr mageres bei der Bank einstellungshinderlich sein können. Jedenfalls hat man schriftlich zu versichern, dass man in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und da ist natürlich für eine knackige Überschuldung schon rein begrifflich kein Platz.

Liegen diese Voraussetzungen vor, kann sich der Interessent bewerben. Da die zentrale Einstellung in Rheinland-Pfalz dazu geführt hat, dass einige Dienststellen Überalterungsstrukturen erkennen ließen, hat man sich dazu entschieden, die Polizeipräsidien zu Einstellungsbehörden zu erklären.
In unserem Lande gibt es derer fünf. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz (Ludwigshafen), das PP Westpfalz (Kaiserslautern), sowie die PP´en Trier, Koblenz und Mainz.

3. Das Auswahlverfahren

Interessiert sich der Inserent für den Bewerber, lädt er ihn zu einem insgesamt dreitägigen Auswahlverfahren ein, wobei der amtärztlichen Untersuchung 1 und dem Eignungstests 2 Tage zukommen. Früher kam die ärztliche Untersuchung zum Schluß. Das war natürlich Blödsinn. So hatte derzeit ein Klassenkamerad von mir sämtliche Tests bestanden und wurde dann nach Hause geschickt, weil er die erforderliche Mindestgröße nicht erreichte.
Heutzutage klärt man solch elementare Fragen vorher.

Dazu gehören in unserer exzessiven Spaß- und Freizeitgesellschaft natürlich auch Fragen des Drogenkonsums und etwaiger Tätowierungen.
Dem ersten wird durch ein Screening auf den Grund gegangen. Bei den Tatoos ist entscheidend, dass sie keine strafrechtlich relevanten Inhalte widergeben, auch nicht in anderer Weise ehr- und schamverletzend sind und dass sie unter keinem Uniformteil nach außen hin erkennbar sind. Hier, und darauf komme ich auch noch mal, kann sich der Bewerber nicht auf seine allgemeine Handlungsfreiheit beziehen.
Der Beamte hat einen umfangreichen Pflichtenkatalog zu bedienen, der Formen des Auslebens des eigenen Ichs im Dienst, wie z.B. Tätowierungen und Piercings, enge Grenzen setzt.

Die eigentlichen Eignungstests bestehen aus der Überprüfung des Dokumentationsvermögens, um einen Eindruck darüber zu gewinnen, ob der Bewerber in der Lage ist, Sachverhalte nachvollziehbar und schriftlich einwandfrei zu Papier zu bringen, denn das wird vieler Anwärter späteres Brot sein.

In einem Leistungstest werden Denk- und Merkfähigkeit, Konzentrationsgabe und eben solche mehr psychologischen Bereiche abgearbeitet.

Nachmittags darf man dann zur Sportprüfung. Sowohl der Kasten-Bumerang-Test, als auch ein Cooper-Test (de facto 12 Minuten lang so schnell und weit laufen, wie man kann) haben es in sich. Allerdings wird dieser Sporttest derzeit überarbeitet. Ich befürchte, dass das, was kommt, nicht eben anstrengender sein wird. Denke ich an meine Ausbildungszeit zurück und vergleiche mit den heutigen Anforderungen im Dienstsport, mir kommen die Tränen. Wie auch im allgemeinen Schulwesen wurde hier der Schwerpunkt der Ausbildung eindeutig mehr auf die fachtheoretischen Bereiche gelegt, zu Lasten von Sportstunden. An richtig knackigen Leistungsüberprüfungen (Pflichtveranstaltungen wohlgemerkt), fehlt es in großen und ganzen. Und deshalb erscheint es folgerichtig, auch die Einstellungserfordernisse nach unten anzupassen.

Der Folgetag bringt dann noch eine Gruppendiskussion (Polizeiarbeit ist Teamarbeit) und das eigentliche Vorstellungsgespräch.

Das Ergebnis des Tests bekommt man natürlich nicht sofort. Ob man seine Ausbildung antreten darf, oder nicht, erfährt man, nachdem alle Bewerber ihre Chance hatten, sich darzustellen.

4. Die Ausbildung

Einem 15-wöchigen Einweisungspraktikum schließt sich das 24-wöchige Grundstudium 1 an.
Danach geht es für 6 Wochen zum Schnuppern in Zivil und ohne Dienstwaffe auf eine Inspektion, denn der Ausbildungsstand lässt zu diesem Zeitpunkt noch kein eigenständiges Entscheiden und Arbeiten zu.
Sodann geht es weiter zum Grundstudium 2, das 22 Wochen in Anspruch nimmt und mit einer Zwischenprüfung endet.
Nun dürft Ihr für 16 Wochen ein Sachbearbeiterpraktikum bei der Schutzpolizei absolvieren, wo ihr die ersten eigenen Schritte bei einfach gelagerten Sachverhalten erlernt.
Habt ihr diesen erfreulichen wirklichen Erstkontakt mit der Praxis hinter Euch, dürft Ihr weiter studieren (so Ihr die Zwischenprüfung bestanden habt, natürlich.)
Das Hauptstudium erstreckt sich wieder über 22 Wochen. Diesem Studienabschnitt schließt sich ein 12-wöchiges Praktikum bei der Kriminalpolizei an.
Nach 12 Wochen Abschlussstudium dürft Ihr dann Eure Examensarbeiten schreiben.
Danach bieten sich für 12 Wochen, dem Zeitraum bis zur mündlichen Prüfung, noch mal verschiedene Praktika- und Verwendungsmöglichkeiten.

Ich habe dem letzten Studiengang angehört, in dem junge Anwärter mit alten Sheriffs wie mir noch gemeinsam die Schulbank gedrückt haben.
Daher sind mir auch die Probleme der jungen Kollegen in der polizeilichen Ausbildung bekannt. Zunächst müsst Ihr Euch im klaren darüber sein, dass die Polizei kein Freizeitverein ist, bei dem jeder tun und lassen kann, was er will.
Ihr betreibt an der Landespolizeischule, die auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens Hahn im Hunsrück angesiedelt ist, ein für das Land Rheinland-Pfalz nicht eben billiges Studium.
Hinzu kommt, ganz im Gegensatz zu einem „normalen“ Studium, dass es sich, da öffentlich-rechtlich, um ein alimentiertes Studium handelt. Ihr bekommt im Schnitt so um die € 850 netto (nach der Ausbildung wenigstens € 1750) im Monat und dafür kann der Dienstherr auch, m.E. zu recht, verlangen, dass Ihr Eure Ausbildung so betreibt und auch Euer Verhalten so ausrichtet, wie es einem solchen Amt
entspricht. Zu Beginn meines Studiums verhielt es sich noch so, dass man die Uniformpflicht an der Hochschule abgeschafft hatte. Dies hatte aber, gerade unter den Anwärtern, solche Ausmaße angenommen, dass man im Ansatz nicht mehr den Eindruck gewinnen konnte, sich an einer Polizeihochschule zu befinden (Stichworte „luftige Bekleidung“, „Piercings und Tatoos“) . Und deshalb wurde die Uniformpflicht auch wieder eingeführt.

Fachlich ist immer wieder das Problem festzustellen, dass die jungen Berufsanfänger rechtstheoretische Worthülsen nicht bildlich erfassen können. Sie hören etwas und können sich nichts darunter vorstellen. Nun fehlen auch die Alten, die man mal zum einen oder anderen befragen könnte. So weiß jeder, was ein Abschleppvorgang ist. Im Verwaltungsdeutsch handelt es sich dann aber um eine „unmittelbare Ausführung“ oder eine „Ersatzvornahme“ oder vielleicht auch die „Inanspruchnahme Unbeteiligter“. Mit solchen Konstrukten kämpfen seit je her jung und alt.
Die vermittelten Inhalte sind schon rein quantitativ umfassend und verlangen Euch alles ab. Das Studium an der Polizeihochschule ist beileibe kein Spaziergang.
Dafür steht am Ende jedoch auch ein Verwaltungsdiplom mit der Ernennung zum „Dipl-Verwaltungswirt FH“. Und natürlich auch zum „Polizeikommissar zur Anstellung“. Dies bedeutet, wenn ich dies vielleicht noch anmerken darf, nichts anderes, als dass man die Laufbahnvoraussetzungen nun erfüllt. Nun muß man natürlich erst noch die Probezeit hinter sich bringen und wird auch erst mit Vollendung des 27. Lebensjahrs zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

5. Was kommt dann ?

Nach erfolgreichem Beenden des Studiums schließt sich eine 1-2 jährige Verwendung bei der Bereitschaftspolizei an. Im Zuge derer bedient man rotationsmäßig verschiedene Einsatzbereiche wie Objektschutz, Dienststellenunterstützung, Einsatzhundertschaft.

Danach verschlägt es einen dann heutzutage zu dem Präsidium, das einen eingestellt hat.
Die Tür zum Wechsel in ein anderes Präsidium ist in aller Regel zu, denn sonst hätte diese Reform ja keinen Sinn gemacht.
Bei der neuen Dienststelle darf man dann erst mal den Beruf des Schutzmanns erlernen, d.h., Revierdienst im Wechselschichtrhythmus. Dieser lässt sich hier nicht einheitlich darstellen, da es im Land verschiedene Ausführungen gibt. Manche ziehen Spät-, Früh und Nachtdienst über drei Tage, andere, so bei uns, verrichten das ganze in zwei Tagen mit einem sog. Doppelschlag an einem Tag.

Seit Ihr dann eine Zeit auf Eurem Revier gewesen, gehen auch mal andere Türchen auf, die sog. „Stellenausschreibungen“. Da wird dann mal ein Sachbearbeiter bei der Kriminalpolizei gesucht, ein Hundeführer usw. Nur sollte man sich darauf einstellen, dass sich auf die interessanten Stellen meistens mehrere Bewerber melden und dann kommt`s eben auch darauf an, wie man sich schon in seiner vorherigen Verwendungszeit präsentiert hat.

In jedem Fall hat man zum Zeitpunkt des Eintritts in den Polizeidienst keinerlei Einfluß darauf, in welchem Fachbereich man später einmal landet. Wunschkonzert ist nicht. Also sollte man sich erst mal den Vorsatz abschminken „ich geh mal zum SEK, ich wird mal später Hundeführer usw.“ Das kann man ins Auge fassen, aber wirklich in der Hand hat man´s planerisch nicht, ob ´s klappt.

6. Die Motivlage

Der geneigte Leser sollte sich gut überlegen, weshalb er zur Polizei strebt. Die Motive sind mannigfaltig, können aber zu späterer Unzufriedenheit führen.

Karriere kann man bei der Polizei sicher machen. Dazu gehören Fleiß und auch eine gehörige Portion Glück, d.h., man hat es nicht immer selbst in der Hand, da man z.B. auch von den Beurteilungen und Förderungsmaßnahmen seiner Vorgesetzten und auch regelmäßig einer Konkurrentenlage abhängig ist. Dies ist nicht selten eine recht subjektive Angelegenheit. Deshalb sollte man sich die Möglichkeit zwar offen halten, aber nicht sein Wohl und Wehe bei der Polizei allein davon abhängig machen.
Der entscheidende Punkt ist, ob man für sich persönlich einen Sinn in dem sieht, was man bei der Polizei so macht.
Gelingt es einem, diese Motivlage von den ganzen unangenehmen Begleiterscheinungen zu trennen, d.h., man folgt unbeirrt seiner inneren Linie, dann hat man in diesem Job sehr viel Spaß. Zieht man frühzeitig die Flügel ein, weil´s nicht so läuft, wie man sich´s für sich selbst vorstellt, dann hat man ein Problem.


7. Der Pflichtenkatalog (den ich so meinen Ausbildungs-unterlagen entnommen habe !)

Wie schon erwähnt, hat man eine umfangreiche Pflichtenliste zu bedienen, der eine karge Rechte-Seite gegenübersteht. Ich halte es durchaus für sinnvoll, dies in der Folge durch schlichte Auflistung zu verdeutlichen.

Beamtenpflichten

Treuepflicht des Beamten §§ 63 (1) Satz 3 u. 9 (1) Nr. 2 LBG
Pflicht zum Diensteid § 67 LBG i.V.m. § 39 (1) Nr. 1 LBG
Unparteiische Amtsführung/ politisches Verhalten § 63 (2) i.V.m. §§ 214, 215 LBG
Gehorsamspflicht § 65 Satz 2 LBG
Pflicht zur Rechtmäßigkeit dienstl.Handlungen/Remonstration
§ 66 LBG
Beratungs-u. Unterstützungpflicht § 65 Satz LBG
Hingabepflicht/Leistungsgrundatz § 64 (1) Satz 1 LBG
Pflicht zum Dienst zu erscheinen § 81 LBG, § 9 (2) BbesG, §§ 56, 210 LBG
Pflicht zur Pünktlichkeit § 64 (1) LBG
Pflicht zur vollen Intensität im Dienst §§ 71a ff LBG –(Nebentätigkeit)
Pflicht zur Erhaltung der Dienstfähigk. § 64 (1) LBG
Pflicht zur fachlichen Fortbildung §§ 66, 87 LBG, § 27 (2) LbVOPol
Streikverbot § 64 (2) LBG
Pflicht zur Hinnahme best. Gefahren §§ 64 (1), 214 (1) LBG
Pflicht zur Mehrarbeit §§ 64 (1), 80 (2) LBG
Pflicht zur Übernahme eine Nebenamts §§ 64 (1), 72 (3) LBG

Wohlverhaltenspflicht § 64 (1) Satz 3 LBG

a) Innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

Pflicht zum gesetzmäßigen Verhalten §§ 64 (1) Satz 3, 66 (1) LBG
Pflicht zur Offenheit/Wahrhaftigkeit §§ 64 (1) Satz 3, 65 Satz LBG
Pflicht zur koll. Zusammenarbeit § 64 (1) Satz 3 LBG
Pflicht zum angenehmen Äußeren §§ 64 (1) Satz 3, 214 LBG
Pflicht zur Nüchternheit §§ 64 (1) Satz 3, 214 LBG
Pflicht zur Einhaltung Dienstweg §§ 64 (1) Satz 3, 217 LBG
Keine Flucht in die Öffentlichkeit § 64 (1) Satz 3 LBG
Vorbildfunktion Vorgesetzter § 64 (1) Satz 3 LBG
Pflicht zur Achtung/Höflichkeit § 64 (1) Satz 3 LBG
Pflicht zur Unterlassung der
missbräuchlichen Nutzung dienstl.
Materialien und Einrichtungen §§ 64 (1) Satz 3, 74b LBG

b) Außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht

Pflicht zur politischen Mäßigung §§ 64 (1) Satz 3, 63 (2), 215 LBG
Pflicht zum gesetzmäßigen Verhalten §§ 64 (1) Satz 3, 66 (1), 214 LBG
Kein übermäßiger Alkoholgenuss § 64 (1) Satz 3 LBG
Überschuldung/unseriöses Verhalten § 64 (1) Satz 3 LBG

Pflicht zur Uneigennützigkeit § 64 (1) Satz 2 LBG
Annahme v. Belohnungen/Geschenken § 78 LBG (VV-Bekämpfung d. Korruption)
Annahme v. Titel/Orden/Ehrenzeichen § 79 LBG
Ausschluss/Befreiung v. Amtshandlungen § 68 LBG
Pflicht zur Amtsverschwiegenheit § 70 LBG

Die Pflichten der Beamten werden als eigentlicher Kern ihrer Rechtsstellung bzw. als die eigentliche Zweckbestimmung des Berufsbeamten begriffen
Es ist besonders verwerflich, wenn der Beamte die ihm obliegenden Kernpflichten missachtet, also den Pflichtenkreis, der im Mittelpunkt der ihm übertragenen und im einzelnen geregelten Aufgaben steht (Urteil BverwG, 1988)
Die Grundlage aus Rechten und Pflichten ergibt sich aus Art. 33 (4), (5) GG. Die ausführende Vorschrift in Rheinland-Pfalz ist das Landesbeamtengesetz (LBG)

Ich habe es mir und Euch an dieser Stelle erspart, die einzelnen Pflichten auch noch auszuschmücken, da CIAO! Ja bekanntlich überlange Ergüsse stutzt. Hier wär´s wohl ein Dreiteiler geworden.

Abschließend möchte ich noch meiner persönlichen Sicht der Licht- und Schattenseiten Ausdruck verleihen. Dabei, Ihr merkt es wieder, bin ich beamtenrechtlich natürlich wieder eingeschränkt, da ich gewisse eigene kritische Gedankengänge nicht in vollem Umfang und Detail zum Ausdruck bringen darf. Detaillierte interne Bezüge herzustellen, ist mir an diese Stelle natürlich verboten, wofür ich aber auch Verständnis habe.


8. Die schönen Seiten :

Der Polizeiberuf bietet einem eine solche Vielfalt an Möglichkeiten, sich zu spezialisieren, wie, so glaube ich, keine zweite Profession. Der Polizeibeamte, vor allem der mit Sachbearbeiterstatus, genießt mitunter eine enorme Gestaltungsfreiheit, was die Ausgestaltung seiner Dienstzeit unter Beachtung der geltenden Regeln anbelangt.

Im Polizeiberuf wird man fortwährend mit Situationen konfrontiert, die der „Normalbürger“ in dieser Vielzahl nie zu Gesicht bekommt. Den daraus gewonnenen Erfahrungsschatz fasse ich hier einmal unter den positiven Punkten zusammen.

In der Polizei herrscht im großen und ganzen eine besondere Form des Zusammenhalts, denn das, was man zusammen erlebt, verbindet. Mit diesem Zusammenhalt meine ich ausdrücklich nicht den sog. „Korpsgeist“, den man uns immer wieder nachsagt.
Deshalb wird bei der Polizei womöglich nicht glücklich, wer schon aus seiner Schulzeit weiß, dass ihm die Integration in eine Gruppe schwer fällt. Einzelgänger haben´s bei uns nicht leicht, weil jeder auf den anderen angewiesen ist. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass ich ausdrücklich nicht von Mobbing spreche. Dies kommt bei der Polizei wie anderswo vor, hat aber keine Methode. Ich hab´s in meinem beruflichen Umfeld jedenfalls nur höchst vereinzelt beobachten können.

Wer in den Polizeiberuf eintritt, verdient heutzutage schon richtig gutes Geld. Da braucht jemand, der nach dem Abitur einen „normalen“ Studiengang belegt, im Anschluß schon eine gute Anstellung, um das wieder reinzuholen, was der Polizeistudent nach dem ABI schon verdient hat.

Schichtdienst hat auch gute Seiten. So hat man unter der Woche freie Tage. Bankgeschäfte, Einkäufe, Besuche in nicht überfüllten Freizeiteinrichtung etc. lassen sich so natürlich bestens bewerkstelligen.

Bei allen Kürzungen, die man uns die letzten Jahre auferlegt hat, darf man hier die Absicherung nicht unerwähnt lassen. Dies ist in der heutigen Zeit ein Pfund, sollte bei der Motivabwägung, wie o.a., nur eine Beimischung sein.
Beihilfeberechtigung ? Ja, aber mittlerweile darf man, will man sich den umfassenden Beihilfeschutz für alle krankheitsbedingten Lebenslagen erhalten, jährlich € 306 im Eingangsamt A 9, in den höheren Gehaltsgruppen wird’s dann später noch ein bissel mehr, selbst beisteuern.
Gut, dafür darf man sich als Beamter privat krankenversichern. Das schon seine Vorteile.
Pension ? Zum jetzigen Zeitpunkt 70 % der letzten Bezüge. Bleibt dies im Zeitalter chronisch leerer Kassen auch die nächsten 30 Jahre so ? Hier seien Zweifel erlaubt. Aber immerhin, ganz trockenlaufen lassen wird man uns nicht, denn die verfassungsmäßig festgeschriebene Alimentationspflicht besteht ja weiter.


9. Die weniger schönen Seiten

Grundgesetzlich ist der Dienstherr dem Beamten gegenüber zu Unterhalt und Fürsorge verpflichtet. Verfassungsrecht ist nicht selten Haarspalterei. So darf durchaus in Grundrechte eingegriffen werden, so lange das Grundrecht im Kern erhalten bleibt. Insofern sind vor allem die pekuniären Vorteile, die das Beamtenwesen einmal hatte, frei verhandelbar. Niemand wird Euch heute garantieren, mit welcher Pension Ihr einmal aus dem Dienst scheidet (s.o.).
Eine Beteiligung an der Beihilfe wurde eingeführt (was ich in den Fällen solcher Beamtengruppen wie Polizei oder Feuerwehr, die für das öffentliche Wohl in besonderer Weise ihre Knochen hin halten, für eine Frechheit halte) . Urlaubsgeld wurde gekürzt oder gestrichen. Das sog. „Weihnachtsgeld“ wurde mittlerweile auf 50 % der Bezüge gekürzt.
Kurzum, eine Besitzstandswahrung gibt´s nicht. Das sollte man wissen. Wenn die Politik den öffentlichen Dienst „schlachtet“, dann gehen wir mit. Zwischen den 8-16 Uhr Beamten im Rathaus und der Polizei gibt es theoretisch erst mal keinen Unterschied (tatsächlich ja, aber wen interessiert das schon ?).

Ein immer wieder beliebtes Argument für den Eintritt in den Polizeiberuf ist der Beamtenstatus und die Sicherheit.
Jaja, stimmt schon, aber : Der Polizeiberuf ist kein normaler Beamtenjob. Ein geregeltes „8 – 16 Uhr Arbeitsverhältnis“ kann man sich abschminken.
Polizeidienst, insbesondere Schichtdienst, geht in die Knochen und man sollte wissen, dass viele Kollegen nach Erreichen des Pensionsalters nicht mehr allzu viel von ihren Altersbezügen hatten. Und dieses Pensionsalter liegt bei wenigstens 63 Jahren.
Will man mit 60 Jahren aus dem Polizeidienst ausscheiden, muß man erst mal 25 Jahre Schichtdienst nachweisen, eine politische Entscheidung, die von Entscheidungsträgern getroffen worden sein muß, die entweder um die gesundheitlichen Folgen ungesunder Schichtarbeit nicht wissen oder dies ignorieren. So viel zur Fürsorgepflicht.
In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, dass man die Tage ab Ende Nachtdienst bis zum nächsten Regeldienst, die man eigentlich unabdingbar zur Regeneration bräuchte, oftmals nicht zur Verfügung hat, weil Sondereinsätze rufen, man andere Dienstgruppen personell unterstützen oder sein Stundenkonto im Level halten muss. Solche Unterbrechungen der Ruhezeiten binden mitunter ordentlich ab, insbesondere dann, wenn sich so etwas auch mal über zwei oder drei Wochen hin zieht.

Der Bewerber sollte sich auch darüber im klaren sein, dass nach dem Studium regelmäßige freie Wochenenden oder Feiertage erst mal Geschichte sind. Man hat einen Jahresplan, aus dem man genau ersehen kann, wann Schicht ist. Damit sollte man sich am besten von vornherein arrangieren und nicht hadern, wenn man einmal nicht so frei bekommt, wie man´s gerne hätte.

Der Polizeiberuf ist einer derjenigen mit der höchsten Scheidungsrate. Erstens kann´s passieren, dass man seinem Lebenspartner nicht so häufig begegnet, wie´s in anderen Beziehungen der Fall ist. Manche Kollegen verrohen ( in der Regel sprachlich) auch ob der erlebten Ereignisse und nehmen Verhaltensweisen aus Konfliktsituationen mit nach Hause (keine tätlichen Aggressionen)
Und zuletzt noch ein paar Schmankerl aus der polizeilichen Praxis, mit denen sich jeder Sachbearbeiter früher oder später einmal auseinandersetzen werden muß (stichpunktartige Aufzählung)

Leichen in allen erdenklichen Erscheinungsformen (frisch oder Wochen alt, am Stück oder in Fetzen, Erwachsene oder Kinder, natürlicher/Unfall- oder Freitod, Obduktionen), die damit in Verbindung stehende Verpflichtung der Überbringung der Todesnachricht (meistens mit Seelsorger, aber manchmal geht’s halt nicht)

Das Auflesen und Versorgen eingenässter oder eingekoteter hilfloser Personen, sei es durch Trunkenheit auf der Straße oder bei älteren Menschen infolge häuslicher Unfälle.

Ständige Einsätze bei sozial schwachem Klientel mit erheblichen Risiken für die eigene Gesundheit und eben auch entsprechenden tätlichen Auseinandersetzungen (Stichwort : „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“)

Häufiger Kontakt mit Infektionsträgern, insbesondere sämtliche Hepatitis-Formen.

Nicht selten vorkommenden Anfeindungen von Bürgern, die der Meinung sind, dass es seitens der Polizei ja auch eine Ermahnung gereicht hätte. In diesem Zusammenhang sollte man auch erwähnen, dass der Polizeibeamte ständig mit einem Bein auf dem Gart und mit dem anderen in der Steilflanke steht. Unberechtigte Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt, sexueller Belästigung oder ähnlichem werden von der Stammkundschaft immer wieder gerne aus dem Hut gezaubert.

Dies sind so die knackigsten immer wiederkehrenden Einsatzfelder. Bis auf schwere Verkehrsunfälle, bei denen Beteiligte nicht mehr zu erkennen waren (kommt in der Stadt glücklicherweise seltener vor) und Kinderleichen hatte ich schon das volle Programm.
Man könnte sicherlich noch einige anhängen, aber wir wollen´s ja nicht übertreiben, gell ?

10. Fazit

Von den Amis kommt ja bekanntlich wenig Gescheites. Aber auf ihren Polizeifahrzeugen steht regelmäßig „to protect and to serve“.
Die Gesellschaft zu schützen und ihr zu dienen halte ich für ein hehres Ziel. Wer mit dieser Einstellung an die Sache herangeht und sich nicht verrückt machen lässt (denn für die Nachteile, die man uns angedeihen lässt, kann ja der ordentliche Bürger nix), der wird sich durchaus selbst verwirklichen können. Das ist jetzt keine hohle Phrasendrescherei, denn ich habe selbst schon gehörig auf die Hörner bekommen und mich auch nicht entmutigen lassen, gerade weil es mir ziemlich einerlei war, ob ich Vorgesetzten gerade genehm war, oder nicht. In meinem Fokus stand immer „die Sache“ und meine persönliche Vorstellung davon, wie ich mein Berufsbild mit Leben erfülle.

Damit bin ich letztlich ganz gut gefahren und so sollte es es Euch auch ergehen ! Und denen, die nicht zur Polizei wollen, habe ich hoffentlich ein paar Denkansätze geliefert, die sie in ihrer Meinungsbildung über uns noch nicht berücksichtigt hatten.


Euer Nossi
   

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    (+) Arbeitszeiten, punktliches Gehalt, leichte Arbeit (-) für mich keins (*)
  • Arbeiten bei IBM
    (+) Ausbildung in einer Klasse Qualität (-) Konnte bis jetzt noch nichts feststellen (*)
  • Arbeiten bei ZF Friedrichshafen
    (+) gute Atmosphäre, toller Verdienst, großes multinationales Unternehmen, renomiert, (-) monotone Arbeitsschritte... (*)
  • SPAR Warenhandelsgesellschaft
    (+) Gutes Betriebsklima, Super Kollegen (-) habe keines gefunden (*)
  • McDonalds
    (+) man bekommt Geld dafür das man hingeht (-) alles andere,und eigentlich ja auch das Geld,denn das reicht eh nicht zum leben (*)
  • Arbeiten bei Tedi
    (+) Evtl. schneller Aufstieg möglich, evtl. gut für Widereinsteiger in den Beruf (-) schlechte Bezahlung, unbezahlte Arbeitszeit usw. (*)
  • Arbeiten bei der Deutschen Bahn
    (+) mal was anderes (-) alleine in der Weltgeschichte (*)
  • RUF Jugendreisen
    (+) Leute, Stimmung, Gruppengefühl, Arbeitsorte (-) teilweise sehr anstrengend, anfänglich recht kostenintensiv (*)
  • Basic AG
    (+) nicht viel, außer nette Kunden und Kollegen (-) Stress, unbezahlte Überstunden, Verstoß gegen Arbeitsrecht , Kunden werden belogen (*)
  • Arbeiten bei New Yorker
    (+) 50% Mitarbeiterrabatt, Aushilfen oft freundlicher als Vollzeitangestellte (-) "Ausbeutung", Mobbing, anstrengende Arbeitszeiten, unorganisiert (*)
(*) Meinungen von Ciao Mitgliedern


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