Produktbewertung des Autors:
| Pro: |
Visitenkarte für den Bewerber |
| Kontra: |
subjektiv, Potential zum Karrierecrash |
| Kompletter Erfahrungsbericht |
|
Eines der strittigsten und meist diskutierten Themen in der Berufswelt ist und bleibt das Arbeitszeugnis. Viel wird darüber geschrieben, und trotzdem ist es für den Arbeitnehmer immer noch ein großer Unsicherheitsfaktor.
Mein Ziel ist es, mit diesem Bericht ein wenig Licht in die Sache zu bringen...
...also knipsen wir mal die Glühbirne an! :-)
+++ ARBEITSZEUGNIS – WAS IST DAS? +++
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Am Abschluß jeder beruflichen Tätigkeit sollte ein Zeugnis stehen, das – im Allgemeinen gesagt – die Leistungen des Arbeitnehmers und seine Fähigkeiten bewertet. Dieses Zeugnis wird in der Regel vom direkten Vorgesetzten ausgestellt und von diesem auch unterschrieben.
Die Rechtssprechung drückt es sogar verschärft aus: “Jede/r Arbeitnehmer/in hat nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Zeugnis. Nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Zeugnis wahr und gleichzeitig wohlwollend sein.“
Dies heißt allerdings, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, von sich aus – ohne Anfrage des Arbeitnehmers – ein Zeugnis zu erstellen. Fordert der ausscheidende Mitarbeiter jedoch ein solches, hat der Arbeitgeber von Gesetz wegen dieser Forderung nachzukommen.
Es gibt dabei mehrere Zeugnisarten, wobei der Arbeitgeber zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen darf:
+++ ZWISCHENZEUGNIS +++
aus besonderen Gründen, z.B. bei einem Wechsel des Vorgesetzten, einer Bewerbung für eine andere Stelle, vor einem längeren Urlaub,...kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden.
+++ EINFACHES ZEUGNIS +++
In diesem Zeugnis sind nur die Grunddaten des Mitarbeiters, Name und Berufszweig des Arbeitgebers, Länge des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsmerkmale bzw. Tätigkeitsbeschreibung enthalten, es darf jedoch keine Bewertung der Leistung und des Verhaltens der/s zu Beurteilenden vorgenommen werden.
+++ QUALIFIZIERTES ZEUGNIS +++
Für dieses Zeugnis gibt es einen bestimmten Standard. Das Abweichen oder das Weglassen von wesentlichen Punkten kann schon als negative Bewertung betrachtet werden.
Der STANDARDAUFBAU eines Zeugnisses sieht folgendermaßen aus:
+++ Briefkopf +++
Genaue Bezeichnung des Arbeitgebers unter vollständiger Angabe des Firmensitzes und der Adresse
+++ Datum +++
Zu vermerken ist hier das Datum der Ausstellung des Zeugnisses
+++ Überschrift +++
Bezeichnung der Zeugnisart: Zwischenzeugnis, Praktikantenzeugnis etc.
+++ Einleitungssatz +++
Personalien des Mitarbeiters sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses
+++ Aufgabenbeschreibung +++
Position des Mitarbeiter und Beschreibung seiner Kompetenzen in der Firma
+++ Leistungsbeurteilung +++
Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge des Mitarbeiters
+++ Verhaltensbeurteilung +++
Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen gegebenenfalls zu Kunden und weiteren Personen
+++ Schlussabsatz +++
Wenn vom Arbeitnehmer gewünscht, ist der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses anzugeben.
Dankesformel mit Zukunftswünschen.
Vorsicht ist geboten, wenn der Zeitraum zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und der Zeugnisausstellung zu groß ist. Das könnte beim neuen Arbeitgeber „dubios“ wirken. Wenn sich die „alte“ Firma zulange mit dem Erstellen des Zeugnisses Zeit lässt, sollte man unbedingt auf eine Rückdatierung bestehen.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein vollständiges Zeugnis. Das Zeugnis muss entsprechend der Rechtssprechung (Bundesarbeitsgericht 1992) auf einem gültigen Briefpapier der Firma/Behörde geschrieben und vom Vorgesetzten selbst unterschrieben sein. Es darf keine Schreibfehler, Verbesserungen oder Flecken enthalten. Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis rechtzeitig zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis aushändigen.
Arbeitnehmer müssen doppeldeutige Bemerkungen ihres Arbeitgebers im Zeugnis nicht hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter gaben damit der Klage einer Sekretärin gegen ein Finanzmakler-Unternehmen statt.
+++ DIE NOTEN HINTER DEN WORTEN +++
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...Der Teufel steckt im Detail!
Um Euch die Analyse Eures Zeugnisses zu erleichtern – oder damit Ihr wisst, was in einem sehr guten Zeugnis stehen sollte – erstelle ich Euch hier eine Liste aller Codes, die zur Bewertung des Arbeitnehmers dienen. Diese Liste – ich sage es gleich vorweg – erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil der Fantasie bei der Formulierung keine Grenzen gesetzt sind – leider, wenn man es genau nimmt.
Allerdings findet Ihr hier die gängigsten Floskeln.
+++ SEHR GUT ++++
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer VOLLSTEN Zufriedenheit erledigt.“
„Wir waren stets mit seinen Leistungen AUSSERORDENTLICH zufrieden.“
„Er hat unserer Erwartungen IMMER UND IN ALLERBESTER Weise erfüllt.
„Die Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“
„Die Aufgaben wurden stets mit ÄUSSERSTER Sorgfalt und GRÖSSTER Genauigkeit erledigt.“
„Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war STETS vorbildlich.“
„Wir bedauern das Ausscheiden SEHR und bedanken uns für stets sehr gute Leistungen.“
„...hochmotiviert und jederzeit bereit, auch zusätzlich anfallende Arbeiten zu übernehmen.“
„Zudem verfügte er über eine UMFASSENDE Berufserfahrung.“
„...besaß ein hervorragendes, jederzeit verfügbares Fachwissen.“
...auch wenn es im Deutschen keine „vollste“ Zufriedenheit gibt, ist das trotzdem die einzig korrekte Formulierung.
+++ GUT+++
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer VOLLEN Zufriedenheit erledigt.“
„Seine Leistungen waren VOLL UND GANZ zufriedenstellend.“
„Die Arbeiten wurden zu unserer vollsten / stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
=> Vorsicht, hier fehlt der Zeitfaktor. Stünde hier „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, wäre es eine sehr gute Beurteilung.
„Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
„Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.“
„Wir bedauern das Ausscheiden und bedanken uns für sehr gute Leistungen.“
„...verfügte über eine GROSSE Berufserfahrung.“
„...besaß ein fundiertes Fachwissen.“
+++ BEFRIEDIGEND +++
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer VOLLEN Zufriedenheit erledigt.“
=> Vorsicht, hier fehlt der ZEITFAKTOR. Er hat die Aufgaben eben NICHT IMMER zufriedenstellend erledigt.
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
=> Böse, böse: was er tun musste, hat er gut gemacht. Mehr aber auch nicht.
„Die Arbeiten wurden zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
„Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
„Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.“
„Wir bedauern das Ausscheiden und danken für gute Leistungen.“
„...verfügte über eine GUTE Berufserfahrung.“
„...besaß das erforderliche Fachwissen.“
+++ SCHLECHT +++
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
„Er hat unseren Erwartungen entsprochen.“
„Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden.“
=> Dieselbe Interpretation – wie oben – kann auch hier vorgenommen werden: es fehlt der Zeitfaktor, und der Mitarbeiter erledigte eben nur das, was er tun MUSSTE - und das nun nicht einmal zur Zufriedenheit seines Arbeitgebers.
„Die Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
„Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
„Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass.“
„Wir danken für die Mitarbeit.“
„...zeigte das entsprechende Fachwissen.“
Und noch etwas schlechter:
„Die Arbeiten wurden im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
„Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“
„Das Verhalten war insgesamt angemessen.“
„Wir danken für das Streben nach einer guten Leistung.“
„...ab und zu bereit, auch zusätzlich anfallende Tätigkeiten zu übernehmen.“
+++ UNTER ALLER S.. +++
„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
„Er hat unsere Erwartungen größtenteils erfüllt.“
„Er führte die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch.“
„Er/sie hat sich bemüht, die Arbeit zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“
„Er/sie bemühte sich, die Aufgaben sorgfältig zu erledigen.“
„Er/sie bemühte sich um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen.“
„Wir danken bei dieser Gelegenheit.“
„...seine Tätigkeit erforderte Umsicht und Engagement.“
„...hatte die Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen.“
Wer soetwas in seinem Zeugnis stehen hat, sollte sich wirklich überlegen, ob die Branche oder die Art Job wirklich das Richtige für den Betreffenden ist.
Wo immer es geht, sollte man aber auf jeden Fall auf eine Verbesserung solcher Bemerkungen bestehen - sonst wird (fast) jede Bewerbung in einer anderen Firma „unter aller S...“ verlaufen :-).
Allerdings bedeuten solche Formulierungen wie „mangelhaft“ oder „ungenügend“ auch für den Arbeitgeber Probleme, denn wenn der Mitarbeiter auf ein Zeugnis besteht, so wird er solche Beurteilungen sicher nicht widerspruchslos hinnehmen. Geht die Sache vor Gericht, muss der ArbeitGEBER beweisen, dass eine derartige Negativbeurteilung zu Recht erfolgt ist.
+++ WIE MAN’S DURCH DIE BLUME SAGT +++
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Auf den ersten Blick erscheinen sie ganz lieb und nett, die berühmten Floskeln, die in Wirklichkeit nichts Gutes verheißen. Blumige Beschreibungen und das, was sich WIRKLICH dahinter verbirgt, findet Ihr hier.
„... bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft.“
Mit diesem Satz ist nichts anderes gemeint, als das sich der Zeugnisinhaber während der Arbeitszeit um sexuelle Kontakte in seiner Firma bemühte.
„... hat durch seine gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.“
Die beschriebene "gesellige Art" bezeichnet die Schwäche für Alkohol. Dieser Mitarbeiter ist einem guten Tropfen nicht abgeneigt.
Dies kann aber auch darauf hindeuten, dass der Mitarbeiter größtenteils als Pausenclown fungierte und eher die halbe Firmen mit Witzen und anderem Blödsinn unterhielt, statt seine Arbeit zu verrichten.
„... war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“
Bei diesem Satz sollten Sie vorsichtig werden. Sie haben es hier mit einem sehr rechthaberischen und unangenehmen Wichtigtuer zu tun.
„... delegierte mit vollem Erfolg.“
beschreibt den Drückeberger, der immer wieder Wege findet, sich erfolgreich vor jeder Arbeit zu drücken.
„... bemühte sich.“
bedeutet ganz einfach: vielleicht war er/sie ja willens, geschafft hat er/sie es jedenfalls nicht.
Werden Selbstverständlichkeiten wie zum Beispiel "Pünktlichkeit" oder "Verständnis für die Arbeit" erwähnt, ist auch das eher eine Abwertung.
Es gibt jedoch auch Berufe, in denen Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zu den Anforderungen im Jobprofil gehören, da ist es dann jedoch richtig und vor allem wichtig, diese auch im Arbeitszeugnis zu erwähnen.
Steht man beruflich in engem Kontakt mit Geld oder anderen Vermögensgütern, ist die Erwähnung der Kriterien „Ehrlichkeit“ und „Zuverlässigkeit“ ein UNBEDINGTES MUSS, ein Weglassen dieser Eigenschaften sagt dem neuen Arbeitgeber ganz deutlich, dass es sich hier um eine unredliche Person handelt.
Genauso verhält es sich mit Berufen, in denen Pünktlichkeit zum Berufsbild gehört. Ein Beispiel ist der Reiseleiter. Stünde im Zeugnis eines Reiseleiter nichts von „Pünktlichkeit“, sagt dies dem nächsten Reiseveranstalter, bei dem man sich bewirbt, dass der Bewerber unpünktlich ist, ständig verschläft und sich auch sonst nicht um die Uhr kümmert.
Wird das Sozialverhalten eines Mitarbeiters im Zeugnis besonders herausgestellt, bescheinigt es eine schlechte Arbeitsleistung.
Da die eindeutig negative Äußerung in einem Zeugnis nicht erlaubt ist, hat sich im Laufe der Zeit eine "Geheimsprache" entwickelt. Die scheinbar positiven Äußerungen weisen in Wahrheit auf die Schwächen des Mitarbeiters hin. Solche und ähnliche Statements sind dazu geeignet, die Schwarzen Schafe unter den Mitarbeitern herauszustreichen.
Und es gibt noch einige perfide Bemerkungen, die die Gesinnung eines Mitarbeiters erkennen lassen. Kleine Striche oder scheinbar zufällig gesetzte Punkte neben der Unterschrift des Zeugnisschreibers sind Hinweise auf eine politische oder gewerkschaftliche Tätigkeit.
Entwertungen der Leistung können auch so geschehen, in dem man Kleinigkeiten, die eigentlich nur am Rande mit der Tätigkeit zu tun haben, besonders betont.
Das VERNEINTE GEGENTEIL ist eine andere ganz hinterhältige Bosheit eines professionellen Zeugnisschreiberlings. „...war an seiner Arbeit nicht uninteressiert.“ oder „...zeigte sich nicht unmotiviert.“ zeichnen das Bild eines extrem miesen Mitarbeiters.
Auf die REIHENFOLGE kommt es an! So auch beim Arbeitszeugnis. Werden zum Beispiel bei der Führungsbeurteilung erst die Kollegen genannt und dann die Vorgesetzten, dann deutet das auf Probleme im Verhältnis zu den Vorgesetzten hin.
+++ REDEN IST SILBER, SCHWEIGEN IST GOLD+++
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ODER: ...was man besser NICHT sagt.
Anstatt sich in Floskeln zu ergehen, geht’s auch einfacher: man erwähnt gewisse Tatbestände nicht.
In der Fachsprache wird dies „NULLSTELLENTECHNIK“ genannt.
Wörter wie „sehr“, „außerordentlich“ „immer“ oder „stets“ füllen die so genannten Nullstellen eines Zeugnisses. Wenn sie an ganz bestimmten Stellen nicht stehen, bleiben die Nullstellen unbesetzt und das Niveau des Zeugnisses sinkt.
Fehlen im Zeugnis essentielle Bestandteile der Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- oder Führungsbeurteilung, deutet dies auch schon auf „Fehltritte“ des Mitarbeiters hin. Zum Beispiel fehlt bei der Chefsekretärin der Hinweis auf Selbstständigkeit, etc.
In der Kürze liegt die Würze?! NICHT im Arbeitszeugnis! Auch das kann ein versteckter Hinweis auf deutliche Unzulänglichkeiten des Mitarbeiters sein.
Allein die Länge eines Arbeitzeugnisses sagt etwas über die Qualitäten des Bewerbers aus.
Grundsätzlich gilt: vergleiche die Länge des Arbeitszeugnisses mit der Dauer Deiner Tätigkeit. Grass ausgedrückt: hast Du zwei Jahre lang in einem Unternehmen gearbeitet und bekommst dafür ein Zeugnis von einer halben Seite, ist da nicht gut.
+++ UND WAS SAGT DER PARAGRAPHENDSCHUNGEL? +++
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Das Recht hat sich zu sämtlichen Fällen, die das Arbeitszeugnis, seine Erstellung und seinen Inhalt betreffen, sehr deutlich – meist zugunsten des Arbeitnehmers – geäußert.
Ganz klar, der Arbeitnehmer hat bei seinem Ausscheiden ein Anrecht auf ein Zeugnis. Dies muss er aktive einfordern. Weigert sich der Arbeitgeber, eine schriftliche Beurteilung herauszugeben, würde ich mich zuerst einmal an den Betriebsrat des Unternehmens wenden. Gerade in Deutschland hat dieser relativ viel Macht, und manchmal genügt es schon, wenn die Arbeitnehmervertretung ihre gefürchtete Keule schwingt.
Hilft dies jedoch nichts, bleibt dem Mitarbeiter nichts Anderes als der Gang zum Arbeitsgericht übrig. Das ist zwar sehr unangenehm, da aber die Pflicht des Arbeitgebers besteht, auf Anfrage Zeugnisse auszustellen, wird das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach auch zugunsten des Arbeitnehmers ausgehen.
Auch Fehlzeiten, bedingen sie noch so intensiv die Kündigung, haben in einem Arbeitszeugnis nichts verloren, denn hier soll es nur um die Beurteilung, um nichts Anderes gehen. Hierzu ist ebenfalls ein Urteil ergangen, und zwar unter der Nummer: Landesarbeitsgericht Chemnitz, 5 Sa 996/95
Folgendes darf nicht im Arbeitszeugnis stehen:
- Gehalt
- Kündigungsgründe
- Vorstrafen
- Abmahnungen
- Leistungsabfall
- Krankheiten / Fehlzeiten
- Alkoholabhängigkeit
- Behinderungen
- Betriebsratstätigkeit
- Gewerkschaftsengagement
- Parteizugehörigkeit
- Religiöses Engagement
- Nebentätigkeiten / ehrenamtliche Tätigkeiten
- Urlaubs- und Fortbildungszeiten
Des weiteren darf im Text NICHTS UNTERSTRICHEN, KURSIV ODER FETT GEDRUCKT sein, auch Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen sind unzulässig.
+++ FAZIT +++
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Handelt es sich beim Zeugnis ausstellenden Vorgesetzten nicht um jemanden, der mit der Zeugnissprache vertraut ist, kann das ungewollt zur Fußangel des Bewerbers werden. In diesem Fall sollte man jemanden das Zeugnis lesen lassen, der sich gut damit auskennt. Findet man zweideutige Floskeln, sollte man sich auf jeden Fall an seinen Vorgesetzten wenden und um Änderung ersuchen.
Manchmal gerät man ja auch in die Verlegenheit, sich das Zeugnis selbst schreiben zu müssen (Anmerkung der Redaktion :-) – weil der Vorgesetzte zu faul dazu ist). Am besten fragt man in der Personalabteilung seines Unternehmens nach Textbausteinen, in der Regel sind die Leute da auch sehr hilfsbereit. Reißen alle Stricke, ist es am besten, im Internet nach Tipps zu suchen. Ich selbst habe dort sehr viele hilfreiche Seiten gefunden, die zum einen Hinweise und Übersetzungen der Zeugnissprache, zum anderen aber auch rechtliche Urteile beinhalten, sodass man als Mitarbeiter genauestens über seine Rechte und Pflichten informiert ist.
Auf jeden Fall ist das Arbeitszeugnis für die Karriere wichtiger, als man im Moment glauben mag, denn besonders das Zeugnis der letzten Tätigkeit gibt dem Arbeitgeber einen klaren Eindruck von den Fähigkeiten des Bewerbers. Deshalb ist es besser, sich die Zeit zu nehmen und das Zeugnis genauestens durchzulesen, bevor man es in seine Bewerbungsmappe legt.
Copyright Andrea Koppel, Frankfurt /Main, September 2002
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