Produktbewertung des Autors:
| Pro: |
Einschätzung des Arbeitnehmers für künftige Arbeitgeber |
| Kontra: |
nichts - wenn man die versteckten "Codes" entschlüsseln kann |
| Kompletter Erfahrungsbericht |
|
Nachfolgend lesen Sie eine überarbeite Fassung zum Thema ARBEITSZEUGNIS:
Während meiner 2 1/2 jährigen Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten hatten wir dieses durchaus interessante Thema irgendwann einmal in der Berufsschule und waren, nachdem wir die ziemlich unauffälligen - aber überaus wichtigen - Details in den Formulierungen besprochen haben, nicht wenig überrascht... Interessant war es schon deshalb, da es früher oder später die meisten Arbeitnehmer einmal betrifft.
Für viele ist dieses Thema vielleicht nichts Neues. Aber der Bericht ist in erster Linie auch für all die gedacht, die sich eben noch nicht damit auskennen, vielleicht gerade ein Arbeitszeugnis bekommen haben und nicht wissen, "wie es gelesen wird" und welche Wertigkeit dessen Inhalt hat. Er ist ebenfalls für diejenigen gedacht, die - möglicherweise das erste Mal - ein Arbeitszeugnis erstellen müssen und sich über Inhalt und Gliederung eines solchen noch nicht sicher sind.
Selbstverständlich findet man im Internet über Suchmaschinen oder verschiedene Links Hilfe zum Lesen oder auch Erstellen dieser Zeugnisse, aber da es dieses Thema nun auch bei CIAO gibt, habe ich es mir zu Nutze gemacht und tippe darüber ...
Was gehört in ein Arbeitszeugnis alles rein?
GLIEDERUNG
1. Name und Anschrift des Arbeitnehmers
2. Tätigkeit/Berufsbezeichnung, für die das Zeugnis ausgestellt wird
3. Fähigkeiten des Arbeitgebers
4. Bereitschaft
5. Fachwissen
6. Arbeitsmoral
7. Leistungszusammenfassung
8. Verhalten
9. Dank/Bedauern
10. Zukunfts-/Erfolgswünsche
11. Name und Sitz/Anschrift des Arbeitgebers
12. Ort & Datum
13. Unterschrift des Arbeitgebers
14. Firmenstempel
Klingt einfach! Und obige Punkte wären beim Erstellen eines Arbeitszeugnisses auch schnell abgearbeitet. Doch der genaue Inhalt will gut bedacht sein. Sicher hat man hier und da schon einmal gehört, dass sich Arbeitgeber durch Arbeitszeugnisse versteckte Hinweise zum Verhalten/Auftreten des Arbeitgebers übermitteln. Was diese einzelnen Phrasen bedeuten und worauf es ankommt, folgt im nächsten Abschnitt über die Wertigkeit dieser Zeugnisse:
INHALT
sehr gut
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Bereitschaft
Er/Sie brachte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft ein.
Befähigung
Er/Sie hat ein sehr gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen.
Fachwissen
Aufgrund seines/ihres umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte er/sie immer weit überdurchschnittliche Erfolge.
Arbeitsweise
Die Aufgaben erledigte er/sie immer äußerst selbständig, effizient und sorgfältig.
Leistungen
Seine/Ihre Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
Verhalten
Sein/Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit vorbildlich.
Dank/ Bedauern
Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr und danken ihm/ihr für stets sehr gute Leistungen.
Zukunfts- /Erfolgswünsche
Wir wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
gut
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Bereitschaft
Er/Sie zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung.
Befähigung
Er/Sie hat ein gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen.
Fachwissen
Er/Sie wendete seine/ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg im Arbeitsgebiet an.
Arbeitsweise
Die Aufgaben erledigte er/sie immer selbständig, effizient und sorgfältig.
Leistungen
Seine/Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
Verhalten
Sein/Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.
Dank/ Bedauern
Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und danken ihm/ihr für die stets guten Leistungen.
Zukunfts- /Erfolgswünsche
Wir wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg.
befriedigend
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Bereitschaft
Er/Sie zeigte Einsatzbereitschaft.
Befähigung
Er/Sie hat ein überdurchschnittliches Analyse- und Urteilsvermögen
Fachwissen
Er/Sie verfügt über ein solides Fachwissen in seinem Fachgebiet.
Arbeitsweise
Die Aufgaben erledigte er/sie selbständig, effizient und sorgfältig.
Leistungen
Seine/Ihre Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit.
Verhalten
Sein/Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
Dank/ Bedauern
Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und danken für die guten Leistungen.
Zukunfts- /Erfolgswünsche
Wir wünschen ihm/ihr auf dem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
ausreichend
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Bereitschaft
Mit ihrer/seiner Arbeitsbereitschaft waren wir zufrieden.
Befähigung
Er/Sie besitzt eine ausreichende Arbeitsbefähigung.
Fachwissen
Er/Sie wandte bei der Bearbeitung der ihm/ ihr übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen an.
Arbeitsweise
Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.
Leistungen
Seine/Ihre Leistungen fanden unsere Zufriedenheit.
Verhalten
Sein/Ihr Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Dank/ Bedauern
Wir danken für seine/ihre Mitarbeit.
Zukunfts- /Erfolgswünsche
Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.
mangelhaft
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Bereitschaft
./. (fehlt gänzlich)
Befähigung
Zu den unabdingbaren Voraussetzungen für diese Funktion gehörten Eigenschaften wie Belastbarkeit, Flexibilität und analytisches Denkvermögen.
Fachwissen
Er/Sie zeigte bei der Beschäftigung mit den ihm/ihr übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das sie/er wiederholt erfolgversprechend einsetzte.
Arbeitsweise
Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
Leistungen
Er/Sie war bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erbringen.
Verhalten
Sein/Ihr Verhalten war insgesamt angemessen.
Dank/ Bedauern
Wir bedanken uns für das Streben nach einer guten Leistung.
Zukunfts- /Erfolgswünsche
Wir wünschen ihm/ihr alles nur erdenklich Gute, insbesondere auch Erfolg bei den weiteren Bemühungen.
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Aufgrund einiger nicht hilreicher Kommentare zur Erstfassung dieses Berichts sowie mehrerer Hinweise, dass obige Bewertungen nahezu genauso im Internet zu finden sind - was mir beim Schreiben der Erstfassung nicht bewusst war, erweitere ich diesen Bericht um folgendes:
Quellenangabe: "www.klinikum.uni-
heidelberg.de/lernmaterialien/typo3/index.php?id=3384"
Sicher gibt es noch mehrere Seiten im Netz, die über den Inhalt und die Struktur in ähnlicher Weise dokumentieren. Auf der angegebenen Seite finden Sie jedoch die angegebene Übersicht in fast dergleichen Form. Es besteht allerdings keine 100%ige Übereinstimmung, da die Wertigkeiten aus meinem Berufsschul-Unterlagen stammen.
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Zurück zum eigentlichen Bericht:
Und, haben Sie den kleinen - aber feinen - Unterschied bemerkt?!
Sie sehen, auch ein Zeugnis mit Note 3 oder 4 klingt durchaus nett, ist aber - da der Arbeitgeber in der Regel den Code dieser Zeugnisse entschlüsseln kann - schon ein Grund sich evtl. für einen anderen Bewerber zu entscheiden. Lesen Sie also genau!
EIGENE ERFAHRUNG
Auch ich habe zum Ende der Lehrzeit - zusammen mit einer weiteren damals Auszubildenden - mein Ausbildungszeugnis erhalten und wusste - aufgrund meiner erworbenen Kenntnisse - nun gleich, auf welche Redewendungen ich zu achten hatte. Ich war schockiert. Es war zwar kein besonders schlechtes Zeugnis (Note 3), aber inhaltlich fehlten einige Details - und für meinen weiteren beruflichen Werdegang wäre es nahezu nutzlos gewesen.
Hierbei ist zu erwähnen, dass bei uns die Bürovorsteherin die Zeugnisse ausstellte und der Arbeitgeber (=der Rechtsanwalt) unterschrieb sie dann nahezu blind. Glücklicherweise waren wir Noch-Lehrlinge mittlerweile überlegen und erhoben Widerspruch gegen den Inhalt unserer Zeugnisse. Traurig, aber wahr: Unsere Bürovorsteherin wusste tatsächlich nicht, wie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszusehen hatte und war über die Aufzeichnung in unseren Berufsschulunterlagen dankbar. Nun hatte sie einen Leitfaden und änderte bzw. ergänzte unsere Zeugnisse zu unserer Zufriedenheit. Wir waren wahrscheinlich auch - seltsamerweise - die ersten Lehrlinge, die auf ihr Recht pochten, nachdem wir dies in der Schule gelernt hatten.
FAZIT
Als Arbeitnehmer sollte man in jedem Falle darauf achten, dass der Arbeitgeber ein wohlwollendes Zeugnis (Note 1 bis 2) ausstellt, um es als gute Grundlage für zukünftige Bewerbungen nutzen zu können. Gegebenenfalls kann man die Erteilung eines solchen - nach Ausscheiden aus dem Beruf - gerichtlich einklagen, da der Arbeitgeber zur Erstellung verpflichtet ist, und das Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer auch als "Aushängeschild" dienen soll. Sollte man dennoch ein schlechteres Zeugnis erhalten, ist es nicht zu empfehlen dies, Bewerbungsunterlagen beizufügen.
IN EIGENER SACHE
Ich hoffe, mit dieser Einschätzung nunmehr, den Richtlinien von CIAO zu entsprechen und kritische Mitglieder in ihrem - nicht hilfreichen - Bewertungsverhalten zu besänftigen. Ich betone noch einmal, dass ich hier niemanden und nichts kopieren wollte. Dies ist definitiv unbewusst und ungewollt geschehen! Sollte dennoch weiterer Grund zur Beanstandung gegeben sein, bitte ich um einen Eintrag ins Gästebuch.
Vielen Dank für Ihr Interesse!