Für so manchen mag der Traum mal im Ausland tätig zu sein immer ein Traum bleiben.
Andere erfüllen sich diesen Traum, und grade was die Krankenpflege angeht gibt es da zahlreiche Möglichkeiten die einem offen stehen.
Ob jemand vorhat nach dem Examen in Arabien, England, Skandinavien, der Schweiz oder sogar auf einem der „Traumschiffe2 wie der MS Deutschland Berufserfahrung zu sammeln, all dieses ist für Leute unseres Berufstandes ein relativ einfaches Unternehmen.
Ich selber hatte auch mal diesen Traum, möchte euch aber hier an dieser Stelle von der Arbeit in der Schweiz als einen unser nächsten Nachbarn ein bisschen berichten.
Für „kollegen“ könnte hier vielleicht einiges Wissenswertes zu erfahren sein.
Erster und wichtigster Schritt in die Auslandstätigkeit.
Um in der Schweiz tätig zu sein, braucht man erst mal eine Aufenthaltsgenehmigung, da wir ja in diesem Falle dazu zählen.
Diese Genehmigung wird von der Fremdenpolizei ausgegeben.
Meist unterstützen die zukünftigen Arbeitgeber einem bei dieser Antragstellung , und der Weg durch die Bürokratie wird einem zumindest ein bisschen erleichtert.
Wenn die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird , sollte man beachten das sie nur für den jeweiligen Kanton in dem der neue Arbeitgeber sitzt gültig ist.
Bei nicht gefallen eines Arbeitsplatzes hat man leider nicht die Möglichkeit einfach den Kanton zu wechseln , sondern braucht für jeden neuen Kanton eine erneute Genehmigung.
Bei der Genehmigung sollte man beachten das es verschiedene Arten gibt, die jeweils durch Buchstaben gekennzeichnet sind.
Bewilligung L:
Gültigkeit 1 Jahr mit der Möglichkeit einer halbjährigen Verlängerung.
Wird nach Ablauf dieser 18 Monate diese Genehmigung von den Behörden nicht in B umgewandelt muss man ungehend die Schweiz verlassen.
L ist an den Arbeitgeber gebunden der einem dazu gebracht hat in die Schweiz zu kommen.
Wechseln des Arbeitgebers ist nicht möglich , sondern führt ebenso zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung und fordert das Verlassen der Schweiz.
Bewilligung B
Gültigkeit anfangs ein Jahr, wird aber meist ohne Probleme verlängert.
Vorteil ist das bei dieser Aufenthaltsgenehmigung auch der Arbeitgeber gewechselt werden kann, und die Schweiz sogar bis zu 6 Monate ohne Verlust der Genehmigung verlassen kann.
Meist ist sie der Grundstein für jede folgende Genehmigung.
Bewilligung C
Gültigkeit 3 Jahre, und man wird nach Schweizer Muster besteuert.
Kann auch wieder verlängert werden.
Bewilligung G
Für die Glücklicheren unter uns die in Grenznähe wohnen eine der besten Genehmigungen.
Mit Nachweis das man mindestens 6 Monate im Grenzgebiet gewohnt hat, kann man als Grenzgänger mit dieser Bewilligung arbeiten.
Vorteil ist das man den höheren Schweizer Lohn erhält, aber nach dem niedrigeren Steuersätzen in der BRD besteuert wird und die niedrigeren Lebenserhaltungskosten in Deutschland hat.
Zuzüglich zahlt man eine kleine Quellensteuer an die Schweizer Behörden.
Verdienst:
Der Verdienst ist um einiges höher in der Schweiz als das was die Deutschen Krankenhäuser zahlen.
Wer vorhat für ein Jahr hier Erfahrungen zu sammeln als Frisch Examinierter kann sich wenn er ein bisschen Sparsam ist ein nettes Sparpölsterchen ansammeln wenn er fleißig ist da er hier bis zu 2,5 mal so viel verdient.
Das hier besser bezahlt wird hat natürlich seine Gründe.
Unter anderem liegt es mit daran das man in der Schweiz noch die 42 Stundenwoche hat und meist auch nur 20 tage Urlaub im Jahr zur Verfügung stehen.
Wissenswertes:
Ein jeder sollte wissen der diesen Schritt in Erwägung zieht und länger als ein Jahr in de Schweiz tätig ist, das er seinen Führerschein ummelden muss.
Wer dieses vergisst darf wenn er Pech hat seinen Führerschein abgeben und die Fahrprüfung erneut ablegen.
Auch sollte man sich nicht wundern das einem Kirchensteuer abgezogen wird, selbst wenn man nicht in der Kirche ist, aber die zahlt jeder.
Wer möchte kann sich dieses gezahlte Geld aber zurückholen wenn er nach einem Jahr die Schweiz wieder verlässt.
Gleiches zählt für Gelder die man in die Staatliche Pensionskasse eingezahlt hat.
Auch diese Gelder kann man sich wieder auszahlen lassen beim verlassen des Landes.
Ganz wichtig ist das man sein Bankkonto in der Schweiz im plus behält.
Die Schweizer Banken sind da sehr rigoros bei „Ausländern“.
Schon bei einem Minus von wenigen Franken sind einige Banken nicht bereit noch irgendwelche Überweisungen zu tätigen.
Den Dispositionskredit den ein jeder von uns hier kennt , hat man in der Schweiz nicht als Gastarbeiter.
Ganz wichtig ist zu wissen, das selbst wenn man schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, man diese Stelle erst antreten kann, wenn die Genehmigung der Fremdenpolizei vorliegt, sprich also eine der oben beschriebenen Aufenthaltsgenehmigungen!
Fazit:
Ein Aufenthalt in der Schweiz lohnt sich auf jedenfalls zumindest für ein Jahr nach dem Examen denke ich.
Der Verdienst ist um einiges besser.
Der Status einer Pflegekraft wird dort besser angesehen als bei uns in Deutschland und man hat die Chance einiges an Berufserfahrung zu sammeln , da die Schweiz bekanntermaßen einen sehr hohen Qualitätsstandard hat.
Wer bereit ist sich einer anderen Mentalität zu stellen und auch den Freizeitverlust bedingt durch die längeren Arbeitszeiten in Kauf nimmt, kann hier wirklich was fürs Leben lernen.
PS: KPS ist die Abkürzung für Krankenschwester
15.05.2001 22:19
Und, wie hat es Dir denn so gefallen in der biederen Schweiz? Einen sehr guten Bericht hast Du hier abgeliefert! Bewilligung B und C waren mir bekannt, von den anderen wusste ich nichts. Dein Schlusssatz hat mich jedoch sehr verwirrt: Du hast als Krankenschwester gearbeitet??? Da muss ich mir doch noch mal Dein Profil anschauen - auf dem Foto siehst Du nicht aus wie eine Krankenschwester...! *g*
12.05.2001 23:56
Ich bin mal gespannt, bei mir in der neuen Firma (Mummert + Partner) kann man auch in andere Länder. Ich finde so eine Möglichkeit toll. Gruß Miara
12.05.2001 12:36
Und was bedeutet das "P" bei KPS? Viele grüsse vom MSK.