Polizei DIE ABZOCKER

3  09.11.2000

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Kontra:
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Empfehlenswert: Nein 

dewein

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Vor einiger Zeit habe ich einen interessanten Artikel gelesen, wieviel Kohle man für welchen „Jux“ abdrücken muss (betrifft Autofahrer in Deutschland)

Aber lest mal selbst ... (vielleicht ist die Rubrik nicht ganz so angebracht?)

Melodienfanfare
Die klassische Mehrtonhupe, die alle nervt, nur den Besitzer nicht: Fünf Hörner tröten „La Cucaracha“. Die Fanfare wird an die Batterie und den Sicherungskasten angeschlossen. Kein Hinweis auf der Verpackung macht deutlich, dass solche Klänge im Strassenverkehr nicht mal im Stand erlaubt sind. Bei der Polizei kostet dieses Konzert zwischen 20 und 40 Mark!

Tannenbaum
Weihnachten im Auto: Der Baum wir per Saugfuss an der Frontscheibe befestigt. (Hält übrigens nur mässig und ist verboten). Die bunten Lichtlein via Zigarettenanzünder. Die Polizei verlangt vom Fahrer mindestens 10 Mark, der Halter zahlt noch mal 20 Mark drauf!

Doppelauspuffblenden
... machen den Wagen weder schneller noch sportlicher; sie dienen nur der Optik. Sind zwar nicht verboten, müssen aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis haben. Ändert sich das Abgas- oder Geräuschverhalten, droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn die Rohre über die hintere Fahrzeugbegrenzung hinausragen, kassiert die Polizei 40 Mark.

Lichtorgel
... wird an das Radio und den Sicherungskasten; leuchtet mehrfarbig im Takt zur Musik. Die Leuchtkraft ist zwar regulierbar, aber Achtung: Disco ist und bleibt im Auto verboten! Auch wenn dieser Hinweis auf der Verpackung fehlt, kennt die Polizei keine Gnade: der Fahrer zahlt auch hier 10 DM, der Halter 20 DM.

Knight-Rider-Beleuchtung
... wird mit Doppekklebeband und Haltern an der Karosse montiert, die Laufgeschwindigkeit des Lichts ist regulierbar. Trotzdem auch verboten! Wenn die Polizei kontrolliert, kostets auch hier wieder 10 DM für den Fahrer und 20 DM für den Halter.

Blitzlicht
Zwei blaue Lämpchen mit Blitzlichtbirnen werden an der Karosserie befestigt und von der Bordbatterie mit Strom versorgt. Einziger Zweck bei solcher Konstruktionen ist es, andere Autofahrer zu erschrecken. Immerhin weist hier die Verpackung deutlich darauf hin, dass der Einsatz im Strassenverkehr verboten ist. Kosten: 10 Mark für den Fahrer und 20 Mark für den Halter.
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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
innocence

innocence

09.11.2000 11:53

Mit der Fanfare, daß finde ich schade. Ich meine, daß die verboten ist. Ich habe das auch mal bei ATU ausprobiert und fand das sehr lustig. Wäre doch viel schöner, wenn alle eine andere Melodie hätten. Nach dem Motto: "Musik auf Deutschlands Straßen" Aber wer bitteschön baut sich den Blitzlichter ins Auto-Ich lach mich tot!

Vegacom01

Vegacom01

09.11.2000 11:53

sorry, aber das hätte mehr in die TIP-Kategorie gepasst...abgesehen davon warst Du wohl noch nicht viel im Ausland unterwegs...da findet die Abzocke statt...und zwar nicht zu knapp... Das fängt z.B. in Portugal bei solchen Sachen an, wie dem Verbot, einen Ersatzkanister mitzuführen.... oder 2 Warndreiecke als Pflicht einzuführen.... abgesehen davon sind die Punkte, die Du aufgezählt hast ja auch mal eher so im Bereich Stuss, den die Welt nicht braucht einzuordnen, oder? vibes Marcus und nix für ungut...

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