Produktbewertung des Autors:
| Pro: |
Auftrag wurde zwar ausgeführt . . . |
| Kontra: |
. . . leider auch Dinge, die nicht beauftragt wurden ! - Vertrauensmißbrauch |
| Kompletter Erfahrungsbericht |
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Leider unterm Strich gar nicht empfehlenswert...! Ich war im April 2007 mit unserem 2 Jahre alten Vespa-Roller (ET 50) nach vorheriger Anmeldung zur Inspektion (KM Stand 3.000). Mein konkreter Auftrag lautete: bitte Inspektion machen, vorderen Reifen erneuern und Elektrik überprüfen, denn: Blinker gehen nicht, E-Starter geht nicht, Tankanzeige geht nicht. Roller läßt sich nur mit Kick-Starter starten. Falls unvorhergesehene Probleme oder Dinge auftauchen... bitte bei mir anrufen. (Daher habe ich 2 Rufnummern hinterlassen).
Den Auftrag hat Herr Brand selber aufgenommen und sich von mir unterzeichnen lassen. Er wollte sich melden, wenn der Roller fertig sei (dauert ca. 2 Tage). Nachdem nach 3 Tagen sich noch immer niemand bei mir gemeldet hatte, rief ich an: - ja, der Roller sei fertig, könne abgeholt werden.
Als ich dann in der Werkstatt war, mußte erst mal die Rechnung geschrieben werden - und dann präsentierte man mir eine satte Rechnung über EUR 415,- ! Da meine 1. Inspektion bei Firma Bullerjahn lediglich EUR 67,- gekostet hat war ich ziemlich geschockt.
Ich habe dann gebeten mir die Rechnung zu erläutern was auch sehr ausführlich gemacht wurde. Nur leider hatte man auch den Kickstarter ausgebaut (weil dieser angeblich beim durchtreten hängenblieb) und instand gesetzt und auch einen neuen Benzinhahn eingebaut, da der Roller angeblich kein Gas richtig annahm - das nahm natürlich richtig Zeit in Anspruch...(Das Elektrik Problem wurde sofort behoben durch eine neue Batterie für EUR 15,-).
Dies war mir völlig neu - ich hatte den Roller ja über etliche Ampelschaltungen und Beschleunigungsphasen selber zur Werkstatt gefahren - tadellos. Daher hatte ich darüber auch keinerlei Auftrag erteilt. Außerdem, so argumentierte ich, hätte mich man ja dann in jedem Falle anrufen müssen (wie erbeten), um mich über diese angeblichen Defekte aufzuklären und die Mehrkosten zu besprechen.
Unser Roller war 2 Jahre alt, hatte lediglich 3.000 Km gefahren und der komplette Neupreis betrug EUR 2.200,-. Nun legte man mir eine Rechnung über ca. 20% des gesamten Anschaffungspreises vor - für eine beauftragte Inspektion die Batterie und den Reifen!?
Herr Brandt meinte, ich hätte einen uneingeschränkten Reparaturauftrag erteilt und die Firma hätte erkannte Mängel beseitigt - Ende! Dazu sei man verpflichtet...
Als ich fragte, ob man sich bei der Rechnung in beiderseitigem Einvernehmen einigen könne, sagte er lediglich, daß seine Leistung erbracht sei und die Rechnung dementsprechend zu zahlen sei.
Umherstehende Kunden, welche den Vorfall zwangsläufig mitbekamen rieten mir dann, die Rechnung "unter Vorbehalt" zu zahlen und dann zum Rechtsanwalt zu gehen.
In der Betriebserlaubnis steht leider der Name - meiner Frau - ich kann mir gut vorstellen, daß man hier gedacht hat (nachdem man vergessen hat, wer den das Fahrzeug abgegeben hat) ... aha, da kommt "ein Frauchen" die ihren Roller wieder abholen möchte... da können wir mal ordentlich was machen und erzählen... Als ich dann aber zur Abholung da war, konnte er schlecht sagen: "na ja - sorry, versucht haben wir es halt mal..."
Einige Tage später versuchte ich noch einmal schriftlich Herrn Brand zu einer Einigung zu bewegen - auf mein Schreiben hat er wieder ablehnend reagiert. Auch eine Kopie der Arbeitszeiten hat er mir als Beweismittel nicht zukommen lassen, worum ich ihn ausdrücklich gebeten habe.
Ich werde nun wohl zum Anwalt gehen müssen und die Sache Gerichtlich klären lassen - ebenso werde ich die KFZ-Innung über diesen Sachverhalt informieren.
Ich kann aufgrund der gemachten Erfahrungen nur vermuten, daß hier anscheinend Frauen als Auftraggeber für dumm verkauft werden sollen. Für mich stellt sich jedenfalls der Sachverhalt so dar. Machen Sie Ihre Erfahrung gerne selber...
Ich denke, Herr Brandt denkt hier sehr kurzsichtig.
Ergänzung vom 19.01.2009:
Das Verfahren bei Gericht ist nun abgeschlossen und mit dem Urteil 642 C 481/07 vom 17. Okt. 2008 wurde Herr Brandt verurteilt, den Betrag nebst Zinsen an uns zurückzuerstatten und die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Berufung wurde seitens des Gerichts nicht zugelassen. Der Mechaniker arbeitet dort nicht mehr.
Gezahlt hat Herr Brandt bis heute noch nicht - Es läuft derzeit die Pfändung unserer Ansprüche über das Konto der Gegenseite. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei dem AG Harburg wurde beantragt am 23.12.08 und ist noch nicht erlassen.
Nachtrag vom 04.11.2009:
Mein Anwalt hat inzwischen alle Gelder eintreiben können - der Kostenvorschuß und meine Selbstbeteiligung für die Rechtschutzversicherung habe ich ebenfalls zurück erhalten. Alles in Allem eine sehr langwierige Prozedur und sehr Nervenaufreibend. Ich kann aber jedem nur Empfehlen sich zu wehren, damit solche Dinge anderen Menschen nicht auch passieren. Wenn man solche Zeitgenossen damit durchkommen lässt, tun sie es immer wieder und vor allem immer häufiger.
Liebe Grüße an alle Leser und Dank an alle, die Ihre Erfahrungen schildern (aber bitte versuchen sachlich zu bleiben...)
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