Produktbewertung des Autors:
| Pro: |
mehr Sicherheit beim Fahren, niedrigere Unfallquoten, anrechnung auf die Probezeit |
| Kontra: |
hohe Kosten, Fahren ist nur in Begleitung erlaubt |
| Kompletter Erfahrungsbericht |
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Na, hat jemand auf mein Alter geachtet? Siehe da, erst 17 und schon Auto fahren, geht denn das? Ja! Seit Oktober 2006 auch in Hessen, allerdings nur in Begleitung eines eingetragenen Führerscheininhabers und mit speziellen Regeln. Seht her, lest mehr!!!
VORAUSSETZUNGEN
Diese gibt es eigentlich nicht. Man braucht allerdings Geduld und genug Geld. Näheres dazu später. Und natürlich muss man mindestens 16 ½ Jahre alt sein, erst dann darf man sich in der Fahrschule anmelden.
WO?
Vorreiter war Niedersachsen (2004). Als letztes Bundesland fehlt nur noch Baden Württemberg, eine Einführung ist aber noch für dieses Jahr geplant. In Hessen ist es seit Oktober 2006 möglich.
ANMELDEN
Wie gesagt, erst ab 16 ½. Man sollte sich für die Fahrschulsuche Zeit lassen, damit man auch wirklich die richtige erwischt. Vor allem sollte man sich mit dem Fahrlehrer gut verstehen, man wird einige Stunden direkt neben ihm sitzen!
Wenn man fündig geworden ist muss man sich anmelden, dies muss in der Regel persönlich geschehen. Dann wird auch gleich die Anmeldegebühr bezahlt, in meinem Fall 149€, weil es noch kurz vor der Mehrwertsteuererhöhung war ;) In der Anmeldegebühr waren die Kosten für den Theorieunterricht mit einem Satz Fragebögen enthalten.
FÜHRERSCHEINANTRAG
Dieser erfolgt in der Regel im Ordnungsamt, in kleineren Städten im Bürgermeisteramt. Für den Antrag muss man einen Erste-Hilfe-Kurs (LSF) sowie einen (positiven, min 70% Sehvermögen) Sehtest vorweisen. Außerdem muss man den Personalausweis und ein aktuelles Passfoto mitbringen.
Da es sich um den FS mit 17 handelt, müssen BEIDE Erziehungsberechtigten (oder bei Scheidung ein Negativattest des Jugendamtes) PERSÖNLICH erscheinen. Außerdem alle Personen die eingetragen werden sollen. Diese müssen ebenfalls Personalausweis UND Führerschein mitbringen.
Der Antrag hat bei mir etwa 70€ gekostet, es hat alles problemlos geklappt.
THEORIEAUSBILDUNG
Bis man das erste Mal ins Auto steigen darf muss man einige Theoriestunden absolviert haben. Es gibt insgesamt 14 Pflichtstunden (jeweils 60min). In diesen sollten alle Themen (Vorfahrt, Schilder, Technik etc.) einmal angesprochen worden sein. Wenn man alle Stunden absolviert hat, kann man zur Prüfung angemeldet werden.
PRAXISAUSBILDUNG
Meistens sind die Autos Kleinwagen, bei mir war es eine Mercedes A-Klasse (dafür eine neue). Das Auto ist praktisch für die Ausbildung (sehr übersichtlich), aber äußerst hässlich ;))
Es gibt verschiedene Fahrtkategorien: Übungsfahrten und Sonderfahrten. Letztere sind in der Regel teurer. Folgende Stunden sind Pflicht:
5x Überlandfahrt
4x Autobahnfahrt
3x Nachtfahrt
Eine Stunde dauert immer 45 Minuten. Die Anzahl der Stunden ist nach oben offen, ich hatte zusätzlich zu den Pflichtstunden 18 Übungsstunden (Fahrlehrer verkaufen gerne Fahrstunden ;))
Bei mir hat die normale Fahrt 29€, die Sonderfahrt 45€ gekostet. Das sind Preise im Mittelmaß, viel günstiger geht es aber nirgendwo (zumindest nicht in Kassel). Ich musste die Stunden immer direkt nach der Fahrt bezahlen. Fahrlehrer sind nicht dumm ;))
THEORETISCHE PRÜFUNG
Die Theoretische Prüfung kann man bereits kurz vor dem 17. Geburtstag absolvieren. Allerdings muss die Prüfung von der Fahrschule beantragt werden. Zuvor muss man den Führerschein beim Amt beantragt haben, vorher geht nichts.
Am Ort der Prüfung (bei mir beim TÜV) bekommt, gegen Vorlage des Personalausweises, einen Bogen mit 30 Fragen ausgehändigt. Diese haben unterschiedliche Wertungen, von 2 bis 5 Fehlerpunkten. Man darf nicht mehr als 10 Punkte insgesamt oder höchstens 2 Fragen mit 5 Punkten (Vorfahrtsfragen) falsch haben.
Wenn man bestanden hat, bleibt ein Jahr Zeit die praktische Prüfung zu absolvieren. Geht natürlich auch direkt danach ;) Die Prüfung hat etwa 60€ gekostet, 10 für den TÜV und 50 für die Fahrschule.
PRAKTISCHE PRÜFUNG
Wenn man dran ist kommt der Prüfer und man geht zum Auto. Der Prüfer sitzt in der Regel auf dem rechten Rücksitz, um den Tacho und den Schüler im Auge zu haben. Der Fahrlehrer sitzt, wie während der Ausbildung, neben dem Schüler.
Bei mir saß der Prüfer hinter mir und war ohnehin eher locker. Er hat die ganze Zeit aus dem Fenster geschaut und sich mit dem Fahrlehrer unterhalten =)
Normalerweise dauert die Prüfungsfahrt 45 Minuten, bei mir waren es nur 30!
Wenn man sich keinen Stress macht und genug geübt hat, ist die praktische Prüfung (entgegen aller Vorurteile) kein Problem! Die Kosten liegen bei 179,73€, 100 für die Fahrschule und 79,73 für den Prüfer (TÜV).
KOSTEN
Ich bin überzeugt, dass man für unter 1500€ keinen Führerschein mehr bekommt. Bei meinem Opa hat es 100DM gekostet ;))
Hier einmal meine detaillierte Rechnung:
0149,00 Anmeldegebühren
0068,90 Führerscheinantrag
0060,35 theoretische Prüfung
0179,73 praktische Prüfung
1060,00 Fahrstunden insgesamt (30 Stück)
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1517,98 € Gesamtkosten
Also insgesamt ein teurer Spaß!
FAHRSCHULE
Ich war bei der Fahrschule Peter Kabus in Kassel-Harleshausen. Es gibt vier sehr nette Fahrlehrer, aber nur ein Auto. Daher dauert es lang, bis man Termine für das fahren bekommt. Ansonsten kann ich die Fahrschule nur empfehlen. Das Auto, wie gesagt, eine neue A-Klasse (Diesel). Zur Motorradausbildung kann ich nichts sagen, wird aber angeboten.
Und nun speziell zum Führerschein mit 17
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Wie gesagt, der FS mit 17 ist in Hessen erst seit Oktober 2006 möglich.
VORSCHRIFTEN
1. Man darf nur in Begleitung einer Person fahren, die:
- mindestens 30 Jahre alt ist
- mindestens seit 5 Jahren in Besitz des FS Klasse B ist
- höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) hat
2. Diese Begleitpersonen müssen im Führerschein eingetragen werden. Es sind maximal 3 Eintragungen (daher 3 Personen) möglich. Diese Personen müssen persönlich bei der Antragsstellung anwesend sein und unterschreiben.
3. Die Begleitperson muss immer auf dem Beifahrersitz sitzen. Dennoch ist die Begleitperson nicht (wie der Fahrlehrer) Fahrzeugführer und darf daher NICHT tätlich eingreifen (in das Lenkrad greifen etc.)
4. Sowohl für Fahrer als auch für Beifahrer gilt die 0,5-Promillegrenze. Wenn der Beifahrer diese überschreitet, so hat dies auch Konsequenzen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) für den Fahrer und umgekehrt.
5. Der Führerschein muss stets mitgeführt werden, auch der des Beifahrers
6. Der Führerschein gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland
VERBOTEN!!!
Man darf natürlich, und das ist Sinn der Sache, nicht alleine fahren. Sitzt man allein im Auto muss der Motor stehen, so die Regel. Wird man beim "Schwarzfahren" erwischt, so ist der Führerschein sofort weg (d.h. alles von vorne --> 1500€!!!), es gibt noch dazu 4 Punkte und 150€ Bußgeld. Also lieber nicht!
Auch darf man selbstverständlich nicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fahren. Das ist aber auch beim "normalen" FS so.
Ansonsten gelten alle Regeln der StVo. Verstöße, je nach Schwere, werden unterschiedlich geahndet. Bei groben Verstößen (z.B. rote Ampel überfahren) ist der Schein ganz weg, da man natürlich in der Probezeit ist.
UND DER ECHTE?
Der "vorläufige" Führerschein ab 17 ist eigentlich nur ein rosa Zettel (DIN A5). Darauf sind Name und Geburtsdatum vermerkt, außerdem die angemeldeten Beifahrer und einige den Beifahrer betreffenden Regeln, damit diese nicht in Vergessenheit geraten. Es ist kein Bild darauf, daher muss man auch immer den Personalausweis mitführen.
Den echten Kartenführerschein gibt's dann im Optimalfall am 18. Geburtstag. Darauf ist dann das Bild, was man mit 17 eingereicht hat, also ein etwas Älteres. Sobald man die Karte hat, darf man alleine fahren. Nicht aber, wenn man zwar schon 18 ist, aber den neuen Schein noch nicht abgeholt hat. Vorsicht!
PROBEZEIT
Die Probezeit wird schon für die Zeit ab 17 angerechnet. Entscheidet man sich für den FS mit 17, dauert die Probezeit also nur bis 19. Die Probezeit dauert immer 2 Jahre. Bei Verkehrsvergehen kann sie allerdings auf 4 Jahre verlängert werden.
UND DIE BEGLEITER?
Meine Eltern finden's gut chauffiert zu werden. Auch wenn sie, nach eigenem Bekennen, "schlechte Beifahrer" sind. Da wird schon mal im Fußraum mitgebremst ;) Aber beschwert haben sie sich noch nicht, ich halte mich schließlich zurück!
FAZIT
Ich halte den Führerschein mit 17 für eine tolle Idee. Es bietet die Möglichkeit Routine zu bekommen, ohne gleich voll gefordert zu sein. Die Begleiter können Tipps geben, mit aufpassen und auf Geschwindigkeitsbegrenzungen hinweisen =)
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich sofort getraut hätte ganz allein zu fahren. Mittlerweile ärgere ich mich allerdings jedes Mal, wenn ich das Auto vor der Nase hab und trotzdem Bahn fahren muss. Aber es lohnt sich auf keinen Fall das Risiko einer "Schwarzfahrt" einzugehen, auch wenn ich noch nie kontrolliert wurden bin. Jedes Mal wenn ich eine Fahrschule sehe, habe ich Mitleid mit dem Armen/ der Armen der/die drin sitzt. Ich bin froh dass ich die Ausbildung (ca. ½ Jahr, es gibt aber auch Ferienkurse) hinter mir hab. Und nun noch ein Grund: Die Durchfallquoten bei der praktischen Prüfung sind bei den 17-jährigen niedriger, die Unfallquote auch. Also in jedem Fall eine sinnvolle und sichere Sache, auch um die Unfallstatistik der Jugendlichen zu bessern. Das Fahren mit Begleiter trainiert ungemein und trainiert den "sicheren Fahrer".
Auf jeden Fall macht das fahren viel Spaß und ich kann es jedem nur sehr empfehlen, sich für den Führerschein mit 17 zu entscheiden. Es lohnt sich!
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(05.04.2006)
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Kreuzkette
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sehr hilfreich
24.04.2011
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Führerschein mit 17 (BF17)
Bewertung für Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17 von
Contact62
Pro: Eine sehr gute Möglichkeit die Verkehrssicherheit zu erhöhen
Kontra: Zuviel Bürokratie bisher
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sehr hilfreich
18.02.2006
(11.03.2006)
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Bewertung für Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17 von
commanche
Pro: Sinnvolle Lernmethode
Kontra: Gesetzliche Grundlagen für die Kontrolle zum Teil noch nicht ausreichend
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sehr hilfreich
30.10.2005
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