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So ich möchte nun einmal die Auswirkung eines Paragraphenstaates zeigen. Also als erstes: Ich bin 24 Jahre jung, bin verheiratet und habe 2 Kinder (3 Jahre und 7 Wochen). Mein Mann war selbstsändig und ist pleite gegangen. Seitdem leben wir schon länger vom Staat da Ihn kein Arbeitgeber ... Bericht lesen





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Erfahrungsbericht von LILITH21 über Behörden
01.12.2005


Produktbewertung des Autors:   


Pro: siehe Bericht
Kontra: siehe Bericht

Empfehlenswert? nein 

Kompletter Erfahrungsbericht

So ich möchte nun einmal die Auswirkung eines Paragraphenstaates zeigen.
Also als erstes: Ich bin 24 Jahre jung, bin verheiratet und habe 2 Kinder (3 Jahre und 7 Wochen). Mein Mann war selbstsändig und ist pleite gegangen. Seitdem leben wir schon länger vom Staat da Ihn kein Arbeitgeber nimmt mit unsren Schulden zwecks Lohnpfändung.

Vor ca. einem Monat bekam ich den Fortsetzungsantrag für ALG 2. Dieser lag total zerissen in meinem Briefkasten (keine Ahnung was die damit angestellt hatten).
Ich klebte ihn und wir füllten ihn aus.
Rechtzeitig zum Abgabetermin brachten wir diesen zu unserem Sachbearbeiter (wir haben den Antrag in den Briefkasten geworfen).
Als ich 2Wochen später versuchte unsere Sachbearbeiterin zu ereichen hieß es das diese nicht da sei. Wir sollen es morgen nochmal probieren.
Am nächsten Tag dasselbe Spiel.
Am übernächsten Tag war ein Anrufbeantworter aufgeschaltet auf dem die Ansage lief: Wir sind auf einer Betriebsfeier. Wir sind ab morgen 9 Uhr erreichbar.
Also haben wir am nächsten Tag um Punkt 9 Uhr angerufen um zu erfahren das Freitags keiner im Haus ist der für uns zuständig ist?! Rolling Eyes
Nun platzte mir der Kragen. Ich rief bei der Chefin (Abteilungsleiterin) an und erfuhr das unsere Sachbearbeiterin gar nicht mehr für uns zuständig ist seit August.
Auf die Frage warum wir nicht darüber informiert wurden, bekam ich die Antwort: Das kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Ich bekam den Namen sowie die Anschrift und Telefonnummer der neuen Sachbearbeiterin und rief diese umgehend an.
Nachdem ich dieser erklärt hatte, was Sache war und fragte wo jetzt denn der Antrag eigentlich ist und ob dieser genehmigt sei meinte die Sachbearbeiterin das sie den Antrag heute morgen auf den Tisch bekommen hätte (26.10.05) und die Bearbeitung 7 Tage dauern würde und in 10 Tagen unser Geld hätten.
Montags darauf rief die Sachbearbeiterin an, ob mein Mann nicht am Mittwoch vorstellig werden könnte zwecks einer Job-Vermittlung.
Er freute sich natürlich riesig da er seit ca. 9 Monaten darauf wartete endlich irgendwo einen Termin dafür zu bekommen (davor hieß es immer nur es ist keiner für ihn zurzeit zuständig).
Wir gingen also Mittwochs in das Job-Center und bekamen als erstes gesagt das er garnicht arbeitslos ist laut Computer. Nach ca. 30 Minuten kam dann raus das seine Daten in einem anderen System gespeichert sind wo sie nicht drauf zugreifen können. Also alles nochmals von vorne.
Als wir dann endlich unsre Sachbearbeiterin sprechen wollten, hieß es nur Kollegin weiß bescheid gehen Sie dahin. Wir sind dann zur Kollegin gegangen und diese wusste NICHT Bescheid. Nachdem sie sich dann informiert hatte, legte sie uns ein Schreiben von unserer Sachbearbeiterin vor wo auf den 31.10 datiert war: Man merke an 31.10. Montags, Dienstag war Feiertag bei uns, Mittwoch Gespräch.Wir konnten dieses Schreiben also noch garnicht haben. Die Bearbeiterin fragte uns allen ernstes wieso ich die Auflagen dieses Schreibens noch nicht erfüllt hätte. Als wir dann erklärten das wir das Schreiben nicht kennen und noch garnicht haben können meinte sie: dann müssen sie das jetzt tun.

Das Schreiben:
31.10.2005
ALG II Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
hier: Vorsprache im Job-Center, Junges Mannheim

Sehr geehrter Herr X,
bitte sprechen Sie bis spätestens 07.11.05 bei uns in der xxx Str. X, XXXXX Mannheim bezüglich einer Zuweisung vor.
Bringen Sie noch folgende Unterlagen mit:
Aktueller Lebenslauf
Zeugnisse
Kontoauszüge ab 01.09.05
Nachweise über bisherige Bewerbungen

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir die Auszahlung weiterer ALG II Leistungen von der Vorsprache abhängig machen.

Am Montag wurde unserer Sachbearbeiterin jedoch schon mitgeteilt das er keine Bewerbungsnachweise besitzt da er sich zurzeit online bewirbt zwecks Kostenersparniss und dies auch genehmigt wurde vom vorherigen Sachbearbeiter.

Die nette Dame meinte dann das er verpflichtet ist einen 1 Euro Job anzunehmen, fragte ihn aber noch nicht einmal ob er vielleicht irgendeinen anderen Job möchte (und sei es Müllabfuhr). Sprich er wartet seit Januar 2005 darauf endlich Angebote vom Arbeitsamt zu erhalten und bekommt einen 1 Euro Job aufgezwungen. Als ich er dann sagte das er diesen 1 Euro Job bei der deutschen Parität erledigen möchte (wir kennen dort die Chefin und er hätte dadurch sogar die Möglichkeit auf Festeinstellung nach 6 Monaten gehabt) sagte ihm diese: Nein dies ginge nicht, da er dies bei GAU machen müsse (Gemeinschaftswerk für Arbeit und Umwelt).
Wir sind also mit Zähneknirschen dann da hin marschiert nachdem es hieß wenn wir dort nicht hingehen gibt es kein Geld (im Schreiben stand aber was anderes, siehe oben).
Wir sind also dorthin und haben einen Vertrag unterschrieben.
Dann hieß es, das Geld kommt erst wenn er am nächsten Tag auch dort erscheine.
Dann hieß es urplötzlich das morgen früh das Geld überwiesen wird, ALLERDINGS er 154 € abgezogen bekomme, da er Ausbildungsinteresse habe und somit Anspruch auf Kindergeld hätte.
Das er aber gar keine Ausbildung sucht und die Familienkasse auch seinem Vater 2002 schon mitteilte das es keinen Anspruch auf Kindergeld gebe und er sogar für 1 Jahr rückwirkend zurückzahlen musste ist ja nicht von Interesse.
Da wir mittlerweile den 3. hatten und unser Sohn noch kein Kindergeld hat (geschweige denn Bundeserziehungsgeld) stehen wir ohne Geld da. Das Bundeserziehungsgeld können wir ja erst beantragen mit der Bestätigung über die Fortsetzungszahlung von ALG II...
Diese Frist verläuft in übrigen in 6 Wochen (danach kann man keine Rückzahllung des Bundeserziehungsgeldes anfordern). Auf gut deuitsch: 1200 Euro in den Wind geschossen.
Achja wir hätten nun die Wahl die 154 € bei der Familienkasse einzufordern oder aber schriftlich dem AA mitzuteilen das er keine Ausbildung möchte. Da er keine Lust hatte bei der Familienkasse einen Antrag zu stellen um dann wochenlang auf eine Ablehnung zu warten hat er nun dieses Schreiben aufgesetzt:

Betreff: Kindergeld für xxxxl

Sehr geehrte Frau xxxx,

wie ich heute erfahren habe, wird mir unterstellt das ich eine Ausbildung suche und somit einen Kindergeldanspruch habe.
Dazu möchte ich folgendes kund tun:
1. Ich suche keine Ausbildung seit 4 Jahren. Dies habe ich auch der damaligen MAVA und dem Sozialamt mitgeteilt. Meines Wissens wurde dies vermerkt.
2. Wurde meinem Vater von der Kindergeldkasse damals klar gemacht das kein Kindergeldanspruch für mich besteht und er sogar für ein Jahr das Kindergeld zurückzahlen musste.

Ich bitte Sie nun die restlichen 154 € die sie mir gestrichen haben schnellstens nachzuüberweisen da ich von dem Geld lebe und somit auch benötige.
Da wir leider auch noch keine Bestätigung über unseren Fortsetzungsantrag haben können wir nicht einmal das Bundeserziehungsgeld für unseren Sohn beantragen. Die Frist erlischt in 6 Wochen. Wir benötigen dringend den Bestätigungsbescheid.
Auch ist für unseren Neugeborenen Sohn noch kein Kindergeld gewährt und lebt somit von unserem Geld mit.
Meine Frau hat Zahnprobleme und muss dringenst zum Zahnarzt und kann dies nicht da wir unser Geld noch nicht erhalten haben.
Auch ich habe gesundheitliche Probleme (dies habe ich schon am Mittwoch mitgeteilt) da mich ein Insekt in das linke Auge gestochen hat und dieses nun zugeschwollen ist.

In Ihrem Schreiben vom 31.10.2005 (das ich bisher nur am Mittwoch zu sehen bekam im Job-Center und bisher noch nicht zugestellt bekommen habe) schreiben Sie folgendes:
Zitat: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir die Auszahlung weiterer ALG II Leistungen von der Vorsprache abhängig machen.
Als ich vorsprach hieß es das dies nun abhängig sei von meinem Vorstellungsgespräch bei GAU. Danach hieß es, es sei nun davon abhängig ob ich am nächsten Tag auch wirklich erscheine bei GAU. Heute heißt es, das ganze wird morgen überwiesen aber mit Kürzungen ohne Ende die teilweise total unberechtigt sind (z.B. Kindergeld für xxx xxx).
Wie ich gelesen habe heißt der Grundsatz von ALG II: Fördern und Fordern.
Zurzeit ist es aber eher Fordern und dann irgendwann mal fördern (in unseren Augen).
Wir behalten uns vor, das ganze von einem Anwalt wie auch von dem Sozialgericht überprüfen zu lassen da nun das Geld schon seit 4 Tagen überfällig ist und auch Kürzungen willkürlich vorgenommen wurden in unseren Augen.

Mit freundlichen Grüßen


Auch wurden weitere Kürzungen vorgenommen in unserer Miete. Und zwar haben wir das Problem das wir eine Wohnung mit Mängel haben und einen Teil der Miete deswegen einbehalten bis zur Beseitigung der Mängel
(§ 320 BGB). Die Sachbearbeiterin behält ab sofort nun auch das gekürzte Geld ein. Ich muss dazu sagen das es KEINE Mitminderung ist sondern wie gesagt eine Einbehaltung auf Zeit (sprich der Vermieter hat ein Anrecht auf das Geld bei Mängelbeseititgung oder aber wir falls wir Handwerker auf eigene Faust holen müssen). Das bedeutet auf gut deutsch: Sollte der Vermieter die Mängel beseitigen dürfen wir einige Hundert Euro aus der eigenen Tasche bezahlen da das Arbeitsamt das ganze als eine Mietminderung sieht Rolling Eyes .
Aufklärung:
Mitminderung = Einbehalt eines gewissen % Satzes der Kaltmiete das der Vermieter nicht wieder bekommt. Dies würde dem AA zustehen in dem Fall.
Miteinbehalt = Einbehalt eines gewissen % Satzes der Kaltmiete bis die Mängel beseitigt werden. Danach muss sofort der komplette Miteinbehalt überwiesen werden an den Vermieter. Man kann allerdings das Geld auch einsetzen um selbst die Mängel beseitigen zu lassen (Fachfirmen).

Sprich wir können unser Recht auf Wiederinstandsetzung der Wohnung nicht weiter wahrnehmen.... Sprich wir dürfen solange in der kaputten Wohnung leben bis wir was anderes gefunden haben.... Auf welcher Grundlage das AA das Geld einbehält ist bisher unklar.

Auch witzig ist das man bei einem 1 € Job ja soweit ich weiß Fahrtgeld bekommen soll wenn dieser weit weg ist. Wir bin nicht motorisiert und er muss ca. 1 Std zu Fuß gehen. Als ich anfragte zwecks Fahrtkosten hieß es heute lediglich nur: Das muss er mit dem 1€ Job (Gehalt) ausgleichen....
Da ihn eine Busfahrkarte dorthin jedesmal 4 € kostet und wir wie oben schon geschrieben kein geld habe im Moment ist das ganze schon recht lustig.....

Auch interessant ist es das ich heute eine Mahnung von meiner Telefonfirma bekam und ich nun dank dem AA nun auch noch 12,50 € Mahngebühr bezahlen darf.

Das ich mir nach dem ganzen Wirr Warr leicht veräppelt vorkomme ist wohl jedem klar.

So das war es erstmal für heute.   

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01.01.1970

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