Hohe Berufsausbildungsbeihilfe zum Lehrgeld extra
30.11.2005
Pro:
regelmäßig pro Monat BAB - Auszahlung und Anerkennung vieler Extraausgaben
Kontra:
etwas Zeit für die Beantragung bei Arbeitsamt und Geduld bis zur 1 . Zahlung
Empfehlenswert:
Ja
 wechmida
Über sich:
CIS nach wie vor reinstes Chaos! Immer wieder gibt es Tage ganz ohne Meldungen und von manchen Leser...
Mitglied seit:02.11.2005
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Vorgeschichte: Im Juli 2003 zogen wir als Ehepaar durch den Wechsel der Arbeitsstelle etwa 125 km weit weg von unserem ehemaligen Wohnort. Was für uns ein "Neustart" war, bedeutete gleichzeitig für unsere 2 (Zwillige) von 4 Söhnen, dass einer sein Studium wenige Monate später aufnahm und eine Unterkunft etwa 250 km von uns entfernt am Studienort suchen musste, er beantragte BAFÖG.Für den anderen Sohn, der sich bereits in einer Ausbildung zum Metallbauer (Konstruktion) befand, stand fest, dass er am "alten Wohnort" bleiben wollte, die Lehre beenden und später auch seine Chancen auf einen Arbeitsplatz dort nutzen wollte. Wir, als Eltern überlegten, wie dies alles zu vereinbaren wäre. Wir informierten uns übers Internet und auch telefonisch beim Arbeitsamt nach Möglichkeiten. Wir erfuhren, dass der Jugendliche (wenn er vor Ort bleibt) als "außerhalb wohnend" gilt, das heißt, er wird genauso behandelt wie ein Kind, welches eine Lehstelle in der Ferne aufnimmt und wegzieht. In unserem Fall lohnte es sich nicht für unseren Sohn eine andere (kleinere) Wohnunmg zu suchen, da die alte elterliche Wohnung sehr preiswert war und jede andere Wohung wohl teurer gekommen wäre, dazu dann noch die Kosten für den Umzug usw. So blieb er in unserer ehemaligen Wohnung. Nach unseren Informationen, die wir verschiedentlich erhalten hatten, stand fest, dass eine Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe ab dem Zeitpunkt unseres Wegzugs möglich ist, bzw. auch eine Chance auf Erfolg hat.Wo muss eine Beantragung erfolgen ? 1. Sie muss beim zuständigen Arbeitsamt des betreffenden Auszubildenden beantragt werden. 2. Man bekommt die nötigen Formulare nicht über´s Internet, man kann sie sich zuschicken lassen oder man holt sie selbst ab. 3. Es gibt bei den Arbeitsämtern direkt eine Abteilung für Berufsausbildungsbeihilfe - in den für uns. Sohn zuständigen Arbeitsamt gab es direkt noch dort eine Antragsannahmestelle.Was muss eingereicht werden ? 1. Für jeden Elternteil mit eigenem Einkommen ist eine eigene Erklärung erforderlich. Ein Elternteil ohne Einkommen kann an Stelle einer eigenen Erklärung die Zusatzerklärung auf dem Formblatt des Ehegatten ausfüllen. 2. Hat der Auszubildende einen Ehegatten, ist ebenfalls eine eigene Erklärung nötig und Kopie der Heiratsurkunde 3. Die von der Ausbildungsstätte gezahlten Vergütungen und die gewährten sonstigen Leistungen sind durch die "Bescheinigung der Ausbildungsstätte" (eigener Vordruck) nachzuweisen. 4. Kopie des Lehrvertrages 5. Erklärung zum Einkommen des Azubi (Formular), z.B. noch Waisen-oder Halbweisenrente - aktueller Rentenbescheid 6. Angaben zur Miete (Formular) und Kopie des Mietvertrages,Nachweis von anderen Kosten für die Wohnung wie Zahlungen für Strom, Gas, usw., bei Internatsunterbringung eine Internatsbescheinigung 7. Fahrtkostenangaben, dabei sind die Fahrkosten für jeden einzelnen Wochentag (wenn sie unterschiedlich ausfallen) aufzuführen. Benutzung eines PKW wird auch anerkannt! 8. Bei Blockunterricht ( ab mindestens 5 zusammenhängenden Berufsschultagen) muß ein Zusatzformular zum Blockunterricht ausgefüllt werden und ein gültiger Blockschulplan der Schule in Kopie beigefügt werden. 9. Hat der Auszubildende ein Kind und entstehen Betreuungskosten muss ein Formular Kinderbetreuungskosten und Nachweise beigefügt werden. 10.Steuerbescheid bzw. Bescheide des vorletzten Kalenderjahres der Eltern bzw. andere lückenlose Nachweise des Einkommens aus dem vorletzten Kalenderjahr als Kopie beifügen 11.Den Antragshauptteil (Formblatt) vollständig ausfüllen und beifügen Bedarfsübersicht zur Orientierung (die sich wohl bis 2005 auch nicht geändert hat): Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern: 443 €& Zusatzbedarf von max. 64 € bei beruflicher Ausbildung, soweit die Kosten der Unterkunft 133 € übersteigendem Bedarf hinzuzurechnen sind: Fahrtkosten (Pendelfahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufs-schule) bis zu 476 € und eine Heimfahrt monatlich sonstige Aufwendungen: bei beruflicher Ausbildung Fernunterrichtsgebühren bis 16 € Arbeitskleidung 11 €, Kinderbetreuungskosten bis zu 130 € Unsere persönlichen Erfahrungen: In der Antragsannahmestelle des Arbeitsamtes, das für uns. Sohn zuständig war, wurde uns empfohlen, alle Unterlagen möglichst persönlich einzureichen. Dies wurde von uns auch genutzt und es stellte sich heraus, dass wirklich alle geforderten Unterlagen vollständig waren (sicher sind Fehler möglich bei der Fülle und man erfährt somit sofort vor Ort, was noch nachzureichen ist). Sehr wichtig ist, dass man sehr zeitig alle Unterlagen einreicht, da man erst die Zahlung ab dem Monat anerkannt bekommt, in welchem der Antrag im Amt vorgelegen hat. Rückwirkend gibt es da keine Möglichkeit !Bei uns. Gespräch mit der Mitarbeiterin vor Ort wurde uns mitgeteilt, dass wir sicher kaum Aussichten auf Zahlung haben könnten, da die Bruttoeinnahmen des Einkommensteuerbescheides doch recht hoch sind. Wir waren durch unsere Informationen aber überzeugt, dass es anders aussehen müsste - Monate später zeigte es sich bei der Festsetzung der Auszahlbeträge, dass unsere Vermutungen stimmten. Uns wurde mitgeteilt, dass in etwa 3 Monaten mit einem Bescheid zu rechnen sei und die Beträge rückwirkend nachgezahlt werden ab Beantragungsmonat Juli.In diesen Monaten fragten wir dort auch nicht nach, wie man uns geraten hatte. Als dann aber etwa 6 Monate verstrichen waren, ohne daß wir eine Rückmeldung erhielten meldete ich mich dort telefonisch. Man teilte mit, dass eine andere Kollegin (die gerade nicht im Hause sei) den Vorgang bearbeiten würde und wir uns doch noch etwas gedulden möchten. Einen Monat später schrieb ich dann direkt an die übergeordnete Stelle im Arbeitsamt ( Leiterin).Nun begannen sich "die Räder zu drehen". Innnerhalb weniger Stunden meldete sich eine Kollegin per E-mail, dass der Vorgang zur Teamleiterin der Berufsausbildingsbeihilfe weitergegeben worden sei und entschuldigte sich für die lange Bearbeitungszeit. Auch teilte sie mit, dass dieser Vorgang ausgewertet würde... Zwei Tage später, am 18.12.2003 kam ein Schreiben von dieser Teamleiterin mit nochmals einer Entschuldigung und dem Vermerk, dass der Bewilligungsbescheid am 17.12.03 erstellt worden sei und bereits per Post uns. Sohn zugesandt wurde. Der nächste Auszahltermin wäre der 23.12.03, die Zahlung für die Monate Juli bis Dez. würde dann erfolgen. Ergebnis und Höhe des Bewilligungsbescheides:Pünktlich zum angekündigten Termin wurde ein Betrag von rund 380 Euro pro Monat und oft sogar bedeutend mehr (kam auf die unterschiedlichen Monatsbelastungen an, ob Zusatzlehrgang außerhalb oder andere Belastungen) überwiesen. So hat unser Sohn bis zu seinem Ausbildungsende für 20 Monate nochmals eine Zahlung erhalten, die bedeutend höher war als sein Lehrgeldbrutto (pro Monat höchstens etwa 320 Euro). Außerdem war das Kindergeld nicht in Gefahr ! Fazit:1. Wichtig ist, alles anzugeben was mit Kosten für Unterkunft und Ausbildung zu tun hat. 2. Man sollte sich nicht entmutigen lassen, weder von Aussprüchen der Mitarbeiter des Arbeitsamtes noch davor zurückschrecken, sich an die nächst höhere Instanz zu wenden ( schließlich ist es wohl ein Unterschied ob man 0 €uro in 20 Monaten oder etwa 8000 - 10000 €uro in dieser Zeit erhält !!!3. Die erhaltene Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden, wie das beim BAFÖG für Studenten für die Hälfte des Geldes der Fall ist. Viel Erfolg wünsche ich all denen, die eine Beantragung vornehmen und keine Mühen scheuen !
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16.05.2012 19:09
bh für den aufschlussreichen Bericht! :)
05.02.2012 09:44
Das war mein letztes bh für heute. Alle weg. Trollige Grüße
25.09.2011 03:39
BH und LG, Iris