Burg Augenstein Holding AG

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Wir wollten doch nur ein Haus verkaufen
Erfahrungsbericht von puckistrolch über Burg Augenstein Holding AG
04.07.2009


Produktbewertung des Autors:   


Pro: nichts
Kontra: mein Bericht

Empfehlenswert? nein 

Kompletter Erfahrungsbericht

Meine Lieben,

heute wieder ein etwas persönlicher gehaltener Bericht. Normalerweise veröffentliche ich hier nichts privates, doch heute ist es anders; der Bericht soll eine Warnung an alle die sein, die einen Hausverkauf in Angriff nehmen möchten.

Auf geht`s:

Burg Augenstein Holding AG

Ich habe für diesen Bericht, den man ja auch im Café hätte schreiben können, absichtlich einen Produktvorschlag in der Kategorie Finanzen und Dienstleistungen gemacht, denn ich möchte, dass so viele Leute, wie möglich, ihn lesen und gewarnt sind. Gewarnt vor einer Betrügerbande, die schätzungsweise rund mindestens fünfzig Immobilienbesitzer um ihr Geld betrogen haben.

Zunächst einmal die Vorgeschichte:

Wir wollten letztes Jahr mein Haus verkaufen, welches wir vor fast zwanzig Jahren als Alterabsicherung gekauft hatten. Da wir an der Gesetzgebung verzweifeln und langsam, aber sicher, eine Demontage des persönlichen Eigentums durch die Rechtsprechung in Deutschland sehen, beschlossen wir zu verkaufen.

Wir haben dann dieses Haus durch einen befreundeten Makler über IMMOWELT.de anbieten lassen um generell einmal die Resonanz zu erfahren, wer oder was Immobilien kauft, da der heimische Markt bezgl. Kaufinteressenten gleich null ist. Und natürlich auch, um die Bude endgültig los zu werden.

Aufgrund dieser Anzeige trat eine Aktiengesellschaft aus Luxemburg, eben diese Burg Augenstein Holding AG an uns heran. Über Burg Augenstein gibt es nicht viel zu berichten; wer diese Firma einmal googelt wird nicht viel finden; lediglich ein HRG-Eintrag ist dort verzeichnet.

Es wurden dann, wie üblich, div. Unterlagen, Aufstellungen, Zeichnungen usw. welche das Kaufobjekt betreffen, von uns verlangt. Nachdem wir alle verlangten Unterlagen beigebracht hatten, welche durch unseren befreundeten Makler an den mutmaßlichen Käufer weitergeleitet wurden, wurde uns ein Kaufvertragsentwurf durch die BAH AG zugesandt, welche wiederum durch eine Verwaltungsgesellschaft mbH aus der Fredericiastr.xx, in 14050 Berlin, eine s.g. Due Dilligence (Kaufbetreuung/Abwicklung) auftrat. Diese Gesellschaft machte anfänglich einen seriösen und professionellen Eindruck. Anfang 2008 wurde dann ein Termin in Dortmund vereinbart, um dann abschließend über den Kaufvertrag zu sprechen. Dieses abschließende Gespräch erwies sich im großen und ganzen als sehr konstruktiv, aber eine Nachbesserung wurde noch im Kaufvertrag ausgehandelt. Diese hätte auch sofort durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt (Abgesandter eines Notars aus Berlin nennen wir diesen aus Datenschutzgründen einmal Phillipus Gregorie, Sohn des Notars) beurkundet werden können.
Die Verantwortlichen der Verwaltungsgesellschaft dürfen natürlich aus Datenschutzgründen auch nicht namentlich genannt werden, daher nenne ich diese einmal Heiko. Ludwig [Dr. h.c. Dipl. Ing. (FH)]. und Thorsten Plauder [Betriebswirt FH]. Nach unserem Ausflug nach Dortmund wurde dann ein Notartermin bezgl. der Kaufvertragsunterzeichung beim o. g. Notar aus Berlin, welcher sein Notariat in der Meinekestrasse XX, 10719 Berlin-Charlottenburg betreibt, vereinbart. An diesem Tage trafen wir zufälligerweise noch andere Eigentümer aus unserer Heimatstadt welche ebenfalls an die BAH AG ihr Haus verkaufen wollten. Auf Verlangen des beurkunden Notar wurde eine so genannte Massenbeurkundung in dessen Büro durchgeführt, wo wiederum die o. a. Personen zugegen waren. Dadurch das es jetzt mit mehren Verkäufern zur Beurkundung kommen sollte, wurde natürlich noch die eine oder Ergänzung mit in den Vertrag aufgenommen, an die man im Vorfeld nicht gedacht hatte. Als es zu den Modalitäten im Kaufvertrag mit der Kaufpreisauszahlung kam, und wir unsere Bedenken äußerten was passiert; wenn der Käufer nicht zahlungsfähig ist, wurde seitens des Notars dieses als reine Formsache dargestellt; man brauche sich keine Gedanken machen. (Ein kleiner Tipp von mir: Sollte euch so etwas auch einmal passieren, so besteht darauf, das so etwas mit in den Kaufvertrag aufgenommen wird).

Nach der der Unterzeichnung des Vertrages dauerte es ca. vier Wochen bis uns durch den Notar eine Fälligkeitsbestätigung der Kaufpreisauszahlung zugestellt wurde, das die Auszahlung innerhalb der vereinbarten Frist nun fällig ist.
Die Frist bezügl. der Auszahlung verstrich allerdings, ohne dass eine Auszahlung erfolgte. Einige Tage später haben wir versucht, den Notar telefonisch zu erreichen, da lt. Vertrag bei Nichtzahlung des Kaufpreises der Käufer sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen hat. Es vergingen ca. 11/2 Wochen ohne Reaktion des Notars, uns eine pfändbare Ausfertigung des Kaufvertrages zukommen zu lassen. Eine solche Ausfertigung haben wir erst erhalten, nachdem wir einen bösen Brief an den Notar mit Androhung von gerichtlichen Maßnahmen geschrieben haben (3 Tage). Nachdem wir jetzt die Pfändung anstreben konnten, wurde eine Wirtschaftsdatei beauftragt, uns erst einmal Hintergrundinformationen der Käufergesellschaft zu beschaffen. Das Ergebnis war für uns niederschmetternd. Das gesamte Vermögen der BAH AG belief sich auf eine Summe 30.000,00 €. Einklagen ist also zwecklos. Nach dem Ergebnis wurde unsere Neugier geweckt: wie kann man noch Informationen über die Beteiligten erhalten? Zum einen wurde gegoogelt, zum anderen wurde das s.g. Vitamin B ins Spiel gebracht.

Es stellte sich heraus, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsgesellschaft aus der Frederricastr. auch keine unbescholtenen Personen in der Wirtschaftswelt sind, so musste Thorsten P. eine eidesstattliche Versicherung mit Haftandrohung abgeben; eine andere Person, welche jetzt auf der Bildfläche auftauchte, ist Thorsten Braun [Bankkaufmann, Name geändert) welcher ebenfalls ein schlimmer Zeitgenosse ist undzwar hat dieser ebenfalls einmal Anleger um rund 50000.000 Euro erleichtert. Von diesen sollen lediglich 5000.000 Euro wieder aufgetaucht sein. Soviel nur mal am Rande. Da wir nichts ausrichten konnten, warteten wir ab, da lt. Kaufvertrag eine Ausstiegklausel seitens des Käufers, welche automatisch im September 2008 greifen sollte, es sollte eine automatische Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen, dieses wurde ebenfalls nicht durch den beauftragten Notar veranlasst. Im November 2009 trat zu allem Überfluss das Finanzamt noch an uns heran, um die ausstehende Grunderwerbsteuer zu verlangen, welche durch die nicht vertragsgemäße Rückabwicklung nunmehr fällig wurde, da der Käufer ja nicht in der Lage war, diese zu begleichen. Als Verkäufer ist man vom Gesetz her als Zweitschuldner mit in der Pflicht, obwohl dieses lt. Kaufvertrag ausgeschlossen war.

Nun waren wir richtig wütend auf den Notar. Im Dezember 2008 wurde dann der Notar ebenfalls in einen nicht üblichen Geschäftston angeschrieben, mit dem Verlagen; einer sofortigen und unverzüglichen Aufhebung des Vertrages. Aufgrund des Schreibens wurde uns dann durch den Notar ein Schreiben zugesandt, das die BAH AG an einen Investor veräußert wurde, der sämtliche Verbindlichkeiten, welche aus dem Vertragsverhältnis bestehen, übernimmt und begleicht. Da mit diesem Schreiben unsere ohnehin schon geschundene Hoffung, heil aus der Sache herauszukommen, noch einmal ein Funken Hoffnung genährt wurde, stimmten wir einer Verlängerung bis zum 31.12.2008 zu; Voraussetzung war jedoch, dass das Finanzamt keine Zwangsmaßnahmen gegen uns einleiten würde. Der Notar setzte sich mit dem Finanzbeamten telefonisch in Verbindung, und es wurde eine Stundung vereinbart. Natürlich wurde der Kaufpreis nicht beglichen. Am 02. Januar 2009 erhielt der Notar ein erneutes Schreiben, das die Frist abgelaufen sei und wir eine sofortige Rückabwicklung verlangten. Dieses Prozedere dauerte noch einige Tage bis die Auflassungsvormerkung im Grundbuch unseres Hauses gelöscht wurde. Durch die Löschung aus dem Grundbuch waren wir für das Finanzamt nicht mehr als Zeitschuldner anzusehen und somit wurde die Grunderwebsteuer nicht mehr fällig.

Nun dachten wir, dass das Kapitel Hausverkauf nun endlich abgeschlossen sei, doch weit gefehlt, im April 2009 erhielten wir eine Notarrechnung in Höhe von mehren tausend Euro, mit einer Anlage, wor Gerichtsurteile aufgeführt waren, worin der Verkäufer als Zweitschuldner in die Pflicht genommen werden kann, obwohl etwas gegenteiliges im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Unsere Bedenken gegenüber dem Notar sind, das dieser in den ganzen Verstrickungen mit dem Kauf / Vertrag / Weiterverkauf erheblich mit involviert ist, da er zum einen mehrfach auf den Briefbögen der ersten Kaufgesellschaft der BAH AG aufgeführt (alles nach den Verkaufsunterzeichnungen) ist, undzwar als Korrospondenzpartner. Neben dieser BAH AG ist nach meinen Recherchen das gleiche allerdings unter dem Namen der Real Estate Trust Holding AG im norddeutschen Raum gelaufen. Die beiden Immobilienpakete haben ein Volumen von mehren 10 Millionen Euro. Wenn wir jetzt einmal die v.g. Kaufpreissumme, welche jetzt durch den Notar bei den Verkäufern eingetrieben wird, so ergibt diese einen hohen fünfstelligen Eurobetrag, der jetzt durch dubiose Machenschaften auf Grund des Notars legalisiert worden ist.

Fazit: auf die Nase gefallen und das nicht zu knapp. Deshalb dieser Bericht und die Warung an alle.

LG Pucki
   

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10.07.2009

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