Abschluss ok - Ablösen auf eigene Gefahr
09.01.2004
Pro:
günstige Konditionen - problemlose Abwicklung
Kontra:
Fachunkundiges Personal - AUFPASSEN
Empfehlenswert:
Ja
Details:
Service
Filialnetz:
Fachliche Beratung:
 Jule7225
Über sich:
Mitglied seit:02.01.2004
Erfahrungsberichte:3
Dieser Erfahrungsbericht wurde von 43 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als sehr hilfreich bewertet
Dies ist dann mein zweiter Versuch diesen Bericht einzustellen, da der erste irgendwie verlorengegangen ist. Aber beim zweiten Mal alles niederschreiben gehts Gott sei dank schneller. Im August 2001 habe ich mich entschlossen einen Kredit aufzunehmen, da ich bald heiraten wollte und man schließlich nie genau weiß, wie teuer so eine Hochzeit wird. Ich erkundigte mich also zunächst bei meiner Hausbank nach den aktuellen Konditionen und erhielt ein Angebot von effektiv 13,4%. Auch alle weiteren gängigen Banken (Commerzbank, Dresdner Bank, Volksbank und Sparkasse) hatten Angebote in einem ähnlichen Rahmen. So war sofort klar, dass ich mich nach weiteren Anbietern umsehen musste und auch einen Online-Kredit in Erwägung ziehen sollte. Über einen Kreditvermittler bin ich dann auf die Creditplus gestoßen, die damals noch unter dem Namen Beneficial Bank bekannt war. (Während der Laufzeit des Kredites, den ich schließlich dort aufnahm, wurde die Bank jedoch schon zur Creditplus.) Die Creditplus hatte für mich ein Angebot zu 8,39% effektiv welches ich auch sofort annehmen wollte. Schließlich waren auch alle anderen für mich wichtigen Kriterien erfüllt, wie zum Beispiel die Tatsache, dass der Vertrag nach 6 Monaten gekündigt bzw. eine Teilkündigung durchgeführt werden konnte. Die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung war für mich nämlich besonders wichtig, da ich ja zum einen die tatsächlich benötigte Höhe noch nicht kannte und zum anderen nicht jahrelang an meiner Hochzeit zahlen wollte. Der Kredit wurde also beantragt. Noch vor Kreditzusage stellte ich auf der Homepage der Bank fest, dass diese die Zinskonditionen weiter nach unten korrigiert hatte. Also rief ich kurzer Hand bei der Bank an und fragte, ob mir die neuen Konditionen auch zu Teil werden würden. Zu meiner Freude erhielt ich die Auskunft, dass der mir in Kürze zugehende Kreditantrag gleich die günstigeren Konditionen beinhalte. Und so war es dann auch – im Kreditvertrag, der durch die Online-Angaben bereits vorausgefüllt war, wurden effektiv 7,75% ausgewiesen. Ich musste den Vertrag nur noch unterschreiben und die üblichen notwendigen Unterlagen beifügen. Dies waren insbesondere Kopien der Gehaltsmitteilungen, eine Selbstauskunft sowie Kopien von Kontoauszügen, welche die Ausgaben lt. Selbstauskunft bestätigten. Diese Unterlagen wurden von mir mit dem Kreditantrag versandt und nach sage und schreibe einer Woche ging das Geld schon auf meinem Konto ein. Ich erfreute mich zu diesem Zeitpunkt an meinem Schnäppchen. Der Kreditvertrag lief dann ziemlich genau ein Jahr, als ich mich entschloss über eine Ablösung nachzudenken. Ich setzte eine Schreiben auf, in dem ich den Ablösebetrag zu 3 Terminen erfragte. Die Bank sollte mir die zu zahlende Summe zum 01.01., 01.02. und 01.03. des Folgejahres mitteilen. 3 Wochen lang bekam ich keine Antwort. Ich erinnerte die Bank noch mal an meine Anforderung und verwies auf die Dringlichkeit, da ich ja auch noch eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten hätte. Nach weiteren 2 Wochen bekam ich dann die Werte mitgeteilt und staunte nicht schlecht. Die Ablösebeträge wichen von dem von mir errechneten Betrag erheblich ab. Ich sollte ca. 1.000,--€ mehr zahlen und außerdem wurde der Ablösebetrag von Monat zu Monat höher. So verlangte die Bank zum 01.01. eine Ablöse von beispielsweise 6.500,--€, zum 01.02. i.H.v. 6.700,--€ und zum 01.03. i.H.v. 6.900,--€. Mir war völlig unverständlich, weshalb mit Fortschreiten des Kreditvertrages und fortlaufender Tilgung die Ablöse immer höher werden sollte. Ich rief also bei der Bank an und fragte nach. Die Sachbearbeiterin erklärte mir zunächst, dass es ja sowieso unüblich sei einen Kreditvertrag vor dem Laufzeitende abzulösen, und dass das nicht oft vorkäme. Die steigenden Beträge erklärten sich im übrigen durch die zu erhebende Zinsen und die Ablösegebühr. Zinsen?? Ablösegebühr??? Hiervon stand nichts im Kreditvertrag. Die Sachbearbeiterin meinte das sei üblich und es ergäbe sich aus den im Kreditvertrag zitierten Paragraphen. Meines Wissens war da doch nur ein Paragraph aus dem BGB zitiert und dieser regelte doch keine anfallenden Beträge bei vorzeitiger Ablösung. Die Sachbearbeiterin bestand jedoch darauf, dass dies so sei. Ich gab dann an, dass ich mir zunächst noch mal das BGB ansehen wollte und würde mich dann noch mal melden. Es war dann tatsächlich so, wie ich es in Erinnerung hatte; die zitierte Vorschrift bezog sich nur auf die allgemein geltenden Kündigungsregelungen für private Kreditverträge. Von Ablösegebühren etc. weit und breit nichts in Sicht. Also habe ich ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich der Bank den meines Erachtens richtigen Ablösebetrag mitteilte und zudem ausführte, das Zinsen und Gebühren bei der vorzeitigen Ablösung nicht erhoben werden dürften, da diese vertraglich nicht vereinbart waren. Dies ergäbe sich aus dem BGB und dem Verbraucherkreditgesetz. Außerdem bat ich darum, mir ggf. darzulegen, wie die Bank die Ablösebeträge im einzelnen berechnet hat. Eine Antwort erhielt ich binnen 8 Tagen in Form eines Zweizeilers. Mir wurde eine völlig unverständliche Ermittlung des Ablösebetrages zugesandt nach dem Motto: Saldo Ablösebetrag, zzgl. Zinsen, zzgl.Gebühren ergibt Ablösesumme. Also wieder Zinsen und Gebühren, keine Stellungnahme zu meinen Ausführungen und den geltenden Gesetzen, dafür aber nunmehr eine um 1.200,--€ geringere Ablösesumme, als die zuerst mitgeteilte. Und immerhin trotz Gebühren auch noch 200,--€ geringer als der von mir ermittelte Betrag. Daraufhin habe ich den Kreditvertrag gekündigt und in diesem Schreiben ausgeführt, dass die berechneten Zinsen und Gebühren zum Fälligkeitstermin wegen der fehlenden vertraglichen Vereinbarung und fehlender Stellungnahme seitens der Bank nicht mitüberwiesen werden würden. Die Kündigungsbetätigung hatte ich innerhalb von 3 Tagen, jedoch mit dem Hinweis, dass bei nicht vollständiger Zahlung die Ablösung nicht anerkannt würde. Eine Stellungnahme zu dem von mir vorgetragenen Sachverhalt fehlte erneut. Ich bat also ein letztes Mal um Erläuterung und wies daraufhin, dass ich nunmehr ggf. einen Anwalt einschalten würde, wenn nicht dargelegt wird, worauf sich die Gebühren stützen bzw. wenn weiterhin auf die Gebühren bestanden wird. Eine Antwort hierauf erhielt ich nicht mehr. Wegen der bei mir nun aber vorherrschenden Unsicherheit sah ich mich genötigt, mich in einem wirklich letzten Versuch an die Hauptniederlassung in Stuttgart zu wenden. An dieser Stelle sei angemerkt, das ich von der Akteilung in Essen betreut wurde. In dem Schreiben an die Hauptniederlassung bekundete ich meine Unzufriedenheit mit den Kollegen in Essen, und dass ich bis heute auf eine Stellungnahme zu dem von mir vorgetragenen Sachverhalt wartete. Tatsächlich beschäftigte sich die Hauptniederlassung mit meinem Sachverhalt; sie teilte mir mit, dass auch der zuletzt mitgeteilte Ablösebetrag falsch sei, errechnete in gleicher unverständlicher Weise einen neuen Betrag, wieder unter Einbeziehung von den Gebühren. Mal abgesehen von den Gebühren entsprach dieser Betrag bis auf ein paar Rundungsdifferenzen jedoch wenigstens dem seinerzeit von mir errechneten Betrag. In einem kurzen Nachsatz verzichtete die Bank wegen der vielen Fehler, jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, auf die Gebühren. Damit erübrigte sich eine Stellungnahme, die offensichtlich aber auch niemand hätte geben können. Zu meinem bedauern enthielt aber auch dieser letzte Ablösebetrag noch einen Fehler. Mir wurde ein Ablösebetrag zum 30.04. mitgeteilt, welcher noch den Rateneinzug für den Monat April beinhaltete. Unter Einbeziehung der Aprilrate war der Ablösebetrag jedoch genau um die letzte Rate zu hoch. Ich kürzte also den Ablösebetrag nochmals um diese Rate, schilderte der Hauptniederlassung detailliert die Berechnung und überwies den Ablösebetrag fristgerecht. Auf mein letztes Schreiben habe ich auch von der Hauptniederlassung nichts mehr gehört und die gekürzte Ablösesumme wurde offensichtlich akzeptiert, denn die Ablösung ist jetzt auch schon über ein Jahr her. Seither erhalte ich in regelmäßigen Abständen nur noch Werbeschreiben mit neuen Kreditangeboten. FAZIT: Wer einen günstigen Kredit braucht und diesen auch bis zum Ende der Laufzeit halten will, ist bei der Creditplus dank der guten Konditionen und der unkomplizierten und zügigen Kreditvergabe gut aufgehoben. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn tatsächlich eine vorzeitige Beendigung des Vertrages in Betracht kommt. Dies erfordert entweder plötzlich eingetretenen Reichtum, der sich nicht mehr um 1.000,--€ mehr oder weniger kümmern lässt , oder aber viel Zeit und Geduld um sich in die Rechtsmaterie „Kredit“ einzuarbeiten und die notwendige Konservation mit der Bank zu führen.
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08.04.2004 15:48
Aufschlussreicher Bericht! "Frohe Ostern"
06.03.2004 12:01
Hallo Willibald-1 Nein! In meinem Kreditvertrag waren Verinbarungen dieser Art nicht enthalten. Ich habe extra seinerzeit einen Kreditvertrag gesucht, der ein kostenfreies Sonderkündigungsrecht enthält, da ich bei Abschluss bereits wußte, dass der Vertrag nicht bis zum Laufzeitende bestehen bleiben sollte. Und ich denke, wenn es eine entsprechende Klausel gegeben hätte, dann hätte die Bank sicher sofort auf diese Vorschrift verwiesen und nicht erst lange Diskussionen geführt um dann letztendlich doch auf die Gebühren zu verzichten. Liebe Grüße Jule
25.02.2004 12:27
Mh, ich frage mich ja noch, ob in den AGB der Bank nicht doch noch etwas von Zinsen bei vorzeitiger Kreditablösung steht. Bei Hypotheken gibt es jedenfalls immer die so genannten Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn man nicht ein Sonderkündigungsrecht (meist bis zu einer gewissen Höhe oder einem bestimmten Prozentsatz) vereinbart hat. Für den Betrag, der unter das Sonderkündigungsrecht fällt, werden dann auch keine Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt. Allerdings muß so was direkt im Vertrag enthalten sein. Ist das vielleicht bei Deinem Kreditvertrag ähnlich?