Der Küchentreff Dilling, Olching

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mangelnde Gewährleistungsbereitschaft

3  23.02.2010

Pro:
fallen mir gerade nicht ein

Kontra:
siehe Bericht

Empfehlenswert: Nein 

Emmeringer

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Mitglied seit:23.02.2010

Erfahrungsberichte:4

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2007 wurden zwei Küchen bei "Der Küchentreff-Dilling GmbH" für mein neues Haus gekauft. Die Abwicklung war ganz o. K., wenngleich der damalige Verkäufer heute nicht mehr beim Unternehmen ist. Allerdings war die Planung im Nachhinein gesehen allenfalls zufrieden stellend.
Beispielsweise sind nur "zähneknirschend" optisch fehlende Frontblenden angebracht worden und der Verbau einer Arbeitsinsel auf einem Boden mit Fußbodenheizung - ohne Belüftungsmöglichkeit der darüber stehenden Schränke. Gerade letzteres ist ärgerlich, da oberhalb der Heizung der Staub sich "verbrannt" an den Schrankinnenseiten ablegt und obendrein natürlich die Heizkraft auf ca. 8m² verfälscht wird. Außerdem ist in den Schränken der Insel ein Wärmestau spürbar, wenn die Küche beheizt wird, was vor allem in den kalten Jahreszeiten nicht selten ist.

Da ich eine erst zeitnah eingebaute Küche "übrig" hatte, wollte ich natürlich zumindest die Geräte in eine der zwei neuen Küchen einarbeiten lassen. Dieses Unterfangen wurde zwar umgesetzt, bedurfte aber meiner Überredungskunst ggü. dem Verkäufer. Der wollte freilich neue Geräte verkaufen, was ich ihm jedoch auch nicht verdenken kann.

Echte Probleme hatte ich schließlich nur bei der Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Meiner Meinung nach hat sich der Händler hierbei echt schwer getan, was ich als Kunde jedoch nicht nachvollziehen kann.

1. Fall: ...der Multifunktionsschalter am eingebauten Jumbo-Backofen ließ von Anfang an nur gelegentlich oder auf freundliche Zusprüche hin eine Temperaturregelung zu. Da das Gerät nur selten verwendet wurde, sollte erst nach einem halben Jahr der Service zur Reparatur in Anspruch genommen werden. Diesen jedoch wollte man mir eingangs verwehren, weil es sich um ein Vorführgerät gehandelt hatte. Gekauft hatte ich den Ofen aber als "gebraucht für neu" - nie benutzt - mit vollständigem Gewährleistungsanspruch auf zwei Jahre. Erst nach Hinweis auf den Rechtsweg, lenkte der Chef persönlich ein und organisierte den Service (nach Besichtigung vor Ort) durch ein autorisiertes Fremd-Unternehmen. Der Monteur baute kurzerhand ein neues Teil kostenlos ein. Im übrigen handelte sich bei dem defekten Regler um eine Rückhohlaktion des Herstellers, so dass dem Händler meinem Wissen nach auch keine Kosten entstanden waren.

2. Fall: ...2009 fiel nun die Eisproduktion des amerikanischen Kühlschranks in einer der zwei Küchen aus. Der Händler wurde fristgerecht, per eingeschriebenem Brief über die Problematik informiert und zur Gewährleistung aufgefordert. Leider reagierte der Händler auf mein Ansinnen nicht (keine Rückmeldung, kein Anruf, nichts), so dass ich gezwungen war, meine Rechtsvertretung mit der Angelegenheit zu beauftragen. Zugegeben, der Ablauf der Gewährleistungszeit stand zwar unmittelbar bevor, doch dem BGB kann eine Verkürzung der 2-Jahres-Frist um ein paar Tage nirgends entnommen werden. Den interessierten Leser dürfte es nun angesichts Fall 1 nicht wundern, dass zwischen dem Olchinger Händler und mir als Kunden kein Kontakt zu Stande kam sondern alles was zu sagen wäre über die eingeschalteten Anwälte und das Gericht in Fürstenfeldbruck geklärt werden musste. Am Ende wurde ein Vergleich zwischen den Parteien getroffen und der Kühlschrank verblieb in dem bemängelten Zustand und ich als Kunde mit einer kleinen Entschädigung darauf sitzen.

Fazit

Es ist abzusehen, dass ich zukünftig womöglich wieder eine Küche irgendwo kaufen und einbauen lassen werde. Nur die Küchentreff-Dilling GmbH werde ich sicher nicht wieder beauftragen.


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Emmeringer

Emmeringer

24.02.2010 17:16

@ Planir, deine Bemerkung ist völlig richtig! Am meisten hat mich die intolerante Bearbeitung gestört und die Tatsache, dass der Händler nicht mit dem Kunden kommuniziert, obwohl dieser zu den zahlungsfreudigeren gehört hatte. Der Kühlschrank ist von Maytag, einer amerikanischen Firma, die zwischenzeitlich im Konzern von Whirlpool aufgegangen ist. Einen deutschen Support gibt es für die Maytag-Geräte nicht, was der Händler mMn schon beim Verkauf hätte wissen müssen. Das Gerät war nicht für den deutschen Markt bestimmt, auch wenn es mit 220 V läuft.

Planir

Planir

23.02.2010 15:30

Verstehe das Problem des Händlers nicht, das Vorführgerät (ich vermute nur eines aus einer Ausstellungsküche und nicht von irgendwelchen Kochvorführungen im Laden) auf Garantie reparieren zu lassen. Kostet ihn doch keinen Cent. Wird alles vom Hersteller erstattet.--Der zweite Fall mit der Gewährleistung ist schon schwieriger. Die Beweispflicht geht nach 6 Monaten auf den Kunden über für die restlichen 18 Monate. D.h. der Kunde muss beweisen, dass der Fehler schon seit Produktion bestand, sonst ist die Gewährleistung nicht gegeben. Den Beweis zu erbringen ist aber fast unmöglich und das wissen die Hersteller ganz genau.

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