Sachenrecht, Note: 1,5, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Veranstaltung: Mietrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Vermietern von Gewerbe- und Wohnraum stellt sich häufig die Frage, wie sie sich gegen Mieter, welche ihrer Zahlungsverpflichtung unberechtigterweise nicht nachkommen, zur Wehr setzen können. Denn trotz eines erheblichen Zahlungsverzuges muss der Vermieter sogar noch finanzielle Aufwendungen tätigen, um die Mieträume dieses Mieters mit Wasser, Heizenergie, Gas und in Ausnahmefällen auch mit Strom zu versorgen. Von einem ausgewogenen Austauschverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, nämlich Gebrauchsgewährung gegen Entgelt, kann in diesen Fällen wohl nicht mehr gesprochen werden.Noch offensichtlicher scheint es, wenn der Mietvertrag bereits durch Kündigung beendet und der Mieter zur Räumung verpflichtet ist, dieser Verpflichtung aber nicht nachkommt. Der Vermieter ist dann gezwungen, seinen Räumungsanspruch gerichtlich geltend zu machen. Solch ein Prozess zieht sich jedoch in die Länge und ist mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden. Liegt der Vollstreckungstitel schließlich vor, vergehen - gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht freiwillig heraus - wiederum einige Monate, bis der Gerichtsvollzieher zur Tat schreitet und vollstreckt.Unter Berücksichtigung der erheblichen wirtschaftlichen Einbußen, scheint die Überlegung eines Vermieters daher naheliegend, dem Mieter die Versorgungsleistungen zu entziehen und somit die Kostenlast bei sich zu mindern.Fraglich ist daher, ob der Vermieter von Wohn- und/oder Gewerberaummietverhältnissen die Versorgungsleistungen unterbrechen darf, wenn der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung unberechtigterweise nicht nachkommt.Diese Frage beschäftigt seit Jahrzehnten die Praxis und ist nach wie vor hoch umstritten.Aktuell ist durch die erste höchstrichterliche Entscheidung des Gewerbemietrechtsenats des BGH1 wieder Bewegung in die Diskussion gekommen.
wissen müssen, damit Ihre Immobilie ein voller Erfolg wird. Der Autor Dr. Tobias Mahlstedt ist Fachanwalt für Mietrecht und Chefredakteur von "Der Immobilien-Berater". Zusammen mit vielen anderen Experten auf dem Gebiet des Mietrechts hat er diesen wertvollen Ratgeber geschrieben, damit Sie sich auskennen. Denn gerade für Vermieter gilt: "Nur wer sich auskennt, hat Erfolg!" Und Erfolg bei Vermietungen heißt: Gute Rendite, wenig Arbeit, kein Ärger, angenehme Mieter, eine wertgesicherte Immobilie und schließlich einfach Freude am Vermieten! Mit diesem eBook werden Sie diesen Erfolg haben. Ob Mietvertrag, der Umgang mit schwierigen Mietern, Betriebskosten, Mieterhöhungen oder die Beendigung des Mietverhältnisses - die Experten dieses Ratgebers erklären Ihnen zu allen wichtigen Themen, wie Sie richtig handeln, wo die Fallstricke für Sie liegen, worauf Sie achten sollten und welche Vorteile Sie wie nutzen können. Als Bonus erhalten Sie außerdem viele nützliche Übersichten, Beispiele, Mustertexte und Checklisten. So geht vermieten ganz einfach und macht Spaß. Kaufen und lesen Sie dieses eBook und der Erfolg wird Ihnen sicher sein!
kann man da nur tun? Gerade als die beiden anfangen, sich gegenseitig tröstend zu liebkosen, steht der Vermieter mit der Kündigung vor der Tür. Die Lage scheint aussichtslos, aber die Damen kommen zügig zur Sache und machen dem Vermieter ein unmoralisches Angebot: sie wollen ihn nach allen Regeln der Kunst verführen, dafür soll er auf die Mietschulden verzichten. Bei so einer unwiderstehlichen Einladung lässt er sich nicht lange bitten, sondern greift beherzt zu. Ausgiebig befummelt er die beiden Schuldnerinnen, testet ungeniert die dargebotenen Lustschlösschen und genießt danach die Qual der Wahl - welche der willigen Damen soll er zuerst beglücken?
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Verwandte Angebote für Der Vermieter (Zeitschrift)
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Eine Bekannte von mir hats böse getroffen, deshalb einmal hierzu ein paar Tipps von mir.
Diesmal also eine kleine Information zum Mietrecht (mal was anderes als Comics und Filme und sowas :-) Ausserdem habe ich wegen meiner Meinung zu den Krankenkassen ...
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Pro: Eigenheim ist besser - aber woher die Kohle nehmen Kontra: mir fehlen die Worte
Unser derzeitiges Mietverhältnis war bis zum Tode des Ehemannes unserer Vermieterin einfach genial - unheimlich nette Leute. Und seit November hat sich das geändert. Erst ist es einmal so, dass unserer Vermieterin 2 Häuser gehören die in L - Form aneinand ...
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Pro: schlecht für alle Vermieter Kontra: gut für jeden der weniger Miete zahlen will
...Mieter x wohnt in einer Wohnung die er von vermieter y gemietet hat, verwaltet wird die Wohnanlage durch eine hausverwaltung.
in den Sommermonaten entsteht in den bio-apfallbehältern geruch mieter x der in 10 meter entfernung sein küchenfenster hat fühlt ...
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Pro: ??? Kontra: wollen nur Miete kassieren aber nichts für die Instandhaltung der Wohnungen ausgeben
Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit meinen letzten beiden Vermietern gemacht. Bei dem vorletzten warte ich bis heute noch auch die Rückzahlung meiner Mietkaution, weil er meint einer müßte die Mängel in seiner Wohnung schließlich begleichen. Ich bin d ...
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