Mein Fall mag ein Einzelfall sein, doch möchte ich sagen, dass solche Fälle im Leben vorkommen. Gerade weil es Komplikationen gab, wurde mein Fall juristisch sehr genau durchleuchtet und somit kenne ich einigermaßen die Rechtsgrundlage.
Um die Komplikationen zu erklären, muss ich etwas ausholen.
Die Vaterschaft
Eine uneheliche Geburt während der Ehe ist durchaus möglich, wenn die Frau fremd geht und sich zu einem anderen Mann ins Bett legt. Die Sache wird dann interessant, wenn sich dieser Mann auch noch zur Vaterschaft bekennt. Es fragt sich nur, wem er das sagt. Solange das Standesamt nicht überzeugt ist, wird automatisch angenommen, der Ehemann der Mutter sei auch der Vater und dessen Name wird in der Geburtsurkunde eingetragen. In meiner Verwandtschaft gab es diesen Fall gleich zwei mal.
Einmal betrifft es meine Halbschwester. Deren Vater ist auch mein Vater, doch davon erzählte er nur innerhalb unserer Familie. Der Ehemann ihrer Mutter wusste davon nichts und akzeptierte das Kind als wäre es seines. Erst nach dem Tod dieses Mannes und auch nach dem Tod meiner Mutter, wurde die Sache aufgeklärt und danach wusste ich, dass ich eine Halbschwester habe.Ein zweites Mal betrifft es meine Nichte. Ihr wirklicher Vater ist mein Bruder. Diesmal erfuhr der Ehemann von der Sache und ließ sich deswegen scheiden. Daraufhin übernahm mein Bruder die Vaterschaft. Das war überall bekannt - nur eben nicht beim Standesamt, weil wir den Weg dorthin nicht für nötig hielten.
Das Dumme ist nur: sowohl mein Vater als auch mein Bruder sind verstorben und können keine Aussage mehr machen.Als der Vater meiner Nichte verstorben war, übernahm mein zweiter Bruder das Erbe. Ich verzichtete aus folgendem Grund: die Hinterlassenschaft bestand hauptsächlich aus Hausrat und Möbeln. Einen besonderen Wert vermochte ich nicht zu erkennen und ein Alleinerbe kann leichter entscheiden, was mit der Hinterlassenschaft geschehen soll. Eine Erbengemeinschaft müsste sich absprechen und das war mir zu kompliziert.
Nun verstarb auch noch der zweite Bruder und jetzt bin ich sein nächster Verwandter. Außer mir gibt es nur noch die Halbschwester und die Nichte. Damit komme ich zum Thema.
Der Erbschein
Ohne Erbschein bin ich juristisch ein Fremder und darf mich am Eigentum meines Bruders nicht vergreifen. Aber vor allem: ohne Erbschein kann ich keine Entscheidungen treffen und nicht darüber entscheiden, was mit der Hinterlassenschaft geschehen soll.
Den Erbschein kann man nur über einen Notar bekommen und das geht über eidesstattliche Erklärungen. Pro Erklärung bezahlte ich ungefähr 100 Euro. Also aufgepasst! Wenn man sehr viel erklären muss, dann wird das teuer.In meiner ersten Erklärung legte ich die verwandtschaftlichen Beziehungen offen und erwähnte sowohl die Halbschwester als auch die Nichte. Der Notar entscheidet nicht selber, sondern er leitet die eidesstattliche Erklärung nebst allen Urkunden an ein Gericht weiter. Das Gericht führt keine persönliche Sitzung durch; man muss also nicht selber erscheinen. Vielmehr entscheidet das Gericht nach Aktenlage und damit meine ich die Erklärung sowie die Urkunden.
In meinem Fall stellte das Gericht einen Widerspruch fest. Ich hatte die Namen von zwei Vätern anders angegeben, als es in den jeweiligen Geburtsurkunden drin steht. Diesen Widerspruch konnte ich nur durch den Rechtsgrundsatz des “guten Glaubens” lösen. Dazu musste ich ein zweites Mal eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Nicht zu vergessen, dass dies Geld kostet. In meiner zweiten Erklärung stellte ich den Fall so dar: erstens war ich zum Zeitpunkt der jeweiligen Zeugung nicht dabei und kann nicht ausschließen, dass ich mich in der Vaterschaft getäuscht habe. Zweitens, ich habe die jeweiligen Geburtsurkunden nicht gesehen und wusste auch nicht, welcher Name da drin steht. Drittens, wenn sich ein Mann zu seiner Vaterschaft bekennt, dann will ich das glauben. Bisher lebte ich in dem Glauben, dass diese beiden Frauen mit mir verwandt sind.Dazu möchte ich noch etwas hinzufügen. Ein Gericht kann sich Geburtsurkunden auch ohne mein Zutun beschaffen. Zwar sind persönliche Daten bei Standesämtern und Einwohnermeldeämtern geschützt, doch dieser Schutz wird aufgehoben, wenn ein Gericht diese Art der Beweisführung für notwendig erachtet.
Die Angelegenheit zog sich über sechs Monate hinweg hin. So war mein Bruder bereits im November 2009 verstorben und den Erbschein erhielt ich erst im Mai 2010.Der Notar setzte sich mit meinen beiden Miterbinnen in Verbindung und forderte sie auf, die Frage der Vaterschaft zu klären. Die Sache zog sich deshalb in die Länge, weil beide Frauen nicht wussten, welche Argumente vor Gericht akzeptiert werden. Das wusste ich übrigens auch nicht. So das Beispiel meiner Nichte. Mein Bruder hatte das Sorgerecht übernommen und sie meinte, das sei Hinweis genug. Das Argument wurde mit folgender Begründung zurückgewiesen: Auch ein Fremder kann das Sorgerecht für ein Kind übernehmen und daraus kann man nicht auf Blutsverwandtschaft rückschließen.
Schließlich warfen beide Frauen das Handtuch und gaben auf. Mit eidesstattlichen Erklärungen ist das so eine Sache. Selbstverständlich muss man die Wahrheit sagen, den sonst macht man sich des Meineids schuldig und das ist strafbar. Wenn aber die Wahrheit keine Wirkung zeigt, dann zahlt man umsonst 100 Euro und das Geld kann man wohl sinnvoller verwenden. Ich kann sehr wohl verstehen, dass beide Frauen keine Lust mehr haben, fortlaufend Erklärungen abzugeben, die Geld kosten und keine Wirkung zeigen.Jetzt geht das Gericht davon aus, dass diese beiden Frauen gar nicht mit mir verwandt sind. (Unnötig zu erwähnen, dass dieses Hickhack die verwandtschaftliche Beziehung nicht gerade fördert). Selbstverständlich habe ich mit ihnen darüber geredet, doch zum Schluss waren sie ziemlich genervt.
Jetzt bin ich der Alleinerbe. Sechs Monate hat das gedauert!
Mietschulden
Solange ich den Erbschein noch nicht hatte, konnte ich auch nicht die Wohnung meines verstorbenen Bruders kündigen. Ist ja auch logisch. Ohne Erbschein bin ich juristisch wie ein Fremder und ich kann ja keinem Fremden die Wohnung kündigen.
Die Wohnung steht nunmehr seit sechs Monaten leer und jetzt soll ich sechs Monatsmieten nachzahlen. Damit beauftragte der Vermieter sogar noch einen Rechtsanwalt und der stellte hieb- und stichfest klar, dass ich zu der Zahlung verpflichtet bin. Da gibt es keinen Ausweg.Das ist natürlich bitter! Für nichts und wieder nichts soll ich sechs Monatsmieten bezahlen und das für eine Wohnung, die ich selber nicht genutzt habe. Dazu die Alternative:
Der Verzicht
Man erbt nicht nur die Guthaben eines Toten, sondern auch die Schulden. Wenn man die Schulden nicht bezahlen will, dann ist das nicht sonderlich nett, denn dann bleibt ein anderer auf den Schulden sitzen. Rechtlich gibt es durchaus diese Handhabe. Erst einmal geht man gar nicht zum Notar und lässt sich auch keinen Erbschein ausstellen. Schön und gut. Dann tut das ein anderer und wenn aber der eigene Name erwähnt wird, dann hängt man doch wieder mit drin. Natürlich muss man sich diesbezüglich mit seiner Verwandtschaft absprechen.Gerechnet ab dem Zeitpunkt des Todes gibt es eine Frist von sechs Wochen und innerhalb dieser sechs Wochen kann man Einspruch einlegen. Nur während dieser Frist kann man entscheiden und zum Erbe “ja” oder “nein” sagen. Wenn diese Frist einmal verstrichen ist, dann ist keine Entscheidung mehr möglich. Die Sache nimmt ihren Gang und danach kann man nur noch der Dinge harren, die da kommen werden.
Vor allem deshalb ist es so wichtig, zu erkennen, ob der Nachweis einer Verwandtschaft möglich oder unmöglich ist. Wenn man sich sicher ist, dass dieser Nachweis unmöglich ist, dann kann man sich in Ruhe zurücklehnen und abwarten.Wenn aber der Nachweis möglich ist, dann muss man Farbe bekennen. Entweder, man nimmt das Erbe an oder, man lehnt es ab. Dabei muss man die Frist beachten.
FAZIT
Die Nachzahlung von sechs Monatsmieten ist eine sehr schlechte Erfahrung und dafür gebe ich nur die schlechteste Bewertung. Die Komplikation erwähne ich deshalb im Kontra, weil der Ausgang für mich nicht vorhersehbar war. Die Schulden entstanden erst nach dem Tod meines Bruders. Deshalb konnte ich auch nicht die Frist beachten, denn die Komplikation wurde erst später deutlich.Anders verhält es sich mit Schulden, die zu Lebzeiten entstanden sind. Darüber kann man sich sehr wohl informieren und wenn man nicht zahlen kann oder will, dann darf man das ablehnen. Na ja, ich will nicht gerade empfehlen, dass man Schulden einem anderen aufhalst, doch weise ich darauf hin, das es die Möglichkeit gibt. So auch das Beispiel mit der ausstehenden Miete. Hätte ich schon im Dezember 2009 “nein” gesagt, dann würde der Vermieter so ziemlich in die Röhre gucken. Gute Frage: wer räumt dann die Wohnung?
Jetzt aber hilft kein Weinen und kein Betteln. Auf meinem Tisch liegt ein anwaltliches Schreiben, welches klar und deutlich besagt, dass ich zahlen muss.
07.04.2013 22:31
Hm, fällt wohl unter das Kapitel "dumm gelaufen". Da bin ich allerdings froh, daß es in unserer Familie sogenannte geordnete Verhältnisse gab. Die Erbabwicklung nach dem Tod meiner Mutter war, obwohl vergleichsweise einfach, trotzdem (auch emotional) stressig genug, vor allem, weil fast alles an mir als eines von drei kindern hängen blieb.
06.10.2010 00:46
kenne ich ohne erbschein bekommt man auch keine auskunft über das erbgut des verstorbenen, weder von banken,versicherungen und co. lg. petra
12.09.2010 19:52
Klingt wirklich problematisch...vor allem im Hinblick auf die persönlichen Differenzen mit deinen beiden Verwandten, die du andeutest...