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08.03.2003 17:24
Interessanter Bericht, aber ich denke, die EUROPA hat hier Recht. Der Versicherungsschutz erlischt mit dem Wegzug aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers. Das muss man natürlich erstmal wissen, deshalb ist es immer empfehlenswert, zumindest einen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten.
03.01.2002 19:18
Evtl. günstiger: den Wohnsitz in Deutschland beibehalten (z. B. zu Verwandten verlegen) und zunächst nur einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt (der kann auch einige Jahre dauern). Ob und in welchen Ländern wie lange die KT-Versicherung aber dann leistet, ist in den Bedingungen festgelegt. www.pkv-gutachter.de
12.12.2000 02:44
Deinen Ärger über diese miserablen Usancen kann ich gut nachvollziehen. Essenz: V o r einem Umzug ins Ausland und einem Unfall die richtige Versicherung abschließen. P.S. Geht das überhaupt?