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Alles was wir als Kunden tun sind individuelle Taten sind deren Erfolg dann mit viel Geduld teuer erkauft und von FlexStrom als Kulanz abgestempelt wird, woraus sich kein Rechtsanspruch herleitet. Jeder Kunde muss sich die Information mühsam aus dem Internet zusammensuchen und für sein Recht ... Bericht lesen
Erfahrungsbericht von Haterman über FlexStrom AG 20.12.2010
Produktbewertung des Autors:
Konditionen:
geringe Grundgebühr, geringer kwh-Preis
Dauer des Besitzes/der Nutzung
seit 1 Jahr
Pro:
Wenn man alles Richtig macht, ist der Preis günstig
Kontra:
Macht man den Hauch eines Fehlers, kriegt man Probleme
Empfehlenswert?
nein
Kompletter Erfahrungsbericht
Update 21.09.2011* TelDaFax ist nun ja offiziell pleite. Ich schreibe das, weil Flexstrom und TelDaFax oft in einem Atemzug genannt werden und vermutlich das gleiche Geschäftsmodell haben. Ich habe nun zwei Artikel hinzugefügt, die Kritik wegen der Provisionspolitik von Verivox.de (insbesondere im Fall TelDaFax) und Check24.de üben.
Update 28.04.2011* Ich habe nun die Verfahrensnummer aus einem Urteil, in dem die Flexstrom AG zum Zahlen des Aktionsbonusses veruteilt wurde, angefügt.
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung 1.1 Warum schreibe ich diesen Bericht? 2 Wer oder was genau ist Flexstrom für ein Unternehmen? 3 Was man vor Vertragsabschluss beachten sollte 4 Die typischen Maschen 4.1 Die Auszeichnungen von FS 4.2 Das Lockvogelangebot 4.3 Die AGBs 4.3.1 Die AGBs vom 18.11.2010 4.3.2 Im Detail 4.3.3 Beispiele der Praktiken von Flexstrom 4.3.3.1 Neukundenbonus 4.3.3.2 Vorauszahlung 8 Wochen vor Vertragsbeginn 4.3.3.3 Der 2. Mahnung seitens wird nicht nachgekommen 4.3.3.4 Nicht gemeldeter Zählerstand 4.3.3.5 Es wird wesentlich mehr Strom verbraucht als zu Beginn angenommen 4.3.3.6 Die Kündigung 4.3.3.7 Sonderkündigung bei Umzug 4.3.3.8 Preiserhöhung 4.3.3.9 Kommunikation mit dem Unternehmen 5 Was ist bei Problemen zu tun 5.1 Ich empfehle folgende Eskalationsstufen der Reihe nach 5.2 Die Mitarbeiter von Flexstrom 6 Allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte 7 Tips zur Argumentationsgrundlage 8 Wie kann man anderen Nutzern schlechte Erfahrungen ersparen 9 Medienbereichte über FS 10 Antworten auf meine Anfragen
1 Einleitung
Aus gegebenen Anlass (neue AGBs zum 18.11.2010, die mir am 04.12.2010 zugingen) hab ich mich endlich durchgerungen, einen Erfahrungsbericht zu Flexstrom zu schreiben. Ich werde dabei versuchen, sehr gründlich vorzugehen, damit andere Kunden oder potenzielle Kunden eine Idee davon bekommen, mit welchen Problemen sie konfrontiert werden können und wie sie diese ggf. lösen. Ich bitte um Rückmeldung, falls ich etwas vergessen habe oder es Verbesserungsvorschläge oder weitere Informationen gibt.
Warum schreibe ich diesen Bericht?
Sowohl ich, als auch meine Eltern sind unzufriedene Kunden von Flexstrom, also schriebe ich hier unter Anderem über zwei persönliche Leidensgeschichten mit den Vertragsnummern 900001383977 und 900001377801.
Bei meinen Recherchen im Internet bin ich auf eine überwältigende Anzahl von Personen gestoßen, die ebenfalls Probleme mit Flexstrom haben/hatten. Da scheint ein System dahinter zu stecken. Die Schwierigkeit beim Lösen der Probleme mit Flexstrom ist meiner Ansicht nach, dass wir Kunden zu wenig organisiert agieren und zu wenig Druck aufbauen, um den unlauteren Praktiken einen Riegel vorzuschieben.
Alles was wir als Kunden tun sind individuelle Taten sind deren Erfolg dann mit viel Geduld teuer erkauft und von FlexStrom als Kulanz abgestempelt wird, woraus sich kein Rechtsanspruch herleitet. Jeder Kunde muss sich die Information mühsam aus dem Internet zusammensuchen und für sein Recht kämpfen. Ich will das beenden und habe daher eine Sammlung aller nützlichen Kommentare angefertigt, die im Laufe der Zeit ergänzt werden soll. Erfahrungen zeigen, dass FlexStrom bei starkem Widerstand tatsächlich einknickt.
2 Wer oder was genau ist Flexstrom für ein Unternehmen?
Flexstrom, im Folgenden manchmal mit FS abgekürzt, ist ein Unternehmen mit Sitz in Berlin, das im Juni 2003 gegründet wurde und seit Juli 2004 am Strommarkt aktiv ist. Dabei betreibt die Firma selbst keinerlei Anlagen zur Stromerzeugung, sondern kauft Stromkontingente von verschiedenen Stromproduzenten, ist also ein klassischer Stromhändler. FS vertreibt Prepaid - Stromtarife, d.h. man kauft von vornherein ein gewisses Kontingent und der Mehrverbrauch verfällt. Angeboten wird eine Vergünstigung bei Vorauszahlung und ein Sofortbonus, wodurch das Angebot bei Preisrechnern wie Verivox meist an die oberste Stelle rutscht. Mehr infos unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/FlexStrom
*Update 04.01.2010*: An Stelle des "Neukundenbonus" für Neukunden ist nun der "Treuebonus" gerückt. Dazu später mehr.
3 Was man vor Vertragsabschluss beachten sollte
Zuerst sollte man die aktuellen AGBs speichern, am besten als PDF. Dann hat man eine Argumentationsgrundlage. Falls FS bei Vertragsbestätigung keine AGBs mitgeschickt hat, bitte diese bei FS anfordern. Erfahrungen zeigen, dass man den Zählerstand, den man FS übermittelt, genau mit der Endabrechnung vergleichen sollte. Beim Schriftverkehr sollte man immer um Antwort bzw. Bestätigung der Zahlung bitten. Telefonate sollten wenn möglich (z.B. mit dem Handy) aufgezeichnet werden. Sicherheitshalber sollte man sich schon mal auf der Seite registrieren, da sonst die Registrierungsbestätigung und das Zusenden des Passworts Tage dauern können.
4 Die typischen Maschen
4.1 Die Auszeichnungen von FS
Ich bin hier auf einen interessanten Flyer gestoßen, auf dem alle Aufzeichnungen aufgelistet sind, mit denen sich FS brüstet. Ich habe sie mit denen aktuellen von der FS - Homepage ergänzt.
FS wurde tatsächlich 2010 als Kundenchampion ausgezeichnet: http://www.deutschlands-kundenchampions.de/champions/ Ich hab die Kundenchampions mal angeschrieben: * http://dl.dropbox.com/u/11297268/An%20Kundenchampions.doc *
Verivox Stromanbietervergleich 2007 benotet Fs mit dem Serviceurteil "gut" FS wirbt aktuell nicht mehr damit und zuwar aus gutem Grund: Hier die aktuelle Studie von Verivox: * http://www.verivox.de/dateien/vollstaendige-strom-servicestudie-66211.aspx * Zitat "Sonderabschläge werden allein von den Unternehmen TelDaFax und FlexStrom erhoben. Diese Sonderabschläge verstehen sich als Kautionen, die jeweils einmalig vor Lieferbeginn fällig werden. Die zu entrichtenden Beträge zwischen 50 Euro und 200 Euro werden nicht verzinst und zum Ende des Vertragsverhältnisses verrechnet bzw. zurückerstattet." * Die Gesamtergebnisse * http://www.verivox.de/dateien/ergebnisse-gesamtwertung-66212.aspx * FlexStrom AG erheilt die Noten Service 2,6 AGB 3,1 Gesamt 2,9. Damit ist FS Nummer 24 von hinten oder 176 von vorne. Wahrlich nicht löblich, aber die Bewertugn ist nachvollziehbar. Verivox ist nun auch wegen der Vermittlung von Verträgen an TelDaFax in Veeruf geraten: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Preisvergleichsportal-Verivox-unter-Beschuss-1344850.html
Eine gute Bewertung bei StromTipp.de: * http://www.stromtip.de/anbieter/107850/FlexStrom-AG.html * Das ist mitnichten der Fall. Die Bewertung ist mittlerweile niedriger, als von Flexstrom auf der Homepage beworben
Toptarif von 2008: Bewertung "gut" (4 von 5 Sternen)
Tarifvergleich.de und Zeitschrift Guter Rat: Preis Sehr Gut, Kundenservice Gut Den "Guten Rat" hab ich doch abonniert. Und ich kann mich erinnern, dass FS und Teldafax in der letzten Angabe wegen der Menge an Kundenbeschwerden aus dem Ranking geflogen ist. Ich werde den Bericht nachliefern. Aber ich hab die Redaktion von "Guter Rat" mal angeschrieben: * http://dl.dropbox.com/u/11297268/An%20Guter%20Rat.doc *
1. Platz bester Tarif im Handelsblatt Na ja, sagt über den Kundenservice nichts aus
Günstigster Stromversorger mit Vorauskase der Zeitschrift "Euro" und Idealo Wieder ist kein Wort über den Service verloren worden
n-tv 1. Platz bester Stromanbieter 2009 mit Vorauskasse So positiv schreibt n-tv gar nicht über FS: http://www.n-tv.de/ratgeber/Die-guenstigsten-Stromanbieter-article293107.html und http://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Stromanbieter-Preisvergleich-article526186.html Ich zitierte: "...Auch die Tarif von Flexstrom schnitten im Test schlecht ab..." Gemeint ist verglichen zu den Grundversorgern. Ich hab auch n-tv mal diesbezüglich kontaktiert: * http://dl.dropbox.com/u/11297268/An%20N-TV.doc
Stromstudie 2008 Kategorie Onlineservice überregional: Sehr Gut Kundenservie und Tarifgestaltung von FS erhalten bei der Findhouse - Stromstudie 2008 die Gesamtnote Sehr Gut. Hierfindet sich die Studie: * http://www.findhouse.de/stromstudie/findhouse_stromstudie_2008.pdf * Ich behandle die Studie weiter unten. Hier wird das Ergebnis des Onlineservice beworben.
Power In Web 2010: Gold ???
Emporio Urteil: Preis/Leistungssieger Flexstrom
Focus Money 2007 und 2008 2007: FOCUS-MONEY vergleicht 1278 Stromtarife bundesweit: "Flexstrom ist der fünstigste Anbieter" 2008: Unter 3000 Stromtarifen bleibt FS "Preisbrecher Nummer eins" * Aktuell wird damit nicht mehr geworben. Vom Service war auch nicht die Rede, nur vom Preis.
TÜV Thüringen Seit 2006 überprüft und zertifiziert der TÜV Thüringen die optionale Preisgarantie von FS. * Aktuell wird damit nicht mehr geworben. Warum auch, sagt das doch nur aus, dass die beworbene (optionale) Leistung auch tatsächlich funktioniert.
Ich kenne viele der Auszeichnungen gar nicht. Vielleicht kann mir ein Leser dieses Berichts etwas Feedback dazu geben und ich kann dann die Informationen hinzufügen. Findhouse Stromstudie 2008
Der Punkt wurde oben genannt. Hier die Details:
Insgesamt standen 22 Stromlieferanten in der "Gruppe A" zum Test. Eine Stromstudie von Findhouse in anderen Jahren gab es nicht.
Zitate:
"Die Top 7 der überregionalen Lieferanten im Offlinebereich sind: 1. E WIE EINFACH 2. TelDaFax Energy 3. Yello 4. Cleverle Sparstrom 5. SWK Krefeld 6. FlexStrom 7. Greenpeace Energy eG"
"Die Top 7 der bundesweit anbietenden Lieferanten im Onlinebereich: 1. Yello 2. LichtBlick 3. 1,2,3 Energie 4. TelDaFax 5. FlexStrom 6. Greenpeace Energy eG 7. E WIE EINFACH"
"Die von findhouse ermittelten TOP 10 und damit Gesamtsieger der On- und Offlineservicebewertung, unabhän- gig vom Vertriebsgebiet: 1. Yello GmbH (EnBW) 2. TelDaFax ENERGY GmbH 3. E WIE EINFACH (E.ON) 4. Lichtblick 5. FlexStrom GmbH 6. Greenpeace Energy eG 7. Cleverle Sparstrom 8. Secura Energie GmbH (MVV-Mannheim) 9. 1,2,3 Energie (Pfalzwerke) 10. Clevergy GmbH & Co. KG (n-ergie & enercity)"
"Die preiswertesten Top 3 der Vorkasse bzw. Anbieter mit Kaution: 1. FlexStrom 2. Bonus Strom 3. TelDaFax Energy"
Und was sonst noch geschrieben wurde:"...Die vorderen Plätze der Preisvergleiche teilen sich fast immer Vorkassemodelle. Bei diesen Tarifen zahlt der Kunde den kompletten oder einen großen Teil des voraussichtlichen Jahresstrompreises zu Beginn des Vertrages. Während die FlexStrom GmbH als Erfinderin dieser Preissysteme inzwischen ihr 5 jähriges Bestehen feiert, drängen zunehmend neue Anbieter in dieses Segment...." "...Diese Preissysteme enthalten oft den Passus, dass zu viel gezahlte kWh nicht zurück erstattet werden (FlexStrom und BonusStrom) – andererseits berechnen einige dieser Lieferanten für den Stromverbrauch, der über das Kontingent hinausgeht, deftige Preisaufschläge je kWh..." "...Vorkassemodelle der 1,2,3 Energie, Stadtwerke Trier oder auch Clevergy heben sich positiv ab...."
4.2 Das Lockvogelangebot
Es geht schon beim Angebot los: Die erwartet Vorauszahlung für ein Jahr birgt die Gefahr eines Totalverlustet bei der Insolvenz von FS.
Die Kontingente sind so kalkuliert, dass im Vergleich zum Grundversorger nur gespart wird, wenn genau die angegebene Menge an Strom verbraucht wird. Die angebotenen Tarife sind aber so kalkuliert, dass der Verbrauch entweder deutlich drunter oder drüber liegt. In diesem Bericht wurde darauf detaillierter eingegangen: http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_3214164
Laut Paragraph 7.5 der AGBs wird ein Minderverbrauch nicht rückerstattet.
Kurz vor Vertragsabschluss wird ein höherer Preis als der von der Preissuchmaschine vorgeschlagen, da das Strompaket nun eine Preisgarantie enthält. Eine kostenlose Preisgarantie gibt’s nämlich nur für die ersten drei Monate. Man kann eine Preisgarantie für 12 Monate abschließen, aber wie gesagt, dann wirds teurer. Ein Beispiel dazu: http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8450863 Lehnt man die Preisgarantie ab und hat damit wieder den günstigeren Preis, erhöht FS erfahrungsgemäß den Strompreis ab dem 4. Monat. Diese Preiserhöhung ist (oder war zumindest in der Vergangenheit) als Werbeflyer getarnt. Falls noch jemand einen solchen hat, bitte scannen und an haterman_xxx|at|yahoo.com senden. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ebenfalls zum Zusenden solcher Flyer aufgerufen und Flexstrom hat Besserung gelobt. Mehr dazu in Paragraph Zusätzlich zur fehlenden Preisgarantie bietet Paragraph 7.7 ein Einfallstor für weitere Preiserhöhungen, unter Umständen sogar trotz Preisgarantie.
Das Geld wird 2 Wochen nach Vertragsabschluss fällig und der kann lange vor Lieferbeginn liegen. Laut AGBs bis zu 8 Wochen vor Lieferbeginn. Aber wenn der voraussichtliche Liefertermin von dem tatsächlichen abweicht (den voraussichtlichen erhält man bei Vertragsabschluss per Post, den tatsächlichen später per Mail), so wird das Geld schon viel früher fällig.
Der Sofortbonus wird nicht sofort verrechnet sondern erst später oder in Form eines Reisegutscheins gezahlt. Der Reisegutschein sieht dann so aus: http://dl.dropbox.com/u/11297268/Flexstrom%20-%20Reisegutschein.pdf
Hat man ein Problem, stellt FS sich taub und hofft, dass man netnervt aufgibt. Hierzu ist dieser Bericht interesant: http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8482590
4.3 Die AGBs
Eines vorweg: Falls sie die AGBs erhalten haben, heben Sie diese für den Fall der Fälle auf. Am besten speichern Sie diese als PDF. Falls Ihnen die AGBs nicht zugesendet wurden, ist der Vertrag rein rechtlich nicht zustande gekommen. Entschließt man sich zum Abschluss eines Vertrages mit FS online, wird einem das Angebot zugeschickt. Dem Angebot liegen keine AGBs bei, die man sich durchlesen könnte. Die AGBs muss man sich slebst auf der FS - Homepage heraussuchen. Weder mir noch meinen Eltern wurden bei Vertragsabschluss die AGBs geschickt. Dies habe ich auch geschrieben. Bisher hat FS noch keine Reaktion gezeigt. Am 03.12 und 04.12 erhielten wir aber jeweils eine E - Mail mit den neuen AGBs, denen wir widersprochen haben. Mal sehen, wies weitergeht.
4.3.1 Die AGBs vom 18.11.2010
Wie gesagt, aufgrund der neuen AGBs habe ich einen Widerspruchsbrief an Flexstrom gesendet. Dieser Brief beinhaltet eine Tabellarische Aufstellung einiger Paragraphen samt Inhalt und meiner Kritikpunkte und ist hier einsehbar. Ich erteile ausdrücklich die Zustimmung diesen als Vorlage (bitte nicht einfach nur kopieren!) für andere Widersprüche zu verwenden:
Die neuen AGBs wurden meines Erachtens nach am 03. und 04. Dezember versendet. Mit den 6 Wochen (42 Tagen) hat man damit bis zum 14 oder 15. Januar Zeit zum Widerspruch. Das kann man also bequem in den Weihnachtsferien machen.
4.3.2 Im Detail
(Schlüssel: H = Hinweis, V = Vorsicht!!!, U = Unschön und zusätztlich a: wie in den alten AGBs, n: neu oder modifiziert):U, a 2.1 Ein Vertrag kommt zustande, selbst wenn der voraussichtliche Liefertermin bis zu 6 Monaten in der Zukunft liegt. Damit hat FS laut ihren AGBs ein halbes Jahr Zeit, die Stromversorgung vom alten Anbieter zu übernehmen. Klappt das nicht, können sie theoretisch noch nach vereinbartem Lieferbeginn die Schuld auf den alten Anbieter schieben und sind damit fein raus. Eine Verzinsung vorausgezahlter Beträge findet nicht statt.
H, a 2.4 Kündigungsfrist 8 Wochen; bei nichtfristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.
H, a 2.5 Kündigung ist nur per Post an Flexstrom möglich.
V, a 2.6 Bei unterjähriger Kündigung wird der Verbrauch geschätzt, obwohl ein genau Ermittlung möglich wäre.
V, a 3.1 Flexstrom informiert sich bei Auskunfteien und sendet ihnen auch infos über Mahnbescheide.
H, a 3.2 Flexstrom verpflichtet sich, infos über die Auskunfteien zu geben, die sie befragt haben. Infos an Datenschutz@Flexstrom.de
V, a 4. Der schriftliche Widerspruch gegen neue AGBs muss innerhalb von 6 Wochen nach deren Bekanntgabe erfolgen.
V, n 7.1 Flexstrom behält sich vor, Sie auf ggf. günstigere Tarife hinzuweisen. Weicht das verbrauchte Stromkontingent erheblich ab und wird der angebotene Tarif zum Wechsel nicht angenommen, hat Flexstrom ein außerordentliches Kündigungsrecht
V, a 7.3 Der Neukundenbonus wird nach 12 Monaten fällig und in der 1. Jahresrechnung verrechnet. Bonus entfällt durch Kündigung innerhalb des 1. Belieferungsjahrs.
V, a 7.5 Ein Minderverbrauch wird nicht rückerstattet.
V, a 7.6 Flexstrom kann eine Prognose (also eine Schätzung) zum Jahresverbrauch heranziehen, falls ihnen der Zählerstand aus irgendwelchen Gründen nicht vorliegt.
V, n 7.7 Das alte 7.7 wurde durch das neue 7.7 und 7.8 ersetzt: 7.7. Flexstrom kann mit einer Frist von 6 Wochen Preisanpassungen ankündigen und gewährt in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.
V, n 7.9 – 7.11 Extragebühren bei Kündigung oder Zahlungsverzug (3,5 Euro ab der 2. Mahnung.
H, a 8.1 Es erfolgt keine Rechnung auf dem Postweg, nur Im online - Portal und per Mail. Die Kündigung ist laut AGBs per Mail nicht möglich. Schlägt eine Kündigung fehl, wird einem das nicht mitgeteilt, sondern der Vertrag verlängert sich stillschweigend. Man denkt also, der Wechsel wäre erfolgt, in Wirklichkeit ist man aber noch bei FS.
V, a 10.2 Die Haftung wird bei grob fahrlässig verursachten Vermögensschäden (bei Versorgungsstörungen) auf 5000 Euro beschränkt.
V, a 10.3 Schadensersatzansprüche sind innerhalb eines Jahres geltend zu machen.
4.3.3 Beispiele der Praktiken von Flexstrom
() ===4.3.3.1 Neukundenbonus=== Paragraph 7.3 Dieser Punkt ist widersprüchlich und das Amtsgericht Berlin - Tiergarten hat ihn für unzulässig erklärt. Das entsprechende Urteil (Geschäftsnummer 3 C 377/10) habe ich hier angefügt:
Vielen Dank in diesem Zusammenhang an den Aufmerksamen Leser, der mir dieses Dokument hat zukommen lassen.
Dennoch wurden sie seitens FS (auch in der neuen Version der AGBs) nicht angepasst. Hier wäre eine Fallnummer interessant, um das Gericht auf den Missstand hinzuweisen. Falls jemand eine Fallnummer kennt, bitte an haterman_xxx|at|yahoo.com mailen.
Der versprochene Bonus wird erst im 2. Jahr ausgezahlt. Gerne wird der Bonus auch mal in Form eines Reisegutscheines gewährt, statt ihn mit dem Preis zu verrechnen. So sieht der Reisegutschein aus:
Beispiel: fristgerechte Kündigung erfolgt im 10. Versorgungsmonat. Die Kündigung wird nach Ablauf der vollen 12 Monate wirksam. Also nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres. Folge ist, der Bonus ist fällig. Paragraph 7.2 der AGBs widerspricht dem. Danke für den Hinweis an stromer55 aus www.strom-magazin.de ich war vom 01.03.09 - 28.02.10 bei Flexstrom. Meine Vertragsnr. 900001027829 Mir wurde der Bonus ohne Einschränkung ausbezahlt. Schreiben Sie an Flexstrom, warum der Bonus bei mir ohne Einschränkung (weder auf kulanter Basis usw.) ausbezahlt bzw. verrechnet wurde und bei Ihnen nicht. Ich kann Ihnen das auch jederzeit bezeugen. Viel Glück Danke für den Hinweis an stromer55 aus www.strom-magazin.de
*Update* Mittlerweile scheint FS keinen Neukundenbonus mehr anzubieten, da sie wohl damit zu viele Probleme hatten. Mittlerweile wird nur noch ein "Treuebonus" für Bestandskunden gewährt. Der neue "Treuebonus" wird ausgezahlt, wenn der Kunde dem Unternehmen mehr als ein Jahr treu war. Damit hat FS einen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
4.3.3.2 Vorauszahlung 8 Wochen vor Vertragsbeginn
Paragraph 7.6. Dieser Punkt betrifft mich selber. Also werde ich den Nachweis eines Vertragsbruch seitens Flexstroms durch Verstoß gegen Paragraph 7.6. führen:
Am 31.05 gabs eine Vertragsbestätigung und der Liefertermin sollte der 01.08.2010 sein:
Man beachte: Auf der Mahnung steht keine Bankverbindung für die Zahlung. Die Kontonummer, die unten steht ist nicht die richtige. In diesem Bericht wird erwähnt, dass auch mal der zu zahlende Betrag nicht aufgeführt wird:
http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8492838
Hat man also die Originalrechnung nicht zur Hand, muss diese erst noch gefunden werden. Es wein Leichtes für Flexstrom die Kontoverbindung anzugeben. Das legt die Vermutung nahe, dass eine Eskalation angestrebt wird. Oder dass absolute Amateure am Werk sind.
Der tatsächliche Liefertermin war der 01.12.2010. Flexstrom hat gegen seine eigenen AGBs verstoßen und zur Zahlung per Mahnung (!) 5 Monate vorher aufgefordert.
Ein ähnlicher Fall ist in den Kommentaren dieses Berichts geschildert:
http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8545642
Danke an Melle86 und an nn280.
4.3.3.3 Der 2. Mahnung seitens FS wird nicht nachgekommen
Nun kann ich Ihnen am eigenen Beispiel zeigen was passiert, wenn man verspätet bezahlt. Verspätet sich die Zahlung, wird erst gemahnt:
Ich hatte zwischenzeitlich schon gezahlt, aber da wars wohl schon zu spät. Das teilte ich dem Inkassounternehmen mit und man gewährte mit einen Abschlag:
FS setzt immer sehr kurze Fristen für die Bezahlung. FS selbst zahlt offene Beträge nicht vereinbarungsgemäß sondern viel später, wenn überhaupt. Damit soll vermutlich der Cash Flow auf Kosten der Kunden verbessert werden. Quellen:
[Link einfügen]
4.3.3.4 Nicht gemeldeter Zählerstand
Es passiert schon mal, dass man beispielsweise die Herstellernummer mit der Zählernummer der Versorgers verwechselt.: Siehe hierzu:
http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_3214164
Vielen Dank für den Beitrag an das Mitglied helmut.agnesson.
Flexstrom hat den Zählerstand angeblich nicht erhalten:
http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8536980
oder
http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8392412
4.3.3.5 Es wird wesentlich mehr Strom verbraucht als zu Beginn angenommen
Paragraph 7.1. Verbraucht man mehr als angegeben kann man in einen teureren Tarif eingestuft werden. Lehnt man das ab, wird der Vertrag seitens Flexstrom gekündigt und der Verbrauch wieder geschätzt. Damit soll ein bestehendes Vertragsverhältnis zu Gunsten von Flexstrom beeinflusst werden, sofern es nicht den Vorstellungen von Flexstrom entspricht. Damit hat man lediglich die Wahl den Vertragsbruch von Flexstrom zu akzeptieren oder gekündigt zu werden.
Wenn Sie beispielsweise das Paket 4500 mit jährlicher Zahlung gekauft haben, ist die Stromlieferung für 12 Monate bezahlt. Eine nachträgliche Preisveränderung war nach den alten AGBs ausgeschlossen. Nach den Neuen ist das nun nicht mehr der Fall. Danke für den Hinweis an stromer55 aus www.strom-magazin.de
4.3.3.6 Die Kündigung
Paragraph 2.4 Die Endgültige Kündigung muss 8 Wochen vor Vertragsende erfolgen. Wie ich mittlerweile in Internetforen gelesen habe, beruft sich Flexstrom gerne auf nicht eingegangene Daten seitens des örtlichen Netzbetreibers. In diesem Fall wird keine Schlussrechnung erstellt und folglich kann auch keine Rückerstattung des nicht verbrauchten Jahresvorschusses erfolgen. Oder eine Schätzung des Verbrauches wird erstellt, die viel höher ausfällt als der tatsächliche Verbrauch.
Man sollte bei der Kündigung eines Stromliefervertrages neben den Fristen auch darauf achten, dass man die Stromzählernummer angibt - anhand dieser Nummer ist der Hausanschluss eindeutig identifizierbar. Vergisst man, die Nummer anzugeben, kann die Kündigung eventuell scheitern, da der Anbieter, bei dem man kündigt, eventuell behaupten kann, man sei als Kunde nicht "identifizierbar". Einschreiben mit Rückschein sollte bei derlei Schreiben sowieso "Pflicht" sein. Trägt man den Zählerstand nicht 14 Tage nach Aufforderung selbständig ein, wird rechnerisch statistischer und nicht tatsächlicher Mehrverbrauch angegeben. Dieser ist übertrieben viel höher als der echte Verbrauch. Die Kündigung kann daran scheitern, da man so rechtlich nicht identifizierbar ist.
4.3.3.7 Sonderkündigung bei Umzug
Paragraph 5 Immerhin im Falle einer Erhöhung per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Das geht so: schriftlich binnen 2 Wochen widersprechen, dann wird weitere 6 Wochen zum alten Preis geliefert und der Vertrag ist beendet. Die Preiserhöhung Bilder von FlexStrom GmbH Übrigens, im Falle eines Umzuges ist das Geld nicht verloren. Dann gilt der - gesetzlich ohnehin nicht ausschließbare - Rückerstattungsanspruch (Zählerstand unbedingt notieren, besser noch abfotografieren!). Der Paragraph 5 der AGBs regelt für diesen Fall die Art der Rückerstattung (ob taggenau oder Schätzung) nicht konkret genug.
4.3.3.8 Preiserhöhung
Paragraph 7.7 In der Vergangenheit wurden Preiserhöhungen gerne als Werbeflyer getarnt (siehe Z.B. http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8578784), bei denen im lediglich Kleingedruckten auf die Preiserhöhung hingewiesen wurde. Gerne wurde das übersehen und man hatte die Möglichkeit vertan, der Preiserhöhung zu widersprechen. Dazu hat die Verbraucherzentrale Hamburg auch einen Artikel veröffentlicht:
Diese Praxis hat für FS aufgrund einer Vielzahl von Klagen nicht zu den besten Resultaten geführt. Nun ist zu befürchten, dass FS die Strategie ändert: Die Informationen sind aus folgendem Artikel entnommen:
http://www.stern.de/wirtschaft/geld/massive-preiserhoehungen-wegen-eeg-umlage-das-doppelte-spiel-der-stromversorger-1630540.html Ich warne an dieser Stelle schon mal Präventiv. Das EEG rechtfertigt eine Erhöhung des Strompreises um maximal 1,5 Cent pro Kwh. Eigentlich könnten laut Artikel die Strompreise laut EEG sogar sinken, aber das EEG wird gerne als Vorwand für Erhöhungen genutzt. Ab Januar ist es soweit!
4.3.3.9 Kommunikation mit dem Unternehmen
Mails werden nicht beantwortet, bzw. nur mit nichtssagenden Textbausteinen. Hier ein Beispiel von einer meiner Mails:
Danach war mit der Kommunikation schluss, ohne dass man sich um mein Problem weiter gekümmert hätte.
Bei der kostenpflichtigen Hotline hängt man ewig in der Warteschleife:
http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8492838
Unmöglich einzuhaltende Fristen werden gesetzt
[Link einfügen]
Oder es wird einfach gar nicht geantwortet wie in diesem Beispiel: http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8549051
Bei der Registrierung auf der Seite vergehen wertvolle Tage, bis der Zugang freigeschaltet ist. Wers nicht glaubt kanns gerne mal probieren. Der Klassiker: Empfangene Mails gehen irgendwann bei Flexstrom verloren oder werden gelöscht. Die endgültige Löschung von geschäftsrelevanter Korrespondenz nicht erlaubt. Kann mir jemand hierzu einen Link geben?
5 Was ist bei Problemen zu tun
Man sollte sich nicht vom Inkassobüro o.Ä. einschüchtern lassen sondern die Ruhe bewahren und den Fall sachlich durchgehen. Au jeden Fall sollte man immer schriftlich widersprechen. Im Fall einer Preisanpassung (0 Preiserhöhung) vermindert das erfahrungsgemäß die Preiserhöhung.
5.1 Ich empfehle folgende Eskalationsstufen der Reihe nach
Per Telefon Flexstrom kontaktierten und zwar nicht über die teure Nummer, sondern 030 / 2149988-11 bis 0302149988-19. Das sind die gleichen Nummern aus dem Festnetz, herausgefunden durch diesen Beitrag: * http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8485207 * Vielen Dank dafür an den Nutzer hcheck. Damit kann versucht werden, das bestehende Problem schnell und unkompliziert aus der Welt zu räumen. Laut diesem Bericht der Nutzerin ritoboc funktionieren diese Festnetznummern aber nicht mehr: * http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8538722 * Angeblich geht aber diese Nummer noch: 030 / 2149988-00 Würde mich interessieren, ob noch jemand Erfahrungen damit gemacht hat.
FS per Fax an Faxnummer 030 – 21499831 kontaktieren. Und immer die Sendebestätigung aufbewahren, damit man den Kontakt nachweisen kann.
FS per Mail, nicht über die offizielle Seite, sonder direkt über online-relations@flexstrom.de kontaktieren. Erfahrungen zeigen, dass man den Neukundenbonus über diesen Kontaktweg leichter erhält (am besten mit dem Anwalt drohen).
An die offizielle Emailadresse per Einschreiben (ggf. noch Rückschein dazu (4,4 Euro)) schreiben.
Eine Beschwerdemail an Verivox, in den meisten Fällen der Vermittler Ihres Vertrags, schreiben, mit der Aufforderung, diesen Anbieter in Zukunft nicht mehr zu führen. Siehe hierzu die Vorlage: * http://dl.dropbox.com/u/11297268/Mail%20an%20Verivox.doc * Die Mail kann natürlich auf andere Vermittler angepasst werden. Verivox hat mir auf meine Beschwerde folgendes geantwortet: http://dl.dropbox.com/u/11297268/Antwort%20von%20Verivox.doc
Einen persönlichen Erfahrungsbericht in Verbraucherforen schreiben, um anderen Benutzer an den Erfahrungen teilhaben zu lassen. Hier eine Liste: * http://www.verivox.de/erfahrungen/flexstrom-ag-1-2759.aspx http://www.yopi.de/prd_4224639 http://www.strom-magazin.de/s/flexstrom/ ttp://www.stromtip.de/anbieter/107850/FlexStrom-AG.html http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/FlexStrom_GmbH__1978197 http://www.dooyoo.de/versorger/flexstrom-gmbh/ * Wichtig: Briefe/Mails an Test.de und Finanztest wurden abgedruckt und erreicht damit ein größeres Publikum: * http://dl.dropbox.com/u/11297268/Finanztest%2011-2010%20-%20Flexstrom%20und%20TelDaFax.pdf http://dl.dropbox.com/u/11297268/Finanztest%2008-2010%20-%20Flexstrom.pdf * Bei Idealo bin ich noch auf kein Bewertungssystem gestoßen: http://strom.idealo.de/Stromversorger/1/flexstrom.html Idealo verwendet den Stromrechner von TopTarif. Check24.de führt nur Kundenbewertungen durch. Hier kommt FS auf ein erstaunlich gutes Ergebnis: * http://www.check24.de/strom-gas/strom/kundenbewertung/flexstrom-3721/ Zur Neutralität von Check24 ist dieser Artikel sehr interessant: http://www.fr-online.de/fragwuerdige-empfehlungen/1472780,9551212,view,printVersion.html Das Ergebnis von Check geht dann auch direkt und unreflektiert an den Spiegel weiter: http://tarifvergleich.spiegel.de/energievergleiche/strom/stromanbieter-bewertung.html?provider_id=3721 * Ich sollte wohl auch den Spiegel diesbezüglich mal anschreiben.
Eine Mail an die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz schreiben. Hier ein Beispiel meinerseits für eine Beschwerde über die AGBs an die BNA: Verbraucherservice-energie|at|bnetza.de Eine Vorlage dazu: * http://dl.dropbox.com/u/11297268/An%20die%20Bundesnetzargentur.doc Per Mail an info|at|vzhh.de oder per Post an die Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg. Eine Vorlage dazu, die die AGBs anprangert: http://dl.dropbox.com/u/11297268/Mail%20an%20die%20Verbraucherzentrale%20Hamburg.doc * FS ist beiden Institutionen zwar bereits seit geraumer Zeit bekannt, aber wenn die Zahl der Beschwerden zunimmt, müssen auch sie reagieren.
Steht eine Zahlung aus sollte man einfach Fristen setzen (2 Wochen), am besten per Einschreiben und den Bonus schriftlich anmahnen. Die Mahnungen sollten in kurzen Abständen geschrieben werden, so wie FS es tut und mit einem Inkassounternehmen drohen. Laut Erfahrungsberichten wirkt das sofort, ganz unabhängig davon, was FS vorher kommuniziert hat. Bei unlauteren Rechnungen, schreiben Sie einen Rechungswiderspruch, verrechnen den Betrag mit dem Bonus und fordern den Restbetrag von zurück.
Ein Inkassounternehmen beauftragen. Ich empfehle das Inkassobüro Creditreform: * http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/Info-Center/FAQ/Forderungsmanagement/Aussergerichtliches_Inkasso/index.jsp * Unter http://www.onlinemahnbescheid.de/infos_010.html kann jeder online ein Inkassounternehmen beauftragen. Das kostet leider einen Teil der Summe, die man von FS haben möchte.
Den Anwalt einschalten. Ein Anwalt hatte sich direkt im Forum angeboten: * http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8629541 * Ein Anwaltsverzeichnis für Anwälte, die auf Energieunternehmen spezialisiert sind: http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/
Falls man Post vom Anwalt von FS erhält: Ab damit zur Polizei. Die Fallnummer dem Mahner angeben. Die Polizei leitet dann ggf. ein Missbrauchsverfahren ein. FS stellt erfahrungsgemäß spätestens dann das Verfahren dann ein.
Keine Angst beim Gerichtsverfahren. FS ist bekannt wie ein bunter Hund und Musterverfahren gegen sie gibt’s wie Sand am Meer. Ihr bekommt eure Auslagen plus Zinsen von erstattet
Die Schritte setzen an unterschiedlichen Stellen an und so kann man hoffen, dass FS durch vereinten Druck seine Geschäftspraktik überdenkt.
Für weitere Vorschläge diesbezüglich wäre ich dankbar.
5.2 Die Mitarbeiter von Flexstrom
Marc Breidbach
Herr Marc Breidbach, der oberste PR Mann von Flexstrom, bietet in Foren immer wieder seine Hilfe anbietet. Ich habe ihm auch eine Mail gesendet:
Nach dieser kurzen Mailabfolge war Schluss mit der Kommunikation seitens FS. Die Erfahrung zeigt: Er leitet Schreiben evtl. noch weiter, aber das war es auch. Hier ist also auch keine wirkliche Hilfe zu erwarten.
6 Allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte
Natürlich sollte man immer neutral bleiben und sich nicht zu emotionalen Äußerungen hinreißen lassen und seinen Vorteil dadurch auflösen. Der Vorteil ist ja schließlich die Wahrheit auf seiner Seite. Um diesen Vorteil zu behalten, sollte man auch immer alle Dokumente und Schriftwechsel sichern, z.B. Empfangsbestätigungen von Email Programmen, Sendeprotokolle von Faxen, Rückläufer bei Einschreiben. Auf die Existenz dieser Nachweise sollte man Flexstrom auch immer hinweisen. Erfahrungen zeigen leider, dass man über unterschiedliche Kommunikationswege unterschiedliche Aussagen erhält.
Wichtig beim Schriftverkehr ist, die von FS sehr kurz gesetzten Fristen einzuhalten und Dinge so konkret wie möglich anzusprechen (sonst könnten sie als leere Drohung verstanden werde). Droht man FS mit Konsequenzen, so sollte immer den Namen des Inkassobüros/Anwalts nennen, oder der Medien bei denen man gedenkt den Fall zu veröffentlichen (z.B. für eine Liste siehe Kapitel 5.1, Punkt 6). Man sollte selbst Fristen setzen, die sehr kurz sind und bei Nichtbeachtung konsequent vorgehen.
7 Tips zur Argumentationsgrundlage
Oft weiß man im ersten Moment nicht, wie man am besten argumentieren soll/kann. Folgende Argumentationsgrundlage haben in der Vergangenheit Erfolge gezeigt.
Prepaid Preis wurde von vornherein gezahlt und nachträgliche Erhöhung ist nicht zulässig. FS könnte nun argumentieren, dass die Erhöhung von Netzbetreiber oder durch das EEG vorgenommen wurde und nicht von FS selbst. Daraus leiten sie ab, dass sie keine Verantwortung für die Preiserhöhung tragen. Das ist aber so nicht korrekt. Nicht der Netzbetreiber ist der Ansprech - und Vertragspartner, sonder der Stromlieferant, also FS. Also ist FS sehr wohl zuständig. Reagiert FS nicht hier auf, ist eine Beschwerde beim Verbraucherschutz/Bundesnetzagentur angeraten (siehe Kapitel 5.1). Siehe Hierzu Musterbeschwerde. Der Verbraucherschutz kennt natürlich FS und hätte ihm längst das Handwerk gelegt, wenn das rechtlich so einfach wäre, aber ich bin mir sicher, dass wenn die Zahl der Beschwerden zunimmt, sie aktiv werden müssen.
Dieser Werbeflyer mit dem eine Preiserhöhung angekündigt wird, ist meiner Meinung nach eine arglistige Täuschung. Die Drohung mit dem Anwalt kann hier nützen.
Bei Preiserhöhungen sollte man auf jeden Fall das Sonderkündigungsrecht (nur innerhalb von 14 Tagen per Widerspruch) in Anspruch nehmen. Normalerweise bietet FS dann eine Reduzierung der Preiserhöhung, nimmt sie aber nicht zurück.
Fehlen die AGBs bei Vertragsübermittlung, ist der Vertrag nach § 312c BGB nicht zustande gekommen
Bei Widersprüchen gegen zu kurze Fristen werden die Fristen normalerweise wieder auf ein erträgliches Niveau gesetzt.
8 Wie kann man anderen Nutzern schlechte Erfahrungen ersparen
Man könnte eine Rezension zu den eigenen Erfahrungen mir Flexstrom schreiben und in allen relevanten Bewertungsportalen einstellen: Verivox: Ein User schrieb: Verivox hab ich übrigens auch angeschrieben, ihnen geschildert wie mies ich mich behandelt fühle und ihnen klar gemacht, dass ich es unmöglich finde mit was für Partnern die zusammen arbeiten. Auch hab ich sie auf die Bewertungen auf ihrer eigenen Seite durch die User zum Thema Flexstrom hingewiesen. Dort steht das gleiche wie hier… 1 Stern und Finger weg. Auch die haben sich zu einer Antwort bequemt. Sie seien mit Flexstrom diesbezüglich im Gespräch und erwarten eine Besserung. Na toll… Mich sind trotzdem beide los.
http://www.tarifvergleich.de/ stromer55 stromer55@hotmail.de auf www.strom-magazin.de
Es gibt auch positive Berichte über Flexstrom: http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=53077&key=standard_document_38698183
Das war der ursprüngliche Link, der ist momentan nicht mehr vorhanden Verbraucherzentrale Hamburg
Ältere Berichte über die Vorgängerfirmen Germanway und Innoflex: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0603/060318a.htm http://www.szene-insider.com/viewtopic.php?f=91&t=828&p=6105
Ist man damit nicht einverstanden, kann man den HR anschrieben und auffordern, ihren Online Artikel zu verbessern.
Seit 26.08.2010 diese Meldung der Verbraucherzentrale Hamburg :
Flexstrom verbiegt Kundenrechte
Flexibel heißt auf Deutsch biegsam. Der Stromanbieter Flexstrom macht seinem Namen alle Ehre, indem er das Vertragsrecht verbiegt. Und das geht so:
Flexstrom schickt Kunden Broschüren mit Titeln wie „Günstige Angebote trotz steigender Stromkosten. Wir sind für Sie da!“ oder „Unser Tipp: Mit Ökostrom sichern Sie sich gegen steigende Preise“. Diese Broschüren erwecken bei den Kunden nicht den Eindruck, dass mit ihnen eine Preisänderung eingeleitet werden soll. Viele Kunden werden die Schreiben als Werbung dem Papierkorb zugeführt haben. Nur wer den gesamten Text liest, findet nach Hinweisen zur allgemeinen Strompreisentwicklung eine Mitteilung, zu welchen Konditionen Flextrom die Stromlieferung ab Zeitpunkt X fortführen will. Hieran schließt sich dann die Aussage an: „Wenn Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin günstigen FlexStrom beziehen, behandeln wir dies als Zustimmung Ihrerseits zu den neuen Vertragspreisen“.
Dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Denn zu einer Vertragsänderung gehören immer noch zwei. Und eine wettbewerbswidrige Überrumpelung der Kunden ist es überdies. Haben Sie als Flexstrom-Kunde Ähnliches erlebt? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen und senden Sie uns Ihre als Werbung getarnte Preiserhöhung. info@vzhh.de oder Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.
Antworten auf meine Anfragen
Die Verbraucherzentrale Hamburg antwortete mir auf meine Beschwerde über die AGBs wie folgt
Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Vorgangsnummer E2010-12-08-0016/216-19 Mittwoch, der 26.01.2011
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8.12.2010 und 17.01.2011 an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur. Als Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sind wir stets darum bemüht, die Fragen, Probleme und Schwierigkeiten der Verbraucher möglichst schnell und verbindlich zu klären. Derzeit erreicht uns eine Vielzahl an eingehenden schriftlichen Anfragen und Beschwerden. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre E-Mail erst heute beantwortet werden konnte.
Wie Sie uns berichten, hat Ihnen Ihr Stromanbieter neue AGB´s zugestellt, mit denen Sie nicht einverstanden sind. Sie fordern die Bundesnetzagentur mit Ihrer E-Mail auf, "dafür zu sorgen, dass schwarze Schafe, die einschlägig bekannt sind, endlich vom Markt verschwinden" bzw. die FlexStrom AG eine Nachbesserung ihrer AGB´s vornimmt.
Bitte erlauben Sie mir folgenden Hinweis:
Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden nehmen kraft gesetzlichen Auftrags die Aufgabe der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze wahr. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten ("Netznutzern") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Die Adressaten der Tätigkeit der Bundesnetzagentur sind daher in erster Linie die oben genannten Netzbetreiber, daneben zumindest mittelbar auch Netznutzer und Kraftwerkbetreiber. Dagegen fällt das Verhältnis zwischen Energielieferanten und Endverbrauchern (Haushaltskunden) und die Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unter die Kontrolle durch die Bundesnetzagentur. Insofern sind Streitigkeiten aus dem Energieliefervertrag zwischen Kunde und Energielieferant primär zivilrechtlich zu klären.
Die Bundesnetzagentur ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gebunden, so dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des oben beschriebenen Zuständigkeitsbereiches liegen. Sollte insofern konkreter Beratungsbedarf bestehen, kann ich Ihnen lediglich den unverbindlichen Rat geben, sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice Verbraucherservice-Energie@BNetzA.de
Verivox antwortete mir auf meine Beschwerde über die neuen AGBs wie folgt
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht an die Verivox GmbH.
Ziel von Verivox ist es, den gesamten Markt für die Verbraucher kostenfrei transparent zu machen.
Aus diesem Grunde hat Verivox die Tarife von FlexStrom auch nach intensiver Prüfung in seine Tarifrechner aufgenommen.
Grundsätzlich stellen wir nur Tarife dar, bei denen wir zu dem Entschluss gelangt sind, dass es sich um seriöse Produkte handelt. Bevor wir einen Tarif aufnehmen, überprüfen wir z.B. grundsätzlich, ob die Bundesnetzagentur den Versorger, der diesen Tarif anbietet, gem. §5 Energiewirtschaftsgesetz gelistet hat.
Mehr zu unseren Prüfkriterien erfahren Sie unter diesem Link:
http://www.verivox.de/company/datenpflege.aspx
Durch den immer weiter zunehmenden Wettbewerb im Energiemarkt entstehen neue Produkte, die Verivox objektiv erläutert, ohne eine Vorauswahl zu treffen. Von sehr günstigen Tarifen bis zu sehr teuren Produkten, die teilweise mit Zusatzleistungen wie Versicherungen o.ä. angeboten werden.
Unser Ziel ist es, dem Verbraucher zu helfen, die für ihn jeweils beste Entscheidung zu treffen.
Bitte lassen Sie bei E-Mails, die sich auf vorangegangenen Schriftverkehr beziehen, immer die Originalkorrespondenz mit angehängt, das erleichtert uns eine schnelle und korrekte Bearbeitung Ihres Anliegens.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag von 9 bis 16 Uhr unter 0800 80 80 890 (kostenfrei) oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen | Best regards
Philipp Stöhr Kundenservice
Der HR antwortet mir auf meine Anfrage, ihre positiven Bericht über FS aus dem Netz zu nehmen wie folgt
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden den Beitrag aus dem Netz nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Spinnler
Redaktion mex
Die Anfrage nach dem Ranking bei den Kundenchampions ergab
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Solche Fälle sind bei Unternehmen, die stark in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, immer wieder zu beobachten. Selbst zu Spitzenmarken wie OBI finden Sie entsprechende Blogs im Internet - das zu gewichten und in eine intersubjektiv nachvollziehbaren Bewertung zu überführen, ist eine große Herausforderung. Wir verfolgen sehr intensiv die Diskussion um Messinstrumente im Social Media, und das ist alles noch sehr unreif.
Es gibt insgesamt 400.000 Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern in Deutschland. Das heißt, die Teilnehmer an "Deutschlands Kundenchampions" treten branchenübergreifend gegen die gesamte Deutsche Wirtschaft an. Für jedes Unternehmen werden 100 zufällig ausgewählte Kunden befragt. Damit sind die Ergebnisse im statistischen Sinne repräsentativ. In die Bewertung der Kundenchampions fließt neben der externen Sicht der Kunden zudem eine Selbstbewertung ein, welche den Reifegrad der Organisation erfasst. Die besten 50 Unternehmen werden als Deutschlands Kundenchampions prämiert.
Mit herzlichen Grüßen aus Mainz! Britta Schindler
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Britta Schindler Projektmanagerin
Die Anfrage nach dem Ranking von Flexstrom bei n-tv ergab
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Programm.
Flexstrom war in der Tat im Jahr 2009 Testsieger unter den von n-tv getesteten Stromanbietern mit Vorauskasse. Natürlich kann sich in zwei Jahren auch die Qualität der geprüften Unternehmen verschlechtern. Es wird derzeit geprüft, ob Flexstrom weiterhin mit den n-tv Testergebnissen aus 2009 werben darf.
Pro: + man kann viel Geld sparen + Bonus für Neukunden Kontra: - Versuch einer "untergeschobenen" Preisgarantie - Als Werbung verpackte Strompreiserhöhung
...Allen Lesern und Leserinnen von Ciao vorab ein gutes neues Jahr 2010. Mein erster Bericht im neuen Jahr soll vom Stromanbieter Flexstrom handeln, von dem ich seit mehr als 1 Jahr meinen Strom beziehe. Was ist Flexstrom ? Flexstrom ist einer der ...
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Hallo Ciao Community,
zu diesem Bericht liegt uns eine Beschwerde eines Betroffenen vor, weshalb Ciao den Bericht hier nicht abbildet.
Aus rechtlichen Gründen sind wir angehalten, Erfahrungsberichte von Nutzern zu unterbinden, die offensichtlich rec ...
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Pro: günstig Kontra: teure Folgekosten, kein Service
Liebe Ciao-Gemeinde,
Nach langer Abstinenz mal wieder ein Bericht von mir. Und der fällt leider nicht sehr positiv aus.
Es geht um FlexStrom. Eigentlich wollte ich den damals haben, um ein paar Euro zu sparen. Geld liegt ja auch nicht auf der Strass ...
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Pro: Vor der Unterschrift sieht alles toll aus Kontra: Beliebige Preissteigerungen möglich, scheinbar ohne Kündigungsrecht, Minderverbrauch verfällt
Es kam wie bei den meisten hier: Mein Stromversorger vor Ort hat den Preis (wiedermal) erhöht und ich wollte wechseln. Über den Preisvergleich Verivox im Internet hab ich mich schlau gemacht und dann den Tarif 2400er Partner genommen bei Flexstrom. 2400K ...
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Pro: Für Neukunden günstig Kontra: Nachdem man Vertrag hat wird man abge.....
Mit Flexstrom wird es nicht langweilig Als erstes mein Tipp: Statt 14 cent die Minute zu zahlen und ewig auf einen Gesprächspartner zu warten habe ich einfach die 030 2149988-xx (xx ist ne Zahl zwischen 11 und 19) gewählt und habe gleich jemanden am Tele ...
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