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Ich hatte am 20.01.09 einen unverschuldeten Unfall, welcher polizeilich gemeldet wurde. Zum Unfallhergang: Ich musste verkehrbedingt halten, mein Nachfolger -PKW Seat- wurde durch einen VW-T4 welcher bei der Generali versichert ist, auf mein Fahrzeugheck geschoben. Meine Anhängekupplung ist dadurch verbogen, Stoßfänger gerissen und der Unterboden wurde gestaucht. Alles paletti ,bis zur Schadenregulierung. Ein Sachverständiger soll sich den Unterboden anschauen, ob dieser gezogen werden kann. Der Generali wurde das durch mein Autohaus mitgeteilt. Deren Antwort: Gutachter sowie Reparaturschaden bezahlen wir nicht, den Schaden soll die Haftpflicht des Seat tragen. Der Seat wäre auf meinen PKW aufgefahren, so die Mitteilung über mein Autohaus.
Nun habe ich mich mit meiner Verkehrsrechtschutz in Verbindung gesetzt, ich soll einen Fachanwalt für Verkehrsrechtschutz beauftragen. Ich verstehe die Generali hier nicht, das sind sinnlose Kosten. Wenn es an dem ist, dass der Fahrer des Verursacherfahrzeuges die Versicherung vom Unfallhergang belogen hat, kann doch die Generali den Fahrer in Regress nehmen. Meine eigene Haftpflicht hält sich hier raus.
Es gibt Arbeitnehmer die sich einen Verkehrsrechtschutz nicht leisten können, aber tägl. mit ihrem KFZ zur Arbeit müssen und dann das!!!!!!!!!
21.01.2009 22:39
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