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Ich habe bei Haacke-Haus im Oktober 2010 einen Vertrag über die Errichtung eines bezugsfertigen Hauses (Ausbaustufe VII, d.h. ohne Malerarbeiten oder Parkett) geschlossen und dabei einen großen Fehler gemacht: ich habe versäumt, einen konkreten Übergabetermin zu vereinbaren.
Der auch von mir abgeschlossene Standardvertrag von Haacke-Haus äußert sich zur Frage des Fertigstellungstermins nicht. In § 5 (Montagetermin) heißt es lediglich:
"Die Montage des Haacke-Hauses beginnt ca. 3 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung und der Finanzierungsbestätigung, jedoch nicht vor Eintritt der weiteren in der technischen Ergänzung geregelten Voraussetzungen... Der Montagebeginn kann von Haacke um maximal 1 Monat vorverlegt oder verschoben werden."
Wer sich auf diese Formulierung einlässt, begibt sich ohne große weitere Einflussmöglichkeiten in die Hände von Haacke-Haus.
So ist die Erteilung der Baugenehmigung als eine von zwei Fälligkeitsvoraussetzungen naturgemäß davon abhängig, dass die Baugenehmigung erst einmal beantragt wird. Die Antragstellung erfolgt aber wiederum durch Haacke-Haus eigene Architekten und hier liegt bereits der erste Schwachpunkt. Der Zeitpunkt der Antragstellung kann nämlich sehr lange auf sich warten lassen (in meinem Fall beinahe fünf Monate). Wenn dann die Baugenehmigung beantragt und erteilt wird, hat der Bauherr noch nichts gewonnen. Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt der Kredit bewilligt und die (erste) Finanzierungsbestätigung vorliegt, beginnt die Frist für den Baubeginn für Haacke-Haus nämlich noch nicht zu laufen. Danach lädt Haacke-Haus vielmehr zu einem Ausstattungsgespräch (bei dem die näheren Ausstattungsdetails geregelt werden sollen). Hier sollte niemand glauben, dass ein solches Ausstattungsgespräch immer kurzfristig stattfindet. Vielmehr muss man auch hierauf mitunter recht lange warten (in meinem Fall zwei Monate). Der Haken daran: kaum ein Bauherr wird im Rahmen dieses Ausstattungsgesprächs keine Zusatzwünsche äußern (und sei es nur eine zusätzliche Steckdose). Jeder Zusatzwunsch erhöht aber die Kosten für das Haus mit der Folge, dass eine neue Finanzierungsbestätigung her muss. Und erst wenn diese neue Bestätigung vorliegt, beginnt die Viermonatsfrist wirklich zu laufen.
Selbst wenn Haacke-Haus dann irgendwann mit den Arbeiten beginnt (Achtung: die Bodenplatte oder den Keller muss der Bauherr in Eigenregie mindestens sechs Wochen vorher errichtet haben, wobei dies - wie sollte es anders sein - von einer Einweisung des hiermit beauftragten Bauunternehmers durch Haacke-Haus abhängig ist), steht damit noch kein Endtermin für die Arbeiten fest. Auch hier kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, ohne dass für den Bauherren in zeitlicher Hinsicht Planungssicherheit besteht (was dementsprechend für den Bauherren die Planung für die nachfolgenden Gewerke nicht leichter macht).
Zwar wird jedem Kunden von Haacke-Haus bei Vertragsschluss die schematische Darstellung einer Zeitschiene übergeben, wonach 9 Monate nach Vertragsschluss das Haus übergeben werden soll. Darauf sollte man aber jedenfalls derzeit bei Haacke-Haus nicht allzu viel geben, zumal diese Darstellung völlig unverbindlich ist.
Wer also mit Haacke-Haus bauen will, sollte zur Vermeidung der dargestellten Probleme unbedingt einen festen Übergabetermin vereinbaren. Einen solchen Termin wird Haacke-Haus schon aus Eigeninteresse um jeden Preis einhalten wollen. Wird der Termin nämlich überschritten, befindet sich Haacke-Haus ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich in Verzug mit der Folge, dass der Bauherr den Verzugsschaden (sprich: Schadensersatz) geltend machen kann. Wer beispielsweise noch zur Miete wohnt, tut dies somit für die Dauer der Fristüberschreitung grundsätzlich auf Kosten von Haacke-Haus. Alle anderen Vertragsvarianten sind für den Bauherren demgegenüber mit enormen Unsicherheiten verbunden.
Der Bericht betrifft zwar nur einen Teilaspekt des Hauskaufes ... aber ist aus meiner Sicht für den Verbraucher durchaus nützlich .... daher "hilfreich" ...
28.04.2011 20:20
Willkommen bei Ciao. GLG
28.04.2011 17:33
Der Bericht betrifft zwar nur einen Teilaspekt des Hauskaufes ... aber ist aus meiner Sicht für den Verbraucher durchaus nützlich .... daher "hilfreich" ...