Die Bundesratsdebatte zum Zuwanderungsgesetz
27.03.2002
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 felice2000
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Eine Plattitüde vorab: Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder und wurde 1949 installiert, um der mit einer übergroßen Zentralmacht einhergehenden Gefahr des Machtmißbrauchs zu begegnen. Nach meinem Verfassungsverständnis – und um die Frage der Verfassungstreue wird ja seit vergangenen Freitag fleißig gestritten – gibt es deshalb genau zwei zulässige Gründe für ein Bundesland, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz abzulehnen:1. Das Gesetz schadet dem *eigenen* Bundesland Nehmen wir also an, das Zuwanderungsgesetz hätte 50% der zukünftig zu erwartenden Zuwanderer Bayern zur Aufnahme zugewiesen. Dann hätte Stoiber guten Grund gehabt, dieser Ungleichbehandlung wegen sein Veto einzulegen. Nehmen wir alternativ an, der Bundestag hätte beschlossen, die Kosten für die Integration der als Neubürger aufzunehmenden Ausländer sollten zu 80% die Länder tragen. Auch dann könnte ich den um seinen eigenen Haushalt besorgten Ministerpräsidenten gut verstehen, wenn er mit NEIN stimmte. 2. Das Gesetz ist schlecht für Deutschland Dieser Punkt subsumiert den Fall, den die verfassungsgebende Versammlung ("Parlamentarischer Rat") im Sinn hatte, nämlich Gesetze, die gegen die Demokratie, die öffentliche Ordnung oder eben die Verfassung selbst gerichtet sind, zu verhindern. Und es bezieht den viel wahrscheinlicheren und häufigeren Fall mit ein, daß es aus tiefstem Gewissen dem zur Stimmabgabe aufgerufenen Ministerpräsidenten unmöglich ist, zuzustimmen.Als unter der Leitung von Oskar Lafontaine in der letzten Legislaturperiode der Kohl-Regierung der Bundesrat zum Instrument der (CDU-Rhetorik) "Blockadepolitik" wurde, da habe ich darüber nur gelächelt und mich insgeheim gefreut, daß Lafontaine die CDU ein ums andere Mal zum Verlierer stempeln konnte. Nur darum ging es. Es ging nicht um Renten- oder Steuerreform. Denn was diese Gesetze der Kohl-Regierung angeht, so waren sie – das gaben auch die Oppositionsparteien weitestgehend zu – in jedem Fall besser, als der Status quo. Es waren also weder dem eigenen Bundesland schadende, noch schlechte Gesetze im obigen Sinn. Sondern es erschien einfach aus parteitaktischen Erwägungen heraus nicht opportun, die Gesetze unter CDU-Regierung durchgehen zu lassen.Wie gesagt: Damals habe ich mich als zu jener Zeit sehr massiver Ablehner der Person Kohl über die Lafontaine'sche Politik klammheimlich gefreut. Inzwischen sehe ich die Sache ganz anders. Was Lafontaine – und seine Kollegen von den SPD-geführten Ländern – nämlich gemacht haben, war Verfassungsbruch. In dieser Form war das einmalig in der Bundesrepublik und wurde entsprechend von der CDU gegeißelt. Wie problematisch ist es da, daß ausgerechnet die CDU, seit Jahren über diese Politik zeternd, zum selben Mittel greift, wenn sich nun, vier Jahre später, die politischen Verhältnisse umgedreht haben?Das Gesetz zur Zuwanderung ist weder zum Schaden eines Bundeslandes, noch ist es schlecht. Ganz im Gegenteil, und zwar gar nicht unbedingt nach meiner eigenen (hier ganz unmaßgeblichen) Meinung, sondern nach Meinung nahezu sämtlicher politisch relevanten Stimmen der Republik. Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände eingeschlossen – wo sonst gibt es schon einmal solche Einigkeit? Aber auch das schlichte Individuum kann an dem Gesetz ernsthaft nichts finden, weshalb ein NEIN im Bundesrat gerechtfertigt wäre.Wohlgemerkt: Im Bundes*tag* ist das meines Erachtens okay. Denn dort streiten sich die Parteien um die *beste* Formulierung eines Gesetzes. Wenn das, was die Regierung vorschlägt, in den Augen der CDU noch besser ginge, dann stimmt sie dagegen, und das ist völlig in Ordnung. Im Bundes*rat* sieht die Sache ganz anders aus. Nach meinem Verfassungsverständnis *muß* das Land grundsätzlich zustimmen (das heißt akzeptieren, was die demokratisch gewählte Legislative beschlossen hat), es sei denn, es gibt erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Gesetzes. Die gibt es aber im vorliegenden Fall nicht. Der Gesetzestext ------------------ Wo ich schon behauptet habe, daß das Individuum gegen das Gesetz nichts haben kann, will ich zumindest einen kurzen Verweis auf die offizielle Quelle geben. Denn ich kann mir nicht vorstellen, daß mehr als – sagen wir – 1% der deutschen Bevölkerung eigentlich weiß, worum da gestritten wird. Ich behaupte: Wenn der Laie es sich durchliest, kann er nicht begreifen, warum solch massive Gegenwehr sich bildet. Dann wird offensichtlich, daß es ausschließlich um das Schlüsselwort "Ausländer" geht, das die konservativen Parteien als Aufhänger nehmen wollen, um polemische Stimmung im Wahlkampf zu machen. Also, hier findet Ihr das ominöse Gesetz: http://www.bundesregierung.de/Anlage18763/Entwurf_des_Zuwanderungsgesetzes_Stand_1._Maerz_2002.pdfGut ist auch die folgende html-Quelle: http://www.ewhaus.de/aktuell_zuwanderung.htm Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit ----------------------------------- Wer sich ernsthaft mit Jura befaßt, wer schon einmal vor Gericht gestanden hat – ob als Kläger oder Beklagter -, der wird (hoffentlich mit Freuden) festgestellt haben, daß eine Entscheidung über die (Un-)Rechtmäßigkeit individuellen Tuns immer eine Ermessensfrage ist. Und zwar im folgenden Sinne: Hat der Betroffene gegen den *Sinn* und gegen die *Absicht* eines Gesetzes verstoßen?Wer zum Beispiel über eine rote Ampel gehen möchte und meint, formal sei er auf der Seite des Rechts, wenn er sich fünf Meter von der Ampel entfernt und etwa diagonal die Straße dort überquert, wo die Ampel scheinbar gar nicht mehr zuständig ist, der handelt dennoch gegen den Sinn des entsprechenden Abschnitts der Straßenverkehrsordnung. Das kann man – unter Umständen – Umgehungstatbestand taufen, oder man kann einfach feststellen (und das tun Richter jeden Tag), daß ein offensichtlicher Verstoß gegen die vom Gesetz intendierte Regelung erfolgt ist – basta. Wie verhält es sich hier im Falle der Bundesratssitzung vom vergangenen Freitag?Zunächst eins vorweg: Mir sind Personen – schon gerade sogenannte Experten – höchst suspekt, die eine übertrieben klare Position in dieser Frage haben. Die Tagesthemen vom Abend der Bundesratsentscheidung konnten sofort zwei Rechts-"Professoren" aus dem Hut zaubern, die jeweils eine Extremmeinung vertraten. Der eine (ein ausgewiesener "Verfassungsexperte") behauptete felsenfest, die Entscheidung Wowereits sei einzig richtig, völlig korrekt und verfassungsgemäß gewesen; der andere (ebenfalls hochdekoriert und über jeden akademischen Zweifel erhaben) war anderer Meinung und fand es nötig, diese Meinung mit den Worten eines "eklatanten Verfassungsbruchs" durch den Berliner Regierenden Bürgermeister zu dekorieren.Versteh ich schon mal gar nicht. Jeder Laie kann nachvollziehen, daß es in keinem Fall besonders einfach ist, in dieser kuriosen formalen Diskussion zu einer eindeutigen Lösung zu kommen. Wenn dann gerade die, von denen man Abstand, Mäßigung, Weisheit verlangen möchte, die jenseits der 50 angelangten Ordinarien juristischer Lehrstühle, aus der Hüfte die "eklatanten Verfassungsbrüche" schießen, so, als habe die Regierung soeben ein neues "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" (http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/ermaechtigungsgesetz/) beschlossen, dann möchte ich im Gegenzug gerne die Absetzung eines solchen Professors betreiben. Solche Experten braucht kein Mensch.Hat man Schwierigkeiten mit der Lösung der Frage: "Handelte Wowereit verfassungsgemäß", so kann man sich das Nachdenken dadurch erleichtern, daß man die übergeordnete Frage beantwortet: Welchen Schaden hat Wowereit angerichtet, falls er tatsächlich dem Wortlaut der Verfassung zuwider gehandelt hat? Fällt uns da was ein? Ich kann einen Schaden durch das Verhaltens Wowereits eigentlich nicht erkennen. Denn er befand sich ja ganz offensichtlich in einer Zwickmühle, der er durch den alternativen Entscheid "Tja Jungs, da ihr Euch nicht einig seid, werte ich das Votum des Landes Brandenburg als Enthaltung" nicht gelöst hätte. Denn dann wäre das Gesetz *nicht* beschlossen worden – und das wäre in den Augen der meisten Deutschen wohl mit dem größeren Schaden verbunden gewesen. Mir kommt die Schimpferei auf Wowereit im übrigen so vor, wie das Verdikt, der Mensch, dem sein Fahrrad gestohlen worden sei, trüge eigene Schuld, weil er es nicht mit mehreren Hochsicherheitsschlössern an mehrere Zaunpfähle gebunden hätte. Oder noch krasser – und immer wieder gerne gehört – die junge Frau, die selbst die Schuld an ihrer Vergewaltigung trägt, wenn sie in so aufreizenden Klamotten durch die Gegend läuft. Mir kommt bei solcher Rhetorik stets die Galle hoch. Derjenige, der die alleinige Schuld trägt, der den Schaden angerichtet hat, ist stets der Dieb, ist stets der Vergewaltiger.Und im Bundesrat? Der handelt spätestens seit Lafontaine – und seither fleißig (und ziemlich erfolglos) kopiert von der CDU/CSU-Fraktion - entgegen dem Sinn der Verfassung. Er verwechselt nämlich die von Parteien im Bund getragene Meinungsbildung und –äußerung im Bundestag mit der Wächterfunktion der unabhängigen Länder. *Das* ist Grund für eine Diskussion um eine Verfassungskrise. Wenn dann aufgrund eines solchen Mißbrauchs des Bundesrates eine Situation wie die Wowereits entsteht, in der dieser eigentlich gar nicht mehr so recht verfassungsgemäß handeln kann, weil alle Stiere im Plenum nur noch auf ihre Chancen im Bundestagswahlkampf blicken, dann kann ich das so schlimm nicht finden.Will sagen: Ganz egal, was die Experten sagen, im Ergebnis ist es gut und inhaltlich offensichtlich gerechtfertigt, wenn das Gesetz den Bundesrat passiert hat, denn wer die Äußerungen von Schönbohm in den vergangenen Wochen und Monaten verfolgt, kann sich von der Annahme, er sei massiver Gegner des Gesetztes und müsse Schaden vom Land Brandenburg abwehren, nicht überzeugen. Also war Brandenburg dem Inhalt nach für das Gesetz, und also ist es richtig, wenn das Gesetz durchgegangen ist. (Ganz abgesehen davon, daß die Brandenburger Verfassung den Ministerpräsidenten als alleinigen Vertreter des Landes vorsieht. Wenn ein Minister ihm dann im Bundesrat widerspricht, ist das grundsätzlich ohne Belang. Man stelle sich vor, Alwin Ziel -SPD- hätte im Bundesrat mit NEIN gestimmt und wäre von Stolpe übersimmt worden: hätte die CSU dann auch von Verfassungskrise gesprochen, wenn Wowereit des Ministerpräsidenten Wort als das Gewichtigere gewertet hätte? Ist es überhaupt von Belang für den Bundesratspräsidenten, welcher Partei ein Bundesratsvertreter eines Landes angehört?) Eine letzte Bemerkung, die ein bezeichnendes Licht auf die nicht verfassungskonforme Sicht vieler Politiker im Lande wirft: Beate Blechinger, die Vorsitzende der CDU-Fraktion des Brandenburger Landtages, sagte vor zwei Tagen in einem Radio-Interview, sie sei mit dem Verhalten von Jörg Schönbohm insbesondere deshalb sehr zufrieden, weil er die Geschlossenheit der CDU-Front nicht durchbrochen hätte.Braucht es noch ein klareres Indiz? Wer im Bundesrat von CDU-Front spricht und dabei die Interessen der Länder und die im Grundgesetz vorgesehene Rolle des Bundesrates völlig ignoriert, der sorgt allerdings dafür, daß Stimmen laut werden, die eine solche Verfassungsreform fordern, der die zur Zeit überstarke Rolle des Bundesrates zum Opfer fällt. Grüße Felice
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02.04.2002 21:32
Parteidisziplin ist doch Alles - gerade dann, wenn der politische Gegner eine allgemein akzeptable Idee in den Raum stellt, da wird laviert und blödgeredet, schließlich kann man denen doch nicht den kleinsten Erfolg gönnen
30.03.2002 00:50
super Bericht. Auch für einen Laien verständlich. Habe dihc daher auch in mein CIS aufgenommen, außerdem möchte ich gerne wissen, wie das mit Ciao ausgeht. Frohe Ostertage. CU Kruemmel-1
28.03.2002 19:22
...nun, es ist absolut müßig, zu dem Thema irgendetwas zu Kommentieren. Es geht in diesem, unserem schönen Land schon längst nur noch alles um Macht und Geld. Wer etwas "SINNVOLLES" tun möchte, wird zum Arsch abgestempelt und darf froh sein, dafür nicht eingesperrt zu werden. Dieses Land (aber auch woanders ist es nicht unbedingt anders) ist zu einem Freiluft-Irrenhaus verkommen. Um soweit wenigstens in der Nähe des hier behandelten Themas zu bleiben: Jedes neue Gesetz bringt nichts weiter als ain Stück Verwirrung mehr, über das man trefflichst streiten und eine menge Geld verdienen kann. Der einzige Beruf mit Zukunft ist der des Juristen und die lachen sich längst über die Blödheit der Gesetzgeber kaputt. Wir wollen Einwanderung in den Griff kriegen? Warum bauen wir dann nicht die Spannungen (sprich Gefälle) ab, die "Strömungen" verursachen? Soziales ist nichts anderes als Physik- es geht um Naturgesetze...