Frauen im Islam
01.08.2006
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immer noch im abistress! erst wieder in einem monat aktiv.... lg sweetheart
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Heute berichte ich über ein Thema, welches mich sehr interessiert hat und ich mich aus diesem Grund sehr lange und intensiv damit beschäftigt habe: ''FRAUEN IM ISLAM''!!! Dieses war mein FACHARBEITSTHEMA in der Schule im Fach Religion welches ich euch jetzt näher bringen möchte. Vorab möchte ich sagen, dass die ganzen Informationen natürlich aus den VERSCHIEDENSTEN QUELLEN zusammengestellt wurden, mein Zimmer sah aus wie ne halbe Bücherei, da ich zuvor so gut wie kein Wissen über diese Religion hatte. Natürlich habe ich diese Quellen nicht wörtlich übernommen, also auf Deutsch gesagt, abgeschrieben sondern nach meinem Schema zusammengestellt und nur einzelne Aspekte aufgenommen und umgeschrieben. So, jetzt kommen wir aber erst einmal zu meinem Vorwort, welches ich erst einmal wichtig finde zu erwähnen: ++++Vorwort++++In der Welt in der wir leben, gibt es viele unterschiedliche Religionen, Kulturen und Traditionen, die sich von Land zu Land, aber auch besonders von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Oft haben Menschen Probleme, bestimmte Bräuche und Sitten zu verstehen, da sie sich nicht mit den Hintergründen beschäftigen. Oftmals gibt es Vorurteile, ohne dass diese der Wahrheit entsprechen. So ist es auch im Islam. Jeder Mensch hat zwar schon mal etwas über den Islam oder die Muslimen gehört, jedoch wissen die meisten Menschen nicht, worum es bei diesem Glauben tatsächlich geht. Auch vieles am islamischen Familienleben erscheint einem fremd und unverständlich. Diese Facharbeit befasst sich daher mit dem Islam, insbesondere mit der Rolle der Frau. Folgende Fragestellungen wurden unter anderem aufgegriffen: - Wie und in welchen Bereichen wird die Geschlechtertrennung praktiziert? - Welche Rollen werden Mann und Frau zugeschrieben? - Sind Kopftuch und Schleier ein Zeichen der Unterdrückung? Es ist klar, dass die folgenden Aussagen und die Untersuchungen der Facharbeit nicht auf jede muslimische Familie zutreffen, denn ob und wie stark die Religion und die Traditionen befolgt und eingehalten werden, hängt von jeder Familie individuell ab. Diese Facharbeit beschreibt daher ein typisches Familienleben, wie es im Islam erwartet wird. Für die Leute, die nur sehr wenig Allgemeinwissen über de Islam haben, habe ich ein paar allgemeine Informationen zusammengestellt:++++Islam im Allgemeinen++++ Islam ist arabisch und bedeutet soviel wie ,,Hingabe, Ergebung, Unterwerfung'' an Gott. Er ist eine vom Prophet Mohammed Anfang des 7. Jahrhundert gegründete Religion, deren Anhänger als Muslime bezeichnet werden. Mit ca. 1 Milliarden Gläubigen ist der Islam nach dem Christentum die zweitgrößte Religion der Welt. Die folgende Abbildung zeigt die Staaten mit einem islamischen Bevölkerungsanteil von mehr als 10%. Der Islam ist eine monotheistische Religion, das heißt, die Muslime verehren nur einen Gott, nämlich Allah und leben nach den 5 Grundpfeilern des Islam: 1. Glaubensbekenntnis 2. Gebet (fünf mal täglich) 3. Abgabe von Almosensteuer 4. Fasten im Monat Ramadan 5. Wallfahrt nach Mekka Meine Facharbeit habe ich in 4 VERSCHIEDENE BEREICHE eingeteilt: 1. Geschlechtertrennung im Koran 2. Geschlechtertrennung im privaten Bereich 3. Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit 4. Geschlechtertrennung im religiösen Bereich So fangen wir mit dem ersten Bereich, die Geschlechtertrennung im Koran an. Aber wer oder was ist eigentlich der Koran? Das heiligste Buch, sowie die Hauptquelle des islamischen Rechts, ist der Koran. Dieser enthält alle gesammelten Offenbarungen des Propheten Mohammeds. Der Koran ist in 114 Kapiteln (Suren) aufgeteilt, die ihrer Länge nach angeordnet sind, sodass die kürzeste Sure am Ende und die Längste am Anfang des Korans steht. Die erste Sure ist von außergewöhnlicher Bedeutung und spielt aufgrund. Die Einleitung bildet den ersten Teil der muslimischen Gebete. 1. ++++Geschlechtertrennung im Koran++++ Laut Koran sind Mann und Frau vor Gott gleichgestellt: ,, Und ihr Herr antwortet ihnen: ,,Siehe, ich lasse keine Tat von euch verloren gehen, sei es von einem Mann oder einer Frau … .''(3,195), jedoch hat jeder von ihnen untereinander verschiedene Rechte und Pflichten. Die Frau wurde aus dem Mann geschaffen. Ihre Aufgabe ist die sexuelle Befriedigung ihres Mannes:,, Er ist es, der euch aus einem einzigen Menschen erschuf; aus ihm machte Er seine Frau, auf dass er ihr zuneige. Und wenn er bei ihr geruht hat, trägt sie eine leichte Last mit ihr umher …." (7,189) sowie die Hervorbringung vieler männlicher Nachkommen:,, Und Allah gab euch Ehepartner aus euch selbst und gab euch durch eure (Ehe-)Partner Söhne und Enkel und versorgte euch mit Gutem.'' (16,72) . Auch wenn sich die Frau im Bezug auf ihre Menschlichkeit nicht vom Mann unterscheidet, erwähnt der Koran an einigen Stellen die Unterordnung und Benachteiligung der Frau. So heißt es zum Beispiel:,, Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und sorgsam in der von Allah gebotenen Wahrung ihrer Intimsphäre. Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie. '' (4,34). Hier wird ganz klar die männliche Überlegenheit deutlich. Der Mann hat das Recht seine Frau zu schlagen und sie mit dem Entzug des Geschlechtsverkehrs zu bestrafen. Er kann aber auch jederzeit ohne ihre Einwilligung verlangen, mit ihr geschlechtlich zu verkehren:,, Euere Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu eurem Feld, wie ihr wollt.'' (2,223) (Die Zahlen hinter den Zitaten sind die Stellen im Koran, an denen man diese Zitate wiederfindet) Die Geschlechtertrennung im Islam wird jedoch nicht nur im Koran beschrieben, sondern sowohl im privaten, als auch im öffentlichen und religiösen Bereich praktiziert. 2. ++++Geschlechtertrennung im privaten Bereich+++
Kinder:Der Wunsch nach Kindern ist für eine muslimische Familie eine Selbstverständlichkeit. Traditionell wird die Frau vom Dorf, besonders in den afrikanische Ländern, bei der Entbindung von weiblichen Verwandten unterstützt, in der Stadt findet die Entbindung meistens in einem Krankenhaus statt. Der Mann ist unter keinen Umständen bei der Geburt anwesend. Oftmals legt der Mann den Namen des Kindes alleine fest, bei der Geburt eines Mädchens ist die Einflussmöglichkeit der Frau auf die Namensgebung jedoch größer. Schon nach der Geburt des Kindes spielt das Geschlecht im Islam eine entscheidende Rolle. Wird ein Mädchen in eine muslimische Familie geboren, ist die Freude oftmals viel kleiner als bei einem Jungen. Es kann sogar vorkommen, dass die Familie von ihrem Umfeld bemitleidet wird. Ein Grund für die zurückhaltende Freude, manchmal auch Ärgernis ist, dass die Töchter nicht zum Familieneinkommen beitragen, denn hierfür ist einzig und alleine das männliche Geschlecht zuständig. Daher ist eine muslimische Familie mit vielen Söhnen sozusagen ein Idealbild im Islam. Die Stellung der Frau wird innerhalb der Familie, aber auch innerhalb der Gesellschaft verbessert. Bei der Geburt mehrerer Töchter hat der Mann das Recht, seine Frau zu bestrafen oder zu verstoßen. Ist ein Paar nicht in der Lage Kinder zu bekommen, wird die Frau beschuldigt und der Mann hat das Recht sich scheiden zu lassen oder weitere Frauen hinzuziehen:,,…, nehmt euch als Frauen, was euch gut erscheint, zwei oder drei oder vier.'' (4,3). Wird jedoch eine Tochter in eine Familie mit schon vorhandenem Sohn hineingeboren, ist das nicht ganz so schlimm und die Mutter kann sich auf Unterstützung im Haushalt freuen. Schon im frühen Kindesalter muss sich das Mädchen im Haushalt betätigen und auf jüngere Geschwister aufpassen. Sie soll sich so schnell wie möglich für die Familie nützlich machen. Die Mutter, aber auch andere weibliche Verwandte bereiten sie daher früh auf die Rolle als Hausfrau vor und lehren ihr wie Frauen sich in der Gesellschaft zu verhalten haben. Im jungen Alter hat das Mädchen noch die Erlaubnis sich mit Personen des anderen Geschlechts zu treffen. Sobald sie aber in die Pubertät kommt, muss sie öfters zu Hause bleiben und sich in der Öffentlichkeit zurückhalten. Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch innerhalb der Familie hat das Mädchen bescheiden zu sein und muss Respekt gegenüber Älteren, aber vor allem männlichen Familienmitgliedern zeigen. Sie muss ihrem Bruder, Vater oder Onkel dienen und gehorsam sein. Die Mutter trägt die Sorge bei Mädchen bis zur Pubertät, bei Jungen ca. bis zum 7. Lebensjahr. Die gesetzliche Vertretung der Kinder liegt jedoch beim Vater. Ehe:Wie die Familie, spielt auch die Ehe im Islam eine große Rolle. Die Ehelosigkeit ist eine Ausnahme, denn der Koran ordnet an, alle heiratsfähigen Männer und Frauen zu verheiraten: ,, Und verheiratet die Ledigen unter euch…''(24,32). Jedes Familienmitglied hat bestimmte Pflichten zu erfüllen, ein abweichendes Verhalten wird nicht toleriert. Nach der Eheschließung nimmt jedes Familienmitglied seinen zugewiesenen Platz in der Hierarchie ein. Das Oberhaupt der Familie ist der Mann, die Ehefrau ist verpflichtet ihm gehorsam zu sein. Trotz dieser Rangordnung beschreibt der Koran das Verhältnis der Ehepartner zueinander so: ,, Und eines von einen Zeichen ist, dass Er zwischen euch von euch selbst Partner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen ruht, und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesetzt.'' (30,21). In der Vergangenheit konnten Mädchen schon im Alter von 9 Jahren verheiratet werden, dies ist heutzutage nur noch sehr selten der Fall. Viele islamische Länder haben daher ein Mindestalter der Eheschließung festgelegt, welches bei Mädchen zwischen 14-16 Jahren und bei Jungen zwischen 16-18 Jahren liegt. Traditionell wir die Ehe von den Eltern arrangiert, jedoch soll das Mädchen nicht gegen ihren Willen verheiratet werden, denn dann ist der Ehevertrag ungültig. Die Ehe im Islam ist ein bürgerlicher Vertrag und kein Sakrament. Ein Bestandteil in jedem Ehevertrag ist die Zahlung eines Brautpreises (Morgengarbe). Der Mann ist verpflichtet eine Mitgift in die Ehe zu bringen, damit die Frau nach dem Tod ihres Mannes oder im Falle einer Scheidung darauf zurückgreifen kann. Traditionell darf sie keinen Nichtmuslimen zum Mann nehmen, um den Glauben nicht zu gefährden. Erst nachdem der Mann zum Islam übergetreten ist, darf sie diesen heiraten:,, Und verheiratet (euere Töchter) nicht an Heiden, bevor sie gläubig wurden. Wahrlich ein gläubiger Sklave ist besser als ein Heide,…''(2,221) Andersrum hat der islamische Mann jedoch das Recht, eine Nichtmuslime zu heiraten. Scheidung:Die Scheidung ist eines der meist gehassten Dinge von Gott und ist auch nur der letzte Ausweg. Um sich von seiner Frau scheiden zu lassen, muss der Ehemann drei Mal die Scheidungsformel: ,,Ich verstoße dich'' aussprechen, denn dann erst ist die Scheidung rechtskräftig. Diese dreifache Scheidungsformel dient zum Schutz der Frau, um diese vor unüberlegten Entscheidungen ihres Mannes zu bewahren. Wurde die Formel nur ein oder zwei Mal ausgesprochen, ist die Scheidung unwiderruflich und der Mann muss weiterhin mit seiner Frau zusammenleben um sicherzustellen, dass diese nicht schwanger ist. Während der dreimonatigen Wartezeit ist der Mann unterhaltspflichtig. Stellt sich heraus, dass die Frau nicht schwanger ist, ist die Unterhaltspflicht nach den drei Monaten beendet. Diese Zeit soll jedoch nicht nur zur Feststellung einer möglichen Schwangerschaft genutzt werden, sondern vor allem zur Versöhnung. Der Koran fordert die Familie deutlich auf, die Ehepartner wieder miteinander zu versöhnen: ,,Und wenn ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann ernennt einen Schiedsrichter von ihrer Familie und einen Schiedsrichter von seiner Familie…'' (4,35). Werden die beiden Partner sich jedoch nicht mehr einig, wird die Scheidung rechtskräftig, sobald der Mann das dritte Mal die Scheidungsformel: ,,Ich verstoße dich'' ausgesprochen hat. In der heutigen Zeit hat auch die Frau in den meisten islamischen Ländern das Recht sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Diese muss jedoch im Gegensatz zum Mann einen triftigen Grund vor Gericht angeben. Ein wichtiger Grund ist das Versäumnis der Unterhaltspflicht, Impotenz, ansteckende Krankheiten, Gefängnisstrafe oder Grausamkeiten ihres Mannes. Reicht die Frau die Scheidung ein, verliert sie allerdings auch ihre Mitgift. In den meisten Fällen gehören die Kinder nach der Scheidung dem Vater. Dieser erhält das Sorgerecht ab dem ca. 7. Lebensjahr für den Jungen und ab dem ca. 10. Lebensjahr für das Mädchen. Im Islam ist nicht nur die Scheidung verhasst, sondern auch der Ehebruch gilt als eines der schwersten Verbrechen, welches laut dem Koran ,,mit hundert Hieben'' (24,4) bestraft werden soll. Jedoch sind zur Feststellung ,,vier (Augen-)Zeugen'' (24,4) erforderlich. Begeht der Mann Ehebruch, ist dies allerdings kein Scheidungsgrund für die Frau, den sie vor Gericht anführen könnte. Begeht die Frau jedoch Ehebruch, hat sie mit harten Strafen ihres Mannes und ihrer sowie seiner Familie zu rechnen, da sie Schande über die Familien gebracht hat. So, jetzt kommen wir zu dem dritten Bereich meiner Facharbeit, die Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit: 3. ++++Geschlechtertrennung in der Öffentlichkeit++++ Bekleidungsvorschriften:Auch in der Öffentlichkeit wird die Geschlechtertrennung stark praktiziert. In der islamischen Gesellschaft hat die Frau eine gute Hausfrau und Mutter sowie die Partnerin ihres Mannes zu sein. Der Mann ist für die finanzielle Versorgung verantwortlich. Von der islamischen Frau wird erwartet, dass diese sich in der Öffentlichkeit bescheiden, unauffällig und zurückhaltend verhält. Beim Verlassen des Hauses ist sie auf die Erlaubnis ihres Mannes angewiesen und hat korrekt gekleidet zu sein. Der Koran enthält zwar keine strikt einzuhaltenden Bekleidungsvorschriften, jedoch erwartet er sowohl von Frauen als auch von Männern, dass diese sich angemessen, also schlicht in der Öffentlichkeit kleiden. Die folgenden 2 Passagen sind diesbezüglich relevant: - ,, Und sage den heiligen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit wahren und ihre Reize nicht zur Schau stellen sollen, außer was (anständigerweise) sichtbar ist; und dass die ihre Tücher über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen sollen …'' (24,31). - ,, O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie etwas von ihrem Übergewand über sich ziehen sollen. So werden sie eher (als anständige Frauen) erkannt und (daher) nicht belästigt. '' (33,59). Mit Ausnahme der Brust legt der Koran also nicht fest, welche Körperteile bedeckt werden sollen. Oft wird das Kopftuch oder der Schleier von Nichtmuslimen als Zeichen der Unterdrückung angesehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn viele muslimische Frauen sehen diese Körperbedeckungen als Schutz vor der Öffentlichkeit, damit sie ,,erkannt und nicht belästigt (werden)'' (33,59). Dadurch, dass die Frau ihre Reize bedeckt, ist ihr Aussehen gleichzeitig ein Kennzeichen von ,,Keuschheit'' (24,31) und Treue ihrem Mann gegenüber. Außerdem gibt sie keinen Anlass zu einem unmoralischen Verhalten. Im Islam ist dieses vergleichbar mit dem Ehebruch. rechtliche Stellung der Frau: In der Rechtsstellung gibt es einige Ungerechtigkeiten zwischen Mann und Frau. Zum Beispiel die Bevorzugung des Mannes beim Sorgerecht der Kinder, das Recht mehrere Frauen zu heiraten, das einseitige Scheidungsrecht, sowie das Erbrecht oder die Gültigkeit von Zeugenaussagen. Besonders beim Erbrecht muss die Frau Einschränkungen hinnehmen. Der Koran sagt: ,, Die Männer sollen einen Teil der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten erhalten und ebenfalls sollen die Frauen einen Teil von der Hinterlassenschaft … erhalten..'' (4,7). Jedoch heißt es auch: ,, Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor; dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel des Nachlasses erhalten. Gibt es nur Mädchen, soll es die Hälfte haben.'' (4,11). Die Frau erhält also nur die Hälfte von dem Anteil ihres Mannes. Dies lässt sich damit begründen, dass der Mann alleine für die Versorgung seiner Familie verantwortlich ist, denn im Koran heißt es: ,, Die Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein, mit Rücksicht darauf, wie Allah den einen von ihnen mit mehr Vorzügen als den anderen ausgestattet hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben.'' (4,34), die Frau hingegen hat das Recht selbst über ihren Anteil zu verfügen. Nicht nur beim Erbrecht wird die Frau anders behandelt, auch bei der Zeugenaussage wird die Aussage der Frau anders gewichtet, als die des Mannes. Das Verfahren einer Zeugenaussage wird im Koran folgendermaßen beschrieben:,, Und nehmt euch von euren Leuten zwei zu Zeugen. Sind nicht zwei Männer da, dann sei es ein Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen." (2,282). Die Zeugenaussage einer Frau ist also weniger wert als die eines Mannes. Als Grund nennt der Koran lediglich:,, …, dass wenn eine der beiden irrt, die andere sie erinnern kann.'' (2,282). An diesen zwei Beispielen wird deutlich, dass die Frau dem Mann nicht nur in der Familie, sondern auch in der Öffentlichkeit stark unterlegen ist. So und zu guter letzt kommen wir zu meinem 4 Thema, Geschlechtertrennung im religiösen Bereich:
4.++++Geschlechtertrennung im religiösen Bereich++++Der Koran erwartet von Mann und Frau den religiösen Pflichten (besonders den 5 Säulen) nachzugehen, jedoch ist die Frau in ihrer Religionsausübung eingeschränkt. Der Besuch einer Moschee wird von der Frau nicht erwartet, denn sie soll ihr Gebet zu Hause vollziehen. Der Mann hingegen ist verpflichtet die Moschee regelmäßig zu besuchen. Um die Gottesverehrung zu praktizieren, werden Männer und Frauen in der Moschee getrennt. Gewöhnlich beten die Männer im großen Hauptraum, die Frauen in einem hinteren, abgesonderten Moscheebereich. Oftmals kommt es auch vor, dass die Frauen zum Beten in den Keller der Moschee gehen müssen. Der Grund für die Geschlechtertrennung beim Gebet ist, dass die Männer nicht durch den Anblick der Frauen abgelenkt werden, denn die Teilnehmer sollen sich voll und ganz auf das Beten konzentrieren. Beten Mann und Frau freiwillig außerhalb der Pflichtzeiten, können sie dieses auch gemeinsam. Die Frau muss jedoch in die hinterste Reihe. Während der Menstruation gilt die Frau als unrein. Ihr ist es nicht erlaubt, Gottesverehrung zu praktizieren. Sie darf nicht fasten, kein rituelles Gebet vollziehen, keinen Koran berühren oder eine Moschee betreten. Die fehlenden Fastentage müssen jedoch nachgeholt werden. Tut sie dies nicht, muss sie weitere Tage Bußfasten. Während der Schwangerschaft oder Stillzeit hat die Frau das Recht, sich auszusuchen, ob sie die gesundheitliche Gefährdung eingeht und fastet, oder dieses aufschiebt und nachholt. Möchte sie fasten ohne dass es vorgeschrieben ist, muss sie ihren Mann um Erlaubnis fragen, da das Paar während dieser Zeit keinen Geschlechtsverkehr haben darf. Außerdem verbietet der Koran den Geschlechtsverkehr während der Menstruation sowie während der Wallfahrt. Ob die Frau eine Wallfahrt nach Mekka unternehmen kann, hängt von ihrer Familie ab, da hohe Kosten anfallen und in der Regel ein männliches Familienmitglied die Frau begleiten muss. Ein weiterer Bestandteil der religiösen Pflichten ist die Abgabe von Almosen. Hierzu ist die Frau jedoch meistens nicht in der Lage, da der Mann für das Familieneinkommen zuständig ist. Die Frau kümmert sich um den Haushalt und hat kein Geld worüber sie verfügen kann und ist somit nicht in der Lage Almosen zu geben. ++++Schlussbemerkung++++ In der Ausarbeitung des Themas ,,Frauen im Islam'' wird deutlich, dass die traditionsgebundene Frau es schwieriger hat als der Mann. Die Ehefrau ist durch ihre eingeschränkten Rechte, ihrer Gehorsamspflicht und seiner übergeordneten Stellung ihrem Mann ausgeliefert und so von ihm abhängig. Jedoch findet man in unserer heutigen Zeit immer mehr muslimische Familien, die sich von den strengen Traditionen, sowie von der strengen Religionsausübung losgelöst haben. Besonders in unserer westlichen Welt, gibt es immer mehr emanzipierte muslimische Frauen, die sich ihrem Mann nicht mehr untergeordnet fühlen und in ihrer Familie dieselben Rechte haben, wie die restlichen Familienmitglieder. Alleine durch das Leben in unserer westlichen Gesellschaft in der Frauen und Männer gleichgestellt sind, ist es sehr schwierig seiner streng islamisch geprägten Einstellung nachzugehen ohne sich dabei an sein Lebensumfeld anzupassen. Ich hoffe ihr hattet Spaß beim Lesen und ich konnte euch den Islam ein bisschen näher bringen. lg sweetheartMit diesen Quellen habe ich unter anderem gearbeitet: Literaturverzeichnis: Bücher: Hofmann, Murad Wilfried: Der Koran. Das heilige Buch des Islam München, Hugendubel Verlag (1999)Kabasci, Kirstin: Islam erleben Bielefeld, Peter Rump Verlag (2001) Khoury, Adel Th.: Islam kurz gefasst Frankfurt am Main, Josef Knecht Verlag (1998)Rohe, Mathias: Der Islam - Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche Perspektiven Freiburg im Breisgrau, Herder Verlag (2001) Ruthven, Malise: Der Islam. Kurze Einführung Stuttgart, Reclam Verlag (1997)Schiefer Ferrari, Markus: Islam und Christentum. Religion im Gespräch Münster, Lit Verlag (2001) Troeger, Eberhard: Der Islam: Was Christen wissen sollten Wuppertal, Brockhaus Verlag (2002) Internetquellen: http://www.ahmadiyya.de/library/rechtePflichtenFrauIslam.html http://www.islamisches-zentrum-muenchen.de/html/islam_-_frau_und_familie.html http://www.kopftuch.info/frauimislam/islamische_ehe.html http://www.kopftuch.info/frauimislam/warum_muslima_kopftuch.html http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Islamische_L%C3%A4nder.png http://de.wikipedia.org/wiki/Islam
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29.01.2012 13:00
interessante arbeit, bei der sicherlich noch einige punkte weiter ausgearbeitet werden könnten ... toll gemacht! lg detlef
21.09.2008 14:27
Zum Glück tut sich einiges! So hat z..B. der marokkanische König (Mohammed VI) neue Frauenrechte erlassen, daß auch für die Frau die Scheidung erleichert wird, ein Mindestalter von 18 Jahren zum Heiraten,..... Leider wird vieles mit der Tradition verwechselt und die Männer zwingen die Frauen zu Dingen, die mit der Religion nichts zu tun haben (Zwangsehen u.ä.) Prima Bericht!
05.04.2008 11:48
Guter Bericht. Er könnte jedoch noch um einiges ergänzt werden. Beispielsweise wird die Sharia, das islamische Recht, nicht erwähnt, nach dem Frauen für ihre typischen "Vergehen" noch viel strenger behandelt werden. Sharia und Islam sind meines Erachtens nicht voneinander zu trennen. Du schreibst zum Kopftuch: "Oft wird das Kopftuch oder der Schleier von Nichtmuslimen als Zeichen der Unterdrückung angesehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn viele muslimische Frauen sehen diese Körperbedeckungen als Schutz vor der Öffentlichkeit, damit sie ,,erkannt und nicht belästigt (werden)'' und ergänzt in meinen Augen widersrpüchlich: "Dadurch, dass die Frau ihre Reize bedeckt, ist ihr Aussehen gleichzeitig ein Kennzeichen von ,,Keuschheit'' (24,31) und Treue ihrem Mann gegenüber." Warum das widersprüchlich ist? Wenn die Frau der Öffentlichkeit und ihrem Mann gegenüber erst ihre Treue beweisen muß, indem sie sich verschleiert, dann kann man ganz sicher nicht von Gleichberechtigung reden. In dieser Auslegung ist das Kopftuch ein Teil der Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen. Männer müssen niemandem ihre Keuschheit beweisen. Was Tulays Kommentar angeht: Die Frau erscheint im Lichte Deines Berichts ein bißchen wie eine Sexsklavin, weil sie in vielerlei Hinsicht in der Tradition vieler islamischer Länder nun einmal genau das ist.