KKH lehnt Kündigung ab / Ein Fall für das Bundesversicherungsamt
03.11.2009
Pro:
Testmitgliedschaft, d . h . Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung der 18 - monatigen Bindungsfrist
Kontra:
bei Kündigung wurde behauptet, dass die Testmitgliedschaft nicht mehr gilt
Empfehlenswert:
Nein
 kkh_nie_wieder
Über sich:
Mitglied seit:03.11.2009
Erfahrungsberichte:1
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Die KKH ist eine Ersatzkasse. Anfang 2009 hat sich die KKH in die KKH Allianz umbenannt. Die Bewertung schreibe ich, um kurz aufzuzeigen, auf welche Art und Weise die KKH auf Neukundenfang geht. Die Geschichte begann Anfang 2009. Die KKH warb mit einer sog. Testmitgliedschaft, d.h. bei Kündigung/Wechsel in eine andere Ersatzkasse entfällt die 18-monatige Bindungsfrist. Dieses Feature hat mich überzeugt. Bei Problemen kommt man als Mitglied eben mit Hilfe dieser Testmitgliedschaft schnell aus der Kasse wieder raus.
Nach 6-monatiger Mitgliedschaft in der KKH war ich unzufrieden. Ich hatte zwei Anfragen (sehr komplizierter Sachverhalt), die pampig beantwortet wurden. Anstatt auf mein Anliegen einzugehen, wurde mir gesagt "geht nicht", obwohl ich Urteile vom Landessozialgericht zitiert hatte. Nun hatte ich diese Kasse keine Lust mehr. Ich kündigte. In dem Kündigungsschreiben schrieb ich kurz und knapp: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der KKH zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Als Antwort erwartete ich die Zusendung einer Kündigungsbestätigung mit zwei Kündigungsterminen (ein Termin unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungsfrist und ein Termin ohne Berücksichtigung der 18-monatiger Bindungsfrist bei Wechsel in eine andere Ersatzkasse).
Mein Arbeitgeber und ich bezahlen hohe Beiträge an die KKH, so dass die Ausstellung einer korrekten Kündigungsbestätigung eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Am nächsten Tag bekam ich einen Anruf von einer KKH-Mitarbeiterin. Sinngemäß sagte Sie mir, dass Sie überrascht über meine Kündigung sei, ich sei doch ein sehr neues Mitglied. So sei eine Kündigung nicht möglich. Ich erwiderte, eine Kündigung muss seitens der gekündigten Krankenkasse nicht genehmigt werden, um wirksam zu sein. Ausserdem wies ich auf die Testmitgliedschaft hin. Daraufhin meinte Sie, dass die Testmitgliedschaft nur innerhalb der ersten 2 Monaten der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden kann (d.h. Kündigungsmöglichkeit ohne Einhaltung der Bindungsfrist). Ich entgegnete, dass das nicht stimmt. Ich empfahl Ihr, die Satzung der KKH durchzulesen, da stand nämlich schwarz auf weiss, dass die Testmitgliedschaft für mich gilt.
Schlussendlich fragte Sie mich, wohin ich den wechseln würde. Ich erwiderte, dass ich in eine andere Ersatzkasse wechseln würde. Danach fragte Sie in Welche. Daraufhin antwortete ich, dass Sie das gar nichts angehen würde, da ich Arbeitnehmer bin. Sie fragte mich noch, wie ich eigentlich auf die KKH früher aufmerksam geworden bin. Ich sagte Ihr unmissverständlich, dass ich innerhalb der nächsten 14 Tage meine Kündigungsbestätigung im Postfach haben möchte, sonst ginge die Angelegenheit an das Bundesversicherungsamt.
Drei Tage später lag Post in meinem Briefkasten. Den Mitgliedsschaftsantrag für meine neue Krankenkasse hatte ich schon ausgefüllt und in den Briefumschlag gelegt. Freudig wollte ich die Kündigungsbestätigung von der KKH nun mit in den Briefumschlag legen. Leider befand sich in dem Brief keine Kündigungsbestätigung, sondern ein freches Schreiben, dass meine Kündigung so nicht möglich sei. Ich solle doch bitte eine Formular zurückschicken, dass ich die Kündigung zurückziehe. Dieses Schreiben legte ich in meinen Kopierer und schickte die Kopie umgehend per Fax an das Bundesversicherungsamt. Wie sich die KKH erlauben kann, auf diesen Satz "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der KKH zum nächstmöglichen Zeitpunkt." so zu antworten, ist mir schleierhaft. Am nächsten Tag schrieb ich eine scharfe Email direkt an den Vorstand der KKH. Daraufhin kontaktierte mich ein Mitarbeiter von der KKH Hauptverwaltung und (sinngemäß) entschuldigte er sich für das Verhalten der Sachbearbeiterin, die mir diesen Brief geschrieben hat. Angeblich habe die Sachbearbeiterin nicht gewusst, dass ich in einer Ersatzkasse wechseln wollte. Ich entgegnete ihm, dass ich der Sachbearbeiterin, die mich angerufen hat, das sehr wohl gesagt habe und dringend empfohlen habe in die Satzung zu schauen. Der Mitarbeiter sagte mir, dass man aus Kundenbindungszwecken dem Mitglied bei einer Kündigung nicht auf die Nase binden möchte, dass er dieses Sonderkündigungsrecht aus der Testmitgliedschaft hat. Ich meinte, dass ich mit meinem Satz "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der KKH zum nächstmöglichen Zeitpunkt." mich auf meine Testmitgliedschaft gar nicht berufen muss, sondern auf der rechtlichen sicheren Seite bin.
Der Mitarbeiter der KKH Hauptverwaltung teilte mir mit, dass das Bundesversicherungsamt diese sog. Angebot der Testmitgliedschaft untersagt hat. Ich meinte daraufhin, dass das Bundesversicherungsamt aber dieser Testmitgliedschaft zugestimmt hat, da ja die KKH Satzung (wo die Testmitgliedschaft drin steht) durch das Bundesversicherungsamt vorher genehmigt wurde. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die KKH mich für dumm verkaufen will. Erst locken Sie Neumitglieder per Testmitgliedschaft in die KKH, dann legt die KKH bei einer Kündigung dem Mitglied gesetzwidrig Steine in den Weg.
Ende: Meine Kündigungsbestätigung mit den zwei Kündigungsterminen lag dann zwei Tage später im Briefkasten. Jetzt bin ich frei von der KKH.
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03.11.2009 15:25
so kann man sich die Kunden auch vergraulen....lg
03.11.2009 14:43
Wenn schon die Allianz dahinter steht, kann das auch nicht viel anders laufen... :-(((
03.11.2009 14:01
Unglaublich wie 'Kunden' heutzutage behandelt werden. Ärgernisse mit Krankenkassen scheinen ja nicht mehr die Seltenheit zu sein, leider. Service gibt es nicht mehr und Höflichkeit wird auch gleich mit abgeschafft, schade, schade... Übrigens ein guter erster Bericht! Gruß, Sowan