Mit der "Kritik der praktischen Vernunft" aus dem Jahre 1788 (in der Folge mit KpV abgekürzt) hat Immanuel Kant einen Meilenstein in der philosophischen Moralbegründung gesetzt. Viele der zeitgenössischen um eine philosophische Moralbegründung bemühte Philosophen, wie z.B. Habermas oder Rawls, ... Bericht lesen
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Erfahrungsbericht von Thrasymachos über Kant, Immanuel Kritik der praktischen Vernunft 2. September 2000
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Das Werk der philosophischen Moralbegründung schlechthin
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Kompletter Erfahrungsbericht
Mit der "Kritik der praktischen Vernunft" aus dem Jahre 1788 (in der Folge mit KpV abgekürzt) hat Immanuel Kant einen Meilenstein in der philosophischen Moralbegründung gesetzt. Viele der zeitgenössischen um eine philosophische Moralbegründung bemühte Philosophen, wie z.B. Habermas oder Rawls, sind in ihren Arbeiten ein gutes Stück dem Kantischen Denken gefolgt.
Die KpV ist quasi der Höhepunkt des in der kleineren Schrift "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" aus dem Jahre 1784/85(in der Folge mit GMS abgekürzt)begonnenen Programms einer absoluten Begründung von Moral. Kant möchte zeigen, daß es eine reine (also von allen empirischen Dingen gesäuberte)und für alle vernünftigen Wesen absolut verbindliche Moralphilosophie gibt; er möchte auch darlegen, wie diese Moralphilosophie aussieht. Eine solche Moralphilosophie darf also nicht aus der Erfahrungswelt gewonnen werden, sondern muß ihren Sitz einzig und alleine in reiner Vernunft haben.(vgl. z.B. GMS, BA VIII,XI)
Wie also sieht eine Moral aus, die unabhängig von aller Erfahrung ihre absolute Geltung alleine aus der Vernunft bezieht?
Der Kategorische Imperativ, von Kant auch das Sittengesetz genannt, ist die einzige Regel, die zu einem objektiven und absolut notwendig geltenden Moralgesetz taugt. Der Wille des Menschen wird, folgt er dem Sittengesetz, von nichts anderem beeinflußt, als von der Form dieses Sittengesetzes. Nichts Empirisches ist dem Kategorischen Imperativ beigemengt.
Der Kategorische Imperativ lautet in seiner Hauptformulierung: "Handle so, daß die Maxime deines Willens zugleich Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnte." (KpV, A54)
Nun wird auch klar, weshalb hier der Wille des Menschen nur der Form und nicht des Inhaltes nach beeinflußt wird: der Kategorische Imperativ ist keine inhaltlich bestimmte Klugheitsregel nach dem Schema "wenn du A möchtest, mußt du B dafür tun", sondern er dient dazu, solche normalen Handlungsregeln auf ihren moralischen Gehalt hin zu prüfen. Der Kategorische Imperativ sagt "Handle so!" und zwar ohne wenn und aber, falls eine Maxime (das sind die persönlichen Lebensgrundsätze eines jeden einzelnen Menschen) verallgemeinerbar ist, d.h., falls eine Maxime von jedem anderen vernünftigen Wesen auch angewandt werden kann, ohne daß es Chaos gibt. Das heißt jetzt nicht, daß man jede x-beliebige Maxime eines anderen Menschen anwenden muß, sobald sie verallgemeinerbar ist, aber man kann wenn man möchte mit gutem Gewissen einer solchen Maxime folgen, denn sie ist moralisch o.k. Jeder Mensch muß einer Maxime, soll sie moralisch gut sein, folgen können wenn er will - aber keiner muß unbedingt jetzt der persönlichen Lebensgestaltung aller anderen folgen! Der einzelne Mensch soll sich Lebensgrundsätze fassen (und nur diese können moralisch gut oder moralisch böse sein) und nur er selbst überprüft seine Grundsätze daraufhin, ob ein jeder Mensch an seiner Stelle ebenso nach dieser Maxime handeln könnte, ohne daß dabei die Welt untergeht.
Verallgemeinerbarkeit ist das eine Kriterium für die Moralität einer Maxime. Das andere Kriterium ist die Motivation: ich darf einer Maxime nicht aus Eigenliebe folgen, sondern ich muß dies immer aus Achtung vor dem Sittengesetz tun. Angenommen ich habe es mir zur Maxime gemacht, immer die Wahrheit zu sagen. Diese Maxime ist zunächst einmal verallgemeinerbar, jeder könnte sich an meiner Stelle auch diesen Lebensgrundsatz nehmen, ohne daß die Welt dabei unterginge;das erste Kriterium für Moralität ist erfüllt. Wenn ich mir diese Maxime allerdings deswegen wähle, weil ich mir insgeheim Vorteile davon erhoffe und dies schließlich die alleinige Motivation für mich ist, nach dieser Maxime zu handeln, so handle ich nicht mehr moralisch - ich handle allenfalls legal, aber nicht moralisch. Erst wenn die Haupttriebfeder für die Handlung nach meiner Maxime die Achtung vor dem Sittengesetz ist, ist mein Handeln moralisch gut.
Das Sittengesetz verdient deswegen Achtung, weil es falsche Selbstliebe und Eigendünkel in ihre Schranken weist, ferner, weil es ein Gesetz ist, das die Vernunft aus sich selber heraus, ohne von irgendeiner anderen Autorität der Empirie beeinflußt worden zu sein, hervorbringt:die Vernunft gibt sich selber ein Gesetz! Das ist es auch, was Kant unter Freiheit versteht und was für ihn das oberste Prinzipium aller Moral darstellt. Freiheit heißt nicht, tun und lassen können was man will, sondern Freiheit ist die Fähigkeit, sich selber ein Gesetz geben zu können. Indem der Mensch das Sittengesetz achtet, achtet er sich selber als vernunftbegabtes Wesen - diese Vernunft zeichnet seine Würde, seine Persönlichkeit aus.
Damit ist die Moralbegründung bei Kant abgeschlossen. Im zweiten Teil des Buches versucht Kant eine Antwort auf die (von ihm so explizit in diesem Buche nicht gestellte) Frage "Was darf ich hoffen?" zu geben, nachdem er im ersten Teil eine Antwort auf die Frage "Was soll ich tun?" gegeben hat.
Kant meint, daß man in Ansehung der Existenz des Sittengesetzes in der Vernunft,vernünftigerweise hoffen darf, daß Gott existiert bzw. daß es eine Seele gibt, die unsterblich ist. Ebenso darf man davon ausgehen, daß der Mensch tatsächlich frei ist, denn ohne Freiheit gäbe es keine Moral, keine Verantwortlichkeit und wenn mir die Vernunft etwas gebietet, das Sittengesetz nämlich, obwohl ich unfrei bin, würde sie sich selber widersprechen, sie würde unmögliches fordern. Davon geht Kant aber nicht aus. Die Vernunft gebietet das Sittengesetz, also dürfen wir mit gutem Recht darauf hoffen (sofern wir unsere Vernunft, d.h. das,was uns zu Menschen macht,uns unsere Würde verleiht), daß wir tatsächlich frei sind, obgleich wir dies nie werden beweisen können. Ebenso verhält es sich mit Gott und der unsterblichen Seele - ich kann deren Existenz nicht beweisen (das hat Kant schon in der 1781 erschienenen "Kritik der reinen Vernunft" gezeigt), aber ich darf als moralisch handelnder Mensch darauf hoffen, daß es einen Gott gibt, der mir für die nach Maßgabe meiner geleisteten Moralität entsprechende Belohnung zuteil werden läßt.
Das soll natürlich kein Versuch eines Gottesbeweises sein. Vielmehr unternimmt Kant den äußerst löblichen Versuch, seinen Glauben zu rechtfertigen, er versucht zu zeigen, daß sein Glaube verantwortbar ist. Glaube bzw. Religion ist nicht beweisbar, aber man hat die Pflicht als aufgeklärter Mensch, über deren Inhalte Rechenschaft abzulegen, gegenüber sich selbst und gegenüber anderen. Täten dies heutzutage alle Menschen, gäbe es wahrscheinlich weitaus weniger religiöse Fundamentalismen, denn der Versuch einer Rechtfertigung seines Glaubens mittels der Vernunft schafft Distanz und entkrampft etwaige fanatische Bestrebungen.
Insofern sind Kants Bemühungen in diesem Buche ganz im Geiste der Aufklärung. Die Betonung der Freiheit und der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Menschen und die damit verbundene Pflicht, sich seines eigenen Verstandes, seiner eigenen Vernunft zu bedienen, sind auch für die heutige Zeit wertvolle Gedanken, die es zu bewahren gilt.
Alles in allem ist die "Kritik der praktischen Vernunft" ein Meilenstein der Philosophiegeschichte und ein Muß für jeden, der sich mit Moralphilosophie auseinandersetzen möchte. An dieser grandiosen Meisterleistung Kants kommt man nicht vorbei!
...Fußnoten dieses Mal:
(1) Der „kategorische Imperativ“ von ImmanuelKant lautet so: "Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne" (Kritik der praktischenVernunft, 140).
Wer sich über die innere Logik und die praktischen (und denkbaren) Folgerungen aus diesem Satz eingehender informieren möchte, den verweise ich auf den bedenkenswerten Aufsatz; Handlungs(un)fähigkeit in Kants Ethik – Ist der Kategorische Imperativ immer anwendbar? – Hausarbeit zum Proseminar "KantsKritik der praktischenVernunft" im Wintersemester 1995/96 bei Dr. Dr. D. von der Pfordten an der Georg-August-Universität Göttingen. Vorgelegt von Jens Rademacher. http://www.math.fu-berlin.de/~rademach/philo/kant.html
(2) (Kant zit. nach Karl Popper: ;Die offene Gesellschaft...
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