Der „Rückkaufswert“ wird rückwirkend korrigiert.
Ein überfälliges Urteil stärkt endlich die Versicherungsnehmer erheblich bei Kündigung
und Rückkaufswert. Dies gilt für jede Lebensversicherung - eigentlich auch für die LVM.
Eine Freundin von mir hatte jedoch große Probleme gerade mit ... Bericht lesen
Erfahrungsbericht von MAWI3 über LVM, LV 31.07.2001
Produktbewertung des Autors:
Erreichbarkeit im Ernstfall:
fast unmöglich
Zahlungsbereitschaft im Ernstfall:
nach viel Murren
Beitragshöhe / Leistungsverhältnis:
sehr schlecht
Allgemeine Kundenfreundlichkeit:
unfreundlich
Pro:
Nichts
Kontra:
schlechtes Benehmen
Empfehlenswert?
nein
Kompletter Erfahrungsbericht
Der „Rückkaufswert“ wird rückwirkend korrigiert. Ein überfälliges Urteil stärkt endlich die Versicherungsnehmer erheblich bei Kündigung und Rückkaufswert. Dies gilt für jede Lebensversicherung - eigentlich auch für die LVM.
Eine Freundin von mir hatte jedoch große Probleme gerade mit der LVM. Die Rechts- und Fachabteilung beendeten auf Ihr Vorbringen hin den "Schriftwechsel", weil meine Bekannte auf Ihre Rechte bestand.
"Man könne Ihrem Ansinnen nicht folgen..."
Dann hilft nur noch eine Klage, der (neue) Ombudsmann der Versicherungen in Berlin oder das Bundesamt für das Versicherungswesen in Berlin.
Der Grund:
Am 9.05.2001 kam es zu einer bemerkenswerten Entscheidung des 4. Senats des Bundesgerichthofes gegen die Versicherungswirtschaft. (Akz: IV ZR 121 / 00 u. 138 / 99 / 9.05.2001)Der Bund der Versicherten führte mit einem wesentlichen Teilerfolg eine Klage gegen die Allianz und eine andere große Versicherungsgesellschaft.
Nach der Entscheidung sind die seit 1995 geltenden und verwendeten Klauseln über den Rückkaufswert bei einer Kündigung unwirksam. Das Gericht ist/war der Meinung, dass die Verbraucher nicht erfassen könnten, welche wirtschaftlichen Nachteile sie bei Unterschrift unter den Vertrag oder die Kündigung erfahren würden.
Das heißt, dass jeder Verbraucher als Versicherungs-nehmer hier rückwirkend seinen Versicherungsvertrag (gerichtlich) prüfen lassen und einen angemesseneren und korrigierten Rückkaufswert erhalten kann.
Das bedeutet bares Geld!
Man darf nicht vergessen, dass sich die Versicherungs-wirtschaft auf diesem Weg (stark geminderter / nachteiliger Rückkaufswert) Milliarden Deutsche Mark auf unmoralichste Art und Weise - mit „Blaumann“ und einem „Kaiser-Lächeln“ – bis dato von seinen Versicherungsnehmern „abgezockt“ hat. Es ist eigentlich schon moralisch verwerflich genug, dass der BGH hierüber überhaupt entscheiden mußte.
Vereinfacht könnte nun auf dem Vergleichsweg über einen sogenannten „Nachschlag“ verhandelt werden. Viele Verbraucher können sich dieses Urteil somit zunutze machen. Es ist für Neukunden durch das Urteil mit gleicher Begründung nunmehr möglich, ohne Schaden, aus dem Vertrag ( bis 14 Monate) noch rückwirkend aussteigen zu können.
Leider blieb die zweifelhaft und unterschiedlich berechneten Überschußbeteiligungen durch das Gericht [noch] unangetastet. Der BGH widersprach in diesem Punkt der vorangegangen OLG-Entscheidung. Der Bundesverband der Versicherten kritisierte in diesem Punkt das Gericht scharf und wird diese Teilentscheidung nunmehr von dem Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Der Verband vertritt die Auffassung, dass die genutzte mathematische Berechnung nicht genau definiert ist und dies zu beliebig unterschiedlichen Ergebnissen der „willkürlich“ berechneten Überschussbeteiligung führen würde. Durch diese „mathematische Berechnungswillkür“ würde der Versicherungsnehmer ungerechtfertigt benachteiligt werden können.
Natürlich ist die Versicherungswirtschaft durch das Urteil stark verunsichert: Man beobachtet/vernimmt auch, wie dieses doch wesentliche Urteil bisher kaum in den Medien publik geworden ist. Ja - so mächtig ist die Versicherungswirtschaft...!
Es liegt also an den Verbrauchern, ob sie gegen die Versicherungsverträge vorgehen oder nicht. Natürlich wird die Versicherungswirtschaft nichts freiwillig anbieten...
Ich persönlich rechne mit einer gigantischen Prozesswelle, wenn die Versicherungswirtschaft, der Verband und das Bundesamt für das Versicherungswesen keine klare Entschädigungslinie fährt.
Aber die Angelegenheit trifft jede Versicherung und dies ist wesentlich!
Jeder Betroffene, der sich hier angesprochen fühlt, sollte deshalb schon jetzt seine Versicherung anschreiben. Er sollte aktiv werden...!
Mit diesem Urteil habt Ihr etwas in der Hand!
Wichtige Ergänzungen:
Eine besondere Konstellation liegt bei Verträgen vor 1995 vor. Die Versicherungsunternehmen können mit der Deregulierung seit 1995 ihre Versicherungsbedingungen selbst entwerfen. Der BGH führte jedoch aus, dass bestimmte Klauseln auch vor 1995 intransparent waren und deshalb nach AGB-Gesetz unwirksam seien.
Also prüft die Verträge, ob die betreffenden Klauseln einen deutlichen Hinweis auf eine sogenannte Rückkaufstabelle integeriert hatten, wenn nicht - dann wären auch diese Verträge "vor 1995" angreifbar.
Das Urteil gilt deshalb auch für Verträge vor 1995!
Leider gibt es keine Rubrik für Versicherungen allgemein, da ich alle Versicherungen (Rechtsschutz,Haftpflicht und Leben) bei der LVM habe.
Der wichtigste Faktor und Repräsentant einer Versicherung ist der Kundenbetreuer. Meine Lebensgefährtin und ich ...
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Liebe Leidensgenossen,
bitte schließt keine Lebensversicherung ab, egal bei welcher Versicherung, denn damit kann man keine Vorsrge betreiben.
Der Grund dafür ist, dass die reale Inflation höher liegt, als die Verzinsung, die solche Produkte bieten, j ...
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