Die einfache Art der Steuererklärung !!
03.07.2006
Pro:
Spitzen - Kompetenz, günstig im Vergleich zu Steuer - Kanzleien, top aktuell informiert
Kontra:
Keine - Null
Empfehlenswert:
Ja
 neo-12
Über sich:
Mitglied seit:11.06.2006
Erfahrungsberichte:22
Vertrauende:11
Dieser Erfahrungsbericht wurde von 43 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als sehr hilfreich bewertet
Hallo liebe Ciao-Gemeinde, jedes Jahr stellt sich erneut die Frage: Lohnsteuererklärung, selbst ärger und quälen oder vom kompetenten Steuerberater für sich bearbeiten lassen. Im Volksmund herrscht das Gerücht, das Steuer-Kanzleien sehr teuer seien. Das stimmt nur zum Teil. Denn Lohnsteuerhilfe-Vereine wie z.B. die LOHNSTEUERHILFE BAYERN e.V. . Hier sind hervorragende Steuerberater "zusammengefasst". Diese Alternative der Steuerberatung ist äußerst emfpehlenswert. Ich habe bereits mehrere Vereine getestet, ich bin bei der LOHNSTEUERHILFE BAYERN stehen geblieben. Und ich werde dabei bleiben.
Mit diesem Beitrag möchte ich meine positiven Erfahrungen kundtun, und den Einen oder Anderen vielleicht zu einer Mitgliedschaft bewegen. Es lohnt sich wirklich. Eins vorweg: Der LohnsteuerhilfeVerein Bayern ist BUNDESWEIT (ausser Baden-Württemberg) ansässig.
Ich habe meinen Beitrag wie folgt gegliedert: 1. Mitglied werden 2. Mitgliedsbeiträge 3. Leistungsübersicht 4. weitere Leistungen 5. Geschichte des LohnsteuerhilfeVereins 6. Resumee
1. Mitglied werden. Dem LonsteuerhilfeVerein dürften Arbeitnehmer mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beitreten. Für den Jahresbeitrag (wird später näher erläutert) kann jedes Mitglied auf das komplette Serviceangebot zugreifen und von den kompetenten Mitarbeitern beraten werden; und dies immer für ein gesamtes Jahr.
2. Mitgliedsbeiträge. Einnahmen Netto-Beitrag zzgl. MwSt.*) Jahres-Beitrag bis 8.000,-- € 43,96 € 7,04 € 51,-- € bis 16.000,-- € 52,58 € 8,42 € 61,-- € bis 24.000,-- € 65,51 € 10,49 € 76,-- € bis 32.000,-- € 79,31 € 12,69 € 92,-- € bis 46.000,-- € 92,24 € 14,76 € 107,-- € bis 53.000,-- € 109,48 € 17,52 € 127,-- € bis 61.000,-- € 123,27 € 19,73 € 143,-- € bis 76.000,-- € 144,82 € 23,18 € 168,-- € bis 92.000,-- € 171,55 € 27,45 € 199,-- € über 92.000,-- € 198,27 31,73 € 230,-- € Aufnahmegebühren 12,93 € 2,07 € 15,00 €
Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge, Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Fahrt- und Reisekostenersatz, Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung usw.) des Mitglieds, bei Ehegatten beider Mitglieder. Im Gegensatz zu Steuer-Kanzleien kommte KEINE Provision auf den Wiedererstattungsbetrag dazu. Wie Ihr bzw. Sie sehen könnt bzw. können, ist dieses Angebot unschlagbar. Gleiche, oftmals besser Leistung, zum unschlagbaren Preis.
3. Leistungsübersicht. Beachte: Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 15 EStG können von der LohnsteuerHilfe nicht bearbeitet werden !!
Das Leistungspaket beinhaltet die ganzjährige Beratung in Einkommen- und Lohnsteuerfragen, bei der Wohnungsbauprämie, bei der Riester-Rente, bei der Entwicklung und Nutzung von Steuersparmodellen und bei der Wahl der günstigsten Lohnsteuerklasse (z.B. Stichwort: Ehegatten-Splitting). Darüberhinaus werden von Seiten des Vereins die entsprechenden Anträge auf z.B. Kindergeld, Wohnungsbauprämie und der Eigenheimzulage bearbeitet und eingereicht. Die oben aufgeführten Leistungen, sind die Vorteile die sich ganz einfach aufführen lassen.
Dazu kommt jedoch noch das wesentliche Plus von Lohnsteuerhilfevereinen: die Erfahrung !! Diese ist vor allem in Zeiten von ständigen Steueränderungen unbezahlbar. Die Mitarbeiter werden ständig auf Schulungen geschickt und viele betreiben nebeneher ein weitergehendes Studium (so z.B. meine Sachbearbeiterin / falls jemand im Raum Hamburg eine kompetente Steuerberaterin im Rahmen eines Lohnsteuerhilfevereins sucht: nehmt einfach Kontakt zu mir auf - nein, ich profitiere nicht davon, vielmehr möchte ich positive Erfahrungen weiter geben) Für die Lohnsteuererklärung benötigen die Mitarbeiter alle zu berücksichtigenden Unterlagen (z.B. Gehaltbescheinigungen, Anträge, Quittungen, Rechnungen, Jahresplanung für z.B. doppelte Haushaltsführung,...) Nach der Abgabe der Unterlagen wird im Laufe des Beratungsgespräch die Erklärung erstellt und das Mitglied erhält einen groben Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrag mitgeteilt. Während dem Gespräch gehen die Mitarbeiter auf die persönlichen Wünsche bzw. Ideen von Seiten der Kunden sehr detailliert ein, und bringen von eigener Erfahrung her eigene Ideen und Steuersparmöglichkeiten ein, als Beispiel hiefür: für berufstätige Studenten oder "Abend-Studenten": die Einrichtung eines Lernkreises bei Freunden oder Kollegen --> Absetzbarkeit des Anfahrtsweges (nachweilsiche Unterschrift erforderlich),...
Eins ist jedoch zu beachten: Eine Steuerhinterziehung bzw. ein Steuerbetrug ist bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. nicht möglich !! Auch ich bin gegenüber der Finanzverwaltung ziemlich dreist und aggressiv (bezüglich meiner gezahlten Steuern und meiner Erstattungswünsche), und so musste ich gelegentlich von meiner Sachbearbeiterin wieder in die gesetzlichen Schranken gewiesen werden. Und das emfpinde ich im Nachhinein jedes Jahr aufs Neue als richtig. Die Mitarbeiter des Lohnsteuerhilfevereins haben ein riesiges Erfahrungspotential. Dieses gilt es im Rahmen einer Mitgliedschaft zu nutzen.
Nach Abgabe der Unterlagen beim Mitarbeiter ist von Seiten des Mitgliedes nichts mehr zu tun ausser ggf. das Nachreichen von weiteren Unterlagen. Im Folgenden reicht der Verein die Lohnsteuererklärung beim entsprechenden Finanzamt ein (nicht nur auf die jeweilige Domizil-Stadt begrenzt), und bleibt im Kontakt mit den Finanzbeamten. Nach der endgültigen Bearbeitung geht der vorläufige Steuerbescheide vom Finanzamt an den Verein, der nach der Kontrolle diesen an das Mitglied weiterleitet.
Achtung: Die zu erstattende Summe geht direkt auf das Konto des Kunden, ein "Zwischen-Parken" auf Vereins-Konten findet nicht statt. 4. weitere Leistungen.
Der LohnsteuerhilfeVerein legt für das Mitglied im Falle der Notwendigkeit kostenlos Einspruch ein und betreut diesen auch. Falls ein Gang vor das Finanzgericht nötig sein sollte, wird das Mitglied durch kompetente Steueranwälte von Seiten des Lohnsteuerhilfevereins kostenlos vertreten. Im Falle einer Niederlage muss lediglich die Gerichtsgebühr bezahlt werden (z.B. bei niedrigem Streitwert unter 5000 Euro: ca. 220 Euro). Im Falle eines Umzugs kann die Mitgliedschaft ohne weitere Kosten in der neuen Stadt "weitergelebt" werden. Einfach super !!
5. Geschichte des LohnsteuerhilfeVereins. Als eine der ersten Bürgerinitiativen Deutschlands entstand 1966 die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.,Lohnsteuerhilfeverein: eine Selbsthilfeorganisation für Arbeitnehmer mit dem Ziel, jedermann eine qualifizierte steuerliche Beratung zu ermöglichen. Bereits nach einem Jahr vertrauten 3.200 Mitglieder auf das Know-how der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein. Erste Beratungsstellen außerhalb Bayern´s wurden 1971 eröffnet - mit großem Erfolg. Zwei Jahre später war die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein mit fast 280.000 Mitgliedern und 156 Beratungsstellen bereits größter Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. 1991 startete die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein ein umfangreiches Investitionsprogramm, um auch Arbeitnehmern in den neuen Bundesländern steuerliche Hilfe in einem für sie völlig neuen Rechtsgebiet anzubieten. Im Jahr 2001waren zum 35-jährigen Jubiläum über 330.000 Mitglieder zu verzeichen. Heute gibt es bundesweit über 300 Beratungsstellen.
6. Resumee. Die LOHNSTEUERHILFE BAYERN e.V. ist äusserst empfehlenswert. Eine super Alternative zu oftmals teueren Steuer-Kanzleien, und auf jeden Fall besser als sich jedes Jahr aufs Neue mit den Erklärungs-Formularen oder Elster zu ärgern.
Liebe Ciao-Gemeinde, ich kann Euch bzw. Ihnen diese Möglichkeit der Steuererklärungs-Abgabe nur wärmstens emfpehlen. Nutzt dieses sensationelle Angebot. mit freundlichen Grüßen aus Hamburg,
Manuel
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16.02.2007 07:33
Schöner Bericht bei einem stubtrockenen Thema. Gucks Du auch Gästebuch. Cu ro
22.08.2006 20:40
Ein Steuerberater, der auf die Stuererstattung Proviosion verlangt macht sich strafbar und ist mir noch nie untergekommen. Sollte jemand so einen Steuerberater kennen, gleich bei der Steuerberaterkammer und dem Staatsanwalt anzeigen, das geht so nicht. Ansonsten sind Lohnsteuerhilfevereine schon günstig und gut.
12.07.2006 09:35
Sehr informativ! Das werde ich mir mal genauer anschauen! VG, Flo;-)