MLP (Berufsunfähigkeit)

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Heidelberger Lebensversicherung verweigert Leistungen

1  13.05.2012 (16.05.2012)

Pro:
Grundsätzlich gute Beratung des Maklers MLP im Einzelfall

Kontra:
etabliertes Leistungsvermeidungsverhalten bei BU

Empfehlenswert: Ja 

EX-GL

Über sich:

Mitglied seit:13.05.2012

Erfahrungsberichte:1

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Dieser Erfahrungsbericht wurde von 10 Ciao Mitgliedern durchschnittlich als sehr hilfreich bewertet

Als ehemaliger langjähriger MLP-Berater und Geschäftsstellenleiter ist mir durch meine andauernde lange Krankheit erst jetzt klar geworden, wie hoch unsere Verantwortung gegenüber unseren Kunden ist und wie sehr uns unsere Kunden vertrauen müssen, dass im Falle des Falles unsere Konzepte auch das halten was wir versprochen haben.

In meiner fast 13 -jährigen MLP-Tätigkeit hatte ich das Glück, dass es auch im Leistungsfall nie wirklich Ärger mit dem Leistungsversprechen der von uns vermittelten Versicherer gab. Es liess sich immer alles, manchmal mithilfe des Nachdrucks von MLP-Diplomatie, im Sinne der Kunden lösen. Allerdings hatte ich in der ganzen Zeit auch keinen einzigen BU-Fall unter meinen mehr als 300 persönlichen und mehr als 1.700 GS-Kunden, zu begleiten. Und gerade weil es uns als Vermittler an konkreten Fallbeispielen mangelt, gebe ich nachfolgend an meinem eigenen Fall das Leistungsverhalten eines selbsternannten Premium BU-Versicherers, der Heidelberger Lebensversicherungs AG wieder.

Ich bin nach einem Hör- und Gleichgewichtssturz und ersten Depressionen 2006/2007 seit September 2009, also seit nunmehr zweidreiviertel Jahren, dauerhaft erkrankt und inzwischen in meinem zuletzt ausgeübten Beruf als MLP Senior Managing Consultant berufsunfähig. Bedingungsgemäss habe ich nachdem klar war, dass eine Heilung sehr langwierig (also mind. 6 Monate) werden würde, bei der HLE Antrag auf BU-Leistungen gestellt. Die Antragsprüfung dauerte 4 Monate und bot aufgrund der, Zitat: „Unmöglichkeit der bedingungsgemässen Leistungsentscheidung“ eine freie Vereinbarung an. Diese beinhaltete die Zahlung der versicherten Leistung für ein Jahr ohne Anerkennung einer Leistungspflicht. Nach Ablauf der Vereinbarung darf ich gern einen erneuten Antrag stellen, der dann neu geprüft wird. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in stationärer Behandlung, die mit Unterbrechungen, insgesamt 40 Wochen dauerte. Ich nahm die Vereinbarung an und informierte, ebenfalls bedingungsgemäss, meinen Krankentagegeldversicherer die Continentale, über diese Zahlung. Daraufhin stellte die Conti die KT-Zahlungen ein und hat seither auch nicht mehr gezahlt.

Zum Ablauf der Vereinbarung Ende September 2010 stellte ich aufgrund der unveränderten Krankheitssituation und weiterer stationärer Aufenthalte erneut BU-Antrag bei der HLE. Die Prüfung dauerte nun insgesamt 6 Monate mit Befragung sämtlicher Ärzte und Einrichtungen sowie einem etwa einstündigen Gutachtergespräch mit Herrn Dr. Lorenz Schweyer Inhaber des IMB (Interdisziplinäre Medizinische Gutachten, München) und einer Computertestung zum Erinnerungs- und Reaktionsvermögen. Sämtliche meiner Ärzte und Einrichtungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine Aufgabe meines Berufs als MLP-Berater alternativlos sei und eine Berufsunfähigkeit für diesen Beruf vorliege. Diese Ärzte behandelten mich teilweise schon mehr als ein Jahr. Der Antrag auf BU-Leistungen wurde abgelehnt. Der Gutachter Dr. Schweyer konnte deutliche „Einschränkungen“ der Leistungsfähigkeit in den berufsspezifischen Tätigkeiten feststellen, diese reichten aber nicht aus, eine BU von mind. 50 % zu rechtfertigen. Die Begründung der Irrelevanz der Einschätzung meiner Ärzte war sehr klar und eindeutig: Allein die ca. einstündige Begutachtung durch Herrn Schweyer ist objektiv, alle anderen Einschätzungen sind aus der subjektiven Sicht der Ärzte gestellt und daher nicht „objektiviert“. Kein Scherz.

Zum Zeitpunkt der Ablehnung befand ich mich erneut in teilstationärer Behandlung und war zu keiner Gegenwehr in der Lage. Ich erhielt seit nunmehr 6 Monaten keine Leistungen aus KT oder BU. Zusätzlich hatte sich mein Arbeitgeber MLP aufgrund meiner Krankheit entschieden, das Vertragsverhältnis als Geschäftsstellenleiter und Berater zu kündigen.

Im Sommer 2011 nahm ich erneut Kontakt zur HLE auf, um die Leistungsentscheidung auch aufgrund inzwischen vorliegender weiterer ärztl. Gutachten überprüfen zu lassen. Dabei kam es unabhängig voneinander zu unglaublichen Aussagen des Prüfungssachbearbeiters und der Leiterin der Leistungsprüfung der HLE. Als ich berichtete, dass ich nun auch krankheitsbedingt meinen Job verloren hatte und daher um erneute Überprüfung der BU-Leistungsentscheidung bitte, antworteten die beiden ehemaligen MLP Leben Kollegen exakt wortwörtlich gleich: „ Das tut mir leid, aber wir sind ja schliesslich keine Arbeitslosenversicherung, sondern ein Berufsunfähigkeitsversicherer“.

Die erneuten Überprüfungen veränderten die Entscheidung nicht, dauerten aber wieder Monate. Inzwischen war ich 2 Jahre krank und sah die Lösung nur noch auf dem Wege der Klage. Die Klageverkündung Ende 2011 führte nach viel Schriftverkehr zwischen den Anwälten zu einem anberaumten Gerichtstermin im August 2012 (!!). Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. (Sprichwort). Also Ausgang offen. Inzwischen sind, nachdem auch MLP alle Zahlungen (Folgeprov., HGB-Ausgleich) aufgrund meiner Klage gegen die Kündigungen eingestellt hat, so ziemlich alle Reserven aufgebraucht. Fast 3 Jahre nur vom Ersparten leben, vor allem mit dem treuen Glauben, dass sich irgendwann doch alles positiv klären würde, bringen auch das solideste Finanzgerüst zum Einsturz. Die offensichtliche Taktik der HLE: Verschleppen, Leugnen und Bürokratisieren ist bis hierher aufgegangen. Möglicherweise rechnet die HLE ja auch damit, dass sich das Problem krankheitstypisch von selbst erledigt und ich, wie ein bekannter Fussballer, den nächsten Zug nehme. Auch in der juristischen Auseinandersetzung zieht der Anwalt der Heidelberger alle Register. Es wird bestritten, dass ich je ein Studium beendet habe, oder dass es von Nöten sei, als MLP-Berater Akademiker zu sein. Auch die typischen Tätigkeiten wie Beratung oder Telefonieren werden bestritten.

Nach diesen Erfahrungen in Sachen Leistungsverhalten von Versicherern würde ich, wenn ich noch als Berater arbeiten könnte, meinen Kunden dringend empfehlen, BU-Schutz und KT unter dem selben Versicherungsdach einzudecken. Denn einige Versicherer garantieren im Leistungsfall den lückenlosen Übergang von KT zu BU, wenn die Absicherung im selben Konzern besteht. Dies gilt insbesondere für Selbständige. Darüber hinaus ist jedem der zu einer medizinischen Begutachtung bestellt wird zu raten, in jedem Fall einen Zeugen mitzunehmen und den Termin zur Beweissicherung aufzuzeichnen und zu dokumentieren. In einem gerichtlichen Verfahren wird jede Aussage angezweifelt, werden Fakten verbogen und es wird versucht den Anspruchsteller zu diskreditieren. Dies bestätigen auch inzwischen zahllose journalistische Berichte, wie z.B. der Film von Klaus Balzer „Albtraum Versicherung“ oder der aktuelle Artikel aus der Mai Ausgabe der ASS-Compact. Der Makler steht rechtlich auf der Seite seines Kunden. Als Kunden sollte man dies auch einfordern.

Ich habe auf der Internetseite www.schwarzbuch-versicherung.de eine Falldatenbank initiiert, um solche Fälle wie meinen eigenen öffentlich zu machen und den in dieser Situation stigmatisierten Versicherungsnehmern eine Lobby zu verschaffen und den Versicherern in Ihrer Leistungsverweigerungsstrategie entgegenzutreten. Denn das Spiel der Versicherer findet im Verborgenen statt. Das einzige Mittel dagegen ist Öffentlichkeit. Ich bitte Euch um Unterstützung dieser Initiative. Bitte motiviert Betroffene, Ihre Fälle zu melden. Aus Datenschutzgründen bitte nur direkt an www.schwarzbuch-versicherung.de wenden. Vielen Dank.


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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
Tommy1959

Tommy1959

14.05.2012 09:03

Guter Erstbericht! Willkommen bei uns ciao-Schreiberlingen! ;o) LG Thomas

Ulman

Ulman

13.05.2012 21:32

So einen Verlauf der eigenen Geschichte hättest Du Dir als Experte auf dem Gebiet bestimmt nicht träumen lassen. Vor allem, wenn man so einer Gesellschaft Bewertungssummen im Millionenbereich vermittelt hat. Ich wünsch Dir viel Glück mit Deiner Klage! Gruß Ulman

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