Maxxim Prepaid Karte

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Fast so doof wie klarmobil

2  18.11.2010

Pro:
Recht günstige Tarife, gute Netzabdeckung

Kontra:
Lockt Kunden mit falschen Versprechungen und stellt sich dann total doof an

Empfehlenswert: Nein  Der Autor besitzt das Produkt

Details:

Netzabdeckung Ballungszentren:

Netzabdeckung Land:

Klang

Aufladefunktion:

Service

Preis-/Leistungsverhältnis


Krawattentraeger

Über sich: Ich sehe keinen Sinn darin, zum 100. Mal das gleiche wie alle Anderen zu schreiben. Deshalb beschrei...

Mitglied seit:02.01.2009

Erfahrungsberichte:37

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1. Wie ich zu maXXim kam

Wer meinen Bericht über klarmobil gelesen hat, weiß, warum ich gewechselt habe. Natürlich nicht ohne alle möglichen Tarife zu vergleichen. Für mich kam nur ein Anbieter im Netz von T-Mobile in Frage, weil ich auf allen anderen an meinem Wohnort keinen Empfang habe. Vor allem gehört mein Wohnort zum Zollausland. Gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz muß ich deshalb auf meine Telefon- und Handygebühren keine MwSt bezahlen. Vorsichtshalber habe ich extra noch einmal mit dem Finanzamt telefoniert und auch maXXim vorher danach gefragt. Beide haben den Sachverhalt bestätigt. Die Aussage von maXXim habe ich sogar schriftlich. Ich habe also meine SIM-Karte bestellt, bekommen und verwendet. Immer wenn mein Prepaid-Kontostand unter 2 € fiel, wurden 15 € von meinem Bankkonto abgebucht. Ich fand das sehr bequem.

2. Wer bezahlt Steuern, die er gar nicht schuldet?

Nach neun Monaten habe ich mich erstmals in den Kundenbereich auf der maXXim-Homepage eingeloggt. Und was sehe ich da? Sie haben mir die ganzen neun Monate lang munter MwSt berechnet. Ich bat also um Rückerstattung. Jetzt hieß es plötzlich: "Bei dem Prepaidprodukt ist eine Mehrwertsteuerbefreiung nicht möglich." Das hatte letztes Jahr noch ganz anders geklungen. Sie haben also versucht, mich mit falschen Versprechungen zu locken. Aber sie würden mir aus Kulanz und "ohne Anerkennenung einer Rechtspflicht" 10 € gutschreiben. (Glücklicherweise ist das Recht unabhängig davon, ob maXXim es anerkennt oder nicht.) Zuerst bekam ich nur 8,40 € gutgeschrieben, bis ich mich erneut beschwert habe. Erst dann klappte es mit den ganzen 10 €. Mir war die Lust inzwischen vergangen, und ich habe gekündigt. Die Kündigung zum 31. Oktober wurde auch bestätigt, und – oh Wunder – ich bekam mein Restguthaben nach wenigen Tagen auf mein Bankonto überwiesen. So weit, so gut.

3. Der Konflikt

Ich habe nachgerechnet, wieviel MwSt ich in den neun Monaten unnötig bezahlt habe, und kam auf 11,40 €. maXXim hatte mir ja 10 € zurückerstattet. Fehlten noch 1,40 €. Normalerweise mache ich darum keinen Aufstand, aber sie hatten mir vor Vertragsschluß zugesichert, daß das mit der Nettoberechnung funktionieren würde. Ich bat also ganz höflich um die Erstattung der noch fehlenden 1,40 €, setzte ihnen eine Frist und kündigte an, die letzte Lastschrift zurückgehen zu lassen, falls sie ihrer Zahlungspflicht nicht nachkämen. Sie dachten, ich würde es nicht ernstmeinen, und haben sich geweigert, mir den mir zustehenden Betrag zu überweisen.

4. Wir wehren uns

Ich war also gezwungen, die letzte Lastschrift über 15 € (die zum Glück noch keine sechs Wochen alt war) zurückgehen zu lassen und habe die rechtmäßig belasteten 13,60 € noch am selben Tag unter Angabe meiner Kundennummer und unter Bezugnahme auf meine Nachricht überwiesen. Die haben sie auch richtig verbucht. Aber die zurückgegangene Lastschrift hat sie in Panik versetzt. Es trafen an einem Tag nicht weniger als drei E-Mails ein: Ich sollte doch bitteschön mitteilen, warum ich der Lastschrift widersprochen hätte. Als ob ich das nie angekündigt hätte. Bei maXXim weiß die Linke offenbar nicht, was die Rechte tut. Weil ich nun mal von Natur aus nett bin, habe ich den Sachverhalt noch einmal kurz erklärt. Antwort: Meine Mitteilung sei nun in ihrem System unter der Nummer AM ... gespeichert, und die entsprechende Fachabteilung werde den Vorgang innerhalb der nächsten Tage bearbeiten. Ich dachte, damit sei erst einmal Ruhe.

5. Ihre SIM-Karte ist zwar gekündigt und außer Betrieb, aber wir sperren sie auch noch

Aber keine zwei Stunden später die Krönung: Die Aufbuchung meines Guthabens sei fehlgeschlagen. Da mein Saldo -1,40 € betrage, sei meine Karte vorläufig gesperrt. Das war am 18. November. (Dabei war sie seit 31. Oktober gekündigt und außer Betrieb!) Wenn ich die Überweisung innerhalb von sieben Werktagen machen würde, dann würden sie mir die Bearbeitungsgebühr für die fehlgeschlagene Abbuchung in Höhe von 20,47 € erlassen. Ist das nicht nett? Neugierhalber habe ich mich danach immer mal wieder in meinen ehemaligen maXXim-Account eingeloggt. Da stand die längste Zeit "Kontostand: -1,40 €". Sie brauchten ein paar Wochen, um ihn auf 0,00 € zu korrigieren.

6. Fazit

Zuerst falsche Versprechungen machen, dann entgegen dem MwSt-Gesetz mein Geld ans Finanzamt zahlen und wenn man sich wehrt, in Panik geraten. Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber so ein Anbieter hat mich als Kunden nicht verdient. Das mit der MwSt mag ein Sonderfall sein, aber wer sich trotz der eindeutigen Rechtslage so verhält, macht auch bei anderen Dingen Probleme. maXXim – Du hast die Wahl! Geh lieber woanders hin ;-)

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Kommentare zu diesem Erfahrungsbericht
antifraud2000

antifraud2000

16.06.2012 09:26

Der Beitrag wirft etwas Licht auf den Anbieter. Viel wichtiger dürfte aber für die meisten Kunden sein, dass es sich bei dem Anbieter um "Pseudo-Prepaid" handelt: In den ABG behält sich der Anbieter vor, Rechnungen weit über das Guthaben hinaus zu stellen. Schon viele Kunden haben solchermaßen vom vermeintlich günstigen Discounter Maxxim oder simply Rechnungen zu ihrer Prepaid-Karte über hunderte und auch tausende Euro erhalten. Aktuell klagt der Anbieter gegen einen Prepaid (!)-Kunden auf Bezahlung von 14.700 Euro für den Download von gerade einmal 750 MB.

Zaint

Zaint

06.03.2011 12:43

Meine Erfahrung ist ganz anders.

jaros

jaros

24.11.2010 08:04

"Nur Loblieder zu singen wäre genauso falsch..." - da hast du recht, Gruß!

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