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RoundaboutFlorence

Oberlisbler

Traumelfenkind
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SmilingDevil
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04.05.2011 09:16
..Die Rechtslage ist klar, die Aussage der Managerin grenzwertig dämlich, da du ja eine Bestätigung hast das sie die Kündigung erhalten haben brauchst Du keinen Anwalt.. gleich "methode" zu unterstellen finde ich an der Grenze zu Rufschädigung. Gruß, Axel
04.05.2011 01:24
Deine Warnung ist OK! Zum Thema schreibst Du zu wenig, daher von mir die Bewertung "weniger hilfreich". Du solltest Deiner Bank mal auf die Füsse treten! Rückholungen sind auch über einen längeren Zeitraum als den von der Bank meist offerierten 6 Wochen möglich! Seriöse Banken buchen ungerechtfertigt abgebuchte Beträge bis zum einem Jahr zurück! War übrigens auch ein Bericht im TV, weiß allerdings im Moment nicht mehr den Sender ...
03.05.2011 22:17
danke für die Warnung !!!!! LG