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Meine Frau hat vor 11 Jahren eine LV bei der Neue Leben bei der Sparkasse in Bremen mit einer Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Das war praktisch. An und für sich sollte es eine LV mit BUZ werden, doch irgendwie wurde es eine andere, sie war wohl schlecht beraten und uninformiert, ein Beratungsprotokoll existiert nicht. Meine Frau jedenfalls ist nun seit 3 Jahren erwerbsunfähig und bezieht eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente von der Rentenversicherung. Das war ein harter Weg aber schließlich konnten wir diese mit Hilfe des Sozialverbandes durchsetzen. Die Rentenversicherungsanstalt setzt sehr hohe Maßstäbe an. Mit der mehrfach gutachterlich festgestellten Erwerbsunfähigkeit beantragte meine Frau in der Folge die Erwerbsunfähigkeitszusatzrente bei der Neue Leben. Von dieser Versicherung wurde sie allerdings in der Form belehrt, daß Erwerbsunfähigkeit nicht gleich Erwerbsunfähigkeit ist. Denn was die Rentenversicherung feststellt, hat ja für die Neue Leben keinerlei Bedeutung! Die Neue Leben ist der Ansicht, daß meine Frau noch zumindest geringe leichte Tätigkeit verrichten könne, stundenweise, so wäre sie ja nicht erwerbsunfähig. Dieses wird allerdings einfach behauptet, weil in einem frühen Stadium der Erkrankung ein Arzt so etwas mal in den Raum gestellt hatte. In der Folge ist meine Frau an diversen Gelenken und auch sonst operiert worden und der damalige Arzt, der damals gemeint hatte, daß geringe leichte Tätigkeit möglich gewesen wäre, hatte wenig später auch festgestellt, daß keinerlei Tätigkeit mehr mögllich ist. Es half jedoch alles nichts. Die Neue Leben weigert sich zu zahlen.
Wir haben einer gerichtlichen Klärung dieser Angelegenheit jedenfalls nicht gescheut und dank unserer RV gute anwaltliche Unterstützung bekommen. Wir erwarten nach jetzt fast 3 Jahren Rechtsstreit in Bälde einen Gerichtstermin. Wir haben also die schlechtesten Erfahrungen mit der Neue leben gemacht!