Für alle, die ein Fahrzeug leasen möchten
21.05.2008
Pro:
oft günstige Raten
Kontra:
kann sehr teuer werden
Empfehlenswert:
Nein
 Hunley
Über sich:
Mein Bericht über den Daihatsu Materia habe ich KOMPLETT überarbeitet! Bitte beachten, es lohnt si...
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Heute gibt es mal einen kleinen Exkurs in die Welt des Fahrzeugleasings, was ja in den letzten Jahren auch im Privatbereich stark zugenommen hat. Diesen Text habe ich so ähnlich für meine Homepage geschrieben (Adresse in meinem Profil). Ich hoffe der Stoff ist nicht zu trocken, aber ich versuche, alles Wichtige unterzubringen. Ich habe die einzelnen Absätze mit Überschriften versehen, so könnt Ihr ja einzelne Teile auslassen. Ich veröffentliche das, weil ich doch viel Mist in anderen Berichten gesehen habe. Grundsätzliches übers Leasing Leasing ist, im Gegensatz zur Finanzierung, nicht auf baldiges Eigentum ausgerichtet, sondern nur auf die Nutzung des Leasinggegenstandes. Und nur hierfür wird auch eine Gebühr fällig, die Leasingrate. Fast jeder Autohersteller hat mittlerweile seine eigene Bank, die auch Leasingangebote im Programm hat. Hier spricht man vom "direkten Leasing". Andere Anbieter, wie z. B. die Deutsche Leasing, sind herstellerunabhängig, kaufen die Fahrzeuge und verleasen sie ("indirektes Leasing"). Es ist falsch, zu behaupten: "Wenn ich es mir nicht leisten kann, ein neues Auto zu finanzieren oder zu kaufen, dann lease ich es mir halt." Einen Leasingvertrag bekommt auch nur der, der es sich leisten kann und eine saubere SchuFa hat.
Leasingvertrag Er wird schriftlich abgeschlossen und enthält u. a.: Leasingnehmer, Leasinggeber, Leasinggegenstand, Leasingdauer, Sonderzahlung, Leasingrate, Restwert oder Laufleistung, Widerrufsbelehrung, Bürgschaftserklärung, Unterschriften beider Parteien. Bei Privatkäufern muß auf der Vorderseite genau angegeben sein: - Ein deutlicher Hinweis auf fälligen Mehr-/Mindererlös bei Rückgabe - Alle Kosten, auch Restzahlungen etc. - Die Widerrufsbelehrung muß vom Leasingnehmer extra unterschrieben werden.Pflichten des Leasingnehmers sind z. B.: - Pflegliche Behandlung des Leasinggutes - Pünktliche Zahlung der Raten - Unfälle und Schäden sofort dem Leasinggeber melden - Wartungen ordnungsgemäß durchführen und Mängel sofort beheben zu lassen.
Sonderzahlung Sie wird am Beginn der Laufzeit fällig und ist vergleichbar mit der Anzahlung der Finanzierung. Bei höherer Sonderzahlung sinkt die Rate und umgekehrt. Sie ist also eine Teilvorauszahlung der Raten. Unternehmer können die Sonderzahlung im Jahr der Anschaffung komplett als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Leasingrate Die Leasingrate berechnet sich aus dem zu erwartendem Wertverlust des Leasinggutes über die Vertragslaufzeit hinweg sowie noch Zinsen, Unternehmergewinn und sonstigen Kosten des Leasinggebers. Die Leasinggesellschaft verwendet für die Berechnung bestimmte Faktoren, die in Verbindung mit dem Neu- und Restwert diese monatliche Rate ergibt. Sie gilt als reine Nutzungsgebühr und kann ebenfalls komplett von Unternehmern als Betriebsausgabe angesetzt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehe ich aber jetzt nicht näher ein, da wir uns hier ja eher auf Privatebene befinden. Es ist NICHT nur der reine Wertverlust, wie in manch anderem Testbericht zu lesen ist. Die Leasinggesellschaft muß ja schließlich auch von etwas leben.
Leasingdauer/Grundmietzeit Sie gibt an, wie lange das Fahrzeug dem Leasingnehmer überlassen wird und ist auch Grundlage der Leasingraten- und Restwertberechnung. Die Dauer wird im Leasingvertrag festgelegt. In der Kfz-Branche sind das meistens 36 Monate, es können aber auch längere oder kürzere Zeiten vereinbart werden.
Widerrufsrecht Wie bei Kreditverträgen hat der Verbraucher auch bei Leasingverträgen ein 2wöchiges Widerrufsrecht. Dies gilt jedoch nicht für gewerbliche Kunden. Sollte beim Widerruf das neue Fahrzeug schon zugelassen worden sein, muß man dem Händler aber trotzdem die entstehenden Kosten ersetzen, also alle Gebühren und auch den Wertverlust, weil das Fahrzeug ja kein Neufahrzeug ist. Also hier Vorsicht.
Restwert Damit wird bei Vertragsschluß ein Wert eingetragen, den das Fahrzeug bei Rückgabe unter allen möglichen Gesichtspunkten wie Leasingdauer und Laufleistung sowie voraussichtlicher Marktlage und technischer Entwicklungen voraussichtlich haben wird. Natürlich ist das ein Schätzwert, der durchaus nach oben oder unten abweichen kann. Er wird nur beim Restwertleasing angegeben, beim Kilometerleasing spielt er zwar auch eine Rolle, ist aber eher eine interne Geschichte und wird auf dem Vertrag meist nicht explizit erwähnt. Meist ist der Restwert von der Berechnungssoftware festgelegt, meist kann man als Händler aber den Restwert noch nach oben oder unten korrigieren und damit die Ratenhöhe steuern. Wenn man den Restwert überbewertet, sinkt die Rate, man muß sich aber als Händler sicher sein, das Fahrzeug doch zu dem höheren Preis später verkaufen zu können. Manchmal läßt man auch den Restwert unterbewerten, wenn man z. B. sein Geschäftsfahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages günstig privat kaufen möchte.
Restwertleasing Bei dieser Leasingart wird im Vertrag ein Restwert festgelegt, den das Fahrzeug bei Rückgabe noch erbringen muß. Hier ist die genaue Laufleistung nicht einzig entscheidend, auch entscheidend ist die Marktlage und der technische und optische Zustand des Fahrzeugs. Wird am Ende der Laufzeit von einem unabhängigen Gutachter ein niedrigerer Wert festgestellt als festgelegt, muß der Leasingnehmer den Betrag zu 100 % ausgleichen. Das Risiko trägt hier alleine der Kunde. Sollte das Fahrzeug einen höheren Wert haben, sei es durch nur wenige Kilometer, einem überdurchschnittlichem Pflegezustand oder einer hohen Marktnachfrage des Modells, so erhält der Leasingnehmer 75 % des Mehrerlöses und der Leasinggeber 25 %. Diese Leasingart ist für den Kunden sehr risikoreich und kann sehr teuer enden, da helfen auch die anfangs günstigen Leasingraten nicht. Wenn man irgendwie abschätzen kann, wieviel Kilometer im Jahr fährt, sollte man sich entscheiden für´s
Kilometerleasing Das ist die kundenfreundlichere Leasingvariante. Hier wird kein zu erwartender Restwert im Vertrag aufgenommen, sondern nur die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs bei Rückgabe. Bleibt der Kunde innerhalb dieser Grenze, erfolgt keine Endabrechnung. Sind Minder- oder Mehrkilometer auf dem Tacho, die die Toleranz (meist 2500 km) überschreiten, wird mit vorher festgelegten Werten abgerechnet, wobei die Minderkilometer geringer vergütet werden als die Mehrkilometer berechnet. Es rechnet sich meist eher, die Rate mit einer niedrigeren Laufleistung auszurechnen und bei Rückgabe die Mehrkilometer extra zu bezahlen. Das ist aber ein reines Rechenspiel, jede Leasinggesellschaft hat da andere Werte. Das Risiko des Restwertes, (also auch der aktuellen Marktlage bei Rückgabe) dieser Variante trägt alleine der Leasinggeber.
Kaufoption Hier wird im Leasingvertrag festgelegt, ob der Käufer die Möglichkeit hat, das Fahrzeug zum angegebenen Restwert nach Ablauf der Leasingdauer kaufen zu können. Hat der Leasingnehmer eine Kaufoption, so muß die Leasinggesellschaft ihm das Fahrzeug zum vorher festgelegten Restwert verkaufen, unabhängig davon ob es möglicherweise mehr wert wäre. Der Käufer muß aber die Option nicht ausüben.
Andienungsrecht Sie ist das Gegenteil der Kaufoption. Hier kann die Leasinggesellschaft am Ende der Laufzeit vom Leasingnehmer verlangen, daß er das Fahrzeug kaufen muß. Das wird vorher im Leasingvertrag festgelegt. Der Leasinggeber kann sich vorbehalten, auch an jemand anderen zu verkaufen. Im Grunde wird das Andienungsrecht aber nur am Händler ausgeübt, der das Fahrzeug verkauft hat. Das heißt, daß der ausliefernde Händler seine verkauften Fahrzeuge auch wieder zurückkaufen muß.
Fahrzeugabrechnung nach Rückgabe Das Fahrzeug muß in mängelfreiem Zustand zurückgegeben werden. Das heißt, es darf Alter und Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren haben. Kratzer, Dellen, Brandlöcher oder Flecken in den Polstern zählen nicht zu den Gebrauchsspuren und werden gesondert in Rechnung gestellt. Das kann oftmals teurer sein als die Schäden vorher durch einen Fachmann beheben zu lassen (z. B. von einem Dellendoktor mit Smart-Repair-Technik). Deshalb sollte man schon 2-3 Wochen vor Rückgabe das Fahrzeug vom Händler durchschauen lassen, welche Mängel da sind und vielleicht noch günstiger behoben werden könnten. Erfahrungsgemäß sind die Händler recht kulant, wenn man im Anschluß gleich das nächste Fahrzeug bei ihnen kauft oder least. Wenn nicht, werden viele leicht ekelhaft und stellen jede kleine Macke teuer in Rechnung, wenn man keine Zeit mehr hat die Schäden selbst zu beheben.
Kündigung Der Leasingvertrag hat eine feste Laufzeit. Der Leasinggeber hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn: - Der Leasingnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt - Mehr als 2 aufeinanderfolgende Monate mit der Leasingrate in Verzug istDer Leasingnehmer kann eine Vertragsaufhebung beantragen - Nach 6 Monaten, jedoch zu den Bedingungen des Leasinggebers, es kommen also hohe Kosten auf den LN zu - Bei Totalschaden - Bei Verlust oder unfallbedingten Reparaturkosten von mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes Der Tod des Leasingnehmers ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund (Wenn nicht das, was dann?). Das Fahrzeug wird zurückgegeben und verwertet.
Ausfallversicherung GAP Eine Vollkaskoversicherung ist Pflicht bei geleasten Fahrzeugen. Diese zahlt bei Totalschaden aber nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser kann aber auch weit niedriger sein als das, was bei der Leasinggesellschaft noch offen ist (Restliche Raten + Restwert). Das muß voll der Kunde zahlen. Aber auch hierzu gibt es eine Versicherung, nämlich die sogenannte GAP-Versicherung (gap, englisch=Lücke). Die übernimmt dann diesen Fehlbetrag, der leicht auch ein paar tausend Euro ausmachen kann. Der Beitrag zur GAP wird in die Leasingrate mit einberechnet. Ich kann nur dringend empfehlen, diese Versicherung mit einzuschließen.
Full-Service-Leasing Beim Standard-Leasing zahlt man wirklich nur das Fahrzeug, alles andere wie Steuer, Versicherung, Wartung etc. zahlt man wie bei einem eigenen Fahrzeug. Zusätzlich bieten Leasinggesellschaften aber auch noch Zusatzservices an. Das können z. B. sein: Kfz-Versicherung, Service und Reparaturen, Reifenersatz, Kfz-Steuer und sogar die GEZ fürs Autoradio. Manche übernehmen auch die komplette Abrechnung und Auswertung der Kraftstoffversorgung. Die zusätzlichen Entgelte werden in die Leasingrate mit einberechnet. Damit bleibt das Risiko für den Leasingnehmer kalkulierbar.
Die Berechnung einer Leasingrate Für die ganz interessierten ist hier einmal die Berechnung einer Leasingrate. Wen das nicht interessiert, der kann direkt nach unten zum FAZIT scrollen. Da man keinen Effektivzins wie bei einer Finanzierung angegeben hat, lassen sich die Raten manchmal nicht nachvollziehen. Anstelle der Angaben von Zinssatz und Bearbeitungsgebühren rechnet man mit Leasingfaktoren, die von der Leasinggesellschaft festgelegt werden. Sie enthalten alle Komponenten, die ich oben schon im Absatz "Leasingrate" erwähnt habe.Für die Berechnung der Leasingrate sind außerdem noch wichtig: Kaufpreis, kalkulierter Restwert, Laufzeit und Sonderzahlung. Beispiel: Kaufpreis 30.000 € (das muß nicht der Listenpreis sein, auch bei Leasingangeboten kann der Händler natürlich Nachlaß geben), Sonderzahlung 5.000 €, Laufzeit 36 Monate, kalk. Restwert 60 % = 18.000 € (Achtung: die 60 % werden vom Listenpreis aus berechnet, schließlich hat das Verhandlungsgeschick beim Kauf mit dem Restwert nichts zu tun)Als Leasingfaktoren haben wir einen Ratenfaktor von 3,5 % und einen Restwertfaktor von 2,25 % (letzterer ist immer niedriger) Berechnung der Leasingrate Anschaffungswert = Kaufpreis-Sonderzahlung = 25.000 € Ratenwert:25.000 € x 3,5 % = 875 € (Das müßte man zahlen, wenn man das Fahrzeug least, bis kein Restwert vorhanden ist) Restwert: 18.000 x 2,25 % = 405 € (Das bekommt man gleich auf die Rate angerechnet) Leasingrate = 875 € - 405 € = 470 € FAZIT Das Privatleasing ist in letzter Zeit auf dem Vormarsch. Allerdings gibt es auch ein ähnliches Verfahren bei der Finanzierung: Die Ballonfinanzierung. Auch hier hat man eine Anzahlung, verhältnismäßig niedrige Raten und eine Schlußrate. Die Schlußrate wird auch hier in der Hauptsache von Laufzeit und Kilometerstand festgelegt. Ich empfehle die Ballonfinanzierung, auch wenn sie manchmal etwas teurer ist. Der Grund ist einfach: Aus einem Leasingvertrag kommt man nicht so einfach raus, und dann auch nur mit sehr hohen Kosten, da der Leasinggeber Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Zahlung hat. Bei einer Finanzierung kann man schon nach 6 Monaten mit einer 3monatigen Frist das Fahrzeug problemlos auslösen, ohne Angabe von speziellen Gründen. Das Leasing ist deshalb eigentlich immer noch hauptsächlich für gewerbliche Kunden interessant, weil es auch bilanztechnischen Gründen besser ist, ein Fahrzeug zu leasen als zu finanzieren. Die Hersteller haben das Privatleasing hauptsächlich zur Verkaufssteigerung in letzter Zeit verstärkt, indem sie den Restwert stark überbewertet haben um die Raten niedrig zu halten. (z. B. BMW 3er Compact E46: sehr günstig zu leasen gewesen, aber nach der Laufzeit standen die wie Blei auf dem Hof, weil der Verkaufspreis einfach zu hoch war, angelehnt an den tatsächlichen Restwert) Und immer dran denken: Wenn die Werbung von 0 Anzahlung und 0 Zins spricht (Wobei es den Zins an sich ja gar nicht wirklich gibt beim Leasing), wird es zu 99 % über die Raten finanziert, weil keine Bank verschenkt etwas.Erstellt für Dooyoo und Ciao sowie ähnlich auf meiner Homepage.
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28.07.2008 00:19
Rundum gut beraten ;-). LG Gerd
28.05.2008 04:27
Wie versprochen. LG, Philipp
27.05.2008 11:50
Ganz toll erklärt und ein super Leitfaden durch das Leasing! BH wird heute noch nachgereicht! Von dieser Ballonfinanzierung habe ich noch nie gehört - ob es die auch bei uns gibt? Ansonsten wäre mir Leasing dennoch zu riskant (eben wegen der langen Bindung) LG, Philipp