Testsieger = SKRUPELLOSER LEISTUNGSVERWEIGERER NR.1 !!!
23.05.2012
Pro:
beim besten Willen, GANZ UND GAR NICHTS
Kontra:
ALLES, sobald der Leistungsfall eintritt ! ! !
Empfehlenswert:
Nein
 mayashu
Über sich:
Mitglied seit:23.05.2012
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Vor allem: wieso dürfen hier, wie auf anderen Bewertungsportale auch, jegliche Versicherungsdiener eigentlich versteckte (???) Werbung für ihren "ach-so-dollen" Arbeitgeber als 5-Sterne-Bewertung maskiert posten??? Wahrscheinlich kassieren sie auch noch schweres Geld (aus unseren Beiträgen!?), um auf dieser Weise dem Versicherer dabei zu helfen, von dem desaströsen (wahrscheinlich 1-Stern-) Ergebnis zu kommen, der sich ausschließlich aus relevanten KUNDEN-BEWERTUNGEN ergeben würde! DER FAIRNESS ZU LIEBE sollte so etwas untersagt werden. Ausschlaggebend sollten allein die Meinungen von Kunden - sprich Versicherten- sein, die auf eigenen Erfahrungen basieren. Ansonsten sind Bewertungsportale für den Verbraucher NICHTS WERT - oder sehe ich das falsch??? Man höre und staune: die Nürnberger-BU schließt im Juli 2011 beim Test Vergleich der Stiftung Warentest mit "gut" ab??? Ach ja, es geht allein ums Preis-Leistung-Verhältnis. Klar können die sich leisten, für nicht wenig Geld mehr leere Versprechungen als andere aufzulisten, wenn sie im Schadenfall sowieso ganz skrupellos alles darauf setzen, ihrer Leistungspflicht zu entkommen! Da hätte ich einen besseren Vorschlag: Statistiken bezüglich des Verhaltens im Leistungsfall sollten die BU-Versicherungen offen legen, bzw. die Stiftung Warentest vergleichen. Das wäre für die Verbraucher hilfreicher. Mit Sicherheit würde die Nürnberger dabei als LEISTUNGSVERWEIGERER NR. 1 ("Testsieger" ! ) abschließen.
Die Einzelheiten meiner Erfahrung mit der NürnbergerBU werde ich euch ersparen, da alles zu langwierig und kompliziert. Ich habe leider erst als es zu spät war einige wichtige Aspekte erkannt, vor denen ich hier ausdrücklich warnen möchte. Dabei beziehe ich mich auf folgenden Vertragsbedingungen (in meinem Fall Tarif IBU2100*F mit ... planmäßiger Erhöhung von Beitrag und Versicherungsleistungen - Investment-BU-Versicherung einschließlich BU-Zusatzversicherung), die man beim Vertragsabschluss gar nicht beachtet, die aber im Leistungsfall einem zum Verhängnis werden: 1.§8 (2) "Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. " und §5/Mitwirkungspflichten/ (4) "Wir können außerdem - allerdings auf unsere Kosten- weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise ...verlangen... "
Ich schätze, erfahrungsgemäß, höchstens bei Wachkoma oder Lähmung Hals abwärts hätte man eventuell eine Chance von den Sachverständiger die die Nürnberger im Leistungsfall einsetzt, für über 50% berufsunfähig (bestimmt aber keine 100%, solange man noch selbständig atmet) anerkannt zu werden. Alles andere wird, trotz vorausgehenden Krankengeschichte und ärztlichen (einschließlich sonstigen gutachterlichen!) Atteste einfach "kleingehackt", heruntergespielt und abgestritten. In Anbetracht der Honorare die für die beauftragten Gutachter daraus springen, ist scheinbar die ärztliche Berufsethik keine Bohne mehr wert (bin selber Ärztin!). Alle Achtung, Nürnberger und Kollegen! 2.Wenn man doch über Jahre hinweg nervlich und finanziell schafft (Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt) durch den ganzen Mist zu kommen und vorm Gericht Recht zu bekommen, ist gerade mal 1 Jahr auszuatmen. Denn, wieder vertragsgemäß (zumindest in meinem Fall):
§11 (2) "Zur Nachprüfung (des Leistungsfalls, bzw. der Berufsunfähigkeit) können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen." Soll also spätestens nach einem Jahr alles von vorne losgehen!?!!! Welche Begutachtungsergebnisse die Nürnberger Sachverständiger zustande bringen, haben wir bereits erlebt. Kein Mensch, glaube ich, würde sich so etwas antun wollen...
Was bleibt einem übrig? Einen lächerlichen Gerichtsvergleich (nur zusammen mit der Vertragsaufhebung!) zu akzeptieren und zu sehen, wie man weiter durchs Leben kommen kann. Krank bleibt man trotz allem, nach einer solchen Erfahrung sogar kränker... Danke, Nürnberger & Co.(sprich beauftragte Ärzte und Anwälte) !
Fazit: gute Miene zum bösen Spiel (z.B. Stiftung Warentest Vergleich), kassiert fleißig, zieht aber jeden einen Versicherten durch den Dreck und macht ihn mit allen Mitteln fertig sobald er versucht, zu einer (ihm zurecht zustehenden) Leistung zu kommen. Dabei geht es um die BERUFS- (und nicht Erwerbs-)UNFÄHIGKEIT!?! Desto weniger brauchbare Versicherung.
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23.05.2012 16:30
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