Dieser Erfahrungsbericht wurde bislang
3158 mal gelesen und von Mitgliedern wie folgt
bewertet:
"sehr hilfreich" von (63%):

Jollynchen

Ulman

FramusDiablo
und
weiteren 7 Mitgliedern
"hilfreich" von (31%):

Quasseltante

miss_chocolate

Janny18
und
weiteren 2 Mitgliedern
"weniger hilfreich" von (6%):

feldmaus
Informationen zur Berechnung der Gesamtbewertung.
22.11.2011 21:31
Da ist wohl einiges völlig schief gelaufen! Aber leider bist Du nicht schuldlos und so ist es unfair, auf den Versicherer zu schimpfen. Der Vertreter hat schlampig gearbeitet - er hätte Dir neben einem Beratungsprotokoll die Vertragsbedingungen wenigstens als CD oder als PDF-Datei per e-Mail schicken müssen. Und wenn er nicht mehr erreichbar ist, dann hilft eine Beschwerde beim Kundendienst der Nürnberger - die hilft mit Sicherheit. Aber wenn Du einen Vertrag unterschreibst, dann ist der nach Ablauf der Widerrufsfrist für beiden Seiten verbindlich. Sorry, aber wer heute etwas blind unterschreibt - .. der sollte sich besser nicht über andere beschweren. Wenn Du eine Einzugsermächtigung erteilst, musst Du auch sicherstellen, das Dein Konto gedeckt ist. Ich bin selbst seit sehr vielen Jahren Nürnberger-Kunde. Es gab bisher NIE Probleme. Nach Deiner Schilderung kann ich nicht wirklich nachvollziehen, dass "die" machen was sie wollen. Wenn Du schreibst, dass Du Geld zahlst "für eine Unfallversicherung die im Schadenfall nicht mal zwangsweise Leistungen erbringen muss, nur bestimmte Kriterien erfüllt und erst nach fünf Jahren gekündigt werden kann! " dann kann ich Deine Unterschrift nicht verstehen. Aber diese Aussage hier ist falsch und deshalb gibt es auch das wh: Jede Unfallvesicherung leistet nach klar geregelten Allg.Bedingungen un d die sind bei der Nürnberger ganz sicher nicht schlechter als der Durchschnitt. Solltest es anders sein, solltest Du das schon erklären. 5 Jahresverträge gibt es seit 2008 nicht mehr. Diese sind alle nach 3 Jahren kündbar. Du solltest Dich noch einmal beraten lassen, dann werden vermutlich alle Unstimmigkeiten ausgeräumt. Es gibt nicht nur den einen Vertreter..
10.10.2011 23:12
Der Makler wirds schon richten. Der 5-Jahresvertrag ist übrigens nach 3 Jahren kündbar. Gruß Ulman
10.10.2011 15:04
Man sollte eben nur unterschreiben, was man vorher gelesen hat. LG ditho