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Wenn ich mir nun diesen Paragraphen 174 genau anschaue dann frage ich mich wem er nützt.
Nützt er dem Opfer? Wohl kaum.
Wer hat überhaupt bei dieser Gesetzgebung an die Kinder gedacht.
Wer denkt daran dass die Opfer ein Leben lang daran zu tragen haben, dass sie vielleicht nie wieder ... Bericht lesen
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Ja ...
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sehr hilfreich
23.05.2004
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