Gliederung:
1 Einleitung
2 Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung
3 Was sind mögliche Schadensfälle aus dem täglichen Leben?
4 Die Rechtsschutzversicherung der R + V – Versicherung
4.1 Privat-, Berufs- und Verkehrs – RS für Nichtselbständige
4.2 Privat- und Berufs- ... Bericht lesen
Erfahrungsbericht von Calauer über R + V Rechtsschutzversicherung 30.10.2001
Produktbewertung des Autors:
Erreichbarkeit im Ernstfall:
fast kein Problem
Zahlungsbereitschaft im Ernstfall:
fast ohne Zögern
Beitragshöhe / Leistungsverhältnis:
mittelmäßig
Allgemeine Kundenfreundlichkeit:
freundlich
Pro:
gute Beratung von der R + V Versicherungsfiliale, ich wurde auch noch gut behandelt nachdem ich gesagt hatte, dass ich die Versicherung nicht nehmen werde, viele Zusatzleistungen im Versicherungspaket inbegriffen
Kontra:
im Vergleich zu anderen Versicherungsanbietern ganz schön teuer, nicht alle Schadensbereiche des Rechtsschutzes sind immer abgedeckt
Empfehlenswert?
ja
Kompletter Erfahrungsbericht
Gliederung:
1 Einleitung 2 Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung 3 Was sind mögliche Schadensfälle aus dem täglichen Leben? 4 Die Rechtsschutzversicherung der R + V – Versicherung 4.1 Privat-, Berufs- und Verkehrs – RS für Nichtselbständige 4.2 Privat- und Berufs- RS für Nichtselbständige 4.3 Privat – RS für Selbständige 4.4 Verkehrs – Rechtsschutzversicherung 4.5 Landwirtschafts- und Verkehrs – RS 4.6 Privat-, Berufs und Verkehrs – RS für Selbständige mit Spezial – Straf – RS 5 Mein spezielles Versicherungsangebot 6 Mein Fazit
1 Einleitung <<<<<<<<<
Ich war gestern bei der R + V – Versicherungsfiliale in Calau, weil ich mich über eine Rechtsschutzversicherung informieren wollte. Ich habe zur Zeit ein paar Probleme mit meinem zukünftigen bzw. dann wohl nicht mehr zukünftigen Arbeitgeber und so wollte ich auch schon auf Anraten meiner Eltern eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Warum ich es dann doch nicht gemacht habe, werdet ihr in dieser Meinung erfahren.
2 Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Eine Rechtsschutzversicherung schließt man z. B. dann ab, wenn es abzusehen ist, dass man im nächsten Jahr mit unvorhergesehenen Rechtsgeschäften in Berührung kommt. So ist es ratsam eine Rechtsschutzversicherung aufzunehmen, wenn man z. B. ein Haus baut... vor allem mit Handwerkerrechnungen kann man sich viel Ärger verschaffen. Bei mir steht ja nun auch der Einstieg ins Berufsleben an. Das ist natürlich nicht der große Grund eine RS – Versicherung abzuschließen, aber ich habe jetzt gerade am eigenen Leib erfahren, wie schnell man eine gebrauchen kann, denn immerhin muß man die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen und schon allein eine Beratungsstunde eines Rechtsanwaltes kostet so von 70 – 150 DM. Hat man keinen Eigenanteil bei der RS – Versicherung werden die vollen Kosten von der Versicherung getragen und man braucht sich auch überhaupt keine Sorgen zu machen. Ansonsten ist es auch sinnvoll eine RS – Versicherung zu haben, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist und die Wahrscheinlichkeit für Unfälle oder Verkehrsdelikte automatisch höher ist, als bei Menschen die nicht so viel mit dem Auto unterwegs sind. Auch im privaten Bereich gibt es immer wieder Berührungspunkte mit dem Gesetz, wo man sich mit einer RS – Versicherung aus der Patsche helfen kann. Der einzige Kritikpunkt steht dann an, wenn man wirklich behaupten kann, dass man eine RS – Versicherung bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme so gering ist, dass man darauf verzichten kann. Immerhin belaufen sich die Kosten für so eine Versicherung auf mindestens 200 DM im Jahr und denkt mal zurück, könnt ihr euch in den letzten 10 Jahren erinnern, dass ihr einen Rechtsstreit für mehr als 2000 DM hattet?
3 Was sind mögliche Schadensfälle aus dem täglichen Leben? <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Dieser Sachverhalt tritt zum Beispiel dann ein, wenn nach einem Verkehrsunfall der Gegner den entstandenen Schaden nicht ersetzen will. Möglich ist auch ein anderes Beispiel: Das Kind wird von einem fremden Hund gebissen und die Hundehalter sind für den Schaden haftbar. Zu beachten ist an dieser Stelle auch noch, dass nicht alle diese hier beschriebenen Versicherungsleistungen sofort nach Vertragsschluß abgedeckt sind. Vielmehr kommen die Menschen ja nur dann auf die Idee, eine RS abzuschließen, wenn sie einen rechtlichen Schadensfall haben. Daher gibt es bei einzelnen Versicherungsleistungen eine 3 – monatige Wartezeit bis auch diese Leistungen durch die RS abgedeckt sind. Bei dieser hier eben beschriebenen Schadensersatz – RS hat man aber keine Wartezeit.
Ordnungswidrigkeiten – RS oooooooooooooooooooooo
Hier kann man die RS – Versicherung in Anspruch nehmen, wenn man z. B. zu schnell gefahren sein sollte oder man durch unzulässigen Lärm in der Umgebung erheblich belästigt oder geschädigt haben soll. Beides ist ja im Alltag denkbar bzw. bei mir auch schon im unmittelbarem Freundeskreis schon einmal vorgekommen. Obwohl diese Schadensfälle in der Praxis recht häufig vorkommen, hat die Versicherung keine Wartezeiten auf diese Sachverhalte eingeräumt.
Straf – RS ooooooooo
Die Straf – RS nimmt man dann in Anspruch wenn man fahrlässig einen Menschen verletzt haben soll. Oder wenn man durch sein eigenes Fahrverhalten im Straßenverkehr eine Gefährdung dargestellt hat. Beides ist ja durchaus denkbar, wenn ich z. B. schon daran denke, wie schnell man mal in einer Discothek in eine Schlägerei verwickelt sein kann. Hierauf gibt es keine Wartezeit.
Disziplinar- und Standes – RS ooooooooooooooooooooooooo
Hier muss man sich gesetzlich bewähren, wenn z. B. man selbst als Beamter eines Dienstvergehens beschuldigt wird. Oder wenn man als Arzt gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen haben soll. Eine Wartezeit besteht in diesem Fall nicht.
Verwaltungs- RS in Verkehrssachen ooooooooooooooooooooooooooooo
Diese Sachverhalte finden zum Beispiel Anwendung wenn einem der Führerschein entzogen wird oder nicht wieder erteilt wird. Ebenso wenn man selbst zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet wird. In diesen rechtlichen Delikten gibt es aber eine Wartezeit von 3 Monaten, d. h. man kann hinsichtlich dieser Sachverhalten die RS erstmals nach 3 Monaten nach Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht oooooooooooooooooooooooooooooooooooo
Hier kann man mit Hilfe der RS sich den Rat eines Anwaltes holen, wenn man z. B. nach einem Ankauf oder Verkauf eines Autos in Streit gerät. Genauso wenn der Urlaub nicht den Versprechungen im Prospekt entspricht. Darüberhinaus aber auch bei mangelhaften Möbeln, die von einem Möbelhaus geliefert wurden. Hier gibt es ebenfalls eine Wartezeit von 3 Monaten, weil diese Aspekte ziemlich häufig in der Praxis vorkommen und die Versicherung verhindern will, dass sich Bürger schnell eine RS holen um dann die Kosten über die Versicherung abzudecken.
Arbeits- RS oooooooooo
Diesen Rechtsschutz kann man z. B. in Anspruch nehmen, wenn einem zu Unrecht gekündigt wurde oder wenn man um Gehalts- oder Urlaubsansprüche gegen seine alte Firma kämpfen muss. Hier gibt es aber ebenfalls eine Wartezeit von 3 Monaten, sodass letztlich das schnelle Abschließen dieser Versicherung in meinem Fall nicht viel bringen würde.
Sozialgerichts- RS ooooooooooooooo
Hier tritt die Versicherung ein, wenn man folgende Schadensfälle auszuweisen hat: z. B. wenn die Sozialversicherung die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt oder wenn die Rente unrechtmässig gekürzt wird. Hier besteht ebenfalls eine Wartezeit von 3 Monaten.
Beratungs- RS im Familien- und Erbrecht oooooooooooooooooooooooooooooooooo
In diesem Fall kann man ebenfalls die RS – Versicherung ohne eine Wartezeit von 3 Monaten in Anspruch nehmen. Hier können Praxisfälle auftreten, wenn man z. B. wissen will, wie viel man bei einem Tod eines Verwandten erben würde oder wird oder wenn man sich nach der Bestellung zum Vormund über seine Rechte und Pflichten unterrichten lassen will.
Wohnungs- und Grundstücks – RS oooooooooooooooooooooooooooo
Hier kann man den Rechtsschutz in Anspruch nehmen, wenn man z. B. vom Vermieter zu Unrecht seine Wohnung gekündigt bekommen hat oder wenn man Ärger mit dem Nachbarn wegen der Grenzbepflanzung hat. Das soll ja ab und zu mal vorkommen;-) Hier gibt es auch eine Wartezeit von 3 Monaten.
Steuer – RS vor Gerichten oooooooooooooooooooooo
Hier kann es vorkommen, dass das Finanzamt trotz eines Einspruches bestimmte Sonderausgaben oder Werbungskosten in der Steuererklärung nicht anerkennt oder wenn man sich gegen einen unrichtigen Aufgabenbescheid (z. B. Wasser und Kanalbenutzung) vor Gericht zur Wehr setzen will. Auch hier tritt eine Wartezeit von 3 Monaten vor der Inanspruchnahme in Kraft, weil das Delikte sind, die recht häufig in der Praxis vorkommen.
Daten – Rechtsschutz ooooooooooooooooooo
Hier kann man sich vor allem als Selbständiger vor Gericht wehren, wenn z. B. ein Kunde dem Geschäftsinhaber vorwirft, dass er rechtswidrig seine Daten gespeichert hat. Dieser Versicherungsanlass ist für Privat – Kunden eher uninteressant. Trotzdem muß man vor der Inanspruchnahme abermals die 3 – monatige Wartefrist einhalten.
Hier kann man die RS – Versicherung in Anspruch nehmen, wenn einem schwerwiegende Vorsatzvergehen (wie z. B. aus dem Umweltstrafrecht oder Steuerstrafrecht) vorgeworfen werden. Hier kann man gleich die Leistungen ohne Wartezeit in Anspruch nehmen.
Insgesamt sollte von mir an dieser Stelle noch der Hinweis kommen, dass folgende Streitigkeiten nicht unter den Versicherungsschutz fallen:
- Bausachen - Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten - Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes - Wettbewerbsrecht
4 Die Rechtsschutzversicherung der R + V – Versicherung <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Die R + V – Versicherung ist ja eine Tochterfirma der Allianz und übernimmt alle Kompetenz in versicherungstechnischen Fragen für die Kunden der Allianz. Rechtsschutzversicherungen bieten ja auch alle anderen Versicherungen an und daher sind die Angebote immer gut vergleichbar bzw. man weiß auch schon im Vornherein worauf man achten muß. Die R + V – Versicherung bietet dann im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung folgende Angebote an:
4.1 Privat-, Berufs- und Verkehrs – RS für Nichtselbständige <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Bei dieser Versicherungsform ist der Versicherungsnehmer selbst, der Ehegatte oder laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer wohnende Lebenspartner versichert. Auch minderjährige Kinder sind bei Rechtsstreitigkeiten mitversichert. Ein Knackpunkt sind volljährige unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Sie sind nur dann mitversichert, wenn sie z. B. noch zur Schule gehen, in einer Ausbildung sind oder im Studium. Sobald sie eine erstmals auf Dauer angelegte, leistungsbezogene vergütete Tätigkeit ausüben (ohne Fahrzeug- / Fahrerrisiko bei eigenem oder familienfremden Fahrzeug) sind sie für sich selbst verantwortlich und müssen eine eigene RS – Versicherung abschließen. Innerhalb dieses Versicherungsproduktes sind auch alle Verkehrsstreitigkeiten abgedeckt. Somit hat man den Schutz der RS – Versicherung für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Ist der Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger und als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher und privater Verkehrsmittel (kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht) unterwegs, gilt für ihn auch der volle Rechtsschutz dieser Versicherung.
Bei diesem Produkt sind also zusammenfassend folgende Punkte im Versicherungsumfang enthalten:
- Schadensersatz – RS - Ordnungswidrigkeiten – RS - Straf – RS - Disziplinar- und Standes – RS - Verwaltungs- RS in Verkehrssachen - RS im Vertrags- und Sachen – Recht - Arbeits – RS (aber nur im Privat-, Berufs- und Verkehrs – RS) - Sozialgerichts – RS - Beratungs – RS im Familien- und Erbrecht - Wohnungs- und Grundstücks – RS (ist aber ausschließbar) - Steuer – RS vor Gerichten
Die Komponenten Daten – RS und Spezial – Straf – RS sind ausgeschlossen bei diesem Produkt.
4.2 Privat- und Berufs- RS für Nichtselbständige <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Diese Unterform der RS – Versicherung beinhaltet alle Versicherungsleistungen, wie in dem eben beschriebenen Teilprodukt, nur das an dieser Stelle die Verkehrs – RS ausgenommen ist. Damit fallen auch alle Versicherungsteilnehmer, die etwas mit dem Thema Verkehr zu tun haben aus dem Versichertenbereich. Im Versicherungsumfang sind daher auch alle Komponenten wie oben beschrieben enthalten und nur der Verwaltungs – RS in Verkehrssachen ist ausgeschlossen.
4.3 Privat – RS für Selbständige <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Natürlich kann auch ein Selbständiger eine eigene RS – Versicherung abschließen. Für ihn gelten aber andere Tarifformen und Kosten für die Versicherung, weil man auch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme dieser Versicherung rechnet und es meist auch um höhere Versicherungssummen geht. Der Teilnehmerkreis ist ebenfalls wie im ersten Produktteil beschrieben eingefasst.
Natürlich gibt es auch für die Sonderformen des Verkehrsrechtsschutzes eine eigene Versicherung. Diese übernimmt alle Schadensfälle für die auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Kraftfahrzeuge. Die Verkehrs – RS tritt auch bei den auf den Versicherungsnehmernamen versehenen Kennzeichen oder als Selbstfahrer – Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhängern in Kraft. Bei der Verkehrs – RS für Einzelfahrzeuge ist auch der Eigentümer, Halter, Mieter oder Entleiher des versicherten Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers oder des an seine Stelle tretenden Folgefahrzeuges mitversichert. Auch alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Kfz sind eingeschlossen.
Bei diesem Produkt sind also zusammenfassend folgende Punkte im Versicherungsumfang enthalten:
- Schadensersatz – RS - Ordnungswidrigkeiten – RS - Straf – RS - Verwaltungs- RS in Verkehrssachen - RS im Vertrags- und Sachen – Recht - Steuer – RS vor Gerichten
Diese Komponenten sind also auf den Themenbereich Verkehr zugeschnitten.
4.5 Landwirtschafts- und Verkehrs – RS <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Diese Sonderform enthält alle erdenklichen Versicherungsleistungen im Rechtsschutzbereich außer dem Daten – RS und dem Spezial – Straf – RS. Ebenso sind alle erdenklichen Versicherungsnehmer inbegriffen und auch alle in einem etwaigen Betrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit für den Versicherungsnehmer.
4.6 Privat-, Berufs und Verkehrs – RS für Selbständige mit Spezial – Straf – RS <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Dies ist eine Rechtsschutz – Spezial – Police für mittelständische Betriebe die alle Versicherungsleistungen enthält. Natürlich kann man aber auch einzelne Bestandteile wie den Verkehrsbereich oder den Wohnungs- und Grundstücksbereich ausschließen lassen. Manchmal ist es ja schon geschehen, dass man diese Bereiche irgendwie extra abgesichert hat.
Für mich war es natürlich wichtig, dass ich vor allem schnell die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen konnte. Da meine Delikt ja sozusagen in den beruflichen Bereich fällt und ich dadurch die 3 Monate Wartezeit aushalten muss, bringt mir die Versicherung nicht all zu viel bzw. ich habe sie dann auch letztlich nicht abgeschlossen. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch interessante Aspekte des Angebotes einbringen.
Die Dame nahm erstmal am PC meine persönlichen Daten auf, was insgesamt sehr fix ging. Dann erkannte sie auch zusätzlich, dass ich ein Neukunde bin, was am Ende noch ganz sinnvoll sein sollte. Jedenfalls empfahl die Dame mir dann eine Privat – und Berufs – RS für Nichtselbständige. Hier wird eine Versicherungssume von 250000 Euro abgedeckt, wob noch eine Strafkaution bis zu 60000 Euro übernommen wird. Auf eine Eigenbeteiligung habe ich in dem Angebot verzichtet. Eigenbeteiligung heißt in dem Fall, dass man gegen geringere Jahresraten einen Anteil von in meinem Fall 300 DM bei einem rechtlichen Vorfall (verbunden mit Kosten) selber trägt. Hier muß man als Kunde selbst entscheiden, ob man das tun möchte oder nicht. Es gilt dabei abzuwägen, wie groß die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme einer solchen Versicherung ist.
Die Versicherung hätte mich dann so insgesamt 132 Euro gekostet, was ich als ziemlich teuer empfand, weil ich wusste, dass meine Mutter z. B. für eine ähnliche Versicherung nur bei einer anderen Gesellschaft noch um die 200 DM lag und dabei noch alle Familienmitglieder zusätzlich abgesichert hatte. Das drückte ich dann auch gleich hervor und die Dame sagte dann überraschend, dass man mir als Neukunden ja einen Rabatt von 15 Prozent einräumen könnte. Hey, so schnell geht das also und ich willigte ein. So bekam ich dann noch einmal rund 17 Euro geschenkt, sodass mich die Versicherung letztlich mit der gesetzlichen Versicherungssteuer (die kommt auch noch mal drauf) 114,35 Euro gekostet hätte.
Als Leistungen sind dann auf dem Angebotsblatt folgende Versicherungsleistungen inbegriffen:
Bis zur Versicherungssumme von 250.000 EUR je Rechtsschutzfall zahlt die Versicherung Vorschüsse und Kosten aller Instanzen, z.B.
- Strafkaution als Darlehen bis zu 60.000 EUR (zzgl. zur Versicherungssumme) - die gesetzliche Vergütung des eigenen frei wählbaren Rechtsanwaltes - die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens, - Gerichtskosten, - Zeugengebühren, - Kosten der gerichtlich herangezogenen Sachverständigen - die Kosten eines Korrespondenzanwaltes in allen Auslandsstreitigkeiten sowie in lnlandsprozessen (außer Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Disziplinar-Standes-Recht im Inland), wenn der Wohnort des Versicherungsnehmers weiter als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist, - Kosten der Zwangsvollstreckung für die ersten drei Vollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel - Kosten eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe (im Steuerrechtsschutz vor Gerichten) - Kosten aus Schieds- oder Schlichtungsverfahren, - Ihre Reise- und Übernachtungskosten zu ausländischen Gerichten wenn mein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
6 Mein Fazit <<<<<<<<<<
Insgesamt war ich von der schnellen und gezielten Beratung bei der R + V – Versicherung überrascht. Ich konnte ganz einfach mein Anliegen präsentieren und bekam dann auch ziemlich schnell ein konkretes Angebot. Dieses konnte ich dann aber leider nicht annehmen, weil es mir im Augenblick nicht weitergeholfen hätte, sondern eher noch mehr Kosten verursacht hätte. Ebenso hab ich oben schon erwähnt, dass diese Versicherung im Vergleich zu anderen Anbietern sehr viel teurer war. Ich habe soeben auch noch mal die Versicherungsleistungen der beiden Anbieter verglichen und die Leistungen waren annähernd gleich. Trotzdem bin ich sicher, dass man von der Qualität her bestimmt mit der R + V – Versicherung auch nicht viel schlechter abgeschlossen hätte. Daher kann ich diese Rechtsschutz – Versicherung empfehlen, aber spreche nur eine 4 – Sterne – Bewertung aus.
Vielen Dank fürs Lesen... ;-)
Calauer
PS: Dies ist ein Produktneuvorschlag vom 12.09.01 in der Kategorie Rechtsschutzversicherungen.
PS 2: Für Ciao: Ich habe diesen Produktneuvorschlag noch einmal eingereicht, weil beim ersten Mal der Server abgestürzt war und ich nicht sicher bin, ob der Vorschlag angekommen ist.
...Ich möchte einmal kurz meine Erfahrungen mit der R+V Versicherung näherbringen. Ich habe eine R+V Autoversicherung und eine R+V Rechtsschutzversicherung, beides bereits mehrere Jahre lang. Vor rund 6 Monaten wurden mir meine Radzierblenden gestohlen. Die Versicherung wollte anfangs nicht zahlen. Ich habe aber bei einer anderen Raiffeisenbank nachgefragt, und die haben mir bestätigt, das Diebstahl sehr wohl versichert ist.
Und jetzt wurde ich vor 2 Monaten wegen Beleidigung im Strassenverkehr angezeigt. Ich bin aus einer unübersichtlichen Einmündung auf eine Bundesstraße eingebogen als um die Kurve mit hoher Geschwindigkeit ein anderer PKW kam. Die Beifahrerin zeigte mir den Mittelfinger. Einige Tage später wurde ich von diesen Autofahrern angezeigt. Ich habe mir einen Anwalt genommen, weil ich dachte, die Rechtsschutzversicherung würde...
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