Die Rechtsanwaltsangestellte (oder eher Sklavin??)

2  06.05.2003

Pro:
Interessante Fälle, Kunden -  bzw .  (Mandanten - )Kontakt

Kontra:
Verdienst, Aufstiegsmöglichkeiten, unflexible Arbeitszeiten

Empfehlenswert: Nein 

Details:

Einstellungschancen:

Aufstiegschancen

Verdienstmöglichkeiten:

Sozialleistungen:


Ollessja

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Vertrauende:13

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Heute möchte ich mal einen Beruf vorstellen, und zwar MEINEN :))

Voraussetzungen:
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Es werden wenige Voraussetzungen benötigt, um diese Ausbildung zu absolvieren. Es reicht ein Hauptschulabschluss (Deutschnote mindestens 2). Das Alter ist irrelevant. Vor Erreichen der Volljährigkeit muß allerdings eine ärztliche Begutachtung stattfinden. Warum dieses nach Erlangen der Volljährigkeit nicht von Nöten ist, ist fraglich.

Meiner Meinung nach sollten die Voraussetzungen höher angesetzt werden. Dadurch könnte gegebenenfalls verhindert werden, dass die Durchfallquote bei der Abschlussprüfung bei ca. 30-40% (!!!!) liegt.

Ausbildungsform:
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Es handelt sich hierbei um eine duale Ausbildung (Berufsschulunterricht sowie Ausbildung in der Kanzlei) , die in der Regel 3 Jahre andauert. Es besteht bei einem Notendurchschnitt von 2,0 die Möglichkeit, die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen.
Der Verdienst während der Ausbildung ist katastrophal. Zur Zeit liegt das Ausbildungsgehalt bei ca. 300,- € -400,- €. Einen festgelegten Tarif gibt es leider nicht, lediglich Empfehlungen der Rechtsanwaltsanwaltskammer.

Inhalte des Aufsbildungsberufs:
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~Berufsschule:
In der Berufsschule, die zweimal in der Woche stattfindet werden Fächer unterrichtet wie Rechtskunde, Fachkunde, Rechnungswesen, BWL, sowie Deutsch und Politik.

Der Schwerpunkt liegt hier bei den fachspezifischen Unterrichtsfächern also Rechtskunde und Fachkunde. Hier werden das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der ZPO (Zivilprozeßordnung), der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung), StGB (Strafgesetzbuch), etc. förmlich auseinandergepflückt.

An Fallbeispielen wird gelernt, die jeweiligen Paragraphen anwenden zu können sowie die Kostenrechnung für die Beauftragung eines Rechtsanwalts (die sehr komplex sind) zu erstellen.

Ziel ist es, einen Großteil der Angelegenheiten in der Praxis eigenständig bearbeiten zu können und dadurch den Rechtsanwalt zu entlasten.

~Anwaltskanzlei:
In der Anwaltskanzlei erlernt man den praktischen Teil des Berufes. Hierzu gehören während der Ausbildung das Zusortieren von Posteingängen, Überwachen der Wiedervorlagen, Anlegen und Ablegen von Akten, der Mandantenempfang, Telefondienst, Erstellen von Schriftsätzen, Erstellen einfacher Kostennote, sowie die Bearbeitung des Derzernates Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung.

Abschluss der Ausbildung:
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Die Abschlussprüfungen unterliegen der Rechtsanwaltskamm (Hamm). Es gibt einen schriftlichen Teil, der von der Rechtsanwaltskammer erstellt wird, (wird ungefähr zu 70% gewichtet) sowie die mündliche Prüfung vor dem ortsansässigen Prüfungsausschuss (Gewichtung zu 30%).

Aufgaben nach Abschluss der Ausbildung:
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Nach Abschluss der Ausbildung muss die Rechtsanwaltsfachangestellte in der Lage sein, ein Sekretariat eigenständig zu führen, den Großteil der schriftlichen Korrespondenz selbständig zu erledigen, sowie die Abrechnungen für die Tätigkeiten eigenständig zu erstellen und zu überwachen. Gleichzeitig unterliegt ihr die Aktenverwaltung sowie die Fristenüberwachung.

Man ist also quasi eine Sekretärin mit juristischen Kenntnissen.

Das Gehalt nach Abschluss der Ausbildung ist auch absolut lächerlich. Es liegt bei ca. 1.700,- € brutto. Dieses variiert allerdings von Kanzlei zu Kanzlei. Leider existiert auch hier kein Tarif.


Weiterbildungsmöglichkeiten:
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Es gibt die Möglichkeit sich zum Bürovorsteher weiterzubilden. Dieser Lehrgang, der 2 Jahre dauert, befähigt zur Personalführung, eigenständigen Bearbeitung von Schadensersatzangelegenheiten, etc. Er ist eine Art Vermittler zwischen Rechtsanwaltsfachangestellten und den Rechtsanwälten.
Hier besteht die Möglichkeit eines höheren Verdienstes, genaue Empfehlungen existieren allerdings nicht.


Fazit:
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Der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten beinhaltet beinahe ein halbes Jurastudium wird allerdings leider oft unterschätzt.
Die Verdienstmöglichkeiten sind eher schlecht.
Die Berufsaussichten sind zur Zeit auch sehr schlecht. Lediglich ein geringer Teil wird nach Abschluss der Ausbildung in der Betrieb übernommen. Anwaltskanzleien tendieren leider dazu, sich aus Kostengründen mit Auszubildenden über Wasser zu halten.

Ich persönlich habe die Ausbildung zwar gerne gemacht, bin aber trotzdem von meiner Berufswahl enttäuscht, da es keinerlei Aufstiegsmöglichkeiten gibt und der Verdienst zu wünschen übrig läßt!!!!
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marion_betz

marion_betz

12.02.2004 16:07

Hallo Kollegin! Ich habe diese Ausbildung nie bereut. Ich liebe diese Job noch immer. Das liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich viel selbständig mache. Allerdings mag ich nicht, dass mein Chef mich für wirklich jeden Fehler verantwortlich macht. Und natürlich stimm ich dir zu: Verdienst = Sch.... LG, Marion

mutsch1970

mutsch1970

05.11.2003 10:49

Guter Bericht. Ich war eine zeitlang Notariatsangestellte - ohne jegliche Vorausbildung. Habe mich aber zur Bearbeiterin eines gesamten Gebietes (Handelsrecht und Familienrecht) hochgearbeitet. Machte mir riesigen Spaß. Leider war mein Chef nicht sonderlich nett und nach 8 Jahren habe ich dann aufgehört. Diese Schiene - Rechtsanwaltsgehilfin - hätte mich auch interessiert. mutsch1970

asuka2005

asuka2005

02.11.2003 16:31

Bin selber auch Refa, und mir macht es größtenteils auch spaß. Fälle gibt es schon interessante. Aber beim Verdienst hast du wirklich recht. Bin noch in der Ausbildung, da kann man das wirklich vergessen. Wenn man im Osten nach der Ausbildung auf die 1.700€ kommt, kann man sich denke ich noch freuen ;-) Jedenfalls kenne ich viele die weniger verdienen! Das ist warscheinlich auch der Grund warum viele nach der Ausbildung in größere Betriebe oder sonstiges wechseln. liebe Grüße, asuka2005

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