Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtsschutz überlegenswert

4  11.10.2000 (10.01.2010)

Pro:
falls Versicherungsfall eintritt

Kontra:
recht teurer Verkehrsrechtsschutz

Empfehlenswert: Ja 

Kambodscha-Joe

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Den Bericht kann so nicht stehen bleiben. Weil es im Osten Mode wurde, dass Arbeitnehmer einen neuen Vertrag mit einer Änderungskündigung vorgelegt bekommen, hatte ich schnell noch eine Familienrechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht abgeschlossen. Allerdings war der Arbeitgeber meiner Frau gar nicht so.

Dagegen machte mein Dienstgeber, das Land mit mir als Beamten Faxen. Erst gab es ein schlechtes Zeugnis, was nach 2 Jahren Rechtsstreit korrigiert werden musste. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich das nicht durchgeboxt.
Dann gab es 13 Disziplinarverfahren über 1000 Seiten Akten, bis zu neun Gerichte waren damit beschäftigt, da war ich froh das ich Versicherungsschutz für die Inanspruchnahme eines Anwalt hatte. Der wollte dann aber mehr Geld haben, als das was er von der Rechtsschutzversicherung bekommt, weil es zu arbeitsaufwändig wäre. Also einigten wir uns, das er mich wenigstens nach einer etwaigen Disziplinarmassnahme vor Gericht mitverteidigt. Sonst habe ich mich selbst verteidigt. Hatte ja Zeit, da der Amtsarzt meinte, der Druck sei zu hoch, während der Verfahren noch vernünftig arbeiten zu können. Nun nach 2,5 Jahren hatten sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen. Aber ich war froh eine Rechtschutzversicherung im Rücken zu haben. Für Arbeitsrechtsstreitigkeiten lohnt es sich wirklich diese zu erwägen. Sie enden zwar meist mit einem Vergleich, aber können auch teuer und langwierig sein.

Die übrigen früheren Erwägungen sind aber auch nicht verkehrt

Der Bedarf einer Rechtsschutzversicherung sollte überlegt werden. Sie bezahlt die Kosten des Prozesses, aber nicht die daraus folgendenen Verurteilung zur zahlung oder die Strafe.

Bei Bedürftigen besteht die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe. das wenige Geld, was man hat soll anders verbraucht werden.

Verkehrsrechtschutz

Ein hoher Aufwand für die Rechtschutzversicherungen sind hohe Anwaltshonorare für Bußgelder im Straßenverkehr oder Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten. Gehört man nicht zur Gruppe der Verkehrsrowdies ist es günstiger ein Bussgeld zu bezahlen, was einem in den meisten Fällen durch Prozeß auch nicht erspart bleibt.

Bei Schadenersatzansprüche gegen einen aus Verkehrsunfall oder sonstiger Haftung stellt die haftpflichtversicherung des PKW oder die eigene Haftpflichtversicherung einen Anwalt.

Will man eigene Ansprüche geltend machen und insbesondere ist der Unfallhergang streitig, ist ein Anwalt nützlich. der kostet aber nicht die Welt und wird nach der Erfolgsquote von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ein erstes Gespräch ist nicht teuer. Auch bei nur teilweisen Erfolg holt ein Anwalt aus einem Unfall meist soviel raus, dass die Anwaltskosten lediglich ein marginaler Abschlag sind.
Ein Vorgespräch kann auch mit dem Schadenssachbearbeiter der eigenen Versicherung geführt werden. Die wickeln Unfälle massenhaft ab, haben meist die Qualifikation zum Anwalt und kennen die Erfolgschancen in dem Bereich sehr gut. Häufig werden in diesem Bereich Prozesse geführt, obwohl die haftpflichtversicherungen angemessen reguliert haben, nur weil man Rechtschutzversichert ist. Vorfahrt bleibt aber Vorfahrt, auch bei einer Rechtsschutzversicherung.

Vertragsrechtschutz:

Scheidungen, erbrechtliche Streitigkeiten, Baustreitigkeiten u.a. sind vom Rechtschutz ausgenommen. Also alles was
teuer werden kann.

Bleibt mal der Auto oder Möbelkauf, die Urlaubsreise oder die unbedachte Unterschrift unter einem Vertrag. Vorsicht und Erkundigung vor Vertragschluss sind aber immer noch der beste Anwalt. Ob man selbst solche Risiken oft eingeht, möge man selbst erkunden.


Mietrechtschutz

zu beachten ist, dass bis nach drei monate nach vertragsschluss kein Zwist mit Vermieter sich anebahnt haben darf, ansonsten besteht kein Rechtsschutz.
Sollte man in den nächsten Jahren ausziehen wollen, oder wechselt der Vermieter bahnt sich Krach an (Renovierung, zustand der Mietwohnung etc. ) an. Abschluss eines Mietrechtsschutz ist erwägenswert.

Nicht Nachbarschaftsstreitigkeiten sondern Mietstreitigkeiten zt. um Pfennigbeträge wegen der Nebenkostenabrechung belasten die Gerichte.

In der Politik in demokratischen Staaten werden allerorts Kompromisse geschlossen. Dies sollte als Beispiel der Konfliktbereinigung dienen.

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aquarius2

aquarius2

15.03.2003 10:54

Bei Strafverfahren zahlt die Rechtschutz auch nicht, bestenfalls wird man freigesprochen und der Staat zahlt.

jenspatze

jenspatze

28.03.2002 16:38

Hallo, der Bericht trifft die Sache gut. Doch ob Anwaltshonorare Peanuts sind, ist von dem eigenen Verdienst abhängig. Mit einem Monatseinkommen von von 1000 EUR sehen auch Anwaltsrechnungen von 300 EUR nicht klein aus. Eine RS-Versicherung gibt einem die Sicherheit auch mal eine nicht so eindeutigen Prozeß zu riskieren. jp

Weighardt

Weighardt

03.06.2001 22:46

"Vorfahrt bleibt Vorfahrt", der Satz trifft es wirklich!

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