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Bevor Ihr mir den Kopf abreisst, dass ich in einer falschen Rubrik meine Meinung gepostet habe, möchte ich als Ausrede benutzen, man sollte unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben wenn man sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung über eine Berufsgenossenschaft versichert. Es gibt leider keine geeignete Rubrik in der ich die Meinung veröffentlicht kann. Aber ich hoffe ich entschädige Euch mit meiner Meinung über die falsche Rubrik.
Mein Thema handelt heute von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzlich Unfallversicherung besteht bereits seit 1884. Durchgeführt wird Sie von der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Wer ist versichert? =====================
Als Arbeitnehmer sowie als Auszubildender sind alle kraft Gesetz unfallversichert. Diese Unfallversicherzung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens gegeben. Versichert sind alle, auch Fahrgemeinschaften auf der Arbeit sowie auf dem Weg zur Arbeit. Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Verlassen des Hauses, also hinter der Haustür und nicht hinter der Wohnungstür, bei Mehrfamilienhäuser. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind darüber hinaus, folgender Personenkreise versichert. -Landwirte -Kinder die Kindergärten oder Kindertagesstätten besuchen. -Schüler -Studenten -Helfer bei Unglücksfällen -Zivil und Katastrophenschützer -Blut und Organspender
Alle hier nicht aufgeführten Personenkreise wie Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können sich freiwillig versichern. Für Beamte gelten besondere Vorschriften zur Unfallversicherung.
Leistungen und Voraussetzungen: ===============================
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit eintreten können.
So steht es im Gesetz und in den Bedingungen der Berufsgenossenschaften.
Die Wirklichkeit sieht jedoch ganz anders aus.
Die Berufsgenossenschaft leistet grundsätzlich nie. Jede Leistung muß vor dem Sozialgericht eingeklagt werden. Fast 80% aller Sozialgerichtsfällen, betreffen Leistungsablehnungen der Berufsgenossenschaft. Ein immerwieder gern genommenen Trick der Berufsgenossenschaft liegt darin, den Kranken oder Verletzten so zu zermürben, bis dieser aufgibt oder das biologische Risiko des Versterbens eintritt um nicht zu zahlen. Denn was die wenigsten wissen, die Berufsgenossenschaft muß nicht den Beweis führen, daß der Verletzte durch eine berufliche Tätigkeit verunfallt oder erkrankt ist, sondern der Verletze oder Kranke muß die Beweise erbringen, daß der Anspruch gerechtfertigt ist. Holen wir einen 60jährigen Mann der 30 Jahre im Kohlebergwerk gearbeitet hat und eine Staublunge bekam. Darüberhinaus ist ein Lungenkrebs ausgebrochen. jetzt versucht dieser Mann seit Jaghren Leistungen von der Berufsgenossenschaft zu erhalten. keine Chance, denn er kann nicht beweisen, daß der Krebs durch die Arbeit im Bergwerk ausgebrochen ist. So ergeht es aber allen Kranken und die Berufsgenossenschaft gibt ein Gutachten nach dem anderen in Auftrag um die Zeit bis zur biologischen Erledigung zu überbrücken.
Wenn man sich den Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften einmal durchliest und dann sieht welche Leistungen wirklich erbracht werden, so kann ich nur sagen, dass kann sich nur eine gesetzliche Versicherunng erlauben.
Anders jedoch ist die Versorgung bei den Beamten geregelt, die ja diese Gesetze verabschieden.
Ein Beamter der in der Nase bohrt und sich dabei einen blutigen Finger macht, wird sofort 6 Wochen in Kur geschickt, danach geht er 6 Wochen in Rehamaßnahmen um dann Übergangslos in den verdienten Vorruhestand bei vollen Bezügen und einer Verletztenrente zu wechseln. Denn ein Beamter der in der Nase bohrt, holt ja das Letzte aus sich heraus.
So jetzt habe ich keine Lust mehr und beende die Meinung und wünsche allen noch einen schönen Tag.
Tja, so eine hätte ich auch haben sollen - jetze muss ich (noch) hier bei Ciao mein Geld verdienen ;-). Hab in einem Kommentar gelesen, Dir gefällt die Transparenz, mir auch! Da erfährt man ja interessante Sachen... Mich hätte es gerade hier fast umgehauen: "Ich seh Farben"
Hallo Obermann1, ich als angestellte einer Versicherungsgesellschaft danke Dir für diesen Bericht und würde die ganze Sache gern kurz zusammenfassen: JEDER BRAUCH EINE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG ;o)
09.05.2001 21:08
Tja, so eine hätte ich auch haben sollen - jetze muss ich (noch) hier bei Ciao mein Geld verdienen ;-). Hab in einem Kommentar gelesen, Dir gefällt die Transparenz, mir auch! Da erfährt man ja interessante Sachen... Mich hätte es gerade hier fast umgehauen: "Ich seh Farben"
07.05.2001 20:40
Hallo Obermann1, ich als angestellte einer Versicherungsgesellschaft danke Dir für diesen Bericht und würde die ganze Sache gern kurz zusammenfassen: JEDER BRAUCH EINE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG ;o)