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buergerinitiative2010
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goldenPhoenix

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Karsten_1989
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tbiegel
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13.06.2011 18:29
das mit dem arbeitgeber kontaktieren, ist absolut verboten, denn das geschäft ist reine private angelegenheit zwischen dem antragsteller und der bank. keine bank hat das recht ihren arbeitgeber zu kontaktieren, ohne ihrer einwilligung. bei mir hat die swk wohl auch versucht den arbeitgeber zu kontaktieren. folgendes möchte ich ihnen dringend empfehlen: 1) onlne beschwerde bei BAFIN Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht direkt unter folgender adresse: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_bank_de.php 2) beschwerde wegen verletzung des bundesdatenschutzgesetzes bei landesbeauftragte für den datenschutz rheinland-pfalz , adresse im internet zu finden.